Aufenthalt von Marschall Mobutu

ShortId
96.1078
Id
19961078
Updated
14.11.2025 07:19
Language
de
Title
Aufenthalt von Marschall Mobutu
AdditionalIndexing
Diktatur;Demokratische Republik Kongo;Präsident/in eines Staates;Einreise von Ausländern/-innen;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Patient/in
1
  • L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
  • L04K05060107, Einreise von Ausländern/-innen
  • L04K03040302, Demokratische Republik Kongo
  • L05K0806020302, Präsident/in eines Staates
  • L04K01050517, Patient/in
  • L05K0807010203, Diktatur
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der zairische Staatschef, Präsident Mobutu Sese Seko, ist am 15. August 1996 im Rahmen eines privaten Besuches in die Schweiz eingereist. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten hatte aufgrund des medizinischen Attestes, also ausschliesslich aufgrund dringender medizinischer Gründen, den entsprechenden Aufenthalt von einer Woche genehmigt. Am 21. August erfolgte dann eine erste Aufenthaltsverlängerung für zwei Wochen; eine zweite Aufenthaltsverlängerung, zwecks Beendigung der Behandlung, wurde am 4. September genehmigt (mit Gültigkeit bis zum 27. Oktober 1996). Die Bewilligung für die Aufenthaltsverlängerungen wurden ebenfalls aus medizinischen Gründen aufgrund von Attesten erteilt; diese medizinischen Atteste halten fest, dass die Behandlung von Präsident Mobutu zwingend von den ihn betreuenden Ärzten fortgesetzt werden muss. Letztere haben den Gesundheitszustand des zairischen Staatschefs nicht detailliert erläutert, da sie dem Arztgeheimnis unterstehen. Aus diesem Grund ist der Bundesrat nicht in der Lage, zusätzliche Informationen betreffend den Gesundheitszustand des zairischen Präsidenten zu geben.</p><p></p><p>Im übrigen wendet das Departement für Auswärtige Angelegenheiten für Präsident Mobutu eine extrem restriktive Visapolitik an, die sich auf den Bundesratsentscheid vom 18. Dezember 1991 stützt, welcher als Kriterien die Entwicklung in Zaire und die politische Opportunität festhält (Visa erteilt für Treffen Carter-Mobutu in Genf im Mai 1996 im Rahmen der Friedenssuche für die Region der Grossen Seen).</p><p></p><p>Noch 1993 hat die militärische Präsidialgarde im Zaire einen Aufruhr mit grosser Härte niedergeschlagen und vor nicht langer Zeit wurde Präsident Mobutu vorgeworfen, dass er Zusammenstösse zwischen den verschiedenen ethnischen Gruppen fördere. Aus diesen Gründen bleibt die Menschenrechtssituation im Zaire sehr bedenklich.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im August und September 1996 hielt sich Marschall Mobutu Sese Seko in Begleitung von über 30 Personen und unter dem Vorwand, sich medizinisch untersuchen zu lassen, in der Schweiz auf.</p><p>Handelt es sich hier um einen eingebildeten Kranken, der das Einreiseverbot zu umgehen versucht, das die demokratischen Staaten Europas zu Recht gegen ihn verhängt haben. Oder ist das Leben des zairischen Diktators tatsächlich in Gefahr?</p><p>Da es sich bei Marschall Mobutu um eine öffentliche Person handelt, ist die Frage berechtigt.</p><p>Kann der Bundesrat offen und genau über den Gesundheitszustand von Herrn Mobutu informieren?</p>
  • Aufenthalt von Marschall Mobutu
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der zairische Staatschef, Präsident Mobutu Sese Seko, ist am 15. August 1996 im Rahmen eines privaten Besuches in die Schweiz eingereist. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten hatte aufgrund des medizinischen Attestes, also ausschliesslich aufgrund dringender medizinischer Gründen, den entsprechenden Aufenthalt von einer Woche genehmigt. Am 21. August erfolgte dann eine erste Aufenthaltsverlängerung für zwei Wochen; eine zweite Aufenthaltsverlängerung, zwecks Beendigung der Behandlung, wurde am 4. September genehmigt (mit Gültigkeit bis zum 27. Oktober 1996). Die Bewilligung für die Aufenthaltsverlängerungen wurden ebenfalls aus medizinischen Gründen aufgrund von Attesten erteilt; diese medizinischen Atteste halten fest, dass die Behandlung von Präsident Mobutu zwingend von den ihn betreuenden Ärzten fortgesetzt werden muss. Letztere haben den Gesundheitszustand des zairischen Staatschefs nicht detailliert erläutert, da sie dem Arztgeheimnis unterstehen. Aus diesem Grund ist der Bundesrat nicht in der Lage, zusätzliche Informationen betreffend den Gesundheitszustand des zairischen Präsidenten zu geben.</p><p></p><p>Im übrigen wendet das Departement für Auswärtige Angelegenheiten für Präsident Mobutu eine extrem restriktive Visapolitik an, die sich auf den Bundesratsentscheid vom 18. Dezember 1991 stützt, welcher als Kriterien die Entwicklung in Zaire und die politische Opportunität festhält (Visa erteilt für Treffen Carter-Mobutu in Genf im Mai 1996 im Rahmen der Friedenssuche für die Region der Grossen Seen).</p><p></p><p>Noch 1993 hat die militärische Präsidialgarde im Zaire einen Aufruhr mit grosser Härte niedergeschlagen und vor nicht langer Zeit wurde Präsident Mobutu vorgeworfen, dass er Zusammenstösse zwischen den verschiedenen ethnischen Gruppen fördere. Aus diesen Gründen bleibt die Menschenrechtssituation im Zaire sehr bedenklich.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im August und September 1996 hielt sich Marschall Mobutu Sese Seko in Begleitung von über 30 Personen und unter dem Vorwand, sich medizinisch untersuchen zu lassen, in der Schweiz auf.</p><p>Handelt es sich hier um einen eingebildeten Kranken, der das Einreiseverbot zu umgehen versucht, das die demokratischen Staaten Europas zu Recht gegen ihn verhängt haben. Oder ist das Leben des zairischen Diktators tatsächlich in Gefahr?</p><p>Da es sich bei Marschall Mobutu um eine öffentliche Person handelt, ist die Frage berechtigt.</p><p>Kann der Bundesrat offen und genau über den Gesundheitszustand von Herrn Mobutu informieren?</p>
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