Realisierung EXPO 2001

ShortId
96.1087
Id
19961087
Updated
24.06.2025 22:28
Language
de
Title
Realisierung EXPO 2001
AdditionalIndexing
kulturelle Veranstaltung;Projektanalyse;Durchführung eines Projektes;nationale Identität;Durchführbarkeitsstudie
1
  • L04K01060306, kulturelle Veranstaltung
  • L04K08020219, nationale Identität
  • L06K070305010101, Durchführbarkeitsstudie
  • L06K070305010103, Projektanalyse
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Interner Verkehr/Schiffsverkehr</p><p>Das dezentrale Ausstellungskonzept wurde nicht zuletzt im Hinblick auf den Umweltschutz gewählt, weil es die lokale Konzentration der Belastungen zu vermeiden hilft und eine optimale Nutzung vorhandener Infrastrukturen garantiert.</p><p>Um das Konzept verwirklichen zu können, ist die "Expo 2001" auf attraktive, bequeme und umweltfreundliche Transportmittel angewiesen, die zudem direkt von den Arteplages zugänglich sind. Nur ein derartiges Transportmittel kann verhindern, dass Besucher, welche mit dem Auto anreisen, ihr Fahrzeug auch für den Transport zwischen den Arteplages verwenden.</p><p>Weil sich der Besucherfluss zwischen den vier Standorten unregelmässig abspielt und nur schwer zu planen ist, braucht es ein flexibles Verkehrsmittel, das unabhängig vom normal weiterfunktionierenden öffentlichen Verkehr geführt wird. Die Eisenbahn ist zu schwerfällig und zudem von den Arteplages nur ungenügend erreichbar. Auch Busse sind nicht geeignet, da für die Bewältigung des internen Verkehrs der Einsatz von über 1000 Fahrzeugen notwendig wäre, was zu einer totalen Verkehrsüberlastung der Strassen und der Parkplätze in der Region führen würde. Bahn- und Busverkehr spielen jedoch als ergänzende Elemente im Verkehrsangebot für den ausstellungsinternen Verkehr eine bedeutende Rolle.</p><p>Dies gilt auch für das fahrplanmässige Normalangebot der Fahrgastschiffahrt. Die Bewältigung des internen Verkehrs zwischen den Arteplages ist jedoch mit dem heutigen Schiffsbestand aus Kapazitätsgründen nicht möglich.</p><p>Als innovative und den betrieblichen Anforderungen entsprechende Lösungsmöglichkeit sowie auch in Ermangelung einer Alternative sehen die Projektorganisationen deshalb den Einsatz des Katamarans "Iris" für den Verkehr zwischen den Arteplages vor. Ein Verzicht auf diese Navettes würde die "Expo 2001" eines sicher attraktiven Elements berauben.</p><p>Die Umweltverträglichkeitsprüfung wird zeigen, unter welchen Auflagen von einem umweltverträglichen Betrieb der "Iris" ausgegangen werden kann. Im Rahmen der Erarbeitung des Umweltverträglichkeitsberichtes werden zurzeit die Fragen der Wellenbildung, des Energieverbrauchs, der Luftschadstoffemissionen und der Lärmentwicklung gründlich untersucht.</p><p>Es ist vorgesehen, aufgrund der Erkenntnisse dieser Untersuchungen und den Ansprüchen an die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer auf den Gewässern für den Betrieb der Navettes Korridore mit angepassten Geschwindigkeiten festzulegen.</p><p>Die Berufsfischerei soll durch den Betrieb der Katamarane nicht wesentlich eingeschränkt werden. In Zusammenarbeit mit den Berufsfischern wurde eine Eignungskarte der Gewässer bezüglich Fischerei erstellt. Untersuchungen haben zudem gezeigt, dass die Fische durch die Navettes nur in einem extrem kleinen Umkreis um das Schiff (weniger als fünf Meter) gestört sein werden.</p><p>2. Umweltschutz</p><p>Die Organisatoren setzen sich hohe Ziele in bezug auf die Gewährleistung der Umweltverträglichkeit bei der Planung und Durchführung der "Expo 2001".</p><p>Als zentrales Element für die ökologische Optimierung der Veranstaltung, aber auch für das gesicherte Einhalten aller externen behördlichen Auflagen, ist ein Umwelt-Management-System (UMS) vorgesehen. Das UMS basiert auf den Ergebnissen der gegenwärtig durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), aber auch auf den freiwillig erstellten Ökobilanzen.</p><p>Die baurechtlichen Grundlagen für alle temporären Bauten und Anlagen der "Expo 2001" bilden die kantonalen Überbauungsordnungen (KÜO). Feste und dauernde Infrastrukturen - im Rahmen der kantonalen Richtpläne koordiniert - müssten dagegen von den betroffenen Gemeinden selbst geplant und durch die üblichen Verfahren bewilligt werden.</p><p>Die "Expo 2001" untersteht gemäss Anlagetyp 60.6 der Eidgenössischen Verordnung der Umweltverträglichkeitsprüfung. Im Rahmen der in diesem Jahr zu erstellenden KÜO wird in jedem Kanton je ein reguläres UVP-Verfahren durchgeführt.</p><p>Der UVB wird zusammen mit den KÜO Ende 1996 eine Vorprüfung durch die Kantone durchlaufen und gelangt zu Beginn des nächsten Jahres in ein öffentliches Auflageverfahren. Nach Berücksichtigung allfälliger Einwände werden die KÜO von den zuständigen kantonalen Stellen genehmigt. Gegen diese Genehmigung kann beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht werden.</p><p>Die Umwelt- und Naturschutzorganisationen haben nach Artikel 9 Absatz 8 des Umweltschutzgesetzes ein Einsichtsrecht und nach Artikel 55 ein Beschwerderecht. Im Sinne einer Kooperationskultur werden diese Organisationen bereits in der laufenden Planungsphase angehört; dies gilt auch für das Buwal.</p><p>Zusätzlich wird zu den sonst üblichen Massnahmen das oben zitierte UMS, orientiert an ISO 14 001, entwickelt und implementiert. Es enthält die Ziele, Grundsätze und Massnahmen sowie eine präzise Festlegung von Verantwortlichkeiten.</p><p>Eine unabhängige Kontrollstele wird sämtliche Entscheidungen der Direktion auf ihre Übereinstimmung mit den Angaben der Umweltverträglichkeit und den generellen Grundsätzen überprüfen.</p><p>3. Organisationsstruktur</p><p>Der strategische Ausschuss hat die Organisationsstruktur festgelegt, die eine Trennung der strategischen und operationellen (beruflichen) Ebene vorsieht. Die vorgesehene operationelle Direktion wird sich dabei aus einem Direktionspräsidenten und zwei bis vier Direktoren zusammensetzen, welche die Departemente Kunst (Inhalte, Thematik, Ausstellungen, Anlässe), Marketing/Verkauf (Preisgestaltung, Sponsoring, usw.), Administration/Finanzen und Technik/Logistik leiten, wobei diese Aufteilung flexibel ist und Änderungen möglich sind.</p><p>Die Direktoren werden aufgrund ihrer spezifischen Erfahrungen in den angesprochenen Bereichen gewählt, was garantieren soll, dass ein Team mit kompetenten und sich gegenseitig ergänzenden Fachleuten entsteht.</p><p>Die "Expo 2001 sollte nicht zwingend mit einer einzigen Person ("Madame" oder "Monsieur Expo") identifiziert werden. Vielmehr wird erachtet, dass ein kleines Gremium ausgewiesener Fachleute die beste Basis für einen Erfolg der Landesausstellung darstellt. Der strategische Ausschuss hat zurzeit noch keinen diesbezüglichen Beschluss gefasst. Der Bundesrat möchte sich jedenfalls in diese organisatorischen Belange der "Expo 2001" nicht einmischen.</p><p>4. Verschiebungsmöglichkeit</p><p>Der Bundesrat erteilte dem Verein Landesausstellung im März 1995 den Auftrag, die Organisation und Durchführung der Landesausstellung im Jahre 2001 an die Hand zu nehmen. Er wählte diesen Termin bewusst im Hinblick auf seine symbolische Bedeutung für die Neuorientierung unseres Landes.</p><p>Bis Ende 1995 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, welche zeigte, dass die Landesausstellung im Jahre 2001 grundsätzlich realisierbar ist. Seither laufen vertiefende Abklärungen über technische, ökologische, verkehrstechnische und finanzielle Aspekte. Aufgrund der erfolgten Abklärungen müssen die Aussagen zur Machbarkeit der "Expo 2001" keineswegs revidiert werden:</p><p>- Besucherverkehr</p><p>Im Bereich des öffentlichen Verkehrs steht fest, dass die wichtigsten Infrastrukturausbauten, insbesondere die im Rahmen von "Bahn 2000" geplanten Streckenausbauten am Jurasüdfuss, bis zum Jahre 2001 fertiggestellt sind.</p><p>Bereits jetzt kann auch davon ausgegangen werden, dass für die wichtigsten Strassenverbindungen Lösungen möglich sind. Für die im übergeordneten und regionalen Kontext äusserst wichtige Strassenverbindung N 5 ist eine sinnvolle und machbare Lösung möglich: So wird von den kantonalen Tiefbauämtern darauf hingearbeitet, dass die Strecke Solothurn-Biel (N 5) bis zum Jahre 2001 ein zweispuriges Trassee aufweisen wird. Für den Tunnelabschnitt Grenchner Witi ist eine Übergangslösung mit offener Linienführung vorgesehen, die möglichst umweltverträglich zu realisieren ist. Die Finanzierung der T 10 im Hinblick auf die "Expo 2001" ist noch nicht endgültig geklärt.</p><p>- Verankerung in der Bevölkerung</p><p>In der "Expo 2001"-Region stehen Bevölkerung und Wirtschaft überzeugt hinter dem Projekt und setzen grosse Hoffnungen in die Landesausstellung. Verschiedene Entscheide der lokalen Parlamente haben gezeigt, dass die betroffenen Regionen die Landesausstellung voll unterstützen (Städte Biel, Neuenburg; Kanton Neuenburg).</p><p>Eine Verschiebung der Landesausstellung ins Auge zu fassen wäre zum heutigen Zeitpunkt daher ein falsches Zeichen an die mitwirkenden Regionen und die Schweizer Bevölkerung. Aber nicht nur sie, sondern auch die Wirtschaft identifiziert das Jahr 2001 inzwischen mit der Landesausstellung 2001. Die gesamte Planung und das Budget der "Expo 2001" sind auf das Jahr 2001 ausgerichtet. Das heisst nicht nur, dass sämtliche Verfahren auf diesen Termin hin geplant und abgewickelt werden, sondern dass auch Verträge mit der Privatwirtschaft, mit Sponsoren usw. auf diesen Termin hin abgeschlossen werden.</p><p>Weit mehr als nur ein grosses Projekt mit besonderen technischen Problemen ist die "Expo 2001" jedoch vor allem ein Glaubensbekenntnis, ein Beweis der Fähigkeit unseres Landes, ein aussergewöhnliches Ereignis zu realisieren. Es ist deshalb legitim und sogar erwünscht, dass ein solches Projekt zu Fragen Anlass gibt. Sein Erfolg setzt aber auch die Zustimmung aller politischen, wirtschaftlichen und sozialen Kräfte des Landes zu diesem Bekenntnis voraus. Die "Expo 2001" benötigt nun "Konstrukteure", um diese Herausforderung meistern zu können.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die veröffentlichte Machbarkeitsstudie "Expo 2001" und der geplante Beitrag des Bundes an die Landesausstellung bieten noch keine Gewähr, dass Realisierung und Durchführung gelingen. In der Zusammenfassung der Botschaft über einen Beitrag des Bundes an die Landesausstellung 2001 hält der Bundesrat fest: "Besonderes Gewicht hat der Bundesrat in seiner Mandatsbestätigung und Unterstützung der Organisatoren auf die besondere Sorgfalt in den Bereichen Umweltschutz, Raumplanung, Bahn- und Strassen(infra)struktur, Telekommunikation sowie der Organisationsstruktur gelegt." Das ist alles zu begrüssen. Aber es bleiben viele Bereiche im unklaren. Ich bitte deshalb den Bundesrat, zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:</p><p>1. Verkehr</p><p>- Mit grossen Unklarheiten ist nicht nur der Anreiseverkehr zu Lande (Modal split), sondern mindestens so stark der interne Transport auf dem Wasser behaftet. Wie können z. B. neben den intensiven und nach heutigem Ermessen überschnellen Bewegungen der vorgesehenen Hochgeschwindigkeitsboote der ordentliche Linienverkehr, der im Gegensatz zu den geschlossenen Schnellbooten viele landschaftliche Schönheiten erschliesst, sowie die private Benützung der Seen und Kanäle gewährleistet werden?</p><p>- Ist in dieser Zeit die Berufsfischerei überhaupt noch möglich?</p><p>- Werden alternative Szenarien erarbeitet, falls die Umweltverträglichkeitsprüfung zeigt, dass die Realisierung der Verbindungen auf dem Wasser mit den Schnellbooten nicht möglich ist (Lärm, Luft- und Wasserverschmutzung, Energie, Wellen usw.)?</p><p>- Kann die Ausstellung ohne die Schnellboote überhaupt als machbar respektive konzeptformal bewilligt werden? Oder muss befürchtet werden, dass letztlich zugunsten der Boote unwiederbringliche Schäden an den aquatischen Systemen (Ufer, Flachwasserzonen, Schilf, Fische, Vögel usw.) in Kauf genommen werden?</p><p>2. Umweltschutz</p><p>Für diesen Grossanlass sind in vielen Bereichen Umweltverträglichkeitsberichte notwendig.</p><p>- Wer wird die Umweltverträglichkeitsprüfungen vornehmen, um eine unabhängige Beurteilung zu gewährleisten, weil doch in vielen Bereichen kantonale Stellen schon mittragen?</p><p>- Wieweit werden dazu Bundesstellen, vorab das Buwal, und ebenso schweizerische Umwelt- und Naturschutzorganisationen mit ihren Fachleuten beigezogen?</p><p>- Ist eine neutrale, von Bund und Kantonen unabhängige Aufsichtsstelle vorgesehen?</p><p>3. Organisationsstruktur</p><p>Zwar zeichnet sich langsam eine Führungsstruktur ab. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass mit einer "Madame" oder einem "Monsieur Expo 2001" die notwendigen Rückhalte bei wirtschaftlichen Exponenten eher zu erreichen sind, um dem ehrgeizigen Vorhaben zum Gelingen zu verhelfen?</p><p>4. Verschiebungsmöglichkeit</p><p>Zurzeit ist die "Expo 2001" leider weder bei der Bevölkerung noch regionalpolitisch verankert. Die nötigen Ausbauten der Erschliessung (Bahn und Strasse) werden nicht oder nur provisorisch (N 5) realisiert sein. Bauten und Anlagen werden aus Zeitdruck ohne Wettbewerb willkürlich an ausgewählte Firmen vergeben. Darum muss die Grundsatzfrage der Machbarkeit gestellt werden: Gibt es ein Alternativszenario der Verschiebung, falls sich schlimmste Befürchtungen bewahrheiten sollten?</p>
  • Realisierung EXPO 2001
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Interner Verkehr/Schiffsverkehr</p><p>Das dezentrale Ausstellungskonzept wurde nicht zuletzt im Hinblick auf den Umweltschutz gewählt, weil es die lokale Konzentration der Belastungen zu vermeiden hilft und eine optimale Nutzung vorhandener Infrastrukturen garantiert.</p><p>Um das Konzept verwirklichen zu können, ist die "Expo 2001" auf attraktive, bequeme und umweltfreundliche Transportmittel angewiesen, die zudem direkt von den Arteplages zugänglich sind. Nur ein derartiges Transportmittel kann verhindern, dass Besucher, welche mit dem Auto anreisen, ihr Fahrzeug auch für den Transport zwischen den Arteplages verwenden.</p><p>Weil sich der Besucherfluss zwischen den vier Standorten unregelmässig abspielt und nur schwer zu planen ist, braucht es ein flexibles Verkehrsmittel, das unabhängig vom normal weiterfunktionierenden öffentlichen Verkehr geführt wird. Die Eisenbahn ist zu schwerfällig und zudem von den Arteplages nur ungenügend erreichbar. Auch Busse sind nicht geeignet, da für die Bewältigung des internen Verkehrs der Einsatz von über 1000 Fahrzeugen notwendig wäre, was zu einer totalen Verkehrsüberlastung der Strassen und der Parkplätze in der Region führen würde. Bahn- und Busverkehr spielen jedoch als ergänzende Elemente im Verkehrsangebot für den ausstellungsinternen Verkehr eine bedeutende Rolle.</p><p>Dies gilt auch für das fahrplanmässige Normalangebot der Fahrgastschiffahrt. Die Bewältigung des internen Verkehrs zwischen den Arteplages ist jedoch mit dem heutigen Schiffsbestand aus Kapazitätsgründen nicht möglich.</p><p>Als innovative und den betrieblichen Anforderungen entsprechende Lösungsmöglichkeit sowie auch in Ermangelung einer Alternative sehen die Projektorganisationen deshalb den Einsatz des Katamarans "Iris" für den Verkehr zwischen den Arteplages vor. Ein Verzicht auf diese Navettes würde die "Expo 2001" eines sicher attraktiven Elements berauben.</p><p>Die Umweltverträglichkeitsprüfung wird zeigen, unter welchen Auflagen von einem umweltverträglichen Betrieb der "Iris" ausgegangen werden kann. Im Rahmen der Erarbeitung des Umweltverträglichkeitsberichtes werden zurzeit die Fragen der Wellenbildung, des Energieverbrauchs, der Luftschadstoffemissionen und der Lärmentwicklung gründlich untersucht.</p><p>Es ist vorgesehen, aufgrund der Erkenntnisse dieser Untersuchungen und den Ansprüchen an die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer auf den Gewässern für den Betrieb der Navettes Korridore mit angepassten Geschwindigkeiten festzulegen.</p><p>Die Berufsfischerei soll durch den Betrieb der Katamarane nicht wesentlich eingeschränkt werden. In Zusammenarbeit mit den Berufsfischern wurde eine Eignungskarte der Gewässer bezüglich Fischerei erstellt. Untersuchungen haben zudem gezeigt, dass die Fische durch die Navettes nur in einem extrem kleinen Umkreis um das Schiff (weniger als fünf Meter) gestört sein werden.</p><p>2. Umweltschutz</p><p>Die Organisatoren setzen sich hohe Ziele in bezug auf die Gewährleistung der Umweltverträglichkeit bei der Planung und Durchführung der "Expo 2001".</p><p>Als zentrales Element für die ökologische Optimierung der Veranstaltung, aber auch für das gesicherte Einhalten aller externen behördlichen Auflagen, ist ein Umwelt-Management-System (UMS) vorgesehen. Das UMS basiert auf den Ergebnissen der gegenwärtig durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), aber auch auf den freiwillig erstellten Ökobilanzen.</p><p>Die baurechtlichen Grundlagen für alle temporären Bauten und Anlagen der "Expo 2001" bilden die kantonalen Überbauungsordnungen (KÜO). Feste und dauernde Infrastrukturen - im Rahmen der kantonalen Richtpläne koordiniert - müssten dagegen von den betroffenen Gemeinden selbst geplant und durch die üblichen Verfahren bewilligt werden.</p><p>Die "Expo 2001" untersteht gemäss Anlagetyp 60.6 der Eidgenössischen Verordnung der Umweltverträglichkeitsprüfung. Im Rahmen der in diesem Jahr zu erstellenden KÜO wird in jedem Kanton je ein reguläres UVP-Verfahren durchgeführt.</p><p>Der UVB wird zusammen mit den KÜO Ende 1996 eine Vorprüfung durch die Kantone durchlaufen und gelangt zu Beginn des nächsten Jahres in ein öffentliches Auflageverfahren. Nach Berücksichtigung allfälliger Einwände werden die KÜO von den zuständigen kantonalen Stellen genehmigt. Gegen diese Genehmigung kann beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht werden.</p><p>Die Umwelt- und Naturschutzorganisationen haben nach Artikel 9 Absatz 8 des Umweltschutzgesetzes ein Einsichtsrecht und nach Artikel 55 ein Beschwerderecht. Im Sinne einer Kooperationskultur werden diese Organisationen bereits in der laufenden Planungsphase angehört; dies gilt auch für das Buwal.</p><p>Zusätzlich wird zu den sonst üblichen Massnahmen das oben zitierte UMS, orientiert an ISO 14 001, entwickelt und implementiert. Es enthält die Ziele, Grundsätze und Massnahmen sowie eine präzise Festlegung von Verantwortlichkeiten.</p><p>Eine unabhängige Kontrollstele wird sämtliche Entscheidungen der Direktion auf ihre Übereinstimmung mit den Angaben der Umweltverträglichkeit und den generellen Grundsätzen überprüfen.</p><p>3. Organisationsstruktur</p><p>Der strategische Ausschuss hat die Organisationsstruktur festgelegt, die eine Trennung der strategischen und operationellen (beruflichen) Ebene vorsieht. Die vorgesehene operationelle Direktion wird sich dabei aus einem Direktionspräsidenten und zwei bis vier Direktoren zusammensetzen, welche die Departemente Kunst (Inhalte, Thematik, Ausstellungen, Anlässe), Marketing/Verkauf (Preisgestaltung, Sponsoring, usw.), Administration/Finanzen und Technik/Logistik leiten, wobei diese Aufteilung flexibel ist und Änderungen möglich sind.</p><p>Die Direktoren werden aufgrund ihrer spezifischen Erfahrungen in den angesprochenen Bereichen gewählt, was garantieren soll, dass ein Team mit kompetenten und sich gegenseitig ergänzenden Fachleuten entsteht.</p><p>Die "Expo 2001 sollte nicht zwingend mit einer einzigen Person ("Madame" oder "Monsieur Expo") identifiziert werden. Vielmehr wird erachtet, dass ein kleines Gremium ausgewiesener Fachleute die beste Basis für einen Erfolg der Landesausstellung darstellt. Der strategische Ausschuss hat zurzeit noch keinen diesbezüglichen Beschluss gefasst. Der Bundesrat möchte sich jedenfalls in diese organisatorischen Belange der "Expo 2001" nicht einmischen.</p><p>4. Verschiebungsmöglichkeit</p><p>Der Bundesrat erteilte dem Verein Landesausstellung im März 1995 den Auftrag, die Organisation und Durchführung der Landesausstellung im Jahre 2001 an die Hand zu nehmen. Er wählte diesen Termin bewusst im Hinblick auf seine symbolische Bedeutung für die Neuorientierung unseres Landes.</p><p>Bis Ende 1995 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, welche zeigte, dass die Landesausstellung im Jahre 2001 grundsätzlich realisierbar ist. Seither laufen vertiefende Abklärungen über technische, ökologische, verkehrstechnische und finanzielle Aspekte. Aufgrund der erfolgten Abklärungen müssen die Aussagen zur Machbarkeit der "Expo 2001" keineswegs revidiert werden:</p><p>- Besucherverkehr</p><p>Im Bereich des öffentlichen Verkehrs steht fest, dass die wichtigsten Infrastrukturausbauten, insbesondere die im Rahmen von "Bahn 2000" geplanten Streckenausbauten am Jurasüdfuss, bis zum Jahre 2001 fertiggestellt sind.</p><p>Bereits jetzt kann auch davon ausgegangen werden, dass für die wichtigsten Strassenverbindungen Lösungen möglich sind. Für die im übergeordneten und regionalen Kontext äusserst wichtige Strassenverbindung N 5 ist eine sinnvolle und machbare Lösung möglich: So wird von den kantonalen Tiefbauämtern darauf hingearbeitet, dass die Strecke Solothurn-Biel (N 5) bis zum Jahre 2001 ein zweispuriges Trassee aufweisen wird. Für den Tunnelabschnitt Grenchner Witi ist eine Übergangslösung mit offener Linienführung vorgesehen, die möglichst umweltverträglich zu realisieren ist. Die Finanzierung der T 10 im Hinblick auf die "Expo 2001" ist noch nicht endgültig geklärt.</p><p>- Verankerung in der Bevölkerung</p><p>In der "Expo 2001"-Region stehen Bevölkerung und Wirtschaft überzeugt hinter dem Projekt und setzen grosse Hoffnungen in die Landesausstellung. Verschiedene Entscheide der lokalen Parlamente haben gezeigt, dass die betroffenen Regionen die Landesausstellung voll unterstützen (Städte Biel, Neuenburg; Kanton Neuenburg).</p><p>Eine Verschiebung der Landesausstellung ins Auge zu fassen wäre zum heutigen Zeitpunkt daher ein falsches Zeichen an die mitwirkenden Regionen und die Schweizer Bevölkerung. Aber nicht nur sie, sondern auch die Wirtschaft identifiziert das Jahr 2001 inzwischen mit der Landesausstellung 2001. Die gesamte Planung und das Budget der "Expo 2001" sind auf das Jahr 2001 ausgerichtet. Das heisst nicht nur, dass sämtliche Verfahren auf diesen Termin hin geplant und abgewickelt werden, sondern dass auch Verträge mit der Privatwirtschaft, mit Sponsoren usw. auf diesen Termin hin abgeschlossen werden.</p><p>Weit mehr als nur ein grosses Projekt mit besonderen technischen Problemen ist die "Expo 2001" jedoch vor allem ein Glaubensbekenntnis, ein Beweis der Fähigkeit unseres Landes, ein aussergewöhnliches Ereignis zu realisieren. Es ist deshalb legitim und sogar erwünscht, dass ein solches Projekt zu Fragen Anlass gibt. Sein Erfolg setzt aber auch die Zustimmung aller politischen, wirtschaftlichen und sozialen Kräfte des Landes zu diesem Bekenntnis voraus. Die "Expo 2001" benötigt nun "Konstrukteure", um diese Herausforderung meistern zu können.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die veröffentlichte Machbarkeitsstudie "Expo 2001" und der geplante Beitrag des Bundes an die Landesausstellung bieten noch keine Gewähr, dass Realisierung und Durchführung gelingen. In der Zusammenfassung der Botschaft über einen Beitrag des Bundes an die Landesausstellung 2001 hält der Bundesrat fest: "Besonderes Gewicht hat der Bundesrat in seiner Mandatsbestätigung und Unterstützung der Organisatoren auf die besondere Sorgfalt in den Bereichen Umweltschutz, Raumplanung, Bahn- und Strassen(infra)struktur, Telekommunikation sowie der Organisationsstruktur gelegt." Das ist alles zu begrüssen. Aber es bleiben viele Bereiche im unklaren. Ich bitte deshalb den Bundesrat, zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:</p><p>1. Verkehr</p><p>- Mit grossen Unklarheiten ist nicht nur der Anreiseverkehr zu Lande (Modal split), sondern mindestens so stark der interne Transport auf dem Wasser behaftet. Wie können z. B. neben den intensiven und nach heutigem Ermessen überschnellen Bewegungen der vorgesehenen Hochgeschwindigkeitsboote der ordentliche Linienverkehr, der im Gegensatz zu den geschlossenen Schnellbooten viele landschaftliche Schönheiten erschliesst, sowie die private Benützung der Seen und Kanäle gewährleistet werden?</p><p>- Ist in dieser Zeit die Berufsfischerei überhaupt noch möglich?</p><p>- Werden alternative Szenarien erarbeitet, falls die Umweltverträglichkeitsprüfung zeigt, dass die Realisierung der Verbindungen auf dem Wasser mit den Schnellbooten nicht möglich ist (Lärm, Luft- und Wasserverschmutzung, Energie, Wellen usw.)?</p><p>- Kann die Ausstellung ohne die Schnellboote überhaupt als machbar respektive konzeptformal bewilligt werden? Oder muss befürchtet werden, dass letztlich zugunsten der Boote unwiederbringliche Schäden an den aquatischen Systemen (Ufer, Flachwasserzonen, Schilf, Fische, Vögel usw.) in Kauf genommen werden?</p><p>2. Umweltschutz</p><p>Für diesen Grossanlass sind in vielen Bereichen Umweltverträglichkeitsberichte notwendig.</p><p>- Wer wird die Umweltverträglichkeitsprüfungen vornehmen, um eine unabhängige Beurteilung zu gewährleisten, weil doch in vielen Bereichen kantonale Stellen schon mittragen?</p><p>- Wieweit werden dazu Bundesstellen, vorab das Buwal, und ebenso schweizerische Umwelt- und Naturschutzorganisationen mit ihren Fachleuten beigezogen?</p><p>- Ist eine neutrale, von Bund und Kantonen unabhängige Aufsichtsstelle vorgesehen?</p><p>3. Organisationsstruktur</p><p>Zwar zeichnet sich langsam eine Führungsstruktur ab. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass mit einer "Madame" oder einem "Monsieur Expo 2001" die notwendigen Rückhalte bei wirtschaftlichen Exponenten eher zu erreichen sind, um dem ehrgeizigen Vorhaben zum Gelingen zu verhelfen?</p><p>4. Verschiebungsmöglichkeit</p><p>Zurzeit ist die "Expo 2001" leider weder bei der Bevölkerung noch regionalpolitisch verankert. Die nötigen Ausbauten der Erschliessung (Bahn und Strasse) werden nicht oder nur provisorisch (N 5) realisiert sein. Bauten und Anlagen werden aus Zeitdruck ohne Wettbewerb willkürlich an ausgewählte Firmen vergeben. Darum muss die Grundsatzfrage der Machbarkeit gestellt werden: Gibt es ein Alternativszenario der Verschiebung, falls sich schlimmste Befürchtungen bewahrheiten sollten?</p>
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