Kosten für psychosoziale Betreuung bei Heroinversuchen

ShortId
96.1041
Id
19961041
Updated
24.06.2025 22:48
Language
de
Title
Kosten für psychosoziale Betreuung bei Heroinversuchen
AdditionalIndexing
kontrollierte Drogenabgabe;Gesamtkosten
1
  • L06K010505040201, kontrollierte Drogenabgabe
  • L06K070302020106, Gesamtkosten
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Eine interne Kostenanalyse des Bundesamtes für Gesundheitswesen (BAG) über das Projekt zur ärztlichen Verschreibung von Betäubungsmitteln errechnete für die Kosten der psychosozialen Betreuung einen durchschnittlichen Wert von etwa 250 Franken pro Person und Monat. Diese Zahl ist um jene Leistungen bereinigt, die aus der bestehenden psychosozialen Vernetzung den Probandinnen und Probanden des Versuchs zugute kommen (Freizeitaktivitäten, Mittagstisch usw.) und die effektive Rechnung der Projekte nicht belasten.</p><p>Aufgrund der verschiedenen Konzepte in den einzelnen Projekten stellte sich bei der Erhebung der Kostenarten allerdings das Problem, dass die Unterteilung in Sozialbetreuung bzw. Betäubungsmittelabgabe oftmals nur ungenau möglich ist. Während einzelne Projekte diese Funktionen klar voneinander abgrenzen, vermischen sich die Tätigkeiten bei anderen Projekten. Der Betrag kann jedoch aufgrund der Menge der erhobenen Daten als realistischer Durchschnittswert betrachtet werden.</p><p>2. Das BAG verlangte von den verschiedenen Projektleitenden explizit eine Vernetzung der Projekte zur ärztlichen Verschreibung von Betäubungsmitteln mit Projekten, welche Wohn- bzw. Arbeitsprogramme anbieten. Solche Institutionen richten sich jedoch an ein Zielpublikum, welches weit über das Verschreibungsprojekt hinaus reicht, und lösen ihre Finanzierungsfragen autonom.</p><p>3. Auf Projektseite fallen aufgrund der dem BAG vorliegenden Daten keine Beiträge dieser Art an.</p><p>4. Die Betreuungsangebote für drogenabhängige Menschen werden generell von verschiedenen Trägern gestützt.</p><p>Die Einnahmenseite der Projekte zur ärztlichen Verschreibung von Betäubungsmitteln setzt sich zusammen aus Beiträgen der jeweiligen Trägerschaft (Kanton, Gemeinde, Verein), Krankenkassenbeiträgen für ärztliche Leistungen, Kostenbeiträgen der Probandinnen und Probanden sowie Beiträgen der öffentlichen Hand (Kantons- und Bundesbeitrag).</p><p>Zusätzlich zu den bugetierten Kosten werden von den öffentlichen, privaten und freiwilligen Leistungsträgern weitere psychosoziale Leistungen erbracht, die nicht verrechnet werden und rund 14 Prozent des gesamten Projektbudgets entsprechen dürften.</p><p>5. Die Kosten im Bereich der medizinischen Massnahmen umfassen einerseits Personalkosten und andererseits die direkten Kosten, welche das medizinische Material (Medikamente, medizinisches Verbrauchsmaterial, Spritzenmaterial), medizinische Fremdleistungen (Labor, Urinproben, Serologie, Blutanalysen) sowie Betäubungsmittel beinhalten.</p><p>Die Grösse der direkten Kosten variiert von Projekt zu Projekt recht stark, da sie entscheidend von der Art der verschriebenen Betäubungsmittel abhängt. Durchschnittlich betragen die Personalkosten 90 Franken pro Person und Monat, die direkten Kosten belaufen sich auf 270 Franken pro Person und Monat.</p>
  • <p>Prof. A. Uchtenhagen hat kürzlich öffentlich mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass die "befriedigenden Resultate", die bisher mit dem Versuch für eine kontrollierte Drogenabgabe erzielt wurden, der intensiven psychosozialen Betreuung und nicht dem abgegebenen Heroin zu verdanken seien.</p><p>1. Wie setzen sich die Kosten (pro Versuchsteilnehmer) für die direkte psychosoziale Betreuung im Detail zusammen?</p><p>2. Fallen weitere Kosten in diesem Bereich an wie z. B. Leistungen für begleitetes Wohnen (Personalkosten, Miete usw.)?</p><p>3. Fallen weitere Beiträge an, die im weitesten Sinne der Fürsorge zugeordnet werden können (z. B. Taschengeld, verbilligte Tramfahrten, Bezahlung von Versicherungsprämien usw.)?</p><p>4. Wer trägt diese Kosten, und werden sie alle dem Kostenrahmen für die wissenschaftlichen Versuche zugeordnet? Werden andere Budgets damit belastet?</p><p>5. Wie gross sind die Kosten (pro Versuchsteilnehmer), die direkt den medizinischen Massnahmen zugeordnet werden (medizinische Betreuung, Kosten für die abgegebenen Betäubungsmittel)?</p>
  • Kosten für psychosoziale Betreuung bei Heroinversuchen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Eine interne Kostenanalyse des Bundesamtes für Gesundheitswesen (BAG) über das Projekt zur ärztlichen Verschreibung von Betäubungsmitteln errechnete für die Kosten der psychosozialen Betreuung einen durchschnittlichen Wert von etwa 250 Franken pro Person und Monat. Diese Zahl ist um jene Leistungen bereinigt, die aus der bestehenden psychosozialen Vernetzung den Probandinnen und Probanden des Versuchs zugute kommen (Freizeitaktivitäten, Mittagstisch usw.) und die effektive Rechnung der Projekte nicht belasten.</p><p>Aufgrund der verschiedenen Konzepte in den einzelnen Projekten stellte sich bei der Erhebung der Kostenarten allerdings das Problem, dass die Unterteilung in Sozialbetreuung bzw. Betäubungsmittelabgabe oftmals nur ungenau möglich ist. Während einzelne Projekte diese Funktionen klar voneinander abgrenzen, vermischen sich die Tätigkeiten bei anderen Projekten. Der Betrag kann jedoch aufgrund der Menge der erhobenen Daten als realistischer Durchschnittswert betrachtet werden.</p><p>2. Das BAG verlangte von den verschiedenen Projektleitenden explizit eine Vernetzung der Projekte zur ärztlichen Verschreibung von Betäubungsmitteln mit Projekten, welche Wohn- bzw. Arbeitsprogramme anbieten. Solche Institutionen richten sich jedoch an ein Zielpublikum, welches weit über das Verschreibungsprojekt hinaus reicht, und lösen ihre Finanzierungsfragen autonom.</p><p>3. Auf Projektseite fallen aufgrund der dem BAG vorliegenden Daten keine Beiträge dieser Art an.</p><p>4. Die Betreuungsangebote für drogenabhängige Menschen werden generell von verschiedenen Trägern gestützt.</p><p>Die Einnahmenseite der Projekte zur ärztlichen Verschreibung von Betäubungsmitteln setzt sich zusammen aus Beiträgen der jeweiligen Trägerschaft (Kanton, Gemeinde, Verein), Krankenkassenbeiträgen für ärztliche Leistungen, Kostenbeiträgen der Probandinnen und Probanden sowie Beiträgen der öffentlichen Hand (Kantons- und Bundesbeitrag).</p><p>Zusätzlich zu den bugetierten Kosten werden von den öffentlichen, privaten und freiwilligen Leistungsträgern weitere psychosoziale Leistungen erbracht, die nicht verrechnet werden und rund 14 Prozent des gesamten Projektbudgets entsprechen dürften.</p><p>5. Die Kosten im Bereich der medizinischen Massnahmen umfassen einerseits Personalkosten und andererseits die direkten Kosten, welche das medizinische Material (Medikamente, medizinisches Verbrauchsmaterial, Spritzenmaterial), medizinische Fremdleistungen (Labor, Urinproben, Serologie, Blutanalysen) sowie Betäubungsmittel beinhalten.</p><p>Die Grösse der direkten Kosten variiert von Projekt zu Projekt recht stark, da sie entscheidend von der Art der verschriebenen Betäubungsmittel abhängt. Durchschnittlich betragen die Personalkosten 90 Franken pro Person und Monat, die direkten Kosten belaufen sich auf 270 Franken pro Person und Monat.</p>
    • <p>Prof. A. Uchtenhagen hat kürzlich öffentlich mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass die "befriedigenden Resultate", die bisher mit dem Versuch für eine kontrollierte Drogenabgabe erzielt wurden, der intensiven psychosozialen Betreuung und nicht dem abgegebenen Heroin zu verdanken seien.</p><p>1. Wie setzen sich die Kosten (pro Versuchsteilnehmer) für die direkte psychosoziale Betreuung im Detail zusammen?</p><p>2. Fallen weitere Kosten in diesem Bereich an wie z. B. Leistungen für begleitetes Wohnen (Personalkosten, Miete usw.)?</p><p>3. Fallen weitere Beiträge an, die im weitesten Sinne der Fürsorge zugeordnet werden können (z. B. Taschengeld, verbilligte Tramfahrten, Bezahlung von Versicherungsprämien usw.)?</p><p>4. Wer trägt diese Kosten, und werden sie alle dem Kostenrahmen für die wissenschaftlichen Versuche zugeordnet? Werden andere Budgets damit belastet?</p><p>5. Wie gross sind die Kosten (pro Versuchsteilnehmer), die direkt den medizinischen Massnahmen zugeordnet werden (medizinische Betreuung, Kosten für die abgegebenen Betäubungsmittel)?</p>
    • Kosten für psychosoziale Betreuung bei Heroinversuchen

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