Bundesanleihen. Statistik über den Schuldendienst des Bundes

ShortId
96.1013
Id
19961013
Updated
24.06.2025 23:26
Language
de
Title
Bundesanleihen. Statistik über den Schuldendienst des Bundes
AdditionalIndexing
Vermögensverteilung;öffentliche Anleihe;öffentlicher Schuldendienst
1
  • L04K11080302, öffentliche Anleihe
  • L04K11080303, öffentlicher Schuldendienst
  • L07K07040502050201, Vermögensverteilung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Stand der Schulden des Bundes konnte in der zweiten Hälfte der 80er Jahre bei ungefähr 39 Milliarden Franken stabil gehalten werden. In den 90er Jahren stieg die Verschuldung jedoch in rasantem Tempo an. Per Ende 1995 betrug die Bundesschuld 82,2 Milliarden Franken. Bis Massnahmen zur Sanierung der Bundesfinanzen zum Tragen kommen, wird die Verschuldung noch weiter ansteigen. Im Gleichschritt mit dem Anstieg der Schulden stieg auch der Schuldendienst. Während die Zinsausgaben in den 80er Jahren noch bei ca. 1.4 Milliarden pro Jahr lagen, erhöhten sie sich bis auf 3.1 Milliarden im Jahr 1995.</p><p></p><p>Da die Geldbeschaffungsinstrumente Inhabertitel sind, bestehen keine Statistiken über deren Halter. Aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage für die Datenerhebung können diese nicht ermittelt werden. Eine solche Rechtsgrundlage könnte unter Umständen in Konflikt mit anderen Gesetzen (Bankgeheimnis, Steuergeheimnis, Datenschutz) stehen.</p><p></p><p>Die Banken sind mit der Ablieferung der Verrechnungssteuer an den Bund betraut. Der Bund kennt somit nur die aggregierten Zahlen. Da die Rückforderung der Verrechnungssteuer für natürliche Personen über die Kantone erfolgt, kommt der Bund auch in dieser Phase nicht zu statistisch aussagekräftigen Informationen bezüglich der Gläubiger von Bundestiteln.</p><p></p><p>In Unkenntnis der Gläubiger von Bundestiteln kann auch nicht gesagt werden, wie die Verteilung in bezug auf das steuerbare Einkommen und/oder das Vermögen der natürlichen Personen aussieht. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass aber selbst bei Vorliegen einer solchen Statistik keine Rückschlüsse auf irgendwelche Umverteilungswirkungen der Zinszahlungen gezogen werden könnten. Einerseits erhalten die Gläubiger eine Verzinsung als Entgelt für die Zurverfügungstellung von Mitteln an den Staat, und andererseits muss der Staat für die erhaltenen Mittel Zinsen bezahlen. Der Markt bestimmt die Höhe der Zinsen. Der Bund offeriert lediglich Marktkonditionen, d.h. Bedingungen, zu denen die Gläubiger unter Berücksichtigung von Laufzeit und Risiko ihr Vermögen jederzeit alternativ anlegen können. Das Halten von Bundestiteln bringt den Inhabern der Titel keine Sondervorteile.</p><p></p><p>Die Mittelbeschaffung des Bundes erfolgt zum grössten Teil mittels Bundesanleihen im langfristigen und Geldmarkt-Buchforderungen (GMBF) im kurzfristigen Bereich. Bei diesen Instrumenten, auf die rund 99 Prozent der gesamten Geld- und Kapitalmarktschuld des Bundes entfällt, kennt der Bund die Banken, die bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB) Zeichnungen einreichen. Er hat jedoch keine Kenntnis darüber, ob die Banken die Zeichnungen für sich selbst oder für ihre Kunden einreichen. Im weiteren stehen dem Bund die Schatzanweisungen, die Geldmarktkredite und die Bundesfestgelder (BFG) zur Verfügung.</p><p></p><p>Das wichtigste Geldbeschaffungsinstrument stellen die Bundesanleihen dar. Per Ende 1995 waren 31.3 Milliarden Franken an Bundesanleihen ausstehend. Sie werden im auktionsähnlichen Tenderverfahren emittiert. Zeichnungen können von Banken, der SUVA und der AHV bei der SNB eingereicht werden. Dank der Mindeststückelung von l'000 Franken und der Möglichkeit, Zeichnungen ohne Preisangabe bis zu einem Betrag von 100'000 Franken einreichen zu können, welche in jedem Fall ungekürzt berücksichtigt werden, eignet sich dieses Instrument auch für private Anleger. Der Anteil der Zeichnungen ohne Preisangabe liegt bei etwa 5 Prozent des Anleihensbetrages. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein Teil dieser Zeichnungen von privaten Anlegern getätigt werden. Der weitaus grösste Teil der Anleihe wird jedoch von Banken und institutionellen Anlegern übernommen. Dies zeigt nicht zuletzt der Anteil der Bundesobligationen von 60 75 Prozent am Gesamtumsatz des inländischen Obligationenmarkts. Die Schaffung von Anleihen mit einem Volumen von bis über 3 Milliarden durch mehrmalige Aufstockungen führte dazu, dass Bundesanleihen das liquideste Instrument am hiesigen Kapitalmarkt sind. Sie stossen auch auf das Interesse ausländischer Investoren. Ein Hinweis dafür ist die zunehmende Beteiligung ausländisch beherrschter Banken bei den Emissionen des Bundes. Dem Bund sind nur die Banken bekannt, die Zeichnungen einreichen; jedoch nicht die Verteilung der Obligationen am Markt.</p><p></p><p>Ende 1995 betrug der Stand der GMBF 14.1 Milliarden Franken. Die GMBF werden ebenfalls im Tendersystem emittiert. Zeichnungen können nur von Banken bei der SNB eingereicht werden. GMBF werden kaum von privaten Anlegern gehalten, da die Mindeststückelung 50'000 Franken beträgt, und die Banken die Kunden mit hohen Zeichnungskommissionen belasten. Diese Kommissionen fallen um so mehr ins Gewicht, da die GMBF nur kurze Laufzeiten (3, 6, und 12 Monate) aufweisen. Die Sega führt das Hauptregister der GMBF, und die SNB sowie die Banken halten Unterregister. Dem Bund sind nur die Banken bekannt, die Zeichnungen bei der SNB einreichen. Er hat aber keine Kenntnis, ob die Banken die Zeichnungen auf eigene oder fremde Rechnung einreichen.</p><p></p><p>Die Schatzanweisung ist ein Finanzierungsinstrument mit Laufzeiten von 3 bis 24 Monaten, das ausschliesslich für Mittelaufnahmen bei Banken dient. Die Schatzanweisungen gelangen nicht aus dem Kreislauf des Bankensystems. Ende 1995 waren 119 Millionen Franken ausstehend. Diese Zahl zeigt, dass dieses Instrument heute von untergeordneter Bedeutung ist. Die GMBF sind für die Banken offenbar attraktiver.</p><p></p><p>Geldmarktkredite werden fast ausschliesslich bei Banken aufgenommen. Die Laufzeit dieser Kredite beträgt in der Regel nur einige Tage, da sie der Deckung kurzfristiger Liquiditätsbedürfnisse dienen.</p><p></p><p>Bundesfestgelder wurden als Alternative zu den GMBF geschaffen. Der Mindestbetrag der BFG ist 1 0'000 Franken und die Laufzeit beträgt 1, 2 und 3 Jahre. Vermutlich wird ein grosser Teil von BFG durch Privatanleger gehalten. Der ausstehende Betrag von nur 107 Millionen Franken per Ende 1995 zeigt jedoch, dass dieses Instrument nur unwesentlich zur Finanzierung der Bundesschuld beiträgt. Die PTT sind mit dem Vertrieb der Bundesfestgelder im Namen und auf Rechnung des Bundes beauftragt. Dem Bund ist der tägliche Stand an Bundesfestgeldern und die Anzahl Zeichnungen bekannt. Er hat jedoch keine Kenntnis über die Gläubiger.</p><p></p><p>Die SWAP-Verträge werden ausschliesslich mit ein paar wenigen Banken mit erstklassiger Bonität abgeschlossen.</p><p></p><p>Angesichts der oben dargestellten Situation ist es nicht möglich, einigermassen aussagekräftige Statistiken über den Gläubigerkreis des Bundes zu publizieren.</p>
  • <p>Mit der Zunahme der Verschuldung des Bundes wachsen auch die Zinslasten.Die Zinslast auf dem Finanzmarkt (Anleihen, Buchforderungen, Schatzanweisungen, Geldmarktkredite) ist </p><p>zwischen 1993 und 1994 von 1434 auf 1947 Millionen Franken gestiegen.</p><p>Die Zinslast der öffentlichen Verschuldung wird letzten Endes von der Bevölkerung bezahlt, was auch die Behörden immer wieder sagen. Aber die juristischen und natürlichen Personen, die Anleihen des Bundes zeichnen können, erzielen daraus einen finanziellen Gewinn. Dadurch kommt es zu einem Transfer von Reichtum. Peter Thomann, Direktor der Tresorerie, weist darauf hin, dass die Tresorerie ihre Anleihen auf den schweizerischen Kapitalmarkt konzentriert und dass sie damit insbesondere beabsichtigt, "die </p><p>ausländischen Anleger in diesen Markt zu holen und die Attraktivität des inländischen Finanzplatzes zu erhöhen" (Journal de Genève, 13. 12. 1995). Die Attraktivität neuer Anleihtypen (beispielsweise der </p><p>fungiblen Anleihen) hat sich in den letzten Jahren bestätigt.</p><p>Für ein besseres Verständnis der Reichtumsverlagerungen, die mit dem Schuldendienst des Bundes verbunden sind, wäre es von Vorteil, aus einer Statistik die wichtigsten Charakteristiken der Gläubiger des Bundes entnhemen zu können (Obligationenanleihen, Schatzanweisungen usw.). Selbst wenn es sich um Inhaberpapiere handelt, kann doch eine Statistik erstellt werden, denn die den Begünstigten ausgerichteten Zinse unterliegen der Verrechnungssteuer.</p><p>1. Kann der Bund eine alljährliche Statistik erstellen, mit der die Stellung der verschiedenen Bankinstitute und der anderen privaten oder öffentlichen Einrichtungen bestimmt werden kann, die bei der Ausgabe der verschiedenen Anleihen des Bundes und beim Abschluss von Zins-Swaps-Verträgen als Finanzintermediäre auftreten?</p><p>2. Kann der Bund eine Statistik über die in- und ausländischen (je nach Land) juristischen und natürlichen Personen erstellen, die In- haber von Titeln sind, die mit Anleihen des Bundes verbunden sind?</p><p>3. Kann der Bund über in der Schweiz ansässige natürliche Personen eine Statistik erstellen, aus der für jedes Zehntel der Steuerpflichtigen das Verhältnis hervorgeht zwischen:</p><p>a. dem steuerbaren Einkommen (DB) einerseits und dem prozentualen Anteil der verschiedenen von diesen Steuerzahlern gezeichneten Typen von Bundesanleihen andererseits;</p><p>b. dem steuerbaren Vermögen (DB) einerseits und dem prozentualen Anteil der verschiedenen von diesen Steuerzahlern gezeichneten Typen von Bundesanleihen andererseits?</p>
  • Bundesanleihen. Statistik über den Schuldendienst des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Stand der Schulden des Bundes konnte in der zweiten Hälfte der 80er Jahre bei ungefähr 39 Milliarden Franken stabil gehalten werden. In den 90er Jahren stieg die Verschuldung jedoch in rasantem Tempo an. Per Ende 1995 betrug die Bundesschuld 82,2 Milliarden Franken. Bis Massnahmen zur Sanierung der Bundesfinanzen zum Tragen kommen, wird die Verschuldung noch weiter ansteigen. Im Gleichschritt mit dem Anstieg der Schulden stieg auch der Schuldendienst. Während die Zinsausgaben in den 80er Jahren noch bei ca. 1.4 Milliarden pro Jahr lagen, erhöhten sie sich bis auf 3.1 Milliarden im Jahr 1995.</p><p></p><p>Da die Geldbeschaffungsinstrumente Inhabertitel sind, bestehen keine Statistiken über deren Halter. Aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage für die Datenerhebung können diese nicht ermittelt werden. Eine solche Rechtsgrundlage könnte unter Umständen in Konflikt mit anderen Gesetzen (Bankgeheimnis, Steuergeheimnis, Datenschutz) stehen.</p><p></p><p>Die Banken sind mit der Ablieferung der Verrechnungssteuer an den Bund betraut. Der Bund kennt somit nur die aggregierten Zahlen. Da die Rückforderung der Verrechnungssteuer für natürliche Personen über die Kantone erfolgt, kommt der Bund auch in dieser Phase nicht zu statistisch aussagekräftigen Informationen bezüglich der Gläubiger von Bundestiteln.</p><p></p><p>In Unkenntnis der Gläubiger von Bundestiteln kann auch nicht gesagt werden, wie die Verteilung in bezug auf das steuerbare Einkommen und/oder das Vermögen der natürlichen Personen aussieht. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass aber selbst bei Vorliegen einer solchen Statistik keine Rückschlüsse auf irgendwelche Umverteilungswirkungen der Zinszahlungen gezogen werden könnten. Einerseits erhalten die Gläubiger eine Verzinsung als Entgelt für die Zurverfügungstellung von Mitteln an den Staat, und andererseits muss der Staat für die erhaltenen Mittel Zinsen bezahlen. Der Markt bestimmt die Höhe der Zinsen. Der Bund offeriert lediglich Marktkonditionen, d.h. Bedingungen, zu denen die Gläubiger unter Berücksichtigung von Laufzeit und Risiko ihr Vermögen jederzeit alternativ anlegen können. Das Halten von Bundestiteln bringt den Inhabern der Titel keine Sondervorteile.</p><p></p><p>Die Mittelbeschaffung des Bundes erfolgt zum grössten Teil mittels Bundesanleihen im langfristigen und Geldmarkt-Buchforderungen (GMBF) im kurzfristigen Bereich. Bei diesen Instrumenten, auf die rund 99 Prozent der gesamten Geld- und Kapitalmarktschuld des Bundes entfällt, kennt der Bund die Banken, die bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB) Zeichnungen einreichen. Er hat jedoch keine Kenntnis darüber, ob die Banken die Zeichnungen für sich selbst oder für ihre Kunden einreichen. Im weiteren stehen dem Bund die Schatzanweisungen, die Geldmarktkredite und die Bundesfestgelder (BFG) zur Verfügung.</p><p></p><p>Das wichtigste Geldbeschaffungsinstrument stellen die Bundesanleihen dar. Per Ende 1995 waren 31.3 Milliarden Franken an Bundesanleihen ausstehend. Sie werden im auktionsähnlichen Tenderverfahren emittiert. Zeichnungen können von Banken, der SUVA und der AHV bei der SNB eingereicht werden. Dank der Mindeststückelung von l'000 Franken und der Möglichkeit, Zeichnungen ohne Preisangabe bis zu einem Betrag von 100'000 Franken einreichen zu können, welche in jedem Fall ungekürzt berücksichtigt werden, eignet sich dieses Instrument auch für private Anleger. Der Anteil der Zeichnungen ohne Preisangabe liegt bei etwa 5 Prozent des Anleihensbetrages. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein Teil dieser Zeichnungen von privaten Anlegern getätigt werden. Der weitaus grösste Teil der Anleihe wird jedoch von Banken und institutionellen Anlegern übernommen. Dies zeigt nicht zuletzt der Anteil der Bundesobligationen von 60 75 Prozent am Gesamtumsatz des inländischen Obligationenmarkts. Die Schaffung von Anleihen mit einem Volumen von bis über 3 Milliarden durch mehrmalige Aufstockungen führte dazu, dass Bundesanleihen das liquideste Instrument am hiesigen Kapitalmarkt sind. Sie stossen auch auf das Interesse ausländischer Investoren. Ein Hinweis dafür ist die zunehmende Beteiligung ausländisch beherrschter Banken bei den Emissionen des Bundes. Dem Bund sind nur die Banken bekannt, die Zeichnungen einreichen; jedoch nicht die Verteilung der Obligationen am Markt.</p><p></p><p>Ende 1995 betrug der Stand der GMBF 14.1 Milliarden Franken. Die GMBF werden ebenfalls im Tendersystem emittiert. Zeichnungen können nur von Banken bei der SNB eingereicht werden. GMBF werden kaum von privaten Anlegern gehalten, da die Mindeststückelung 50'000 Franken beträgt, und die Banken die Kunden mit hohen Zeichnungskommissionen belasten. Diese Kommissionen fallen um so mehr ins Gewicht, da die GMBF nur kurze Laufzeiten (3, 6, und 12 Monate) aufweisen. Die Sega führt das Hauptregister der GMBF, und die SNB sowie die Banken halten Unterregister. Dem Bund sind nur die Banken bekannt, die Zeichnungen bei der SNB einreichen. Er hat aber keine Kenntnis, ob die Banken die Zeichnungen auf eigene oder fremde Rechnung einreichen.</p><p></p><p>Die Schatzanweisung ist ein Finanzierungsinstrument mit Laufzeiten von 3 bis 24 Monaten, das ausschliesslich für Mittelaufnahmen bei Banken dient. Die Schatzanweisungen gelangen nicht aus dem Kreislauf des Bankensystems. Ende 1995 waren 119 Millionen Franken ausstehend. Diese Zahl zeigt, dass dieses Instrument heute von untergeordneter Bedeutung ist. Die GMBF sind für die Banken offenbar attraktiver.</p><p></p><p>Geldmarktkredite werden fast ausschliesslich bei Banken aufgenommen. Die Laufzeit dieser Kredite beträgt in der Regel nur einige Tage, da sie der Deckung kurzfristiger Liquiditätsbedürfnisse dienen.</p><p></p><p>Bundesfestgelder wurden als Alternative zu den GMBF geschaffen. Der Mindestbetrag der BFG ist 1 0'000 Franken und die Laufzeit beträgt 1, 2 und 3 Jahre. Vermutlich wird ein grosser Teil von BFG durch Privatanleger gehalten. Der ausstehende Betrag von nur 107 Millionen Franken per Ende 1995 zeigt jedoch, dass dieses Instrument nur unwesentlich zur Finanzierung der Bundesschuld beiträgt. Die PTT sind mit dem Vertrieb der Bundesfestgelder im Namen und auf Rechnung des Bundes beauftragt. Dem Bund ist der tägliche Stand an Bundesfestgeldern und die Anzahl Zeichnungen bekannt. Er hat jedoch keine Kenntnis über die Gläubiger.</p><p></p><p>Die SWAP-Verträge werden ausschliesslich mit ein paar wenigen Banken mit erstklassiger Bonität abgeschlossen.</p><p></p><p>Angesichts der oben dargestellten Situation ist es nicht möglich, einigermassen aussagekräftige Statistiken über den Gläubigerkreis des Bundes zu publizieren.</p>
    • <p>Mit der Zunahme der Verschuldung des Bundes wachsen auch die Zinslasten.Die Zinslast auf dem Finanzmarkt (Anleihen, Buchforderungen, Schatzanweisungen, Geldmarktkredite) ist </p><p>zwischen 1993 und 1994 von 1434 auf 1947 Millionen Franken gestiegen.</p><p>Die Zinslast der öffentlichen Verschuldung wird letzten Endes von der Bevölkerung bezahlt, was auch die Behörden immer wieder sagen. Aber die juristischen und natürlichen Personen, die Anleihen des Bundes zeichnen können, erzielen daraus einen finanziellen Gewinn. Dadurch kommt es zu einem Transfer von Reichtum. Peter Thomann, Direktor der Tresorerie, weist darauf hin, dass die Tresorerie ihre Anleihen auf den schweizerischen Kapitalmarkt konzentriert und dass sie damit insbesondere beabsichtigt, "die </p><p>ausländischen Anleger in diesen Markt zu holen und die Attraktivität des inländischen Finanzplatzes zu erhöhen" (Journal de Genève, 13. 12. 1995). Die Attraktivität neuer Anleihtypen (beispielsweise der </p><p>fungiblen Anleihen) hat sich in den letzten Jahren bestätigt.</p><p>Für ein besseres Verständnis der Reichtumsverlagerungen, die mit dem Schuldendienst des Bundes verbunden sind, wäre es von Vorteil, aus einer Statistik die wichtigsten Charakteristiken der Gläubiger des Bundes entnhemen zu können (Obligationenanleihen, Schatzanweisungen usw.). Selbst wenn es sich um Inhaberpapiere handelt, kann doch eine Statistik erstellt werden, denn die den Begünstigten ausgerichteten Zinse unterliegen der Verrechnungssteuer.</p><p>1. Kann der Bund eine alljährliche Statistik erstellen, mit der die Stellung der verschiedenen Bankinstitute und der anderen privaten oder öffentlichen Einrichtungen bestimmt werden kann, die bei der Ausgabe der verschiedenen Anleihen des Bundes und beim Abschluss von Zins-Swaps-Verträgen als Finanzintermediäre auftreten?</p><p>2. Kann der Bund eine Statistik über die in- und ausländischen (je nach Land) juristischen und natürlichen Personen erstellen, die In- haber von Titeln sind, die mit Anleihen des Bundes verbunden sind?</p><p>3. Kann der Bund über in der Schweiz ansässige natürliche Personen eine Statistik erstellen, aus der für jedes Zehntel der Steuerpflichtigen das Verhältnis hervorgeht zwischen:</p><p>a. dem steuerbaren Einkommen (DB) einerseits und dem prozentualen Anteil der verschiedenen von diesen Steuerzahlern gezeichneten Typen von Bundesanleihen andererseits;</p><p>b. dem steuerbaren Vermögen (DB) einerseits und dem prozentualen Anteil der verschiedenen von diesen Steuerzahlern gezeichneten Typen von Bundesanleihen andererseits?</p>
    • Bundesanleihen. Statistik über den Schuldendienst des Bundes

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