Zukunft der AbrĂ¼stung in Europa

ShortId
96.1096
Id
19961096
Updated
24.06.2025 23:08
Language
de
Title
Zukunft der Abrüstung in Europa
AdditionalIndexing
europäische Sicherheit;Jugoslawien;Rüstungskontrolle;NATO;Europa;Abrüstung
1
  • L04K04010101, Abrüstung
  • L02K0301, Europa
  • L03K150224, NATO
  • L04K04010106, Rüstungskontrolle
  • L04K04010103, europäische Sicherheit
  • L04K03010204, Jugoslawien
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat betrachtet den Vertrag vom 19. November 1990 über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) als militärischen Eckpfeiler der europäischen Sicherheit. Er verpflichtet die 30 Vertragsstaaten - 16 Nato-Staaten sowie die Länder des ehemaligen Warschauer Paktes (Wapa) und 6 GUS-Staaten -, ihre schweren konventionellen Waffen und Ausrüstungen vom Atlantik bis zum Ural um mehr als einen Drittel zu reduzieren. Die Reduktion um über 58 000 Kampfpanzer, gepanzerte Kampffahrzeuge, Artilleriegeschütze, Kampfflugzeuge und Kampfhubschrauber entspricht auch schweizerischen sicherheitspolitischen Interessen. Die Reduktion wurde von über 2500 Inspektionen begleitet. Durch das umfassende Informations- und Verifikationssystem wurde ein hohes Mass an Transparenz geschaffen.</p><p>An ihrer Überprüfungskonferenz vom Mai 1996 haben die Vertragsstaaten festgestellt, dass die im KSE-Vertrag enthaltenen Verpflichtungen insgesamt eingehalten worden sind. Für Russland und die Ukraine wurde eine neue Regelung gefunden, indem diesen beiden Staaten für die Reduktion von Kampfpanzern, gepanzerten Kampffahrzeugen und Artillerie in den Flanken drei zusätzliche Jahre eingeräumt werden, der territoriale Umfang der Flankenzone verkleinert wird und gleichzeitig die Obergrenzen in diesen Zonen erhöht werden. Im Gegenzug verpflichten sich Russland und die Ukraine, zusätzliche Inspektionen für die aus den Flankenzonen herausgelösten Gebiete zu akzeptieren.</p><p>2. An der KSE-Überprüfungskonferenz wurde von einigen Staaten die Ansicht geäussert, dass der Block-zu-Block-Charakter - Nato versus Wapa - des Vertrages der neuen Situation nach dem Ende des kalten Krieges nicht mehr angemessen sei und dass weitere Anpassungen des Vertrages erforderlich seien, ohne die bisherigen Errungenschaften und Grundstrukturen des Abkommens aufs Spiel zu setzen. Ein allfälliger Beitritt Polens, Ungarns und der Tschechischen Republik zur Nato hätte tatsächlich zur Folge, dass die Nato über mehr als 3000 Kampfpanzer und mehr als 700 Kampfflugzeuge zusätzlich verfügen könnte. Obwohl Russland in seinen Beständen dadurch nicht direkt betroffen wird, empfindet Moskau diese Verschiebung des Kräftegleichgewichtes als nicht im Geiste des KSE-Abkommens liegend. Die Nato anerkennt grundsätzlich den Anpassungsbedarf des KSE-Abkommens und ist gewillt, diesem Rechnung zu tragen.</p><p>3. Die Einhaltung der KSE-Verpflichtungen ist aus der Sicht der Schweiz ein wesentlicher Beitrag zur militärischen Stabilität in Europa. Aufgrund der machtpolitischen Verhältnisse während des kalten Krieges, der schweizerischen Neutralität und der defensiv ausgerichteten schweizerischen Armee sah die Schweiz keine Veranlassung, sich an Verhandlungen der beiden Bündnisse über die Reduktion von übermässigen und ungleichgewichtigen konventionellen Waffenpotentialen in Europa zu beteiligen. Eine Beteiligung von neutralen und nichtgebundenen Staaten war von den anderen Staaten auch keineswegs erwünscht. Die Schweiz ist aber willens, an weiter führenden konventionellen Rüstungskontrollverhandlungen teilzunehmen, die alle OSZE-Teilnehmerstaaten umfassen, wobei die Besonderheiten des schweizerischen Wehrsystems, unter anderem die mobilmachungsabhängige Milizarmee, zu berücksichtigen wären.</p><p>Inzwischen verwirklichen die meisten OSZE-Staaten über die KSE-Verpflichtungen hinausgehende nationale Reduktions-, Reform- und Restrukturierungsprogramme. Die Schweiz hat im Rahmen der Armeereform 95 bereits erhebliche einseitige Personalreduktionen vorgenommen, die teilweise weit über Reduktionen von KSE-Staaten hinausgehen.</p><p>4. Am 16. Juni 1996 haben die Parteien des Abkommens von Dayton (Entitäten der Republik Bosnien-Herzegowina, von Kroatien und der Bundesrepublik Jugoslawien) ein Abkommen unterzeichnet, das vom KSE-Vertrag inspiriert ist. Hauptziel des Vertrages war es, eine subregionale militärische Stabilität zu erreichen. Das Abkommen führte für die Bundesrepublik Jugoslawien zu einer Reduktion des militärischen Potentials um rund einen Viertel. Kroatien und die Republik Bosnien-Herzegowina erhielten Obergrenzen, die je rund einen Drittel des ursprünglichen Bestandes von Jugoslawien ausmachten (in Bosnien mit einer Aufteilung von 2 zu 1 zwischen der kroatisch-muslimischen Föderation und der Serbischen Republik).</p><p>Insgesamt hat das Abkommen zu einer spürbaren Abrüstung geführt, wobei jene Parteien, die über ein geringeres militärisches Potential verfügten, ihre Bestände im vertraglich festgelegten Rahmen erhöhen dürfen. Die Einhaltung dieser Verpflichtungen wird nach ähnlich strengen Verfahren wie das KSE-Abkommen überprüft.</p><p>Die Schweiz führt als Vorsitzland der OSZE gegenwärtig Konsultationen für Verhandlungen um weiter gehende Abrüstungsmassnahmen, welche auch Staaten in der Nähe des ehemaligen Jugoslawiens einbeziehen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Wie beurteilt der Bundesrat den Abrüstungsprozess in Europa der letzten Jahre (Implementation des KSE-Vertrages)?</p><p>2. Wie wirkt sich die geplante Nato-Osterweiterung auf den KSE-Vertrag aus? Wie bieten sich die im KSE-Vertrag vorgesehenen und die tatsächlichen militärischen Potentiale (Streitkräfteverhältnis, Waffenbestände) nach einem allfälligen Nato-Beitritt von Polen, Ungarn und der Tschechischen Republik dar?</p><p>3. Welche Konzepte und Ziele verfolgt der Bundesrat mit seiner Abrüstungspolitik in Europa? Wird er konstruktiv an einer allfälligen neuen Abrüstungsrunde teilnehmen, oder wird er wie bisher auf dem Sonderfall Schweiz beharren?</p><p>4. Die Rüstungskontrollbestimmungen des Dayton-Abkommens legen derart überhöhte Obergrenzen für die Bestände an Hauptwaffensystemen fest, dass in den Dayton-Staaten ein neues Wettrüsten droht. Zudem schweigt sich Dayton über die vorhandenen Bestände an Leichtwaffen (Gewehren usw.) aus, die für die persönliche Sicherheit der Menschen entscheidend sind. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit über Dayton hinaus der Abrüstungsprozess im Raum des ehemaligen Jugoslawiens vorangetrieben werden kann und Mittel für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung frei werden?</p>
  • Zukunft der Abrüstung in Europa
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat betrachtet den Vertrag vom 19. November 1990 über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) als militärischen Eckpfeiler der europäischen Sicherheit. Er verpflichtet die 30 Vertragsstaaten - 16 Nato-Staaten sowie die Länder des ehemaligen Warschauer Paktes (Wapa) und 6 GUS-Staaten -, ihre schweren konventionellen Waffen und Ausrüstungen vom Atlantik bis zum Ural um mehr als einen Drittel zu reduzieren. Die Reduktion um über 58 000 Kampfpanzer, gepanzerte Kampffahrzeuge, Artilleriegeschütze, Kampfflugzeuge und Kampfhubschrauber entspricht auch schweizerischen sicherheitspolitischen Interessen. Die Reduktion wurde von über 2500 Inspektionen begleitet. Durch das umfassende Informations- und Verifikationssystem wurde ein hohes Mass an Transparenz geschaffen.</p><p>An ihrer Überprüfungskonferenz vom Mai 1996 haben die Vertragsstaaten festgestellt, dass die im KSE-Vertrag enthaltenen Verpflichtungen insgesamt eingehalten worden sind. Für Russland und die Ukraine wurde eine neue Regelung gefunden, indem diesen beiden Staaten für die Reduktion von Kampfpanzern, gepanzerten Kampffahrzeugen und Artillerie in den Flanken drei zusätzliche Jahre eingeräumt werden, der territoriale Umfang der Flankenzone verkleinert wird und gleichzeitig die Obergrenzen in diesen Zonen erhöht werden. Im Gegenzug verpflichten sich Russland und die Ukraine, zusätzliche Inspektionen für die aus den Flankenzonen herausgelösten Gebiete zu akzeptieren.</p><p>2. An der KSE-Überprüfungskonferenz wurde von einigen Staaten die Ansicht geäussert, dass der Block-zu-Block-Charakter - Nato versus Wapa - des Vertrages der neuen Situation nach dem Ende des kalten Krieges nicht mehr angemessen sei und dass weitere Anpassungen des Vertrages erforderlich seien, ohne die bisherigen Errungenschaften und Grundstrukturen des Abkommens aufs Spiel zu setzen. Ein allfälliger Beitritt Polens, Ungarns und der Tschechischen Republik zur Nato hätte tatsächlich zur Folge, dass die Nato über mehr als 3000 Kampfpanzer und mehr als 700 Kampfflugzeuge zusätzlich verfügen könnte. Obwohl Russland in seinen Beständen dadurch nicht direkt betroffen wird, empfindet Moskau diese Verschiebung des Kräftegleichgewichtes als nicht im Geiste des KSE-Abkommens liegend. Die Nato anerkennt grundsätzlich den Anpassungsbedarf des KSE-Abkommens und ist gewillt, diesem Rechnung zu tragen.</p><p>3. Die Einhaltung der KSE-Verpflichtungen ist aus der Sicht der Schweiz ein wesentlicher Beitrag zur militärischen Stabilität in Europa. Aufgrund der machtpolitischen Verhältnisse während des kalten Krieges, der schweizerischen Neutralität und der defensiv ausgerichteten schweizerischen Armee sah die Schweiz keine Veranlassung, sich an Verhandlungen der beiden Bündnisse über die Reduktion von übermässigen und ungleichgewichtigen konventionellen Waffenpotentialen in Europa zu beteiligen. Eine Beteiligung von neutralen und nichtgebundenen Staaten war von den anderen Staaten auch keineswegs erwünscht. Die Schweiz ist aber willens, an weiter führenden konventionellen Rüstungskontrollverhandlungen teilzunehmen, die alle OSZE-Teilnehmerstaaten umfassen, wobei die Besonderheiten des schweizerischen Wehrsystems, unter anderem die mobilmachungsabhängige Milizarmee, zu berücksichtigen wären.</p><p>Inzwischen verwirklichen die meisten OSZE-Staaten über die KSE-Verpflichtungen hinausgehende nationale Reduktions-, Reform- und Restrukturierungsprogramme. Die Schweiz hat im Rahmen der Armeereform 95 bereits erhebliche einseitige Personalreduktionen vorgenommen, die teilweise weit über Reduktionen von KSE-Staaten hinausgehen.</p><p>4. Am 16. Juni 1996 haben die Parteien des Abkommens von Dayton (Entitäten der Republik Bosnien-Herzegowina, von Kroatien und der Bundesrepublik Jugoslawien) ein Abkommen unterzeichnet, das vom KSE-Vertrag inspiriert ist. Hauptziel des Vertrages war es, eine subregionale militärische Stabilität zu erreichen. Das Abkommen führte für die Bundesrepublik Jugoslawien zu einer Reduktion des militärischen Potentials um rund einen Viertel. Kroatien und die Republik Bosnien-Herzegowina erhielten Obergrenzen, die je rund einen Drittel des ursprünglichen Bestandes von Jugoslawien ausmachten (in Bosnien mit einer Aufteilung von 2 zu 1 zwischen der kroatisch-muslimischen Föderation und der Serbischen Republik).</p><p>Insgesamt hat das Abkommen zu einer spürbaren Abrüstung geführt, wobei jene Parteien, die über ein geringeres militärisches Potential verfügten, ihre Bestände im vertraglich festgelegten Rahmen erhöhen dürfen. Die Einhaltung dieser Verpflichtungen wird nach ähnlich strengen Verfahren wie das KSE-Abkommen überprüft.</p><p>Die Schweiz führt als Vorsitzland der OSZE gegenwärtig Konsultationen für Verhandlungen um weiter gehende Abrüstungsmassnahmen, welche auch Staaten in der Nähe des ehemaligen Jugoslawiens einbeziehen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Wie beurteilt der Bundesrat den Abrüstungsprozess in Europa der letzten Jahre (Implementation des KSE-Vertrages)?</p><p>2. Wie wirkt sich die geplante Nato-Osterweiterung auf den KSE-Vertrag aus? Wie bieten sich die im KSE-Vertrag vorgesehenen und die tatsächlichen militärischen Potentiale (Streitkräfteverhältnis, Waffenbestände) nach einem allfälligen Nato-Beitritt von Polen, Ungarn und der Tschechischen Republik dar?</p><p>3. Welche Konzepte und Ziele verfolgt der Bundesrat mit seiner Abrüstungspolitik in Europa? Wird er konstruktiv an einer allfälligen neuen Abrüstungsrunde teilnehmen, oder wird er wie bisher auf dem Sonderfall Schweiz beharren?</p><p>4. Die Rüstungskontrollbestimmungen des Dayton-Abkommens legen derart überhöhte Obergrenzen für die Bestände an Hauptwaffensystemen fest, dass in den Dayton-Staaten ein neues Wettrüsten droht. Zudem schweigt sich Dayton über die vorhandenen Bestände an Leichtwaffen (Gewehren usw.) aus, die für die persönliche Sicherheit der Menschen entscheidend sind. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit über Dayton hinaus der Abrüstungsprozess im Raum des ehemaligen Jugoslawiens vorangetrieben werden kann und Mittel für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung frei werden?</p>
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