Einsatz von Sachverständigen und Pflicht zur Verschwiegenheit in PUK-Verfahren

ShortId
96.451
Id
19960451
Updated
10.04.2024 09:27
Language
de
Title
Einsatz von Sachverständigen und Pflicht zur Verschwiegenheit in PUK-Verfahren
AdditionalIndexing
parlamentarische Untersuchungskommission;Informationsrecht;Expertise;Amtsgeheimnis;parlamentarisches Verfahren;Gesetz
1
  • L05K0803030105, parlamentarische Untersuchungskommission
  • L03K080301, parlamentarisches Verfahren
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L04K02020601, Expertise
  • L06K080701010103, Amtsgeheimnis
  • L04K12010201, Informationsrecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreitet die PUK PKB folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung:</p><p>Das Geschäftsverkehrsgesetz vom 23. März 1962 ist in dem Sinne zu ergänzen, dass:</p><p>a. der Einsatz von Sachverständigen zur Beweisaufnahme im Auftrag einer parlamentarischen Untersuchungskommission geregelt wird, indem die Befugnisse der Sachverständigen und die Pflichten der Befragten diesen gegenüber umschrieben werden;</p><p>b. eine klare und eindeutige gesetzliche Grundlage dafür besteht, dass von einer parlamentarischen Untersuchungskommission befragte Personen zur absoluten Verschwiegenheit über diese Befragungen verpflichtet sind.</p>
  • Einsatz von Sachverständigen und Pflicht zur Verschwiegenheit in PUK-Verfahren
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19950067
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreitet die PUK PKB folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung:</p><p>Das Geschäftsverkehrsgesetz vom 23. März 1962 ist in dem Sinne zu ergänzen, dass:</p><p>a. der Einsatz von Sachverständigen zur Beweisaufnahme im Auftrag einer parlamentarischen Untersuchungskommission geregelt wird, indem die Befugnisse der Sachverständigen und die Pflichten der Befragten diesen gegenüber umschrieben werden;</p><p>b. eine klare und eindeutige gesetzliche Grundlage dafür besteht, dass von einer parlamentarischen Untersuchungskommission befragte Personen zur absoluten Verschwiegenheit über diese Befragungen verpflichtet sind.</p>
    • Einsatz von Sachverständigen und Pflicht zur Verschwiegenheit in PUK-Verfahren

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