Tamilische Flüchtlinge und Asylsuchende. Rückführung

ShortId
96.1038
Id
19961038
Updated
24.06.2025 21:57
Language
de
Title
Tamilische Flüchtlinge und Asylsuchende. Rückführung
AdditionalIndexing
Flüchtling;Ausschaffung;Sri Lanka
1
  • L04K01080101, Flüchtling
  • L04K03030407, Sri Lanka
  • L06K010801020102, Ausschaffung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Entwicklung der politischen, militärischen und sozialen Lage in Sri Lanka wird seitens der Bundesbehörden laufend Rechnung getragen. Entsprechend behutsam ist die gegenüber asylsuchenden Personen aus Sri Lanka gehandhabte Praxis ausgestattet.</p><p>Sie zeichnet sich einerseits durch eine auf dem Bundesratsbeschluss vom 20. April 1994 basierende grosszügige Anwesenheitsregelung aus, die einem Grossteil aller sich in der Schweiz aufhaltenden srilankischen Staatsangehörigen zugute kommt. Gemäss diesem werden alle srilankischen Asylsuchenden, die ihr Gesuch vor dem 1.Juli 1990 eingereicht haben, grundsätzlich vorläufig aufgenommen.</p><p>Andererseits sind gestützt auf die Vereinbarung über die Modalitäten der Rückführung zwischen der Schweiz und Sri Lanka vom 12. Januar 1994 - verlängert um weitere zwei Jahre am 2. April 1996 - trotz militärischer Auseinandersetzungen in gewissen Teilen dieses Landes die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass Rückführungen von srilankischen Staatsangehörigen, deren Asylgesuche von den Asylbehörden abgelehnt wurden, in Sicherheit und Würde durchgeführt werden können. In diesem Zusammenhang gilt es insbesondere, die Zusammenarbeit mit dem UNO-Flüchtlingshochkommissariat hervorzuheben, das in Sri Lanka ein "passive monitoring" zugunsten rückkehrender Personen aus der Schweiz übernimmt. Anlässlich des Treffens mit den Vorstehern des EJPD und des EDA vom 7. Juni 1996 hat sich Frau Ogata, die UNO-Flüchtlingshochkommissarin, dahingehend geäussert, dass sie der von der Schweiz angewandten Rückführungspraxis nach Sri Lanka positiv gegenübersteht.</p><p>In Bezug auf die Menschenrechtssituation in Sri Lanka ist festzuhalten, dass vor allem unter der jetzigen Regierung eine beachtliche Verbesserung festgestellt werden konnte.</p><p>Zudem ist darauf hinzuweisen, dass jedes in der Schweiz eingereichte Asylgesuch hinsichtlich seiner Berechtigung und allfälliger Wegweisungshindernisse individuell geprüft wird. Dank umfassender länderspezifischer Kenntnisse, die sich auf verschiedenartige lnformationsquellen stützen, ist das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) in der Lage, die Situation in Sri Lanka fundiert zu beurteilen. Auch die unabhängige Schweizerische Asylrekurskommission kommt bei ihrer Lagebeurteilung grundsätzlich zur gleichen Einschätzung wie das BFF.</p><p>Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass Rückführungen nach Sri Lanka im allgemeinen zumutbar sind und daher eine generelle Sistierung des Wegweisungsvollzugs im heutigen Zeitpunkt nicht angezeigt ist.</p>
  • <p>Die politische, soziale und militärische Lage in Sri Lanka ist weiterhin dramatisch, und die Rückführung von tamilischen Flüchtlingen und Asylsuchenden in ihr Heimatland ist deshalb nicht zu verantworten.</p><p>Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass den tamilischen Flüchtlingen und Asylsuchenden der Verzicht auf Rückführungen öffentlich zugesichert werden muss, bis in Sri Lanka dauerhafter Friede eingekehrt ist? Mit einer solchen Erklärung fände auch die schreckliche Ungewissheit ein Ende, mit der diese Menschen bisher in der Schweiz leben mussten.</p>
  • Tamilische Flüchtlinge und Asylsuchende. Rückführung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Entwicklung der politischen, militärischen und sozialen Lage in Sri Lanka wird seitens der Bundesbehörden laufend Rechnung getragen. Entsprechend behutsam ist die gegenüber asylsuchenden Personen aus Sri Lanka gehandhabte Praxis ausgestattet.</p><p>Sie zeichnet sich einerseits durch eine auf dem Bundesratsbeschluss vom 20. April 1994 basierende grosszügige Anwesenheitsregelung aus, die einem Grossteil aller sich in der Schweiz aufhaltenden srilankischen Staatsangehörigen zugute kommt. Gemäss diesem werden alle srilankischen Asylsuchenden, die ihr Gesuch vor dem 1.Juli 1990 eingereicht haben, grundsätzlich vorläufig aufgenommen.</p><p>Andererseits sind gestützt auf die Vereinbarung über die Modalitäten der Rückführung zwischen der Schweiz und Sri Lanka vom 12. Januar 1994 - verlängert um weitere zwei Jahre am 2. April 1996 - trotz militärischer Auseinandersetzungen in gewissen Teilen dieses Landes die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass Rückführungen von srilankischen Staatsangehörigen, deren Asylgesuche von den Asylbehörden abgelehnt wurden, in Sicherheit und Würde durchgeführt werden können. In diesem Zusammenhang gilt es insbesondere, die Zusammenarbeit mit dem UNO-Flüchtlingshochkommissariat hervorzuheben, das in Sri Lanka ein "passive monitoring" zugunsten rückkehrender Personen aus der Schweiz übernimmt. Anlässlich des Treffens mit den Vorstehern des EJPD und des EDA vom 7. Juni 1996 hat sich Frau Ogata, die UNO-Flüchtlingshochkommissarin, dahingehend geäussert, dass sie der von der Schweiz angewandten Rückführungspraxis nach Sri Lanka positiv gegenübersteht.</p><p>In Bezug auf die Menschenrechtssituation in Sri Lanka ist festzuhalten, dass vor allem unter der jetzigen Regierung eine beachtliche Verbesserung festgestellt werden konnte.</p><p>Zudem ist darauf hinzuweisen, dass jedes in der Schweiz eingereichte Asylgesuch hinsichtlich seiner Berechtigung und allfälliger Wegweisungshindernisse individuell geprüft wird. Dank umfassender länderspezifischer Kenntnisse, die sich auf verschiedenartige lnformationsquellen stützen, ist das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) in der Lage, die Situation in Sri Lanka fundiert zu beurteilen. Auch die unabhängige Schweizerische Asylrekurskommission kommt bei ihrer Lagebeurteilung grundsätzlich zur gleichen Einschätzung wie das BFF.</p><p>Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass Rückführungen nach Sri Lanka im allgemeinen zumutbar sind und daher eine generelle Sistierung des Wegweisungsvollzugs im heutigen Zeitpunkt nicht angezeigt ist.</p>
    • <p>Die politische, soziale und militärische Lage in Sri Lanka ist weiterhin dramatisch, und die Rückführung von tamilischen Flüchtlingen und Asylsuchenden in ihr Heimatland ist deshalb nicht zu verantworten.</p><p>Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass den tamilischen Flüchtlingen und Asylsuchenden der Verzicht auf Rückführungen öffentlich zugesichert werden muss, bis in Sri Lanka dauerhafter Friede eingekehrt ist? Mit einer solchen Erklärung fände auch die schreckliche Ungewissheit ein Ende, mit der diese Menschen bisher in der Schweiz leben mussten.</p>
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