Parlamentarische Oberaufsicht. Richtlinien der Bundesversammlung an den Bundesrat
- ShortId
-
96.452
- Id
-
19960452
- Updated
-
10.04.2024 08:13
- Language
-
de
- Title
-
Parlamentarische Oberaufsicht. Richtlinien der Bundesversammlung an den Bundesrat
- AdditionalIndexing
-
Auftrag;Richtlinie;parlamentarischer Vorstoss;parlamentarische Kontrolle;Beziehung Legislative-Exekutive;parlamentarisches Verfahren;Gesetz
- 1
-
- L03K080301, parlamentarisches Verfahren
- L05K0503010102, Gesetz
- L06K050301010305, Richtlinie
- L05K0803010201, parlamentarischer Vorstoss
- L04K08030207, parlamentarische Kontrolle
- L04K08030201, Beziehung Legislative-Exekutive
- L06K080301020101, Auftrag
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreitet die PUK PKB folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung:</p><p>Die Bundesverfassung sowie das Geschäftsverkehrsgesetz vom 23. März 1962 sind dahingehend zu ändern oder zu ergänzen, dass die Bundesversammlung dem Bundesrat Aufträge in seinem Zuständigkeitsbereich in Form einer Richtlinie erteilen kann.</p><p>Die neue Bestimmung ist so zu formulieren, dass die Mittel der parlamentarischen Oberaufsicht über die Tätigkeiten des Bundesrates unter Gewährung der Entscheidungsfreiheit des Bundesrates verstärkt werden.</p>
- Parlamentarische Oberaufsicht. Richtlinien der Bundesversammlung an den Bundesrat
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreitet die PUK PKB folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung:</p><p>Die Bundesverfassung sowie das Geschäftsverkehrsgesetz vom 23. März 1962 sind dahingehend zu ändern oder zu ergänzen, dass die Bundesversammlung dem Bundesrat Aufträge in seinem Zuständigkeitsbereich in Form einer Richtlinie erteilen kann.</p><p>Die neue Bestimmung ist so zu formulieren, dass die Mittel der parlamentarischen Oberaufsicht über die Tätigkeiten des Bundesrates unter Gewährung der Entscheidungsfreiheit des Bundesrates verstärkt werden.</p>
- Parlamentarische Oberaufsicht. Richtlinien der Bundesversammlung an den Bundesrat
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