Übernahme der Rediffusion durch die Cablecom

ShortId
96.1067
Id
19961067
Updated
24.06.2025 23:21
Language
de
Title
Übernahme der Rediffusion durch die Cablecom
AdditionalIndexing
Telekommunikationsindustrie;Kabelfernsehen;Telecom;Wettbewerbspolitik;Fusion von Unternehmen
1
  • L04K12020308, Telekommunikationsindustrie
  • L06K120202010701, Telecom
  • L06K120205010104, Kabelfernsehen
  • L06K070301020103, Fusion von Unternehmen
  • L04K07030104, Wettbewerbspolitik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Cablecom AG ist eine privatrechtliche Gesellschaft, an der die Telecom PTT mit 32 Prozent beteiligt ist. Die Rediffusion AG - ebenfalls eine privatrechtliche Aktiengesellschaft - wurde von der Cablecom AG übernommen. Nach geltendem Recht unterliegen Übernahmegeschäfte von Privatunternehmungen keiner Genehmigung durch den Bundesrat. Dies ist gegebenenfalls Sache der Wettbewerbskommission. Das Fernmeldegesetz sieht keine entsprechenden Instrumente zur Regelung von Übernahmen vor, während sich die Genehmigung von Übernahmen gestützt auf das RTVG ausschliesslich an rundfunkrechtlichen Kriterien orientiert.</p><p>Seit dem 1. Mai dieses Jahres haben das EFD und das EVED bei Beteiligungsgeschäften der PTT, für welche der Verwaltungsrat der PTT zuständig ist, die Möglichkeit, eine gemeinsame Empfehlung abzugeben. Sinn dieser Empfehlung ist es, die Eigentümerinteressen des Bundes zu wahren. Im vorliegenden Fall haben die beiden Departemente von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Empfehlung - die sich nicht auf die Übernahme, sondern lediglich auf das Engagement der Telecom PTT bezieht - kommt aus der Sicht des Eigentümers zu einem positiven Ergebnis. Die Behörden sind sich jedoch bewusst, dass dieses Geschäft auch heikle wettbewerbspolitische Fragen aufwirft. Aus diesem Grund wurde dem Verwaltungsrat der PTT empfohlen, diese Fragen durch die Wettbewerbskommission prüfen zu lassen. Der Verwaltungsrat der PTT hat dieses Vorgehen ausdrücklich begrüsst.</p>
  • <p>Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass sich die Telecom PTT im Vorfeld des Übergangs vom Monopol zu freiem Wettbewerb aus einer Übernahme der Rediffusion durch die Cablecom aus wettbewerbspolitischen Gründen heraushalten sollte?</p><p>Es ist mir bekannt, dass die Verhandlungen einer Übernahme der Rediffusion AG durch die Cablecom AG vor dem Abschluss stehen. Der mit der Liberalisierung angestrebte Wettbewerb würde mit einer solch stark erweiterten Beteiligung der Telecom PTT an den Kabelnetzen im Keim erstickt.</p><p>Der Rundfunkbereich des Kabelfernsehmarktes Schweiz gliedert sich auf in die Marktanteile Cablecom 25 Prozent (an Cablecom ist die Telecom PTT mit 32 Prozent beteiligt), Rediffusion 25 Prozent, total 50 Prozent (das sind 1 Million Kabelabonnenten in der Schweiz). Die restlichen 50 Prozent teilen sich auf in: Gemeinden 25 Prozent, Private 25 Prozent.</p><p>Der heutige Monopolbetrieb PTT sollte, im Vorfeld der Inkraftsetzung des neuen Wettbewerbsrechts, nicht noch seine Marktmacht in der Schweiz so verstärken, dass die Entstehung von Wettbewerb von vornherein verunmöglicht wird.</p>
  • Übernahme der Rediffusion durch die Cablecom
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Cablecom AG ist eine privatrechtliche Gesellschaft, an der die Telecom PTT mit 32 Prozent beteiligt ist. Die Rediffusion AG - ebenfalls eine privatrechtliche Aktiengesellschaft - wurde von der Cablecom AG übernommen. Nach geltendem Recht unterliegen Übernahmegeschäfte von Privatunternehmungen keiner Genehmigung durch den Bundesrat. Dies ist gegebenenfalls Sache der Wettbewerbskommission. Das Fernmeldegesetz sieht keine entsprechenden Instrumente zur Regelung von Übernahmen vor, während sich die Genehmigung von Übernahmen gestützt auf das RTVG ausschliesslich an rundfunkrechtlichen Kriterien orientiert.</p><p>Seit dem 1. Mai dieses Jahres haben das EFD und das EVED bei Beteiligungsgeschäften der PTT, für welche der Verwaltungsrat der PTT zuständig ist, die Möglichkeit, eine gemeinsame Empfehlung abzugeben. Sinn dieser Empfehlung ist es, die Eigentümerinteressen des Bundes zu wahren. Im vorliegenden Fall haben die beiden Departemente von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Empfehlung - die sich nicht auf die Übernahme, sondern lediglich auf das Engagement der Telecom PTT bezieht - kommt aus der Sicht des Eigentümers zu einem positiven Ergebnis. Die Behörden sind sich jedoch bewusst, dass dieses Geschäft auch heikle wettbewerbspolitische Fragen aufwirft. Aus diesem Grund wurde dem Verwaltungsrat der PTT empfohlen, diese Fragen durch die Wettbewerbskommission prüfen zu lassen. Der Verwaltungsrat der PTT hat dieses Vorgehen ausdrücklich begrüsst.</p>
    • <p>Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass sich die Telecom PTT im Vorfeld des Übergangs vom Monopol zu freiem Wettbewerb aus einer Übernahme der Rediffusion durch die Cablecom aus wettbewerbspolitischen Gründen heraushalten sollte?</p><p>Es ist mir bekannt, dass die Verhandlungen einer Übernahme der Rediffusion AG durch die Cablecom AG vor dem Abschluss stehen. Der mit der Liberalisierung angestrebte Wettbewerb würde mit einer solch stark erweiterten Beteiligung der Telecom PTT an den Kabelnetzen im Keim erstickt.</p><p>Der Rundfunkbereich des Kabelfernsehmarktes Schweiz gliedert sich auf in die Marktanteile Cablecom 25 Prozent (an Cablecom ist die Telecom PTT mit 32 Prozent beteiligt), Rediffusion 25 Prozent, total 50 Prozent (das sind 1 Million Kabelabonnenten in der Schweiz). Die restlichen 50 Prozent teilen sich auf in: Gemeinden 25 Prozent, Private 25 Prozent.</p><p>Der heutige Monopolbetrieb PTT sollte, im Vorfeld der Inkraftsetzung des neuen Wettbewerbsrechts, nicht noch seine Marktmacht in der Schweiz so verstärken, dass die Entstehung von Wettbewerb von vornherein verunmöglicht wird.</p>
    • Übernahme der Rediffusion durch die Cablecom

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