IHG-Kredite für den Bau von Gasleitungen

ShortId
96.1016
Id
19961016
Updated
24.06.2025 23:23
Language
de
Title
IHG-Kredite für den Bau von Gasleitungen
AdditionalIndexing
Wettbewerbsbeschränkung;Gasfernleitung;Berggebiet;Investitionsbeihilfe
1
  • L05K0704010106, Investitionsbeihilfe
  • L04K06030102, Berggebiet
  • L05K1801030201, Gasfernleitung
  • L04K07030101, Wettbewerbsbeschränkung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Bundesgesetz vom 28. Juni 1974 über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG, SR 901.1) bezweckt, die Existenzbedingungen im Berggebiet zu verbessern, indem für Infrastrukturvorhaben und für den Erwerb von Land zu Industrie- und Gewerbezwecken gezielte Investitionshilfe gewährt wird. Durch eine bessere Ausstattung der wirtschaftlich schwachen Gebiete mit infrastrukturellen Einrichtungen soll deren Standort für Industrie- und Gewerbebetriebe oder deren Wohnattraktivität für private Haushalte verbessert werden. Der sachliche Anwendungsbereich des IHG ist sehr weit gefasst. In Artikel zwei der Verordnung vom 9. Juni 1975 über Investitionshilfe für Berggebiete (IHV, SR 901.11) wird u.a. auch die Gasversorgung explizit als unterstützungswürdiger Bereich erwähnt.</p><p>Bis heute hat der Bund an 19 Gasversorgungsprojekte zinslose oder zinsgünstige Darlehen im Betrag von 10,9 Millionen Franken gewährt. Bei zwei weiteren Vorhaben wurden Bankkredite im Ausmass von 3,5 Millionen Franken durch den Bund zinsverbilligt. Damit flossen 0,7 Prozent der bisher eingesetzten Investitionshilfemittel in die Unterstützung von Gaserschliessungsprojekten. Die geförderten Vorhaben waren alle Bestandteil eines von Bund und Kanton genehmigten regionalen Entwicklungskonzepts.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Versorgung unseres Landes mit Energie grundsätzlich unter Wettbewerbsbedingungen und durch die private Wirtschaft erfolgen sollte. Aus regional- und gesellschaftspolitischer Sicht vertritt er aber auch die Meinung, dass gewisse Wettbewerbsverzerrungen, hervorgerufen durch staatliche Unterstützungen, in Kauf zu nehmen sind, wenn dadurch offensichtliche topographische oder geographische Nachteile verringert und die Voraussetzungen geschaffen werden, dass in allen Landesteilen eine ausreichende, breitgefächerte und umweltschonende Energieversorgung sichergestellt werden kann.</p><p>Gas ist ein leitungsgebundener Energieträger, der nur dann angeboten werden kann, wenn vorgängig grosse Investitionen in die Transportleitungen und Verteilungsnetze getätigt worden sind. Für eine kostendeckende und rationelle Bewirtschaftung braucht es zudem ein ausreichendes Abnahmepotential. Wegen seiner geografischen Weitläufigkeit und schwachen Besiedelung ist das Berggebiet bei der Versorgung seiner Bevölkerung mit Gas gegenüber den städtischen Gebieten benachteiligt. Dies ist ein wesentlicher Grund dafür, weshalb in weiten Teilen des Berggebietes der Energieträger Gas eine bescheidene Rolle spielt und nur in geringem Masse unterstützt wurde.</p><p>Das schliesst jedoch nicht aus, dass es IHG-Regionen gibt, für die das Vorhandensein von Gas als Standortfaktor für die Ansiedlung neuer Industrie- oder Gewerbebetriebe von grosser Bedeutung ist. Dies trifft insbesondere für die traditionellen Industrieregionen des Arc jurassien zu, welche in einer starken Umstrukturierungsphase stecken. Es sind denn auch diese Gebiete, welche seit Ende der siebziger Jahre den Anschluss ans internationale Erdgasnetz anstreben und den Ausbau der Gasversorgung forcieren. Damit wollen sie ihre Entwicklungsvoraussetzungen verbessern, um sich im verschärften internationalen Wettbewerb besser behaupten zu können. Neunzig Prozent der Investitionshilfemittel, welche bis heute zur Unterstützung von Gaserschliessungsvorhaben eingesetzt worden sind (13,1 Mio. Franken), flossen in diesen Raum.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die regionalwirtschaftlichen Impulswirkungen höher zu gewichten sind, als allfällige geringe, durch die finanzielle Unterstützung von Gasleitungen hervorgerufene Wettbewerbsverzerrungen auf dem Markt für Wärmeenergie.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Es macht den Anschein, dass namhafte Kredite vorgesehen sind, um gestützt auf das Bundesgesetz vom 28.06.Juni 1974 über Investitionshilfe für Berggebiete den Bau von Gasleitungen zu finanzieren.</p><p>Befürchtet der Bundesrat nicht, dass auf diese Weise der Wettbewerb zwischen den Energieträgern - insbesondere im Bereich Heizenergie - verzerrt wird?</p>
  • IHG-Kredite für den Bau von Gasleitungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundesgesetz vom 28. Juni 1974 über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG, SR 901.1) bezweckt, die Existenzbedingungen im Berggebiet zu verbessern, indem für Infrastrukturvorhaben und für den Erwerb von Land zu Industrie- und Gewerbezwecken gezielte Investitionshilfe gewährt wird. Durch eine bessere Ausstattung der wirtschaftlich schwachen Gebiete mit infrastrukturellen Einrichtungen soll deren Standort für Industrie- und Gewerbebetriebe oder deren Wohnattraktivität für private Haushalte verbessert werden. Der sachliche Anwendungsbereich des IHG ist sehr weit gefasst. In Artikel zwei der Verordnung vom 9. Juni 1975 über Investitionshilfe für Berggebiete (IHV, SR 901.11) wird u.a. auch die Gasversorgung explizit als unterstützungswürdiger Bereich erwähnt.</p><p>Bis heute hat der Bund an 19 Gasversorgungsprojekte zinslose oder zinsgünstige Darlehen im Betrag von 10,9 Millionen Franken gewährt. Bei zwei weiteren Vorhaben wurden Bankkredite im Ausmass von 3,5 Millionen Franken durch den Bund zinsverbilligt. Damit flossen 0,7 Prozent der bisher eingesetzten Investitionshilfemittel in die Unterstützung von Gaserschliessungsprojekten. Die geförderten Vorhaben waren alle Bestandteil eines von Bund und Kanton genehmigten regionalen Entwicklungskonzepts.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Versorgung unseres Landes mit Energie grundsätzlich unter Wettbewerbsbedingungen und durch die private Wirtschaft erfolgen sollte. Aus regional- und gesellschaftspolitischer Sicht vertritt er aber auch die Meinung, dass gewisse Wettbewerbsverzerrungen, hervorgerufen durch staatliche Unterstützungen, in Kauf zu nehmen sind, wenn dadurch offensichtliche topographische oder geographische Nachteile verringert und die Voraussetzungen geschaffen werden, dass in allen Landesteilen eine ausreichende, breitgefächerte und umweltschonende Energieversorgung sichergestellt werden kann.</p><p>Gas ist ein leitungsgebundener Energieträger, der nur dann angeboten werden kann, wenn vorgängig grosse Investitionen in die Transportleitungen und Verteilungsnetze getätigt worden sind. Für eine kostendeckende und rationelle Bewirtschaftung braucht es zudem ein ausreichendes Abnahmepotential. Wegen seiner geografischen Weitläufigkeit und schwachen Besiedelung ist das Berggebiet bei der Versorgung seiner Bevölkerung mit Gas gegenüber den städtischen Gebieten benachteiligt. Dies ist ein wesentlicher Grund dafür, weshalb in weiten Teilen des Berggebietes der Energieträger Gas eine bescheidene Rolle spielt und nur in geringem Masse unterstützt wurde.</p><p>Das schliesst jedoch nicht aus, dass es IHG-Regionen gibt, für die das Vorhandensein von Gas als Standortfaktor für die Ansiedlung neuer Industrie- oder Gewerbebetriebe von grosser Bedeutung ist. Dies trifft insbesondere für die traditionellen Industrieregionen des Arc jurassien zu, welche in einer starken Umstrukturierungsphase stecken. Es sind denn auch diese Gebiete, welche seit Ende der siebziger Jahre den Anschluss ans internationale Erdgasnetz anstreben und den Ausbau der Gasversorgung forcieren. Damit wollen sie ihre Entwicklungsvoraussetzungen verbessern, um sich im verschärften internationalen Wettbewerb besser behaupten zu können. Neunzig Prozent der Investitionshilfemittel, welche bis heute zur Unterstützung von Gaserschliessungsvorhaben eingesetzt worden sind (13,1 Mio. Franken), flossen in diesen Raum.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die regionalwirtschaftlichen Impulswirkungen höher zu gewichten sind, als allfällige geringe, durch die finanzielle Unterstützung von Gasleitungen hervorgerufene Wettbewerbsverzerrungen auf dem Markt für Wärmeenergie.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Es macht den Anschein, dass namhafte Kredite vorgesehen sind, um gestützt auf das Bundesgesetz vom 28.06.Juni 1974 über Investitionshilfe für Berggebiete den Bau von Gasleitungen zu finanzieren.</p><p>Befürchtet der Bundesrat nicht, dass auf diese Weise der Wettbewerb zwischen den Energieträgern - insbesondere im Bereich Heizenergie - verzerrt wird?</p>
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