Hochschulausbildung. Gefährdung der Solidarität

ShortId
96.1012
Id
19961012
Updated
24.06.2025 21:11
Language
de
Title
Hochschulausbildung. Gefährdung der Solidarität
AdditionalIndexing
Studium;Universität;Solidarität;Zugang zur Bildung;Kosten des Schulbesuchs;Zürich (Kanton);interkantonale Zusammenarbeit
1
  • L04K13020110, Studium
  • L04K13010204, Kosten des Schulbesuchs
  • L06K080701020109, interkantonale Zusammenarbeit
  • L04K13030117, Zugang zur Bildung
  • L05K1302050105, Universität
  • L04K08020226, Solidarität
  • L05K0301010123, Zürich (Kanton)
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat teilt die in der Einfachen Anfrage zum Ausdruck gebrachte Sorge um den Weiterbestand des kooperativen Föderalismus im Hochschulbereich angesichts der vom Volk kürzlich gutgeheissenen Änderung des Zürcher Unterrichtsgesetzes, wie er dies in den Antworten auf die Interpellationen Comby (95.3360, vom 18.9.1995), Scheurer (95.3383, vom 21.9.1995), Filliez (96.3140 vom 21.3.1996) und der Frage Filliez (96.5023, vom 18.3.1996) ausgeführt hat. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass vorläufig erst die Grundbestimmung, nicht aber die Anwendungsmodalitäten des Zürcher Gesetzesartikels bekannt sind, so dass es sich derzeit noch nicht beurteilen lässt, wie einschneidend diese für Studierende aus andern Kantonen bzw. für jene Kantone selbst sein werden.</p><p>Der Bundesrat verfolgt die weitere Entwicklung aufmerksam und behält sich je nach dem Lauf der Dinge weitere Schritte, beispielsweise im Sinne von Vermittlungsbemühungen, vor. Dabei geht er davon aus, dass die geltende Interkantonale Vereinbarung über Hochschulbeiträge jedenfalls bis 1998 in Kraft bleibt. Im Rahmen der Vorarbeiten für eine Erneuerung, dieser Hochschulvereinbarung besteht indessen seitens der Nichthochschulkantone die Bereitschaft, sich stärker als bisher an der Finanzierung, der kantonalen Universitäten zu beteiligen. Auch die angelaufene Revision des Hochschulförderungsgesetzes wird Gelegenheit bieten, die künftige Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Hochschulkantonen und den Nichthochschulkantonen auf eine neue Solidarität im ganzen Tertiärbereich (einschliesslich der Bundeshochschulen) auszurichten und damit allfälligen späteren Schwierigkeiten im Verhältnis unter den Kantonen vorzubeugen</p><p>Ob künftig Studierende, die üblicherweise die Universität Zürich besucht hätten, zur ETH-Zürich hinüberwechseln, lässt sich gegenwärtig noch nicht abschliessend beurteilen, ist aber - je nach der Ausgestaltung der neuen Hochschulvereinbarung, - nicht völlig auszuschliessen. Auch wenn die Entwicklung im einzelnen nicht vorhersehbar ist, dürfte sie sich für den Fall, dass keine befriedigende neue Interkantonale Vereinbarung abgeschlossen werden kann, insbesondere auf die Fächer Physik, Chemie, Naturwissenschaften und Mathematik auswirken, in geringerem Masse auch auf die Ingenieurwissenschaften und die Architektur. Eine derartige Verlagerung wird unweigerlich Auswirkungen auf die Studien- und Forschungsbedingungen an den ETH haben und könnte Bedarf nach zusätzlichen personellen und finanziellen Mitteln nach sich ziehen, welche der Bund unter den heutigen Bedingungen allerdings nicht ohne weiteres befriedigen könnte.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 10.03.1996 stimmten die Stimmberechtigten des Kantons Zürich mit grosser Mehrheit dem Prinzip zu, dass die Nichthochschulkantone die effektiven Kosten für ihre Studenten und Studentinnen, die die Universität Zürich besuchen, tragen müssen.</p><p>Auch wenn man den Entscheid der Zürcher Stimmberechtigten respektiert, muss man zugeben, dass er die interkantonale Solidarität gefährdet, da er mehrere Nichthochschulkantone in ernsthafte Schwierigkeiten bringen wird. Falls einige dieser Kantone die höheren Kosten nicht übernehmen sollten, werden ihre Studenten und Studentinnen unter Umständen an der Universität Zürich nicht mehr zugelassen.</p><p>Kann uns der Bundesrat, ohne von den Prinzipien des Föderalismus abzuweichen, in Anbetracht dieser Situation mitteilen, ob er bestimmte Massnahmen vorsieht, um im Bereich der Hochschulausbildung ein Minimum an Solidarität zu bewahren? Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass der Zürcher Entscheid in einigen Studienfächern (exakte Wissenschaften) zu einer - möglicherweise problematischen - Verlagerung der Studierenden von der Universität Zürich an die ETH führen könnte, da die ETH von der </p><p>Beitragserhöhung nicht betroffen ist?</p>
  • Hochschulausbildung. Gefährdung der Solidarität
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat teilt die in der Einfachen Anfrage zum Ausdruck gebrachte Sorge um den Weiterbestand des kooperativen Föderalismus im Hochschulbereich angesichts der vom Volk kürzlich gutgeheissenen Änderung des Zürcher Unterrichtsgesetzes, wie er dies in den Antworten auf die Interpellationen Comby (95.3360, vom 18.9.1995), Scheurer (95.3383, vom 21.9.1995), Filliez (96.3140 vom 21.3.1996) und der Frage Filliez (96.5023, vom 18.3.1996) ausgeführt hat. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass vorläufig erst die Grundbestimmung, nicht aber die Anwendungsmodalitäten des Zürcher Gesetzesartikels bekannt sind, so dass es sich derzeit noch nicht beurteilen lässt, wie einschneidend diese für Studierende aus andern Kantonen bzw. für jene Kantone selbst sein werden.</p><p>Der Bundesrat verfolgt die weitere Entwicklung aufmerksam und behält sich je nach dem Lauf der Dinge weitere Schritte, beispielsweise im Sinne von Vermittlungsbemühungen, vor. Dabei geht er davon aus, dass die geltende Interkantonale Vereinbarung über Hochschulbeiträge jedenfalls bis 1998 in Kraft bleibt. Im Rahmen der Vorarbeiten für eine Erneuerung, dieser Hochschulvereinbarung besteht indessen seitens der Nichthochschulkantone die Bereitschaft, sich stärker als bisher an der Finanzierung, der kantonalen Universitäten zu beteiligen. Auch die angelaufene Revision des Hochschulförderungsgesetzes wird Gelegenheit bieten, die künftige Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Hochschulkantonen und den Nichthochschulkantonen auf eine neue Solidarität im ganzen Tertiärbereich (einschliesslich der Bundeshochschulen) auszurichten und damit allfälligen späteren Schwierigkeiten im Verhältnis unter den Kantonen vorzubeugen</p><p>Ob künftig Studierende, die üblicherweise die Universität Zürich besucht hätten, zur ETH-Zürich hinüberwechseln, lässt sich gegenwärtig noch nicht abschliessend beurteilen, ist aber - je nach der Ausgestaltung der neuen Hochschulvereinbarung, - nicht völlig auszuschliessen. Auch wenn die Entwicklung im einzelnen nicht vorhersehbar ist, dürfte sie sich für den Fall, dass keine befriedigende neue Interkantonale Vereinbarung abgeschlossen werden kann, insbesondere auf die Fächer Physik, Chemie, Naturwissenschaften und Mathematik auswirken, in geringerem Masse auch auf die Ingenieurwissenschaften und die Architektur. Eine derartige Verlagerung wird unweigerlich Auswirkungen auf die Studien- und Forschungsbedingungen an den ETH haben und könnte Bedarf nach zusätzlichen personellen und finanziellen Mitteln nach sich ziehen, welche der Bund unter den heutigen Bedingungen allerdings nicht ohne weiteres befriedigen könnte.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 10.03.1996 stimmten die Stimmberechtigten des Kantons Zürich mit grosser Mehrheit dem Prinzip zu, dass die Nichthochschulkantone die effektiven Kosten für ihre Studenten und Studentinnen, die die Universität Zürich besuchen, tragen müssen.</p><p>Auch wenn man den Entscheid der Zürcher Stimmberechtigten respektiert, muss man zugeben, dass er die interkantonale Solidarität gefährdet, da er mehrere Nichthochschulkantone in ernsthafte Schwierigkeiten bringen wird. Falls einige dieser Kantone die höheren Kosten nicht übernehmen sollten, werden ihre Studenten und Studentinnen unter Umständen an der Universität Zürich nicht mehr zugelassen.</p><p>Kann uns der Bundesrat, ohne von den Prinzipien des Föderalismus abzuweichen, in Anbetracht dieser Situation mitteilen, ob er bestimmte Massnahmen vorsieht, um im Bereich der Hochschulausbildung ein Minimum an Solidarität zu bewahren? Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass der Zürcher Entscheid in einigen Studienfächern (exakte Wissenschaften) zu einer - möglicherweise problematischen - Verlagerung der Studierenden von der Universität Zürich an die ETH führen könnte, da die ETH von der </p><p>Beitragserhöhung nicht betroffen ist?</p>
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