Neuordnung der Liegenschaftenbesteuerung
- ShortId
-
96.467
- Id
-
19960467
- Updated
-
10.04.2024 14:41
- Language
-
de
- Title
-
Neuordnung der Liegenschaftenbesteuerung
- AdditionalIndexing
-
Steuerabzug;Unterhaltskosten;Eigenmietwertbesteuerung;Liegenschaftssteuer;Verschuldung;Wohnungsbau;Hypothek
- 1
-
- L04K11070503, Liegenschaftssteuer
- L04K11070401, Eigenmietwertbesteuerung
- L05K0507020103, Hypothek
- L05K1104030102, Verschuldung
- L04K11070304, Steuerabzug
- L06K070302020114, Unterhaltskosten
- L04K01020604, Wohnungsbau
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Eigenmietwertbesteuerung ist dauernd unter Beschuss, im Vollzug und in der Ausgestaltung sehr aufwendig. Die Ermöglichung des Schuldzinsenabzugs führt zu einer hohen Verschuldungsquote in der Schweiz. Die sinnvolle Wohn- und Eigentumsförderung kann dennoch mit einer begrenzten und pauschalisierten Abzugsmöglichkeit bei den Aufwendungen für die Hypothekarzinsen gestützt werden.</p><p>Das heutige System ist ein dauernder bürokratischer Hürdenlauf, wird - soweit mir bekannt ist - in keinem Land mehr so gehandhabt und erschwert das ganze Steuerbezugssystem unverhältnismässig.</p><p>Auch die "ausgeklügelste" Regelung bei der Liegenschaftenbesteuerung schafft immer wieder neue Unsicherheiten und Ungerechtigkeiten. Unser ganzes Steuersystem krankt an einer grossen Reglementierungsdichte, welche mit den aufgezeigten Massnahmen massiv gemildert werden könnte.</p>
- <p>Im Sinne einer allgemeinen Anregung reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Bei den Einkommenssteuern ist die Eigenmietwertbesteuerung aufzuheben. Gleichzeitig sind die Schuldzinsen von Privatschulden als Lebenshaltungskosten zu betrachten und damit nicht mehr zum Abzug zuzulassen. Eine Trennung von Privat- und Geschäftsschulden soll erfolgen. Die Abzüge für Unterhaltskosten an privaten Liegenschaften sind ebenfalls zu überprüfen. Im Sinne der Wohn- und Eigentumsförderung kann ein pauschalisierter Hypothekarzinsbetrag während einer bestimmten Frist ab Neuerwerb selbstbewohnter Liegenschaften als Abzug zugelassen werden.</p>
- Neuordnung der Liegenschaftenbesteuerung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Eigenmietwertbesteuerung ist dauernd unter Beschuss, im Vollzug und in der Ausgestaltung sehr aufwendig. Die Ermöglichung des Schuldzinsenabzugs führt zu einer hohen Verschuldungsquote in der Schweiz. Die sinnvolle Wohn- und Eigentumsförderung kann dennoch mit einer begrenzten und pauschalisierten Abzugsmöglichkeit bei den Aufwendungen für die Hypothekarzinsen gestützt werden.</p><p>Das heutige System ist ein dauernder bürokratischer Hürdenlauf, wird - soweit mir bekannt ist - in keinem Land mehr so gehandhabt und erschwert das ganze Steuerbezugssystem unverhältnismässig.</p><p>Auch die "ausgeklügelste" Regelung bei der Liegenschaftenbesteuerung schafft immer wieder neue Unsicherheiten und Ungerechtigkeiten. Unser ganzes Steuersystem krankt an einer grossen Reglementierungsdichte, welche mit den aufgezeigten Massnahmen massiv gemildert werden könnte.</p>
- <p>Im Sinne einer allgemeinen Anregung reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Bei den Einkommenssteuern ist die Eigenmietwertbesteuerung aufzuheben. Gleichzeitig sind die Schuldzinsen von Privatschulden als Lebenshaltungskosten zu betrachten und damit nicht mehr zum Abzug zuzulassen. Eine Trennung von Privat- und Geschäftsschulden soll erfolgen. Die Abzüge für Unterhaltskosten an privaten Liegenschaften sind ebenfalls zu überprüfen. Im Sinne der Wohn- und Eigentumsförderung kann ein pauschalisierter Hypothekarzinsbetrag während einer bestimmten Frist ab Neuerwerb selbstbewohnter Liegenschaften als Abzug zugelassen werden.</p>
- Neuordnung der Liegenschaftenbesteuerung
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