Umsetzung der Aktionsplattform der Pekinger Weltfrauenkonferenz

ShortId
96.1032
Id
19961032
Updated
24.06.2025 23:01
Language
de
Title
Umsetzung der Aktionsplattform der Pekinger Weltfrauenkonferenz
AdditionalIndexing
Frauenförderung;internationales Treffen
1
  • L04K10020107, internationales Treffen
  • L04K01010401, Frauenförderung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat zur Umsetzung der Aktionsplattform der 4. Uno-Weltfrauenkonferenz vom September 1995 in Beijing in mehreren Bereichen Folgearbeiten an die Hand genommen: Die wichtigsten Ergebnisse der Konferenz für die Schweiz wurden bereits im Dezember 1995 als Teil eines umfassenden Informationsdossiers veröffentlicht und an ein breites Publikum abgegeben. Eine Populärfassung der Aktionsplattform steht im Herbst dieses Jahres zur Verfügung. Anfang 1997 wird ein Bericht über das frauenpolitische Engagement der Schweiz im Ausland vorliegen. Die Ratifizierung des Uno-Übereinkommens gegen jede Form von Diskriminierung der Frau ist noch in diesem Jahr zu erwarten. In der Entwicklungszusammenarbeit werden die Empfehlungen der Weltfrauenkonferenz auf der Programm- und Projektebene umgesetzt. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf das Postulat Bäumlin (93.3209) dargelegt hat, kommt dabei dem Ansatz der "gleichwertigen Entwicklung für Männer und Frauen" ein hoher Stellenwert zu. Im Bereich der nationalen Gesetzgebung stehen die Umsetzung des am 1. Juli 1996 in Kraft tretenden Gleichstellungsgesetzes, namentlich die Realisierung der Förderungsprogramme, und die Botschaft des Bundesrates zu einem Mutterschaftsversicherungsgesetz im Vordergrund. Dem Thema "Gewalt gegen Frauen" wird unter anderem im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 40 "Gewalt im Alltag und organisierte Kriminalität" das ihm zustehende Gewicht beigemessen werden müssen. Die Personaleinsparungen und Budgetkürzungen in verschiedenen Bereichen beschränken allerdings die Möglichkeiten zu einer raschen Umsetzung der Aktionsplattform.</p><p>Unter der Leitung des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann und in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten wird eine interdepartementale Arbeitsgruppe einen nationalen Aktionsplan für die Folgearbeiten der Weltfrauenkonferenz erarbeiten. Die dem Bundesrat besonders wichtig erscheinende Zusammenarbeit mit den Nichtregierungsorganisationen, die im nationalen Komitee für die Konferenz zusammengeschlossen waren, soll in diesem Zusammenhang fortgesetzt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die an der 4. Weltfrauenkonferenz verabschiedete Aktionsplattform ist ein Regierungsdokument. Die Regierungen tragen somit die Hauptverantwortung für die Umsetzung.</p><p>Welche Umsetzungsschritte hat der Bundesrat geplant?</p><p>Wie ist der Stand der Arbeiten?</p>
  • Umsetzung der Aktionsplattform der Pekinger Weltfrauenkonferenz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat zur Umsetzung der Aktionsplattform der 4. Uno-Weltfrauenkonferenz vom September 1995 in Beijing in mehreren Bereichen Folgearbeiten an die Hand genommen: Die wichtigsten Ergebnisse der Konferenz für die Schweiz wurden bereits im Dezember 1995 als Teil eines umfassenden Informationsdossiers veröffentlicht und an ein breites Publikum abgegeben. Eine Populärfassung der Aktionsplattform steht im Herbst dieses Jahres zur Verfügung. Anfang 1997 wird ein Bericht über das frauenpolitische Engagement der Schweiz im Ausland vorliegen. Die Ratifizierung des Uno-Übereinkommens gegen jede Form von Diskriminierung der Frau ist noch in diesem Jahr zu erwarten. In der Entwicklungszusammenarbeit werden die Empfehlungen der Weltfrauenkonferenz auf der Programm- und Projektebene umgesetzt. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf das Postulat Bäumlin (93.3209) dargelegt hat, kommt dabei dem Ansatz der "gleichwertigen Entwicklung für Männer und Frauen" ein hoher Stellenwert zu. Im Bereich der nationalen Gesetzgebung stehen die Umsetzung des am 1. Juli 1996 in Kraft tretenden Gleichstellungsgesetzes, namentlich die Realisierung der Förderungsprogramme, und die Botschaft des Bundesrates zu einem Mutterschaftsversicherungsgesetz im Vordergrund. Dem Thema "Gewalt gegen Frauen" wird unter anderem im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 40 "Gewalt im Alltag und organisierte Kriminalität" das ihm zustehende Gewicht beigemessen werden müssen. Die Personaleinsparungen und Budgetkürzungen in verschiedenen Bereichen beschränken allerdings die Möglichkeiten zu einer raschen Umsetzung der Aktionsplattform.</p><p>Unter der Leitung des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann und in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten wird eine interdepartementale Arbeitsgruppe einen nationalen Aktionsplan für die Folgearbeiten der Weltfrauenkonferenz erarbeiten. Die dem Bundesrat besonders wichtig erscheinende Zusammenarbeit mit den Nichtregierungsorganisationen, die im nationalen Komitee für die Konferenz zusammengeschlossen waren, soll in diesem Zusammenhang fortgesetzt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die an der 4. Weltfrauenkonferenz verabschiedete Aktionsplattform ist ein Regierungsdokument. Die Regierungen tragen somit die Hauptverantwortung für die Umsetzung.</p><p>Welche Umsetzungsschritte hat der Bundesrat geplant?</p><p>Wie ist der Stand der Arbeiten?</p>
    • Umsetzung der Aktionsplattform der Pekinger Weltfrauenkonferenz

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