Feldbachareal in Steckborn (TG). Erwerb vom 31.12.1976
- ShortId
-
96.1017
- Id
-
19961017
- Updated
-
24.06.2025 21:02
- Language
-
de
- Title
-
Feldbachareal in Steckborn (TG). Erwerb vom 31.12.1976
- AdditionalIndexing
-
Thurgau;Industriezone;Subvention;Schutzgebiet;See
- 1
-
- L06K010204010101, Industriezone
- L04K06010412, Schutzgebiet
- L04K06030108, See
- L05K1102030202, Subvention
- L05K0301010118, Thurgau
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die 1976 im Zusammenhang mit dem Erwerb erfolgte Planung des Areals auf der Halbinsel Feldbach ging davon aus, dass - mit Ausnahme der noch vom ehemaligen Kloster stammenden Bauten und einiger im historisierenden Stil erstellten Nebenanlagen der Industrie - alle Industriebauten auf der Halbinsel abzubrechen seien und das Areal weitgehend freigehalten werden könne. Nachdem jedoch eine grosse Turnhalle an zentraler Lage im freizuhaltenden Areal erstellt wurde, Teile von alten Industriehallen unterirdisch erhalten blieben und einer neuen Nutzung zugeführt wurden, kann von einer Freihaltung des Areals nicht mehr die Rede sein. Zudem entstand in den achtziger Jahren in der Bucht zwischen der Halbinsel und dem Städtchen Steckborn eine grosse Hafenanlage für Freizeitboote, die dem seinerzeit zur Freihaltung vorgesehenen Uferbereich direkt vorgelagert ist. Damit ist eine Situation entstanden, welche von den ursprünglichen Vorgaben stark abweicht.</p><p>2. Die veränderten Rahmenbedingungen für das Feldbachareal führten dazu, dass Gemeinde, Kanton und Bund gemeinsam nach einer neuen, den heutigen Bedingungen entsprechenden Planungsgrundlage suchten. Mit einem mehrstufigen Gestaltungswettbewerb wurde nach einer neuen, gültigen Lösung gesucht. Die beteiligten kommunalen, kantonalen und Bundesstellen haben sich dabei die Aufgabe nicht leichtgemacht. Der aus dem Wettbewerb hervorgegangene Gestaltungsplan steht in Übereinstimmung mit dem Raumplanungsgesetz (RPG), indem der freie Zugang zum Seeufer gewährleistet bleibt und für die Landschaft dort Aufwertungen vorgesehen sind, wo dies sinnvoll geschehen kann. Dass es der Schulbehörde von Steckborn bisher nicht gelungen ist, die Bevölkerung vom neuen, landschaftlich optimierten Standort für das neue Schulhaus zu überzeugen, hat mit der Qualität des Gestaltungsplanes nichts zu tun.</p><p>3. Die Verhandlungen zwischen Gemeinde, Kanton und Bund wurden aufgrund der Resultate des Wettbewerbes geführt, wobei verschiedene Arbeitsschritte, vor allem auf Stufe der Gemeinde, notwendig waren, um zum heute öffentlich aufliegenden Gestaltungsplan zu gelangen. Aus diesem Grund wurde die seinerzeit gesetzte Frist erstreckt. Die Koordination zwischen Bund, Kanton und Gemeinde hat im konkreten Fall laufend erlaubt, einzelne Vorhaben im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b und Artikel 3 RPG zu realisieren. Anderseits konnte auch die Realisierung gewisser Wunschvorstellungen einzelner Träger von Aktivitäten auf der Halbinsel Feldbach, die den freien Zugang zu Uferbereichen mindestens partiell sehr eingeschränkt hätten, durch das enge Zusammengehen von Gemeinde, Kanton und Bund verhindert werden.</p><p>4. Wie oben dargelegt, wird die Planung des Feldbachareals als Prozess verstanden und von Gemeinde, Kanton und Bund gemeinsam weitergeführt. Von einer "Sackgasse" kann deshalb nicht gesprochen werden. Das EDI ist auch weiterhin bereit, die Planungsarbeiten beratend zu unterstützen. Hingegen kann aus finanziellen Gründen (Prioritätsordnung für den Heimatschutz vom 30. Juni 1993, SR 451.71) eine Beteiligung des EDI am Erwerb weiterer Parzellen des Feldbachareals bis auf weiteres nicht mehr in Betracht gezogen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich frage den Bundesrat in der Angelegenheit Bundesbeitrag an den Erwerb des Feldbachareals in Steckborn/TG vom 31. Dezember 1976 an:</p><p>1. Der Beitragsentscheid ging davon aus, dass eine - ehemals durch die Industrie zerstörte - Landschaft von nationaler Bedeutung wiederhergestellt werden soll. Im Jahre 1991 bot das EDI dennoch Hand für einen öffentlichen Ideen- und Projektwettbewerb zur Gestaltung und Nutzungsdisposition der Halbinsel Feldbach und damit indirekt für den nun im Februar 1996 von der Gemeindebehörde eingereichten Entwurf eines Gestaltungsplanes, welcher dem Ziel des Beitragsentscheides diametral entgegensteht. Besteht die Rechtfertigung dafür etwa darin, dass es im Grunde nur um die Verlagerung der leider noch bestehenden Industriezone geht? Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass der Arealanteil längs des Seeufers weit schützenswerter ist als jener längs der Kantonsstrasse?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass der zur Vorprüfung eingereichte Gestaltungsplanentwurf den Zielen und Planungsgrundsätzen gemäss Artikel 1 und Artikel 3 Absatz 2 Buchstaben c und d RPG widerspricht?</p><p>3. Warum setzte das EDI die mit Entscheid vom 19. Oktober 1990 gewährte Fristverlängerung zur Einreichung eines Gestaltungsplanes bis Ende 1993 nicht durch (z. B. durch ultimative Aufforderung an die Adresse der saumseligen Gemeindebehörde oder durch Androhung der Rückforderung des Beitrages)?</p><p>4. Wie gedenkt das EDI die Gemeinde zu unterstützen, um aus der einer Sackgasse gleichenden Situation herauszukommen? Kann es sich einen weiteren Bundesbeitrag an den Erwerb der noch bestehenden Industriezone vorstellen?</p>
- Feldbachareal in Steckborn (TG). Erwerb vom 31.12.1976
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die 1976 im Zusammenhang mit dem Erwerb erfolgte Planung des Areals auf der Halbinsel Feldbach ging davon aus, dass - mit Ausnahme der noch vom ehemaligen Kloster stammenden Bauten und einiger im historisierenden Stil erstellten Nebenanlagen der Industrie - alle Industriebauten auf der Halbinsel abzubrechen seien und das Areal weitgehend freigehalten werden könne. Nachdem jedoch eine grosse Turnhalle an zentraler Lage im freizuhaltenden Areal erstellt wurde, Teile von alten Industriehallen unterirdisch erhalten blieben und einer neuen Nutzung zugeführt wurden, kann von einer Freihaltung des Areals nicht mehr die Rede sein. Zudem entstand in den achtziger Jahren in der Bucht zwischen der Halbinsel und dem Städtchen Steckborn eine grosse Hafenanlage für Freizeitboote, die dem seinerzeit zur Freihaltung vorgesehenen Uferbereich direkt vorgelagert ist. Damit ist eine Situation entstanden, welche von den ursprünglichen Vorgaben stark abweicht.</p><p>2. Die veränderten Rahmenbedingungen für das Feldbachareal führten dazu, dass Gemeinde, Kanton und Bund gemeinsam nach einer neuen, den heutigen Bedingungen entsprechenden Planungsgrundlage suchten. Mit einem mehrstufigen Gestaltungswettbewerb wurde nach einer neuen, gültigen Lösung gesucht. Die beteiligten kommunalen, kantonalen und Bundesstellen haben sich dabei die Aufgabe nicht leichtgemacht. Der aus dem Wettbewerb hervorgegangene Gestaltungsplan steht in Übereinstimmung mit dem Raumplanungsgesetz (RPG), indem der freie Zugang zum Seeufer gewährleistet bleibt und für die Landschaft dort Aufwertungen vorgesehen sind, wo dies sinnvoll geschehen kann. Dass es der Schulbehörde von Steckborn bisher nicht gelungen ist, die Bevölkerung vom neuen, landschaftlich optimierten Standort für das neue Schulhaus zu überzeugen, hat mit der Qualität des Gestaltungsplanes nichts zu tun.</p><p>3. Die Verhandlungen zwischen Gemeinde, Kanton und Bund wurden aufgrund der Resultate des Wettbewerbes geführt, wobei verschiedene Arbeitsschritte, vor allem auf Stufe der Gemeinde, notwendig waren, um zum heute öffentlich aufliegenden Gestaltungsplan zu gelangen. Aus diesem Grund wurde die seinerzeit gesetzte Frist erstreckt. Die Koordination zwischen Bund, Kanton und Gemeinde hat im konkreten Fall laufend erlaubt, einzelne Vorhaben im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b und Artikel 3 RPG zu realisieren. Anderseits konnte auch die Realisierung gewisser Wunschvorstellungen einzelner Träger von Aktivitäten auf der Halbinsel Feldbach, die den freien Zugang zu Uferbereichen mindestens partiell sehr eingeschränkt hätten, durch das enge Zusammengehen von Gemeinde, Kanton und Bund verhindert werden.</p><p>4. Wie oben dargelegt, wird die Planung des Feldbachareals als Prozess verstanden und von Gemeinde, Kanton und Bund gemeinsam weitergeführt. Von einer "Sackgasse" kann deshalb nicht gesprochen werden. Das EDI ist auch weiterhin bereit, die Planungsarbeiten beratend zu unterstützen. Hingegen kann aus finanziellen Gründen (Prioritätsordnung für den Heimatschutz vom 30. Juni 1993, SR 451.71) eine Beteiligung des EDI am Erwerb weiterer Parzellen des Feldbachareals bis auf weiteres nicht mehr in Betracht gezogen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich frage den Bundesrat in der Angelegenheit Bundesbeitrag an den Erwerb des Feldbachareals in Steckborn/TG vom 31. Dezember 1976 an:</p><p>1. Der Beitragsentscheid ging davon aus, dass eine - ehemals durch die Industrie zerstörte - Landschaft von nationaler Bedeutung wiederhergestellt werden soll. Im Jahre 1991 bot das EDI dennoch Hand für einen öffentlichen Ideen- und Projektwettbewerb zur Gestaltung und Nutzungsdisposition der Halbinsel Feldbach und damit indirekt für den nun im Februar 1996 von der Gemeindebehörde eingereichten Entwurf eines Gestaltungsplanes, welcher dem Ziel des Beitragsentscheides diametral entgegensteht. Besteht die Rechtfertigung dafür etwa darin, dass es im Grunde nur um die Verlagerung der leider noch bestehenden Industriezone geht? Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass der Arealanteil längs des Seeufers weit schützenswerter ist als jener längs der Kantonsstrasse?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass der zur Vorprüfung eingereichte Gestaltungsplanentwurf den Zielen und Planungsgrundsätzen gemäss Artikel 1 und Artikel 3 Absatz 2 Buchstaben c und d RPG widerspricht?</p><p>3. Warum setzte das EDI die mit Entscheid vom 19. Oktober 1990 gewährte Fristverlängerung zur Einreichung eines Gestaltungsplanes bis Ende 1993 nicht durch (z. B. durch ultimative Aufforderung an die Adresse der saumseligen Gemeindebehörde oder durch Androhung der Rückforderung des Beitrages)?</p><p>4. Wie gedenkt das EDI die Gemeinde zu unterstützen, um aus der einer Sackgasse gleichenden Situation herauszukommen? Kann es sich einen weiteren Bundesbeitrag an den Erwerb der noch bestehenden Industriezone vorstellen?</p>
- Feldbachareal in Steckborn (TG). Erwerb vom 31.12.1976
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