Bundesrat Ogis Bezeichnungen von Volksinitiativen zum zweiten
- ShortId
-
96.1058
- Id
-
19961058
- Updated
-
24.06.2025 22:55
- Language
-
de
- Title
-
Bundesrat Ogis Bezeichnungen von Volksinitiativen zum zweiten
- AdditionalIndexing
-
Titel von Volksinitiativen
- 1
-
- L05K0801020410, Titel von Volksinitiativen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat hat die Einfache Anfrage vom 22. März 1996 gelesen, bevor er sie am 29. Mai 1996 beantwortete. Er hat auch die Antwort vor deren Unterzeichnung gelesen; erstere war ihm durchaus präsent, als er letztere zu beurteilen hatte.</p><p>2. Der Bundesrat geht nicht davon aus, dass ein Nationalrat die Frage nicht mehr kennt, deren Antwort er liest. Es liegt ihm auch fern zu glauben, ein Nationalrat habe dem Bundesrat Respekt im Sinn der zweiten Einfachen Anfrage zu erweisen.</p><p>3. Der Bundesrat ist sich bewusst, auch in der Vergangenheit schon des öftern gesagt zu haben, was er von einer Volksinitiative hält. Er behält sich diese Freiheit auch in Zukunft vor.</p><p>Er sieht keine Veranlassung, den Eindruck, den der Chef des EMD am 16. März 1996 bezüglich Auswirkungen einer allfälligen Annahme der Umverteilungs-Initiative erweckt hat, zu korrigieren. Die Begründung für seine Haltung geht aus der Antwort vom 29. Mai 1996 auf die erste Einfache Anfrage unmissverständlich hervor.</p>
- <p>In der Einfachen Anfrage vom 22. März 1996 (96.1028) habe ich den Bundesrat gefragt, ob er sich bewusst ist, dass er zum dritten Mal der Versuchung erlegen war, vor einer Volksabstimmung eine Volksinitiative anders zu bezeichnen, als ihm nach der Abstimmung und vor allem nach der Zustimmung der Mehrheit von Volk und Ständen lieb ist. Ich fragte nach den Chancen von mehr sprachlicher Sorgfalt und Umsicht und der Möglichkeit, dass Lehren aus solchen Irrtümern korrigierend Eingang finden in die Abstimmungsrhetorik des Bundesrates im allgemeinen und jene des geschätzten Bundesrates Ogi im besonderen.</p><p>In seiner Antwort vom 29. Mai 1996 beantwortet nun der Bundesrat so manche Frage, freilich nicht die gestellten. Hat der Bundesrat die Einfache Anfrage gar nicht gelesen, bevor er sie beantwortet hat, oder hat er die Antwort nicht gelesen, bevor er sie unterzeichnete, bzw. war ihm erstere gar nicht mehr präsent, als er letztere zu beurteilen hatte, oder geht er davon aus, dass ein Nationalrat die Frage nicht mehr kennt, deren Antwort er liest, oder glaubt er ganz einfach, ein Nationalrat habe dem hohen Bundesrat so viel Respekt zu erweisen, dass es ihm egal zu sein hat, wenn dieser Einfache Anfragen gar nicht beantwortet, sondern froh zu sein hat, eine einfache Antwort überhaupt bekommen zu haben, selbst dann, wenn diese auf die gestellten, bekanntlich einfachen Fragen gar nicht eingeht?</p><p>Ich wage nicht zu hoffen, dass der Bundesrat jetzt alle diese neuen Fragen zu beantworten die Güte hat, doch wäre ich ihm dankbar, wenn er sich wenigstens im zweiten Anlauf meinen ursprünglichen Fragen noch einmal widmen würde, diesmal allerdings im Bemühen, sie zu beantworten, ist ihre Bedeutung doch für das Vertrauen zwischen Bürgern und Bürgerinnen und ihren Repräsentanten und Repräsentantinnen in Regierung und Parlament und die Qualität der Debatten in künftigen Abstimmungskämpfen weder zu unterschätzen noch einfach zu ignorieren.</p>
- Bundesrat Ogis Bezeichnungen von Volksinitiativen zum zweiten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat hat die Einfache Anfrage vom 22. März 1996 gelesen, bevor er sie am 29. Mai 1996 beantwortete. Er hat auch die Antwort vor deren Unterzeichnung gelesen; erstere war ihm durchaus präsent, als er letztere zu beurteilen hatte.</p><p>2. Der Bundesrat geht nicht davon aus, dass ein Nationalrat die Frage nicht mehr kennt, deren Antwort er liest. Es liegt ihm auch fern zu glauben, ein Nationalrat habe dem Bundesrat Respekt im Sinn der zweiten Einfachen Anfrage zu erweisen.</p><p>3. Der Bundesrat ist sich bewusst, auch in der Vergangenheit schon des öftern gesagt zu haben, was er von einer Volksinitiative hält. Er behält sich diese Freiheit auch in Zukunft vor.</p><p>Er sieht keine Veranlassung, den Eindruck, den der Chef des EMD am 16. März 1996 bezüglich Auswirkungen einer allfälligen Annahme der Umverteilungs-Initiative erweckt hat, zu korrigieren. Die Begründung für seine Haltung geht aus der Antwort vom 29. Mai 1996 auf die erste Einfache Anfrage unmissverständlich hervor.</p>
- <p>In der Einfachen Anfrage vom 22. März 1996 (96.1028) habe ich den Bundesrat gefragt, ob er sich bewusst ist, dass er zum dritten Mal der Versuchung erlegen war, vor einer Volksabstimmung eine Volksinitiative anders zu bezeichnen, als ihm nach der Abstimmung und vor allem nach der Zustimmung der Mehrheit von Volk und Ständen lieb ist. Ich fragte nach den Chancen von mehr sprachlicher Sorgfalt und Umsicht und der Möglichkeit, dass Lehren aus solchen Irrtümern korrigierend Eingang finden in die Abstimmungsrhetorik des Bundesrates im allgemeinen und jene des geschätzten Bundesrates Ogi im besonderen.</p><p>In seiner Antwort vom 29. Mai 1996 beantwortet nun der Bundesrat so manche Frage, freilich nicht die gestellten. Hat der Bundesrat die Einfache Anfrage gar nicht gelesen, bevor er sie beantwortet hat, oder hat er die Antwort nicht gelesen, bevor er sie unterzeichnete, bzw. war ihm erstere gar nicht mehr präsent, als er letztere zu beurteilen hatte, oder geht er davon aus, dass ein Nationalrat die Frage nicht mehr kennt, deren Antwort er liest, oder glaubt er ganz einfach, ein Nationalrat habe dem hohen Bundesrat so viel Respekt zu erweisen, dass es ihm egal zu sein hat, wenn dieser Einfache Anfragen gar nicht beantwortet, sondern froh zu sein hat, eine einfache Antwort überhaupt bekommen zu haben, selbst dann, wenn diese auf die gestellten, bekanntlich einfachen Fragen gar nicht eingeht?</p><p>Ich wage nicht zu hoffen, dass der Bundesrat jetzt alle diese neuen Fragen zu beantworten die Güte hat, doch wäre ich ihm dankbar, wenn er sich wenigstens im zweiten Anlauf meinen ursprünglichen Fragen noch einmal widmen würde, diesmal allerdings im Bemühen, sie zu beantworten, ist ihre Bedeutung doch für das Vertrauen zwischen Bürgern und Bürgerinnen und ihren Repräsentanten und Repräsentantinnen in Regierung und Parlament und die Qualität der Debatten in künftigen Abstimmungskämpfen weder zu unterschätzen noch einfach zu ignorieren.</p>
- Bundesrat Ogis Bezeichnungen von Volksinitiativen zum zweiten
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