Kurzbezeichnung der SUVA

ShortId
96.1049
Id
19961049
Updated
24.06.2025 21:00
Language
de
Title
Kurzbezeichnung der SUVA
AdditionalIndexing
kulturelles Erbe;Mehrsprachigkeit;sprachliche Diskriminierung;nationale Identität;SUVA;Abkürzungswörterbuch
1
  • L05K0106010306, Mehrsprachigkeit
  • L04K05020409, sprachliche Diskriminierung
  • L04K01060301, kulturelles Erbe
  • L04K02020101, Abkürzungswörterbuch
  • L04K08020219, nationale Identität
  • L05K0104011602, SUVA
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die gleiche Frage wurde in der Fragestunde vom 10. Juni 1996 von Frau Nationalrätin Jeanprêtre der Vorsteherin des Eidg. Departementes des Innern unterbreitet. Die Bundesverwaltung wurde über die neue Politik der Suva betreffend ihren Namen vor ihrer Einführung nicht informiert. In der Zwischenzeit wurde die Anstalt zur Stellungnahme eingeladen. Ihrer Antwort und dem neusten Jahresbericht ist unter anderem zu entnehmen, dass das mit Kleinbuchstaben geschriebene Unternehmenszeichen "Suva" die Bedeutung eines Eigennamens habe. "Suva" sei somit weder deutsch noch französisch, italienisch oder rätoromanisch. Die Verwendung des Begriffs "Suva" habe auch mit der neuen Markenstrategie zu tun und soll das einmalige Leistungsangebot der Anstalt verstärkt zum Ausdruck bringen. Der neue "Auftritt" hänge mit der neuen Unternehmensstrategie "Suva 95 Plus" zusammen, mit der die Anstalt ihre Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der schweizerischen Sozialversicherungslandschaft stärken wolle.</p><p>ad Frage 1: Die von der Suva genannten Gründe für den Entscheid, auf die Verwendung der französischen und italienischen Kurzbezeichnungen zu verzichten, überzeugen nicht. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Suva ohne Rücksichtnahme auf die sprachlichen Minderheiten und ohne vorherige Rücksprache mit den zuständigen Bundesbehörden eine solche Entscheidung getroffen hat.</p><p>Die Suva ist eine öffentlichrechtliche Einrichtung des Bundes, die ihre gesetzliche Grundlage im Unfallversicherungsgesetz hat. Sie ist deshalb nicht frei, ihre Bezeichnung von sich aus zu ändern. Vielmehr ist die Anstalt verpflichtet, die vom Gesetz vorgesehenen Kurzbezeichnungen zu beachten.</p><p>ad Frage 2: Der Bundesrat wird die Suva ersuchen, die französischen und italienischen Kurzbezeichnungen wie die deutsche Abkürzung weiter zu verwenden und somit auf jegliche Namensänderung zu verzichten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Direktion der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt hat einseitig beschlossen, die französische Abkürzung CNA abzuschaffen und nur die deutsche Abkürzung Suva (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) beizubehalten; unmittelbar darauf hat sie übrigens auch der italienischen Abkürzung das gleiche Schicksal zugedacht. Abgesehen von der unannehmbaren Beleidigung, die dieser Entscheid als solcher für die französischsprachige Bevölkerung der Schweiz darstellt, ist er juristisch mehr als fragwürdig, da die französische Fassung des Bundesgesetzes vom 20.03.1981 über die Unfallversicherung (UVG) ausdrücklich die CNA nennt und nicht die Suva (vgl. insbesondere die Artikel 58, 59, 61, 62 und 63).</p><p>Was denkt der Bundesrat in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt über diesen Gewaltstreich, der auch einen Angriff auf die nationale Einheit darstellt? Ist er bereit, bei der SUVA zu intervenieren, um zu erwirken, dass die französische und die italienische Abkürzung gleichwertig neben der deutschen Abkürzung weiter verwendet werden?</p>
  • Kurzbezeichnung der SUVA
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die gleiche Frage wurde in der Fragestunde vom 10. Juni 1996 von Frau Nationalrätin Jeanprêtre der Vorsteherin des Eidg. Departementes des Innern unterbreitet. Die Bundesverwaltung wurde über die neue Politik der Suva betreffend ihren Namen vor ihrer Einführung nicht informiert. In der Zwischenzeit wurde die Anstalt zur Stellungnahme eingeladen. Ihrer Antwort und dem neusten Jahresbericht ist unter anderem zu entnehmen, dass das mit Kleinbuchstaben geschriebene Unternehmenszeichen "Suva" die Bedeutung eines Eigennamens habe. "Suva" sei somit weder deutsch noch französisch, italienisch oder rätoromanisch. Die Verwendung des Begriffs "Suva" habe auch mit der neuen Markenstrategie zu tun und soll das einmalige Leistungsangebot der Anstalt verstärkt zum Ausdruck bringen. Der neue "Auftritt" hänge mit der neuen Unternehmensstrategie "Suva 95 Plus" zusammen, mit der die Anstalt ihre Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der schweizerischen Sozialversicherungslandschaft stärken wolle.</p><p>ad Frage 1: Die von der Suva genannten Gründe für den Entscheid, auf die Verwendung der französischen und italienischen Kurzbezeichnungen zu verzichten, überzeugen nicht. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Suva ohne Rücksichtnahme auf die sprachlichen Minderheiten und ohne vorherige Rücksprache mit den zuständigen Bundesbehörden eine solche Entscheidung getroffen hat.</p><p>Die Suva ist eine öffentlichrechtliche Einrichtung des Bundes, die ihre gesetzliche Grundlage im Unfallversicherungsgesetz hat. Sie ist deshalb nicht frei, ihre Bezeichnung von sich aus zu ändern. Vielmehr ist die Anstalt verpflichtet, die vom Gesetz vorgesehenen Kurzbezeichnungen zu beachten.</p><p>ad Frage 2: Der Bundesrat wird die Suva ersuchen, die französischen und italienischen Kurzbezeichnungen wie die deutsche Abkürzung weiter zu verwenden und somit auf jegliche Namensänderung zu verzichten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Direktion der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt hat einseitig beschlossen, die französische Abkürzung CNA abzuschaffen und nur die deutsche Abkürzung Suva (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) beizubehalten; unmittelbar darauf hat sie übrigens auch der italienischen Abkürzung das gleiche Schicksal zugedacht. Abgesehen von der unannehmbaren Beleidigung, die dieser Entscheid als solcher für die französischsprachige Bevölkerung der Schweiz darstellt, ist er juristisch mehr als fragwürdig, da die französische Fassung des Bundesgesetzes vom 20.03.1981 über die Unfallversicherung (UVG) ausdrücklich die CNA nennt und nicht die Suva (vgl. insbesondere die Artikel 58, 59, 61, 62 und 63).</p><p>Was denkt der Bundesrat in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt über diesen Gewaltstreich, der auch einen Angriff auf die nationale Einheit darstellt? Ist er bereit, bei der SUVA zu intervenieren, um zu erwirken, dass die französische und die italienische Abkürzung gleichwertig neben der deutschen Abkürzung weiter verwendet werden?</p>
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