Einseitige Zusammensetzung der Eidgenössischen Kunstkommission
- ShortId
-
96.1024
- Id
-
19961024
- Updated
-
24.06.2025 21:09
- Language
-
de
- Title
-
Einseitige Zusammensetzung der Eidgenössischen Kunstkommission
- AdditionalIndexing
-
Vetternwirtschaft;Region;Gleichbehandlung;Kulturförderung;Stipendium;Kunst;ausserparlamentarische Kommission
- 1
-
- L03K010604, Kunst
- L05K0806020201, ausserparlamentarische Kommission
- L04K13010208, Stipendium
- L04K01060307, Kulturförderung
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- L06K080701020107, Region
- L04K08020338, Vetternwirtschaft
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat erachtet das Anliegen als gerechtfertigt. Gemäss der Verordnung über die eidgenössische Kunstpflege (SR 442.11), welche die Grundlage für die Arbeit der Kommission bildet, muss sich diese aus einem Mitglied der italienisch-, aus drei Mitgliedern der französisch- und aus fünf Mitgliedern der deutschsprachigen Schweiz zusammensetzen. In der Kommission sind die Sitze, die der deutschsprachigen Schweiz zustehen, derzeit mit zwei Mitgliedern aus Luzern, einem Mitglied aus Basel und zwei Mitgliedern aus Zürich besetzt. Es trifft zu, dass die Ostschweiz seit 1985 in der Kommission nicht mehr vertreten ist. Allerdings ist eines der beiden Mitglieder aus Zürich in St. Gallen aufgewachsen und blieb mit dem künstlerischen Leben der Ostschweiz in ständigem Kontakt.</p><p>Auf Empfehlung der Kunstkommission werden auch seit 1985 regelmässig Künstlerinnen und Künstler aus der Ostschweiz mit Stipendien bedacht. Ebenso erhalten sie Werkbeiträge zugesprochen, und ihre Arbeiten werden für die Bundeskunstsammlung angekauft. Künstlerinnen und Künstler aus der Ostschweiz erhalten die Möglichkeit, im Ausland zu arbeiten und dort ihr Schaffen zu präsentieren. Im Rahmen der Kunst am Bau vergeben das Amt für Bundesbauten und die Generaldirektion PTT auch zahlreiche Aufträge an Kunstschaffende aus der Ostschweiz.</p><p>Der Eindruck einer ungenügenden geographischen Verteilung erklärt sich aus der Tatsache, dass viele junge Künstlerinnen und Künstler die Ostschweiz verlassen, um die Kunstschulen in den grossen Schweizer Städten oder im Ausland zu besuchen und anschliessend dort künstlerisch tätig zu sein.</p><p>Der Bundesrat erklärt sich jedoch bereit, bei der nächsten Vakanz, die sich unter den Kommissionsmitgliedern aus der deutschsprachigen Schweiz ergeben wird, die Kandidatur einer Vertreterin bzw. eines Vertreters der Ostschweiz primär zu berücksichtigen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Eidgenössische Kunstkommission ist regional völlig einseitig zusammengesetzt. Auch wenn bei der Auswahl der Mitglieder unbestritten Sachverstand und Urteilskraft im Vordergrund stehen müssen, ist doch in keiner Weise einzusehen, dass die gesamte Ostschweiz in diesem Gremium überhaupt nicht mehr vertreten ist.</p><p>Entsprechend fallen auch die Entscheide der Kommission aus: Die geographische Verteilung der Kunststipendien spricht eine überdeutliche Sprache. In der Bevorzugung einzelner Landesregionen bildet sich - kaum überraschend - ziemlich exakt die personelle Zusammensetzung des Gremiums ab.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat, ob er bereit ist, bei den nächsten Vakanzen diese Unausgewogenheit zu korrigieren und auch die Ostschweiz wieder ihrer kulturellen Bedeutung entsprechend zum Zuge kommen zu lassen.</p>
- Einseitige Zusammensetzung der Eidgenössischen Kunstkommission
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat erachtet das Anliegen als gerechtfertigt. Gemäss der Verordnung über die eidgenössische Kunstpflege (SR 442.11), welche die Grundlage für die Arbeit der Kommission bildet, muss sich diese aus einem Mitglied der italienisch-, aus drei Mitgliedern der französisch- und aus fünf Mitgliedern der deutschsprachigen Schweiz zusammensetzen. In der Kommission sind die Sitze, die der deutschsprachigen Schweiz zustehen, derzeit mit zwei Mitgliedern aus Luzern, einem Mitglied aus Basel und zwei Mitgliedern aus Zürich besetzt. Es trifft zu, dass die Ostschweiz seit 1985 in der Kommission nicht mehr vertreten ist. Allerdings ist eines der beiden Mitglieder aus Zürich in St. Gallen aufgewachsen und blieb mit dem künstlerischen Leben der Ostschweiz in ständigem Kontakt.</p><p>Auf Empfehlung der Kunstkommission werden auch seit 1985 regelmässig Künstlerinnen und Künstler aus der Ostschweiz mit Stipendien bedacht. Ebenso erhalten sie Werkbeiträge zugesprochen, und ihre Arbeiten werden für die Bundeskunstsammlung angekauft. Künstlerinnen und Künstler aus der Ostschweiz erhalten die Möglichkeit, im Ausland zu arbeiten und dort ihr Schaffen zu präsentieren. Im Rahmen der Kunst am Bau vergeben das Amt für Bundesbauten und die Generaldirektion PTT auch zahlreiche Aufträge an Kunstschaffende aus der Ostschweiz.</p><p>Der Eindruck einer ungenügenden geographischen Verteilung erklärt sich aus der Tatsache, dass viele junge Künstlerinnen und Künstler die Ostschweiz verlassen, um die Kunstschulen in den grossen Schweizer Städten oder im Ausland zu besuchen und anschliessend dort künstlerisch tätig zu sein.</p><p>Der Bundesrat erklärt sich jedoch bereit, bei der nächsten Vakanz, die sich unter den Kommissionsmitgliedern aus der deutschsprachigen Schweiz ergeben wird, die Kandidatur einer Vertreterin bzw. eines Vertreters der Ostschweiz primär zu berücksichtigen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Eidgenössische Kunstkommission ist regional völlig einseitig zusammengesetzt. Auch wenn bei der Auswahl der Mitglieder unbestritten Sachverstand und Urteilskraft im Vordergrund stehen müssen, ist doch in keiner Weise einzusehen, dass die gesamte Ostschweiz in diesem Gremium überhaupt nicht mehr vertreten ist.</p><p>Entsprechend fallen auch die Entscheide der Kommission aus: Die geographische Verteilung der Kunststipendien spricht eine überdeutliche Sprache. In der Bevorzugung einzelner Landesregionen bildet sich - kaum überraschend - ziemlich exakt die personelle Zusammensetzung des Gremiums ab.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat, ob er bereit ist, bei den nächsten Vakanzen diese Unausgewogenheit zu korrigieren und auch die Ostschweiz wieder ihrer kulturellen Bedeutung entsprechend zum Zuge kommen zu lassen.</p>
- Einseitige Zusammensetzung der Eidgenössischen Kunstkommission
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