Partnerschaft für den Frieden. Mitarbeit der Schweiz
- ShortId
-
96.1007
- Id
-
19961007
- Updated
-
24.06.2025 21:12
- Language
-
de
- Title
-
Partnerschaft für den Frieden. Mitarbeit der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
OSZE;Neutralität;militärische Zusammenarbeit;NATO;Friedenspolitik
- 1
-
- L03K150224, NATO
- L04K10010210, militärische Zusammenarbeit
- L03K040103, Friedenspolitik
- L04K04010105, OSZE
- L04K10010503, Neutralität
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1. In zwei gemeinsamen Pressemitteilungen haben die beiden betroffenen Departemente EDA und EMD die "Partnerschaft für den Frieden" (PFP) frühzeitig begrüsst und als wesentlichen Beitrag zur Sicherheitsbildung in Europa gewürdigt. Gleichzeitig haben sie ausgeführt, dass die Schweiz das Angebot sorgfältig prüfen werde. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 11. Januar 1995 über PFP einen ersten Gedankenaustausch geführt, er hat aber zur Frage einer allfälligen schweizerischen Beteiligung nicht abschliessend Stellung genommen. Der Bundesrat hat indessen einen Beschluss über eine Mitwirkung an PFP in die Legislaturplanung 1995-1999 vom 18. März 1996 aufgenommen (Ziel 20, R 39).</p><p>Obwohl eine Mitwirkung an PFP mit der Neutralität vereinbar ist und in unserem wohlverstandenen aussen- und sicherheitspolitischen Interesse liegt, muss ein entsprechender Beschluss innenpolitisch sorgfältig abgestützt sein.</p><p>2. In den Abklärungen auf Expertenstufe ist sowohl die Machbarkeit als auch die Wünschbarkeit einer Beteiligung der Schweiz an PFP untersucht und bejaht worden. Die aussen- und sicherheitspolitischen Entscheidungsgrundlagen liegen dem Bundesrat also vor. Die erforderliche innenpolitische Abstützung lässt sich nicht durch eine starre Marschtabelle herbeiführen. Sobald sie gegeben ist, wird der Bundesrat über eine allfällige Mitwirkung der Schweiz an PFP entscheiden.</p><p>Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Nato und die PFP-Partnerstaaten die Schweiz zwar wiederholt zur Teilnahme eingeladen haben, sie haben uns aber nie gedrängt, daran mitzuwirken. Das PFP-Angebot ist zeitlich nicht befristet. Es wird auch nach einer allfälligen Nato-Erweiterung seine Bedeutung bewahren, weil viele Partnerschaftsstaaten der Nato nicht beitreten wollen oder ihr nicht beitreten können.</p><p>3. Eine allfällige Teilnahme an PFP würde unter dem ausdrücklichen Hinweis erfolgen, dass die Schweiz neutral bleibt. Ein Nato-Beitritt würde expressis verbis ausgeschlossen, wie dies bisher auch Österreich, Schweden und Finnland schon getan haben. Eine allfällige Mitwirkung läge in der Einsicht begründet, dass wir unsere Sicherheitsinteressen in PFP wirkungsvoller als bis anhin wahrnehmen können. Alles, was auf der Grundlage von Dialog und Zusammenarbeit die Sicherheit und den Frieden in Europa fördert, stärkt unmittelbar auch unsere Sicherheit. Dies trifft nicht nur für die OSZE zu, sondern auch für PFP.</p><p>Konkret könnte die Schweiz im Rahmen von PFP auf folgenden Gebieten Beiträge leisten: sicherheitspolitische Ausbildung, Ausbildung und Planung im Bereich Such- und Rettungsdienst (Katastrophenhilfe), Kurse zur besseren Verbreitung des humanitären Völkerrechts, Ausbildung von Militärbeobachtern und unbewaffnetem Personal für friedenserhaltende Einsätze, Hilfe bei der Durchsetzung des Grundsatzes der demokratischen Kontrolle von Streitkräften. Bereits heute ist die Schweiz bilateral und multilateral auf diesen Gebieten tätig. Unsere bestehenden Tätigkeiten könnten im PFP-Rahmen wirksamer sichtbar gemacht und koordiniert werden.</p><p>Solche Beiträge würden unter der klaren Bedingung erfolgen, dass keine schweizerischen Truppen für bewaffnete Einsätze der Friedenssicherung ausgebildet würden und dass die Schweiz davon absähe, mit eigenen Truppen an Feldmanövern teilzunehmen. Im übrigen muss unterstrichen werden, dass PFP-Aktivitäten bloss Ausbildung, Planung und Übungen umfassen, jedoch keine Einsätze vorsehen. Jeder PFP-Partnerstaat behält seine volle Freiheit, in jedem einzelnen Fall selber zu entscheiden, ob er an bestimmten Einsätzen teilnehmen kann oder will.</p><p>4. Das Postulat "Frühwarnung und Führung im Bereiche Luftverteidigung" ist vom EDA und vom EMD einer ersten Prüfung unterzogen worden. Angesichts der seither in Europa eingetretenen Entwicklungen im Bereich der Verteidigungsinstitutionen und -konzepte ist der Bundesrat der Ansicht, dass die im erwähnten Postulat angesprochene Problematik im Rahmen einer allgemeinen Beurteilung der Möglichkeiten und der Zweckmässigkeit einer internationalen Verteidigungszusammenarbeit geprüft werden muss. Inhaltlich wird der Bundesrat das Postulat der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates zu gegebener Zeit beantworten, falls sich die Perspektive einer allfälligen Zusammenarbeit konkretisieren sollte.</p><p>5. PFP ist eine politische Absichtserklärung für eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Friedensförderung. Sie bietet einen Rahmen für eine sicherheits- und militärpolitische Zusammenarbeit "à la carte". Jeder Teilnehmerstaat bestimmt souverän Inhalt und Reichweite seines Engagements. Er geht keine rechtlichen Verpflichtungen ein und kann jederzeit von einzelnen Teilen oder von der gesamten Partnerschaft zurücktreten. Damit entspricht PFP dem Bedürfnis der Schweiz nach massgeschneiderten Lösungen.</p><p>Daraus geht auch hervor, dass es keine neutralitätsrechtlichen und neutralitätspolitischen Hindernisse für eine Mitwirkung an PFP gibt. Die Gefahr einer Fehlwahrnehmung unserer Neutralität durch andere Staaten ist gering: Die Schweiz würde im Einführungsdokument ihre dauernde und bewaffnete Neutralität bekräftigen. Sie würde unterstreichen, dass sie nicht beabsichtigt, der Nato beizutreten. Der Bundesrat würde das konkrete Zusammenarbeitsprogramm so gestalten, dass die Neutralität in keiner Weise beeinträchtigt würde. Ausserdem ist festzuhalten, dass auch andere neutrale Staaten, die den Beitritt zur Nato ausgeschlossen haben, sich ohne Abstriche an der Neutralität an PFP beteiligen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Seit über zwei Jahren liegt die Einladung der Nato auf dem Tisch des Bundesrates, sich am Programm "Partnerschaft für den Frieden" zu beteiligen. Es eröffnet auch unserem Land die Möglichkeit einer massgeschneiderten Zusammenarbeit mit dem für die Sicherheit in Europa massgebenden Verteidigungsbündnis, dies unter Wahrung unserer Neutralität sowie der Verteidigungsautarkie.</p><p>Per Ende 1995 haben bereits 27 Staaten das entsprechende Rahmendokument kooperativer Sicherheit in Europa unterzeichnet, darunter auch neutrale Länder. Die Zielsetzung des Programms "Partnerschaft für den Frieden" - durch eine Vertiefung der sicherheitspolitischen Kontakte zwischen der Nato und OSZE-Staaten, die der Allianz nicht angehören, Sicherheit und Stabilität in Europa zu verbessern - entspricht unserer sicherheitspolitischen Strategie, wie sie im "Bericht 90 über die Sicherheitspolitik der Schweiz" niedergelegt ist. Die Bandbreite der Möglichkeiten, sich an der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit zu beteiligen, ist sehr gross. Sie reicht vom blossen Informationsaustausch bis zur eigentlichen Zusammenarbeit im Rahmen von Truppenübungen (welch letzteres für uns natürlich nicht in Frage kommen kann!).</p><p>Das Zuwarten des Bundesrates mit der Antwort auf die Offerte der Nato erstaunt je länger, je mehr, vor allem im Jahr, da unser Land das OSZE-Präsidium innehat.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wo liegen die Gründe für das lange andauernde Zögern des Bundesrates mit seinem Positionsbezug zuhanden der schweizerischen Öffentlichkeit und an die Adresse der Nato?</p><p>2. Wann gedenkt der Bundesrat zu entscheiden? Wie sieht sein Zeitplan für die offenbar immer noch nicht abgeschlossene interne Meinungsbildung aus?</p><p>3. Welche Mitwirkungsmöglichkeiten im Programm "Partnerschaft für den Frieden" sieht er konkret in folgenden Bereichen:</p><p>- Informationsaustausch über Sicherheitsaspekte in Europa;</p><p>- Erfahrungsaustausch im Bereich der Ausbildung;</p><p>- eventuell Benützung von Ausbildungsplätzen im Ausland für Übungen im Truppenverband, für welche in der Schweiz keine Möglichkeiten mehr bestehen;</p><p>- Einsätze zugunsten von Katastrophenhilfe sowie von friedenserhaltenden Massnahmen im Rahmen der OSZE (unter strikter Beachtung z. B. des Blauhelmentscheides des Volkes)?</p><p>4. Wann endlich gedenkt der Bundesrat zum Postulat der Sicherheitspolitischen Kommission vom 4. März 1992, "Frühwarnung und Führung im Bereiche Luftverteidigung" (vom Ständerat am 19. März 1992 überwiesen, vgl. AB 1992 S 294), in welchem die Frage einer Zusammenarbeit mit anderen europäischen Staaten aufgeworfen wird, Stellung zu nehmen?</p><p>5. Welche neutralitätsrechtlichen und neutralitätspolitischen Hindernisse könnten uns allenfalls von einer Mitwirkung im Programm "Partnerschaft für den Frieden" abhalten?</p>
- Partnerschaft für den Frieden. Mitarbeit der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. In zwei gemeinsamen Pressemitteilungen haben die beiden betroffenen Departemente EDA und EMD die "Partnerschaft für den Frieden" (PFP) frühzeitig begrüsst und als wesentlichen Beitrag zur Sicherheitsbildung in Europa gewürdigt. Gleichzeitig haben sie ausgeführt, dass die Schweiz das Angebot sorgfältig prüfen werde. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 11. Januar 1995 über PFP einen ersten Gedankenaustausch geführt, er hat aber zur Frage einer allfälligen schweizerischen Beteiligung nicht abschliessend Stellung genommen. Der Bundesrat hat indessen einen Beschluss über eine Mitwirkung an PFP in die Legislaturplanung 1995-1999 vom 18. März 1996 aufgenommen (Ziel 20, R 39).</p><p>Obwohl eine Mitwirkung an PFP mit der Neutralität vereinbar ist und in unserem wohlverstandenen aussen- und sicherheitspolitischen Interesse liegt, muss ein entsprechender Beschluss innenpolitisch sorgfältig abgestützt sein.</p><p>2. In den Abklärungen auf Expertenstufe ist sowohl die Machbarkeit als auch die Wünschbarkeit einer Beteiligung der Schweiz an PFP untersucht und bejaht worden. Die aussen- und sicherheitspolitischen Entscheidungsgrundlagen liegen dem Bundesrat also vor. Die erforderliche innenpolitische Abstützung lässt sich nicht durch eine starre Marschtabelle herbeiführen. Sobald sie gegeben ist, wird der Bundesrat über eine allfällige Mitwirkung der Schweiz an PFP entscheiden.</p><p>Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Nato und die PFP-Partnerstaaten die Schweiz zwar wiederholt zur Teilnahme eingeladen haben, sie haben uns aber nie gedrängt, daran mitzuwirken. Das PFP-Angebot ist zeitlich nicht befristet. Es wird auch nach einer allfälligen Nato-Erweiterung seine Bedeutung bewahren, weil viele Partnerschaftsstaaten der Nato nicht beitreten wollen oder ihr nicht beitreten können.</p><p>3. Eine allfällige Teilnahme an PFP würde unter dem ausdrücklichen Hinweis erfolgen, dass die Schweiz neutral bleibt. Ein Nato-Beitritt würde expressis verbis ausgeschlossen, wie dies bisher auch Österreich, Schweden und Finnland schon getan haben. Eine allfällige Mitwirkung läge in der Einsicht begründet, dass wir unsere Sicherheitsinteressen in PFP wirkungsvoller als bis anhin wahrnehmen können. Alles, was auf der Grundlage von Dialog und Zusammenarbeit die Sicherheit und den Frieden in Europa fördert, stärkt unmittelbar auch unsere Sicherheit. Dies trifft nicht nur für die OSZE zu, sondern auch für PFP.</p><p>Konkret könnte die Schweiz im Rahmen von PFP auf folgenden Gebieten Beiträge leisten: sicherheitspolitische Ausbildung, Ausbildung und Planung im Bereich Such- und Rettungsdienst (Katastrophenhilfe), Kurse zur besseren Verbreitung des humanitären Völkerrechts, Ausbildung von Militärbeobachtern und unbewaffnetem Personal für friedenserhaltende Einsätze, Hilfe bei der Durchsetzung des Grundsatzes der demokratischen Kontrolle von Streitkräften. Bereits heute ist die Schweiz bilateral und multilateral auf diesen Gebieten tätig. Unsere bestehenden Tätigkeiten könnten im PFP-Rahmen wirksamer sichtbar gemacht und koordiniert werden.</p><p>Solche Beiträge würden unter der klaren Bedingung erfolgen, dass keine schweizerischen Truppen für bewaffnete Einsätze der Friedenssicherung ausgebildet würden und dass die Schweiz davon absähe, mit eigenen Truppen an Feldmanövern teilzunehmen. Im übrigen muss unterstrichen werden, dass PFP-Aktivitäten bloss Ausbildung, Planung und Übungen umfassen, jedoch keine Einsätze vorsehen. Jeder PFP-Partnerstaat behält seine volle Freiheit, in jedem einzelnen Fall selber zu entscheiden, ob er an bestimmten Einsätzen teilnehmen kann oder will.</p><p>4. Das Postulat "Frühwarnung und Führung im Bereiche Luftverteidigung" ist vom EDA und vom EMD einer ersten Prüfung unterzogen worden. Angesichts der seither in Europa eingetretenen Entwicklungen im Bereich der Verteidigungsinstitutionen und -konzepte ist der Bundesrat der Ansicht, dass die im erwähnten Postulat angesprochene Problematik im Rahmen einer allgemeinen Beurteilung der Möglichkeiten und der Zweckmässigkeit einer internationalen Verteidigungszusammenarbeit geprüft werden muss. Inhaltlich wird der Bundesrat das Postulat der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates zu gegebener Zeit beantworten, falls sich die Perspektive einer allfälligen Zusammenarbeit konkretisieren sollte.</p><p>5. PFP ist eine politische Absichtserklärung für eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Friedensförderung. Sie bietet einen Rahmen für eine sicherheits- und militärpolitische Zusammenarbeit "à la carte". Jeder Teilnehmerstaat bestimmt souverän Inhalt und Reichweite seines Engagements. Er geht keine rechtlichen Verpflichtungen ein und kann jederzeit von einzelnen Teilen oder von der gesamten Partnerschaft zurücktreten. Damit entspricht PFP dem Bedürfnis der Schweiz nach massgeschneiderten Lösungen.</p><p>Daraus geht auch hervor, dass es keine neutralitätsrechtlichen und neutralitätspolitischen Hindernisse für eine Mitwirkung an PFP gibt. Die Gefahr einer Fehlwahrnehmung unserer Neutralität durch andere Staaten ist gering: Die Schweiz würde im Einführungsdokument ihre dauernde und bewaffnete Neutralität bekräftigen. Sie würde unterstreichen, dass sie nicht beabsichtigt, der Nato beizutreten. Der Bundesrat würde das konkrete Zusammenarbeitsprogramm so gestalten, dass die Neutralität in keiner Weise beeinträchtigt würde. Ausserdem ist festzuhalten, dass auch andere neutrale Staaten, die den Beitritt zur Nato ausgeschlossen haben, sich ohne Abstriche an der Neutralität an PFP beteiligen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Seit über zwei Jahren liegt die Einladung der Nato auf dem Tisch des Bundesrates, sich am Programm "Partnerschaft für den Frieden" zu beteiligen. Es eröffnet auch unserem Land die Möglichkeit einer massgeschneiderten Zusammenarbeit mit dem für die Sicherheit in Europa massgebenden Verteidigungsbündnis, dies unter Wahrung unserer Neutralität sowie der Verteidigungsautarkie.</p><p>Per Ende 1995 haben bereits 27 Staaten das entsprechende Rahmendokument kooperativer Sicherheit in Europa unterzeichnet, darunter auch neutrale Länder. Die Zielsetzung des Programms "Partnerschaft für den Frieden" - durch eine Vertiefung der sicherheitspolitischen Kontakte zwischen der Nato und OSZE-Staaten, die der Allianz nicht angehören, Sicherheit und Stabilität in Europa zu verbessern - entspricht unserer sicherheitspolitischen Strategie, wie sie im "Bericht 90 über die Sicherheitspolitik der Schweiz" niedergelegt ist. Die Bandbreite der Möglichkeiten, sich an der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit zu beteiligen, ist sehr gross. Sie reicht vom blossen Informationsaustausch bis zur eigentlichen Zusammenarbeit im Rahmen von Truppenübungen (welch letzteres für uns natürlich nicht in Frage kommen kann!).</p><p>Das Zuwarten des Bundesrates mit der Antwort auf die Offerte der Nato erstaunt je länger, je mehr, vor allem im Jahr, da unser Land das OSZE-Präsidium innehat.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wo liegen die Gründe für das lange andauernde Zögern des Bundesrates mit seinem Positionsbezug zuhanden der schweizerischen Öffentlichkeit und an die Adresse der Nato?</p><p>2. Wann gedenkt der Bundesrat zu entscheiden? Wie sieht sein Zeitplan für die offenbar immer noch nicht abgeschlossene interne Meinungsbildung aus?</p><p>3. Welche Mitwirkungsmöglichkeiten im Programm "Partnerschaft für den Frieden" sieht er konkret in folgenden Bereichen:</p><p>- Informationsaustausch über Sicherheitsaspekte in Europa;</p><p>- Erfahrungsaustausch im Bereich der Ausbildung;</p><p>- eventuell Benützung von Ausbildungsplätzen im Ausland für Übungen im Truppenverband, für welche in der Schweiz keine Möglichkeiten mehr bestehen;</p><p>- Einsätze zugunsten von Katastrophenhilfe sowie von friedenserhaltenden Massnahmen im Rahmen der OSZE (unter strikter Beachtung z. B. des Blauhelmentscheides des Volkes)?</p><p>4. Wann endlich gedenkt der Bundesrat zum Postulat der Sicherheitspolitischen Kommission vom 4. März 1992, "Frühwarnung und Führung im Bereiche Luftverteidigung" (vom Ständerat am 19. März 1992 überwiesen, vgl. AB 1992 S 294), in welchem die Frage einer Zusammenarbeit mit anderen europäischen Staaten aufgeworfen wird, Stellung zu nehmen?</p><p>5. Welche neutralitätsrechtlichen und neutralitätspolitischen Hindernisse könnten uns allenfalls von einer Mitwirkung im Programm "Partnerschaft für den Frieden" abhalten?</p>
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