Spekulationsgeschäfte der Banken. Aufsicht der Bankenkommission
- ShortId
-
96.1100
- Id
-
19961100
- Updated
-
24.06.2025 23:24
- Language
-
de
- Title
-
Spekulationsgeschäfte der Banken. Aufsicht der Bankenkommission
- AdditionalIndexing
-
Bankgeschäft;Spekulationskapital;Eidgenössische Banken- und Börsenkommission;Bank
- 1
-
- L04K08040504, Eidgenössische Banken- und Börsenkommission
- L03K110402, Bankgeschäft
- L04K11040101, Bank
- L05K1106020110, Spekulationskapital
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Cantrade Privat Bank Switzerland (C. I) Ltd., Jersey, (nachfolgend CAJE) ist eine 1OO%ige Tochtergesellschaft der Cantrade Beteiligungs AG, deren sämtliche Aktien von der Schweizerischen Bankgesellschaft gehalten werden. Die CAJE, welche schwergewichtig im Geldmarktgeschäft und im Private Banking tätig ist, wird direkt von der Jersey Financial Services Commission beaufsichtigt. Als konsolidierungspflichtiges Unternehmen des SBG-Konzerns steht die CAJE zudem unter der konsolidierten Aufsicht der Eidg. Bankenkommission.</p><p></p><p></p><p>2. Es trifft zu, dass eine Vielzahl von Anlegern bei Devisentransaktionen, welche über die CAJE abgewickelt worden sind, beträchtliche Verluste erlitten haben. Die Anleger, die in drei Gesellschaften zusammengefasst und organisiert sind, haben gegen die CAJE und deren Revisionsstelle Schadenersatzklage in der Höhe von USD 26 Mio. erhoben. Die Schadenersatzforderung, welche von der CAJE bestritten wird, bildet Gegenstand eines hängigen Zivilverfahrens in Jersey. Die CAJE bestreitet die Höhe der Schadenersatzforderung und verweist auf den Umstand, dass die Instruktionen bei den Devisentransaktionen durch einen externen Vermögensverwalter erteilt worden waren. Der Sachverhalt bildet überdies Gegenstand eines von der Staatsanwaltschaft in Jersey eingeleiteten Strafverfahrens.</p><p></p><p></p><p>3. Die aufsichtsrechtlichen Aspekte werden von der Eidg. Bankenkommission gegenwärtig abgeklärt. Die CAJE hat aufgrund der vorhandenen Prozessrisiken Rückstellungen gebildet. Die Interessen der Gläubiger der CAJE sind nicht gefährdet. Aus diesem Grunde und bedingt durch den unvollständigen Erkenntnisstand drängen sich zurzeit keine Sofortmassnahmen durch die Eidg. Bankenkommission auf. Die Eidg. Bankenkommission wird prüfen, ob und welche Massnahmen im Rahmen der konsolidierten Aufsicht zu treffen sind. Da im vorliegenden Fall Anleger und nicht eine Bank auf eigene Rechnung "Spekulationsgeschäfte" getätigt haben, besteht für die Eidg. Bankenkommission kein Anlass, allgemein Massnahmen gegen Spekulationsgeschäfte von Banken zu erwägen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Bank Cantrade Private Bank Switzerland gehört der Schweizerischen Bankgesellschaft und hat ihren Sitz in Jersey. Gegen sie läuft nach dem Zusammenbruch eines Anlagefonds, der für zahlreiche Sparer auf der ganzen Welt und auch in der Schweiz einen Verlust von über 27 Millionen nach sich gezogen hat, eine Strafuntersuchung.</p><p>Welche dringlichen Massnahmen will die Bankenkommission ergreifen, um über unverantwortliche Spekulationen von im Off-shore-Geschäft tätigen Einrichtungen, die direkt von Schweizer Grossbanken abhängen, eine minimale Aufsicht ausüben zu können?</p>
- Spekulationsgeschäfte der Banken. Aufsicht der Bankenkommission
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die Cantrade Privat Bank Switzerland (C. I) Ltd., Jersey, (nachfolgend CAJE) ist eine 1OO%ige Tochtergesellschaft der Cantrade Beteiligungs AG, deren sämtliche Aktien von der Schweizerischen Bankgesellschaft gehalten werden. Die CAJE, welche schwergewichtig im Geldmarktgeschäft und im Private Banking tätig ist, wird direkt von der Jersey Financial Services Commission beaufsichtigt. Als konsolidierungspflichtiges Unternehmen des SBG-Konzerns steht die CAJE zudem unter der konsolidierten Aufsicht der Eidg. Bankenkommission.</p><p></p><p></p><p>2. Es trifft zu, dass eine Vielzahl von Anlegern bei Devisentransaktionen, welche über die CAJE abgewickelt worden sind, beträchtliche Verluste erlitten haben. Die Anleger, die in drei Gesellschaften zusammengefasst und organisiert sind, haben gegen die CAJE und deren Revisionsstelle Schadenersatzklage in der Höhe von USD 26 Mio. erhoben. Die Schadenersatzforderung, welche von der CAJE bestritten wird, bildet Gegenstand eines hängigen Zivilverfahrens in Jersey. Die CAJE bestreitet die Höhe der Schadenersatzforderung und verweist auf den Umstand, dass die Instruktionen bei den Devisentransaktionen durch einen externen Vermögensverwalter erteilt worden waren. Der Sachverhalt bildet überdies Gegenstand eines von der Staatsanwaltschaft in Jersey eingeleiteten Strafverfahrens.</p><p></p><p></p><p>3. Die aufsichtsrechtlichen Aspekte werden von der Eidg. Bankenkommission gegenwärtig abgeklärt. Die CAJE hat aufgrund der vorhandenen Prozessrisiken Rückstellungen gebildet. Die Interessen der Gläubiger der CAJE sind nicht gefährdet. Aus diesem Grunde und bedingt durch den unvollständigen Erkenntnisstand drängen sich zurzeit keine Sofortmassnahmen durch die Eidg. Bankenkommission auf. Die Eidg. Bankenkommission wird prüfen, ob und welche Massnahmen im Rahmen der konsolidierten Aufsicht zu treffen sind. Da im vorliegenden Fall Anleger und nicht eine Bank auf eigene Rechnung "Spekulationsgeschäfte" getätigt haben, besteht für die Eidg. Bankenkommission kein Anlass, allgemein Massnahmen gegen Spekulationsgeschäfte von Banken zu erwägen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Bank Cantrade Private Bank Switzerland gehört der Schweizerischen Bankgesellschaft und hat ihren Sitz in Jersey. Gegen sie läuft nach dem Zusammenbruch eines Anlagefonds, der für zahlreiche Sparer auf der ganzen Welt und auch in der Schweiz einen Verlust von über 27 Millionen nach sich gezogen hat, eine Strafuntersuchung.</p><p>Welche dringlichen Massnahmen will die Bankenkommission ergreifen, um über unverantwortliche Spekulationen von im Off-shore-Geschäft tätigen Einrichtungen, die direkt von Schweizer Grossbanken abhängen, eine minimale Aufsicht ausüben zu können?</p>
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