Mutterschaftsversicherung
- ShortId
-
96.458
- Id
-
19960458
- Updated
-
10.04.2024 17:16
- Language
-
de
- Title
-
Mutterschaftsversicherung
- AdditionalIndexing
-
Mutterschaftsversicherung;Erwerbsersatzordnung;erwerbstätige Bevölkerung;Frau
- 1
-
- L04K01040115, Mutterschaftsversicherung
- L05K0702020104, erwerbstätige Bevölkerung
- L05K0107010301, Frau
- L04K01040107, Erwerbsersatzordnung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der Verfassungsauftrag zur Einrichtung einer Mutterschaftsversicherung, der in der Volksabstimmung vom 25.11.1945 angenommen worden war, ist 51 Jahre später immer noch nicht erfüllt. Er lautet klar und deutlich: "Der Bund wird auf dem Wege der Gesetzgebung die Mutterschaftsversicherung einrichten". Es geht nicht an, die Erfüllung dieses Auftrages immer wieder mit dem Hinweis auf dringlichere Anliegen und/oder auf Finanzierungsengpässe aufzuschieben. Die Mutterschaftsversicherung muss unverzüglich und unabhängig von der Diskussion über die hängigen Revisionen der Sozialwerke und deren Finanzierung verwirklicht werden. Wir lehnen daher auch die Verknüpfung der Mutterschaftsversicherung mit der Revision der Invalidenversicherung und der Erwerbsersatzordnung ab.</p><p>Die Mutterschaftsversicherung soll sowohl den Erwerbsersatz für die berufstätigen Frauen decken, wie auch Leistungen für Nichterwerbstätige beinhalten. Die Dauer der Leistungen ist in beiden Fällen von 16 Wochen. Eine reine Lohnersatzversicherung kann nicht genügen: auch die Arbeit der Frauen, die sich während einiger Zeit ausschliesslich der Familienarbeit widmen, verdient es, honoriert zu werden. Allerdings wird diese Leistung aus Gründen der sozialen Rechtfertigung von der Höhe des Familieneinkommens abhängig gemacht.</p><p>Das von der Initiative vorgeschlagene Versicherungsmodell kommt ohne Aufstockung der Lohnprozente aus. Einerseits sollen die Arbeitgeber für die Finanzierung des Mutterschaftsurlaubs im bisherigen Umfang aufkommen. Anderseits sollen, durch die Zusammenlegung der Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende mit der Mutterschaftsversicherung, die Einnahmenüberschüsse und die Reserven des EO-Ausgleichsfonds sinnvoll eingesetzt werden. Die Erwerbsersatzordnung weist seit Jahren beachtliche Einnahmenüberschüsse auf: 322 Millionen im Jahre 1992, 419 Millionen im Jahre 1993, 456 Millionen im Jahre 1994 und 1995, trotz der Senkung des EO-Beitragssatzes, immer noch 239 Millionen. Der EO-Ausgleichsfonds enthielt 1995 eine Reserve von sage und schreibe 4,357 Milliarden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Es soll eine Mutterschaftsversicherung ausgearbeitet werden, die sich auf folgende Punkte stützt:</p><p>Eine Erwerbsausfallentschädigung für erwerbstätige Frauen während 16 Wochen, bestehend aus:</p><p>- einem Teil, der vom Arbeitgeber im Rahmen der heute geltenden Arbeitgeberbeiträge ausgerichtet wird,</p><p>- einem zweiten Teil, der von der Versicherung übernommen wird.</p><p>Entschädigungen für Hausfrauen und Frauen, die einer sehr reduzierten Erwerbstätigkeit nachgehen, während einer Dauer von 16 Wochen. Die Entschädigungen sind nach oben begrenzt und werden je nach Einkommen und Belastung der Familie ausgerichtet.</p><p>Eine Finanzierung, die auf einer gemeinsamen Erwerbsersatzordnung beruht, wie sie bisher für Dienstleistende in Armee und Zivilschutz (EOG) bestand, ohne Erhöhung der Beiträge.</p>
- Mutterschaftsversicherung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Verfassungsauftrag zur Einrichtung einer Mutterschaftsversicherung, der in der Volksabstimmung vom 25.11.1945 angenommen worden war, ist 51 Jahre später immer noch nicht erfüllt. Er lautet klar und deutlich: "Der Bund wird auf dem Wege der Gesetzgebung die Mutterschaftsversicherung einrichten". Es geht nicht an, die Erfüllung dieses Auftrages immer wieder mit dem Hinweis auf dringlichere Anliegen und/oder auf Finanzierungsengpässe aufzuschieben. Die Mutterschaftsversicherung muss unverzüglich und unabhängig von der Diskussion über die hängigen Revisionen der Sozialwerke und deren Finanzierung verwirklicht werden. Wir lehnen daher auch die Verknüpfung der Mutterschaftsversicherung mit der Revision der Invalidenversicherung und der Erwerbsersatzordnung ab.</p><p>Die Mutterschaftsversicherung soll sowohl den Erwerbsersatz für die berufstätigen Frauen decken, wie auch Leistungen für Nichterwerbstätige beinhalten. Die Dauer der Leistungen ist in beiden Fällen von 16 Wochen. Eine reine Lohnersatzversicherung kann nicht genügen: auch die Arbeit der Frauen, die sich während einiger Zeit ausschliesslich der Familienarbeit widmen, verdient es, honoriert zu werden. Allerdings wird diese Leistung aus Gründen der sozialen Rechtfertigung von der Höhe des Familieneinkommens abhängig gemacht.</p><p>Das von der Initiative vorgeschlagene Versicherungsmodell kommt ohne Aufstockung der Lohnprozente aus. Einerseits sollen die Arbeitgeber für die Finanzierung des Mutterschaftsurlaubs im bisherigen Umfang aufkommen. Anderseits sollen, durch die Zusammenlegung der Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende mit der Mutterschaftsversicherung, die Einnahmenüberschüsse und die Reserven des EO-Ausgleichsfonds sinnvoll eingesetzt werden. Die Erwerbsersatzordnung weist seit Jahren beachtliche Einnahmenüberschüsse auf: 322 Millionen im Jahre 1992, 419 Millionen im Jahre 1993, 456 Millionen im Jahre 1994 und 1995, trotz der Senkung des EO-Beitragssatzes, immer noch 239 Millionen. Der EO-Ausgleichsfonds enthielt 1995 eine Reserve von sage und schreibe 4,357 Milliarden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Es soll eine Mutterschaftsversicherung ausgearbeitet werden, die sich auf folgende Punkte stützt:</p><p>Eine Erwerbsausfallentschädigung für erwerbstätige Frauen während 16 Wochen, bestehend aus:</p><p>- einem Teil, der vom Arbeitgeber im Rahmen der heute geltenden Arbeitgeberbeiträge ausgerichtet wird,</p><p>- einem zweiten Teil, der von der Versicherung übernommen wird.</p><p>Entschädigungen für Hausfrauen und Frauen, die einer sehr reduzierten Erwerbstätigkeit nachgehen, während einer Dauer von 16 Wochen. Die Entschädigungen sind nach oben begrenzt und werden je nach Einkommen und Belastung der Familie ausgerichtet.</p><p>Eine Finanzierung, die auf einer gemeinsamen Erwerbsersatzordnung beruht, wie sie bisher für Dienstleistende in Armee und Zivilschutz (EOG) bestand, ohne Erhöhung der Beiträge.</p>
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