Subventioniert der Bund Fussballstadien?
- ShortId
-
96.1056
- Id
-
19961056
- Updated
-
24.06.2025 21:00
- Language
-
de
- Title
-
Subventioniert der Bund Fussballstadien?
- AdditionalIndexing
-
Sporteinrichtung;Fussball;Subvention
- 1
-
- L05K0101010206, Sporteinrichtung
- L05K0101010204, Fussball
- L05K1102030202, Subvention
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Auftrag des EDI entwickelte die Eidgenössische Sportschule Magglingen (ESSM) ein Nationales Sportanlagenkonzept (NASAK). Bei diesem Konzept handelt es sich um ein Planungs- und Koordinationsinstrument nach Artikel 13 des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (RPG) für den Sachbereich der Sportanlagen von nationaler Bedeutung. Damit wird die Abstimmung mit den anderen raumwirksamen Tätigkeiten gewährleistet.</p><p>Aufgrund einer breit abgestützten Umfrage hat die von der ESSM beauftragte Arbeitsgruppe die Kriterien für die nationale Bedeutung von Sportanlagen formuliert und die bestehenden (Ist-Zustand) sowie die zusätzlich benötigten (Soll-Zustand) Sportanlagen von nationaler Bedeutung festgelegt. Diese Anlagenkataloge sind Gegenstand einer periodischen Anpassung durch die ESSM im Sinne einer rollenden Planung. Ziel des NASAK ist, den nationalen Sportverbänden gute Bedingungen für die Durchführung ihrer Sportaktivitäten von nationaler Bedeutung zu erhalten respektive zu schaffen; diese Anlagen dienen nicht nur dem Spitzensport, sondern auch der Ausbildung auf allen Stufen und dem Breitensport. Gestützt darauf ist beabsichtigt, allfällige Finanzhilfen gezielt an einige wenige Anlagen von höchster Wichtigkeit für den Schweizer Sport - eventuell auch Fussball - ausrichten zu können. Die Priorisierung der Projekte erfolgt nach den im NASAK aufgestellten Kriterien.</p><p>Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumplanung hat der Bundesrat am 23. Oktober 1996 das NASAK als Konzept nach dem RPG gutgeheissen. Gemäss Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport könnte der Bund Beiträge an die Erstellung und Erweiterung von Sportanlagen von nationaler Bedeutung leisten. Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, bis im Jahr 1998 unter Berücksichtigung der Finanzlage Entscheidungsgrundlagen über allfällige Finanzhilfen des Bundes an Sportanlagen von nationaler Bedeutung nach dem Jahr 2000 auszuarbeiten. Der Bundesrat wird zu diesem Zeitpunkt über die grundsätzliche Möglichkeit von Finanzhilfen sowie gegebenenfalls über deren Höhe entscheiden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Presse war zu entnehmen, der Bund wolle rund 100 Millionen Franken in den Bau von Infrastrukturen für den Sport, insbesondere für Fussballstadien, investieren. Trifft diese Information zu? Wenn ja, kann der Bundesrat angeben, gestütz auf welche Grundlage, nach welchen Kriterien und zugunsten welcher Stadien diese Gelder zugeteilt würden? Ist der fragliche Betrag einzig für das Fussballspektakel bestimmt, oder sollen auch Infrastrukturen für andere Sportarten berücksichtigt werden?</p>
- Subventioniert der Bund Fussballstadien?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Auftrag des EDI entwickelte die Eidgenössische Sportschule Magglingen (ESSM) ein Nationales Sportanlagenkonzept (NASAK). Bei diesem Konzept handelt es sich um ein Planungs- und Koordinationsinstrument nach Artikel 13 des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (RPG) für den Sachbereich der Sportanlagen von nationaler Bedeutung. Damit wird die Abstimmung mit den anderen raumwirksamen Tätigkeiten gewährleistet.</p><p>Aufgrund einer breit abgestützten Umfrage hat die von der ESSM beauftragte Arbeitsgruppe die Kriterien für die nationale Bedeutung von Sportanlagen formuliert und die bestehenden (Ist-Zustand) sowie die zusätzlich benötigten (Soll-Zustand) Sportanlagen von nationaler Bedeutung festgelegt. Diese Anlagenkataloge sind Gegenstand einer periodischen Anpassung durch die ESSM im Sinne einer rollenden Planung. Ziel des NASAK ist, den nationalen Sportverbänden gute Bedingungen für die Durchführung ihrer Sportaktivitäten von nationaler Bedeutung zu erhalten respektive zu schaffen; diese Anlagen dienen nicht nur dem Spitzensport, sondern auch der Ausbildung auf allen Stufen und dem Breitensport. Gestützt darauf ist beabsichtigt, allfällige Finanzhilfen gezielt an einige wenige Anlagen von höchster Wichtigkeit für den Schweizer Sport - eventuell auch Fussball - ausrichten zu können. Die Priorisierung der Projekte erfolgt nach den im NASAK aufgestellten Kriterien.</p><p>Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumplanung hat der Bundesrat am 23. Oktober 1996 das NASAK als Konzept nach dem RPG gutgeheissen. Gemäss Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport könnte der Bund Beiträge an die Erstellung und Erweiterung von Sportanlagen von nationaler Bedeutung leisten. Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, bis im Jahr 1998 unter Berücksichtigung der Finanzlage Entscheidungsgrundlagen über allfällige Finanzhilfen des Bundes an Sportanlagen von nationaler Bedeutung nach dem Jahr 2000 auszuarbeiten. Der Bundesrat wird zu diesem Zeitpunkt über die grundsätzliche Möglichkeit von Finanzhilfen sowie gegebenenfalls über deren Höhe entscheiden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Presse war zu entnehmen, der Bund wolle rund 100 Millionen Franken in den Bau von Infrastrukturen für den Sport, insbesondere für Fussballstadien, investieren. Trifft diese Information zu? Wenn ja, kann der Bundesrat angeben, gestütz auf welche Grundlage, nach welchen Kriterien und zugunsten welcher Stadien diese Gelder zugeteilt würden? Ist der fragliche Betrag einzig für das Fussballspektakel bestimmt, oder sollen auch Infrastrukturen für andere Sportarten berücksichtigt werden?</p>
- Subventioniert der Bund Fussballstadien?
Back to List