SBB-Südbahn. Lärmschutz
- ShortId
-
96.1086
- Id
-
19961086
- Updated
-
24.06.2025 23:25
- Language
-
de
- Title
-
SBB-Südbahn. Lärmschutz
- AdditionalIndexing
-
Aargau;SBB;Schienenverkehr;Lärmschutz
- 1
-
- L04K06010410, Lärmschutz
- L03K180302, Schienenverkehr
- L05K1801021103, SBB
- L05K0301010101, Aargau
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die SBB haben seit 1994 für 28 Gemeinden entlang des Huckepackkorridors die Lärmsanierungsprojekte ausgearbeitet und dem Bundesamt für Verkehr zur Beurteilung und Durchführung des eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens vorgelegt. Diese Projekte entsprechen den in erster Priorität zu sanierenden Teilstrecken gemäss den getätigten Vereinbarungen zwischen den SBB, den betroffenen Kantonen und dem BAV.</p><p>Weitere Streckenabschnitte sind in Bearbeitung. Die Teilstrecken in den Gemeinden des Freiamts sind in den vorgelegten Projekten enthalten. Mit der Genehmigung und Realisierung der vorgelegten Projekte entstehen Kosten im Betrag von gegen 70 Millionen Franken. Die Eingabe der verbleibenden, in die zweite Priorität gesetzten Lärmsanierungsprojekte entlang des Huckepackkorridors (6 Gemeinden) wird im Jahre 1997 erfolgen.</p><p>Die Finanzierung dieser und weiterer Lärmschutzmassnahmen ist allerdings noch nicht sichergestellt.</p><p>Vor diesem Hintergrund hatte deshalb die interdepartementale Arbeitsgruppe Eisenbahnlärm (IDA-E) den Auftrag des Bundesrates, die Grundlagen für die Lärmsanierung der Eisenbahnen bereitzustellen. Der Bundesrat hat den entsprechenden Bericht am 16. September 1996 zur Kenntnis genommen. Die darin empfohlene Sanierungsvariante basiert auf folgenden Grundsätzen:</p><p>- Mindestens zwei Drittel der übermässig dem Eisenbahnlärm ausgesetzten Personen (330 000 Personen) sind durch Massnahmen ausserhalb der Gebäude zu schützen.</p><p>- Massnahmen an der Quelle, d. h. Sanierung des bestehenden Rollmaterials, sind Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg, z. B. Lärmschutzwänden, vorzuziehen.</p><p>Schallschutzfenster als passive Massnahme sollen nur dann vorgesehen werden, wenn die Massnahmen an der Quelle und auf dem Ausbreitungsweg nicht genügen oder unverhältnismässig sind.</p><p>- Auf Massnahmen mit einem schlechten Kosten-Nutzen-Verhältnis ist zu verzichten.</p><p>Die empfohlene Sanierungsvariante ist das Resultat einer Vielzahl von Berechnungen, mit welchen insbesondere der Einfluss der Rollmaterialsanierung beurteilt bzw. der Massnahmenmix optimiert werden konnte. Sie erlaubt es, eine sowohl umwelt- als auch finanzpolitisch vertretbare netzweite Lärmsanierung der bestehenden Eisenbahnstrecken in den nächsten zwanzig Jahren zu realisieren. Die Kosten betragen in Abhängigkeit von der gewählten Sanierungsvariante 1,7 bzw. 2,3 Milliarden Franken und sind in der Botschaft über Bau und Finanzierung der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs enthalten (96.059). Zudem empfiehlt die IDA-E, die Lärmsanierungsfrist für Eisenbahnanlagen um mindestens acht Jahre zu verlängern, da die Sanierungen nicht innerhalb der geltenden Frist gemäss LSV realisiert werden können. Zurzeit wird die Botschaft über das Lärmsanierungskonzept bearbeitet. Dieses Konzept bildet die Basis für die Festlegung der Verpflichtungskredite und des konkreten Sanierungsprogramms für die einzelnen Streckenteile.</p><p>Der Bundesrat ist gewillt, die Lärmschutzverordnung auch im Freiamt zu vollziehen, sobald die Finanzierung sichergestellt ist. Aus den obenerwähnten Gründen können allerdings Angaben betreffend Termine für die Erstellung der Lärmschutzmassnahmen erst gemacht werden, wenn die Vorlage über Bau und Finanzierung des öffentlichen Verkehrs die Zustimmung von Volk und Ständen erhalten hat.</p>
- <p>Wie stehen Bundesrat und SBB zum Anliegen des Freiamts, Kanton Aargau, das Freiamt beiderseits der SBB-Südbahn an der Linie Gotthard-Basel sei aufgrund der seit 1986 geltenden Lärmschutzverordnung vor übermässigem Zuglärm zu schützen? Wann werden die Lärmschutzvorschriften in rechtlicher und technischer Hinsicht erfüllt?</p>
- SBB-Südbahn. Lärmschutz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die SBB haben seit 1994 für 28 Gemeinden entlang des Huckepackkorridors die Lärmsanierungsprojekte ausgearbeitet und dem Bundesamt für Verkehr zur Beurteilung und Durchführung des eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens vorgelegt. Diese Projekte entsprechen den in erster Priorität zu sanierenden Teilstrecken gemäss den getätigten Vereinbarungen zwischen den SBB, den betroffenen Kantonen und dem BAV.</p><p>Weitere Streckenabschnitte sind in Bearbeitung. Die Teilstrecken in den Gemeinden des Freiamts sind in den vorgelegten Projekten enthalten. Mit der Genehmigung und Realisierung der vorgelegten Projekte entstehen Kosten im Betrag von gegen 70 Millionen Franken. Die Eingabe der verbleibenden, in die zweite Priorität gesetzten Lärmsanierungsprojekte entlang des Huckepackkorridors (6 Gemeinden) wird im Jahre 1997 erfolgen.</p><p>Die Finanzierung dieser und weiterer Lärmschutzmassnahmen ist allerdings noch nicht sichergestellt.</p><p>Vor diesem Hintergrund hatte deshalb die interdepartementale Arbeitsgruppe Eisenbahnlärm (IDA-E) den Auftrag des Bundesrates, die Grundlagen für die Lärmsanierung der Eisenbahnen bereitzustellen. Der Bundesrat hat den entsprechenden Bericht am 16. September 1996 zur Kenntnis genommen. Die darin empfohlene Sanierungsvariante basiert auf folgenden Grundsätzen:</p><p>- Mindestens zwei Drittel der übermässig dem Eisenbahnlärm ausgesetzten Personen (330 000 Personen) sind durch Massnahmen ausserhalb der Gebäude zu schützen.</p><p>- Massnahmen an der Quelle, d. h. Sanierung des bestehenden Rollmaterials, sind Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg, z. B. Lärmschutzwänden, vorzuziehen.</p><p>Schallschutzfenster als passive Massnahme sollen nur dann vorgesehen werden, wenn die Massnahmen an der Quelle und auf dem Ausbreitungsweg nicht genügen oder unverhältnismässig sind.</p><p>- Auf Massnahmen mit einem schlechten Kosten-Nutzen-Verhältnis ist zu verzichten.</p><p>Die empfohlene Sanierungsvariante ist das Resultat einer Vielzahl von Berechnungen, mit welchen insbesondere der Einfluss der Rollmaterialsanierung beurteilt bzw. der Massnahmenmix optimiert werden konnte. Sie erlaubt es, eine sowohl umwelt- als auch finanzpolitisch vertretbare netzweite Lärmsanierung der bestehenden Eisenbahnstrecken in den nächsten zwanzig Jahren zu realisieren. Die Kosten betragen in Abhängigkeit von der gewählten Sanierungsvariante 1,7 bzw. 2,3 Milliarden Franken und sind in der Botschaft über Bau und Finanzierung der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs enthalten (96.059). Zudem empfiehlt die IDA-E, die Lärmsanierungsfrist für Eisenbahnanlagen um mindestens acht Jahre zu verlängern, da die Sanierungen nicht innerhalb der geltenden Frist gemäss LSV realisiert werden können. Zurzeit wird die Botschaft über das Lärmsanierungskonzept bearbeitet. Dieses Konzept bildet die Basis für die Festlegung der Verpflichtungskredite und des konkreten Sanierungsprogramms für die einzelnen Streckenteile.</p><p>Der Bundesrat ist gewillt, die Lärmschutzverordnung auch im Freiamt zu vollziehen, sobald die Finanzierung sichergestellt ist. Aus den obenerwähnten Gründen können allerdings Angaben betreffend Termine für die Erstellung der Lärmschutzmassnahmen erst gemacht werden, wenn die Vorlage über Bau und Finanzierung des öffentlichen Verkehrs die Zustimmung von Volk und Ständen erhalten hat.</p>
- <p>Wie stehen Bundesrat und SBB zum Anliegen des Freiamts, Kanton Aargau, das Freiamt beiderseits der SBB-Südbahn an der Linie Gotthard-Basel sei aufgrund der seit 1986 geltenden Lärmschutzverordnung vor übermässigem Zuglärm zu schützen? Wann werden die Lärmschutzvorschriften in rechtlicher und technischer Hinsicht erfüllt?</p>
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