Dritte UKW-Frequenz für die Region Basel

ShortId
96.1095
Id
19961095
Updated
14.11.2025 06:43
Language
de
Title
Dritte UKW-Frequenz für die Region Basel
AdditionalIndexing
Basel (Kanton);Bundesamt für Kommunikation;Wellenbereich;Radio;lokales Massenmedium;Sendekonzession
1
  • L05K1202050104, lokales Massenmedium
  • L05K1202050103, Radio
  • L05K1202050111, Wellenbereich
  • L05K0301010103, Basel (Kanton)
  • L04K08040702, Bundesamt für Kommunikation
  • L05K1202050110, Sendekonzession
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat hat sich auf Antrag des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartementes erstmals mit der Frage einer allfälligen Änderung seiner Weisungen über die UKW-Sendernetzplanung in der Region Basel beschäftigt.</p><p>2. Seit der Verabschiedung der ersten Weisungen vom 31. August 1994 haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb werbefinanzierter Radios nicht verschlechtert. Die Werbeinvestitionen im Radiobereich verzeichnen gemäss Werbeaufwandstatistik - über die letzten Jahre betrachtet - im Gegenteil eine Zuwachsrate. Auch was den Erfolg beim Publikum anbelangt, belegen namentlich die jüngsten Erhebungen über die Tagesreichweiten der Lokalradios, dass manche Stationen - wie etwa Radio Basilisk - ihre Positionen nicht nur halten, sondern vielmehr noch ausbauen konnten. Dass diese tendenziell positive Entwicklung nicht jedes Lokalradio nutzen konnte, ist ebenfalls bekannt.</p><p>3. Das Bakom hat sich auf Anfrage lediglich zu den generellen Voraussetzungen einer allfälligen Ergänzung der bundesrätlichen Weisungen und zu Verfahrensfragen ohne Angabe von Terminen geäussert. Das strittige Zitat beruht auf einer falschen Wiedergabe der vom erwähnten Bakom-Mitarbeiter erteilten Auskunft.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu den nachfolgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Entspricht es den Tatsachen, dass der Bundesrat bereits im Verlauf der nächsten Woche auf Antrag des Bakom ein drittes Mal über die Freigabe einer dritten UKW-Frequenz in der Region Basel entscheiden wird?</p><p>2. Haben sich die Entscheidungsgründe in der Zwischenzeit derart geändert, dass der Bundesrat eine Neubeurteilung dieses Geschäftes vornehmen kann? Weiss der Bundesrat, dass sich das wirtschaftliche Umfeld der beiden konzessionierten Sender seit seinen ablehnenden Entscheiden über eine dritte Konzession keineswegs verbessert, sondern erheblich verschlechtert hat?</p><p>3. Ist es nach Meinung des Bundesrates korrekt, dass ein Mitarbeiter des Bakom in der Presse konkrete terminliche Angaben über die Freigabe einer dritten UKW-Frequenz in der Region Basel macht?</p>
  • Dritte UKW-Frequenz für die Region Basel
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat hat sich auf Antrag des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartementes erstmals mit der Frage einer allfälligen Änderung seiner Weisungen über die UKW-Sendernetzplanung in der Region Basel beschäftigt.</p><p>2. Seit der Verabschiedung der ersten Weisungen vom 31. August 1994 haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb werbefinanzierter Radios nicht verschlechtert. Die Werbeinvestitionen im Radiobereich verzeichnen gemäss Werbeaufwandstatistik - über die letzten Jahre betrachtet - im Gegenteil eine Zuwachsrate. Auch was den Erfolg beim Publikum anbelangt, belegen namentlich die jüngsten Erhebungen über die Tagesreichweiten der Lokalradios, dass manche Stationen - wie etwa Radio Basilisk - ihre Positionen nicht nur halten, sondern vielmehr noch ausbauen konnten. Dass diese tendenziell positive Entwicklung nicht jedes Lokalradio nutzen konnte, ist ebenfalls bekannt.</p><p>3. Das Bakom hat sich auf Anfrage lediglich zu den generellen Voraussetzungen einer allfälligen Ergänzung der bundesrätlichen Weisungen und zu Verfahrensfragen ohne Angabe von Terminen geäussert. Das strittige Zitat beruht auf einer falschen Wiedergabe der vom erwähnten Bakom-Mitarbeiter erteilten Auskunft.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu den nachfolgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Entspricht es den Tatsachen, dass der Bundesrat bereits im Verlauf der nächsten Woche auf Antrag des Bakom ein drittes Mal über die Freigabe einer dritten UKW-Frequenz in der Region Basel entscheiden wird?</p><p>2. Haben sich die Entscheidungsgründe in der Zwischenzeit derart geändert, dass der Bundesrat eine Neubeurteilung dieses Geschäftes vornehmen kann? Weiss der Bundesrat, dass sich das wirtschaftliche Umfeld der beiden konzessionierten Sender seit seinen ablehnenden Entscheiden über eine dritte Konzession keineswegs verbessert, sondern erheblich verschlechtert hat?</p><p>3. Ist es nach Meinung des Bundesrates korrekt, dass ein Mitarbeiter des Bakom in der Presse konkrete terminliche Angaben über die Freigabe einer dritten UKW-Frequenz in der Region Basel macht?</p>
    • Dritte UKW-Frequenz für die Region Basel

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