Keine Exportrisikogarantie (ERG) für das Drei-Schluchten-Projekt in China
- ShortId
-
96.1110
- Id
-
19961110
- Updated
-
24.06.2025 23:06
- Language
-
de
- Title
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Keine Exportrisikogarantie (ERG) für das Drei-Schluchten-Projekt in China
- AdditionalIndexing
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internationale Politik (allgemein);Exportrisikoversicherung;China;Entwicklungszusammenarbeit;Menschenrechte;ausserparlamentarische Kommission
- 1
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- L05K0701030304, Exportrisikoversicherung
- L04K03030501, China
- L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
- L01K10, internationale Politik (allgemein)
- L03K050202, Menschenrechte
- L05K0806020201, ausserparlamentarische Kommission
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Mit dem Drei-Schluchten-Projekt verfolgen die chinesischen Behörden drei Ziele, wobei der Hauptzweck im Hochwasserschutz liegt. Durch die Regulierung des Unterlaufes des Jangtses, der in regelmässigen Abständen von Hochwasserkatastrophen heimgesucht wird, welche bereits Hunderttausende von Opfern forderten, soll ein Schutz für 20 Millionen Menschen geschaffen werden. Geplant ist zweitens der Bau von Wasserkraftwerken mit einer installierten Kapazität von 18 200 Megawatt. Dies entspricht rund 10 Prozent der gegenwärtigen chinesischen Stromerzeugung und stellt einen wichtigen und umweltfreundlichen (thermisch müssten 40 bis 50 Millionen Tonnen Kohle pro Jahr verfeuert werden) Beitrag zum Abbau des Energieengpasses in China dar. Und drittens soll die Schiffahrt auf dem Jangtse erleichtert werden.</p><p>Das Projekt, das von einer kanadischen Ingenieurgemeinschaft Ende der achtziger Jahre ausgearbeitet wurde, wird hinsichtlich der Höhe des Dammes (185 Meter) das zehntgrösste und der Grösse des Speicherinhaltes (39,3 Milliarden Kubikmeter) das neuntgrösste Bauwerk dieser Art werden. Weltweit an der Spitze wird es dank dem hohen Wasserdurchlauf des Jangtses mit Bezug auf die installierte Leistung liegen.</p><p>Diesen positiven Projektzielen stehen negative Auswirkungen im Bereich der Umwelt, der Kulturgüter und insbesondere das Problem der grossen Anzahl umzusiedelnder Menschen gegenüber, wobei im Projekt Massnahmen zur Milderung dieser Auswirkungen und rund 5 Milliarden Dollar zur Finanzierung der Umsiedlungen vorgesehen sind.</p><p>Eine Güterabwägung zwischen den mit diesem Projekt angestrebten Zielen (Hochwasserschutz) und den verbleibenden negativen Auswirkungen auf die Bevölkerung (Umsiedlungen) ist äusserst schwierig, stehen sich doch Studien und Gegengutachten sowie nicht quantifizierbare Grössen und kaum vergleichbare Güter gegenüber.</p><p>2. Es trifft zu, dass der Entscheid für den Bau dieser Talsperre ohne demokratisches Mitwirkungsverfahren erfolgte und die Opposition gegen dieses Projekt unterdrückt oder erschwert wurde. Die Entwicklung demokratischerer Strukturen ist in einem Land mit 1,19 Milliarden Einwohnern und dem historischen Hintergrund Chinas ein längerfristiger Prozess, den wir im Rahmen des kritischen Dialoges zu unterstützen versuchen. Gefördert wird dieser Prozess auch durch die zunehmenden Handels- und Investitionsflüsse und die damit verbundene Intensivierung der west-östlichen Kommunikation.</p><p>Der Bau des Drei-Schluchten-Projektes erfolgt mit oder ohne die Schweiz. Die Verweigerung einer Garantie bliebe ohne Wirkung, da China - wie meistens in solchen Fällen - auf Lieferanten anderer Länder ausweichen könnte. Auf der anderen Seite bleibt das Projekt stärker im Brennpunkt des internationalen Interesses, wenn ausländische Firmen aus mehreren Ländern involviert sind. Diese breite Fokussierung dürfte für die chinesischen Behörden einen zusätzlichen Anreiz darstellen, namentlich die Umsiedlungen korrekt durchzuführen (die Weltbank attestiert China bei früheren, mit der bevorstehenden Aufgabe allerdings nicht vergleichbaren Umsiedlungen einen im Vergleich zu anderen Entwicklungsländern guten Standard).</p><p>3. Bisher haben nur die USA eine Garantiegewährung abgelehnt, wobei sie darauf hinwiesen, dass dies nicht als negative Beurteilung des Gesamtprojektes zu verstehen sei, sondern dass sie für einen positiven Entscheid insbesondere weitere Zusicherungen im Umweltbereich benötigen würden.</p><p>Die Weltbank und andere internationale Finanzierungsinstitutionen haben nie offiziell und abschliessend Stellung zu einer Finanzierung genommen, da China keine entsprechenden Anträge stellte.</p><p>Nach unserem gegenwärtigen Informationsstand haben die Bundesrepublik Deutschland, Kanada, Norwegen und Grossbritannien positive Garantieentscheide gefällt; Frankreich und Spanien bewegen sich in diese Richtung.</p><p>4. Der Bundesrat verkennt nicht, dass ein Projekt dieser Grössenordnung und Bauzeit mit erheblichen Risiken verbunden ist. Diesem stehen allerdings Vorteile (Hochwasserschutz, saubere Energiegewinnung, Schiffbarmachung, Wirtschaftswachstum) gegenüber. Eine abschliessende Beurteilung des Nutzens des Projektes für China ist - wie die äusserst kontroversen Meinungen und Stellungnahmen zeigen - deshalb nicht werturteilsfrei vorzunehmen.</p><p>Eindeutig ist jedoch die grosse standort- und beschäftigungspolitische Bedeutung der auf dem Spiel stehenden Auftragschancen, welche angesichts des scharfen globalen Wettbewerbs und der schlechten Beschäftigungslage in der Schweiz sowie der gesetzlichen Zielsetzung der ERG den Ausschlag für einen positiven Garantieentscheid des Bundesrates gab.</p><p>Mitberücksichtigt wurde ferner, dass eine Verweigerung der Garantie durch die Schweiz das Projekt nicht mehr aufhalten, aber einem ausländischen Konkurrenten erhebliche Wettbewerbsvorteile (Grundauslastung der Produktionsmittel, Stellung auf dem chinesischen Markt) eröffnen würde.</p><p>5. Die ERG ist kein Instrument der Entwicklungszusammenarbeit, sondern der Exportförderung, wobei gegenüber ärmeren Ländern die Grundsätze der schweizerischen Entwicklungspolitik mit zu berücksichtigen sind. Diese Grundsätze werden durch die Stellungnahmen des Dienstes "Entwicklung, Entwicklungsländer" des Bawi und den Vertreter der Deza in die Kommission eingebracht, wobei es in den seltenen Fällen, wo Zielkonflikte zwischen der Exportförderung und Entwicklungszusammenarbeit auftreten, letztlich Aufgabe des Bundesrates ist, die entsprechende Güterabwägung vorzunehmen. Eine Erweiterung der Kommission drängt sich deshalb nicht auf.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wir bitten den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist der Bundesrat auch der Ansicht, die Gewährung der Exportrisikogarantie (ERG) für das Drei-Schluchten-Projekt stehe im Widerspruch zu unseren aussenpolitischen Grundsätzen, im Widerspruch zum Nord-Süd-Leitbild und zu den entwicklungspolitischen Grundsätzen des Bundesgesetzes über die Exportrisikogarantie?</p><p>2. Ist der Bundesrat auch der Meinung, mit einer Bewilligung des ERG-Gesuches für das Drei-Schluchten-Projekt würde die Schweiz einer weiteren Verletzung elementarer Menschenrechte auch der chinesischen Diktatur direkt Vorschub leisten?</p><p>3. Ist der Bundesrat auch der Meinung, eine Bewilligung des Gesuches würde die abschlägige Antwort anderer Länder und Institutionen, die sich nicht zuletzt auf Kontakte mit oppositionellen Gruppen und kritischen Akademikerinnen und Akademikern aus China stützen, desavouieren?</p><p>4. Wird der Bundesrat angesichts der eindeutigen Faktenlage die ERG für das Drei-Schluchten-Projekt ablehnen?</p><p>5. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass es in Zukunft einer kohärenten Entwicklungspolitik dienlich wäre, wenn die Kommission für die Exportrisikogarantie ausgewogener zusammengesetzt wäre? Wäre es für die entwicklungspolitischen Belange nicht von Vorteil, wenn neben den vier Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft und den vier Vertretern der Verwaltung die privaten und gemeinnützigen Entwicklungsorganisationen Einsitz nehmen würden?</p>
- Keine Exportrisikogarantie (ERG) für das Drei-Schluchten-Projekt in China
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Mit dem Drei-Schluchten-Projekt verfolgen die chinesischen Behörden drei Ziele, wobei der Hauptzweck im Hochwasserschutz liegt. Durch die Regulierung des Unterlaufes des Jangtses, der in regelmässigen Abständen von Hochwasserkatastrophen heimgesucht wird, welche bereits Hunderttausende von Opfern forderten, soll ein Schutz für 20 Millionen Menschen geschaffen werden. Geplant ist zweitens der Bau von Wasserkraftwerken mit einer installierten Kapazität von 18 200 Megawatt. Dies entspricht rund 10 Prozent der gegenwärtigen chinesischen Stromerzeugung und stellt einen wichtigen und umweltfreundlichen (thermisch müssten 40 bis 50 Millionen Tonnen Kohle pro Jahr verfeuert werden) Beitrag zum Abbau des Energieengpasses in China dar. Und drittens soll die Schiffahrt auf dem Jangtse erleichtert werden.</p><p>Das Projekt, das von einer kanadischen Ingenieurgemeinschaft Ende der achtziger Jahre ausgearbeitet wurde, wird hinsichtlich der Höhe des Dammes (185 Meter) das zehntgrösste und der Grösse des Speicherinhaltes (39,3 Milliarden Kubikmeter) das neuntgrösste Bauwerk dieser Art werden. Weltweit an der Spitze wird es dank dem hohen Wasserdurchlauf des Jangtses mit Bezug auf die installierte Leistung liegen.</p><p>Diesen positiven Projektzielen stehen negative Auswirkungen im Bereich der Umwelt, der Kulturgüter und insbesondere das Problem der grossen Anzahl umzusiedelnder Menschen gegenüber, wobei im Projekt Massnahmen zur Milderung dieser Auswirkungen und rund 5 Milliarden Dollar zur Finanzierung der Umsiedlungen vorgesehen sind.</p><p>Eine Güterabwägung zwischen den mit diesem Projekt angestrebten Zielen (Hochwasserschutz) und den verbleibenden negativen Auswirkungen auf die Bevölkerung (Umsiedlungen) ist äusserst schwierig, stehen sich doch Studien und Gegengutachten sowie nicht quantifizierbare Grössen und kaum vergleichbare Güter gegenüber.</p><p>2. Es trifft zu, dass der Entscheid für den Bau dieser Talsperre ohne demokratisches Mitwirkungsverfahren erfolgte und die Opposition gegen dieses Projekt unterdrückt oder erschwert wurde. Die Entwicklung demokratischerer Strukturen ist in einem Land mit 1,19 Milliarden Einwohnern und dem historischen Hintergrund Chinas ein längerfristiger Prozess, den wir im Rahmen des kritischen Dialoges zu unterstützen versuchen. Gefördert wird dieser Prozess auch durch die zunehmenden Handels- und Investitionsflüsse und die damit verbundene Intensivierung der west-östlichen Kommunikation.</p><p>Der Bau des Drei-Schluchten-Projektes erfolgt mit oder ohne die Schweiz. Die Verweigerung einer Garantie bliebe ohne Wirkung, da China - wie meistens in solchen Fällen - auf Lieferanten anderer Länder ausweichen könnte. Auf der anderen Seite bleibt das Projekt stärker im Brennpunkt des internationalen Interesses, wenn ausländische Firmen aus mehreren Ländern involviert sind. Diese breite Fokussierung dürfte für die chinesischen Behörden einen zusätzlichen Anreiz darstellen, namentlich die Umsiedlungen korrekt durchzuführen (die Weltbank attestiert China bei früheren, mit der bevorstehenden Aufgabe allerdings nicht vergleichbaren Umsiedlungen einen im Vergleich zu anderen Entwicklungsländern guten Standard).</p><p>3. Bisher haben nur die USA eine Garantiegewährung abgelehnt, wobei sie darauf hinwiesen, dass dies nicht als negative Beurteilung des Gesamtprojektes zu verstehen sei, sondern dass sie für einen positiven Entscheid insbesondere weitere Zusicherungen im Umweltbereich benötigen würden.</p><p>Die Weltbank und andere internationale Finanzierungsinstitutionen haben nie offiziell und abschliessend Stellung zu einer Finanzierung genommen, da China keine entsprechenden Anträge stellte.</p><p>Nach unserem gegenwärtigen Informationsstand haben die Bundesrepublik Deutschland, Kanada, Norwegen und Grossbritannien positive Garantieentscheide gefällt; Frankreich und Spanien bewegen sich in diese Richtung.</p><p>4. Der Bundesrat verkennt nicht, dass ein Projekt dieser Grössenordnung und Bauzeit mit erheblichen Risiken verbunden ist. Diesem stehen allerdings Vorteile (Hochwasserschutz, saubere Energiegewinnung, Schiffbarmachung, Wirtschaftswachstum) gegenüber. Eine abschliessende Beurteilung des Nutzens des Projektes für China ist - wie die äusserst kontroversen Meinungen und Stellungnahmen zeigen - deshalb nicht werturteilsfrei vorzunehmen.</p><p>Eindeutig ist jedoch die grosse standort- und beschäftigungspolitische Bedeutung der auf dem Spiel stehenden Auftragschancen, welche angesichts des scharfen globalen Wettbewerbs und der schlechten Beschäftigungslage in der Schweiz sowie der gesetzlichen Zielsetzung der ERG den Ausschlag für einen positiven Garantieentscheid des Bundesrates gab.</p><p>Mitberücksichtigt wurde ferner, dass eine Verweigerung der Garantie durch die Schweiz das Projekt nicht mehr aufhalten, aber einem ausländischen Konkurrenten erhebliche Wettbewerbsvorteile (Grundauslastung der Produktionsmittel, Stellung auf dem chinesischen Markt) eröffnen würde.</p><p>5. Die ERG ist kein Instrument der Entwicklungszusammenarbeit, sondern der Exportförderung, wobei gegenüber ärmeren Ländern die Grundsätze der schweizerischen Entwicklungspolitik mit zu berücksichtigen sind. Diese Grundsätze werden durch die Stellungnahmen des Dienstes "Entwicklung, Entwicklungsländer" des Bawi und den Vertreter der Deza in die Kommission eingebracht, wobei es in den seltenen Fällen, wo Zielkonflikte zwischen der Exportförderung und Entwicklungszusammenarbeit auftreten, letztlich Aufgabe des Bundesrates ist, die entsprechende Güterabwägung vorzunehmen. Eine Erweiterung der Kommission drängt sich deshalb nicht auf.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wir bitten den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist der Bundesrat auch der Ansicht, die Gewährung der Exportrisikogarantie (ERG) für das Drei-Schluchten-Projekt stehe im Widerspruch zu unseren aussenpolitischen Grundsätzen, im Widerspruch zum Nord-Süd-Leitbild und zu den entwicklungspolitischen Grundsätzen des Bundesgesetzes über die Exportrisikogarantie?</p><p>2. Ist der Bundesrat auch der Meinung, mit einer Bewilligung des ERG-Gesuches für das Drei-Schluchten-Projekt würde die Schweiz einer weiteren Verletzung elementarer Menschenrechte auch der chinesischen Diktatur direkt Vorschub leisten?</p><p>3. Ist der Bundesrat auch der Meinung, eine Bewilligung des Gesuches würde die abschlägige Antwort anderer Länder und Institutionen, die sich nicht zuletzt auf Kontakte mit oppositionellen Gruppen und kritischen Akademikerinnen und Akademikern aus China stützen, desavouieren?</p><p>4. Wird der Bundesrat angesichts der eindeutigen Faktenlage die ERG für das Drei-Schluchten-Projekt ablehnen?</p><p>5. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass es in Zukunft einer kohärenten Entwicklungspolitik dienlich wäre, wenn die Kommission für die Exportrisikogarantie ausgewogener zusammengesetzt wäre? Wäre es für die entwicklungspolitischen Belange nicht von Vorteil, wenn neben den vier Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft und den vier Vertretern der Verwaltung die privaten und gemeinnützigen Entwicklungsorganisationen Einsitz nehmen würden?</p>
- Keine Exportrisikogarantie (ERG) für das Drei-Schluchten-Projekt in China
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