Zuschlag touristische Linie Mesocco-Splügen

ShortId
96.1112
Id
19961112
Updated
24.06.2025 23:28
Language
de
Title
Zuschlag touristische Linie Mesocco-Splügen
AdditionalIndexing
Beförderungstarif;Graubünden;PTT;Kampf gegen die Diskriminierung;Postauto;Tourismus;Verkehrslinie
1
  • L05K1801021801, Verkehrslinie
  • L05K1202020203, PTT
  • L04K18020101, Beförderungstarif
  • L05K1803010105, Postauto
  • L03K050204, Kampf gegen die Diskriminierung
  • L05K0301010108, Graubünden
  • L04K01010103, Tourismus
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss dem revidierten Artikel 49 des Eisenbahngesetzes tragen Bund und Kantone die laut Planrechnung ungedeckten Kosten der von ihnen bestellten Angebote. Die ungedeckten Kosten der Linie Chur-Bellinzona werden künftig nach dieser Regelung finanziert.</p><p>Die entsprechenden Offerten der Transportunternehmungen gelten ab Fahrplanwechsel 1997 (1. Juni 1997). Ab diesem Datum wird deshalb der touristische Zuschlag von 5 Franken auf der Teilstrecke Mesocco-Splügen aufgehoben.</p>
  • <p>Seit 1993 verlangen die PTT auf verschiedenen touristischen Postautostrecken einen Zuschlag von 5 Franken für sämtliche Benutzer und Benutzerinnen. In Graubünden erheben die PTT einen solchen Zuschlag z. B. für die Flüela- und Lukmanierpassstrecke, die Verbindung von Scuol nach S-charl sowie auf der San-Bernardino-Route zwischen Splügen und Mesocco. Während die ersten drei Beispiele in erster Linie Tourismusangebote bedeuten und die PTT-Busse auf diesen Strecken jeweils nur im Sommer verkehren, ist die San-Bernardino-Route eine wichtige, ganzjährige innerkantonale und innerschweizerische Verbindung (A 13). Sie führt auch nicht über den Pass, sondern durch den San-Bernardino-Tunnel. Für das Misox bedeutet sie die einzige direkte öffentliche Verbindung mit dem übrigen Kanton. Wer mit dem öffentlichen Verkehrsmittel vom Misox in die Hauptstadt oder umgekehrt fahren will, muss das Postauto benützen und, nebst dem normalen Fahrpreis, einen "touristischen" Zuschlag bezahlen. Dadurch werden die Benutzer dieser Linie gegenüber denjenigen anderer, gleichbedeutender Linien, ungleich und diskriminierend behandelt.</p><p>Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass der von den PTT 1993 eingeführte Zuschlag für touristische Linien im Falle der San-Bernardino-Route diskriminierend ist und abgeschafft werden muss?</p>
  • Zuschlag touristische Linie Mesocco-Splügen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss dem revidierten Artikel 49 des Eisenbahngesetzes tragen Bund und Kantone die laut Planrechnung ungedeckten Kosten der von ihnen bestellten Angebote. Die ungedeckten Kosten der Linie Chur-Bellinzona werden künftig nach dieser Regelung finanziert.</p><p>Die entsprechenden Offerten der Transportunternehmungen gelten ab Fahrplanwechsel 1997 (1. Juni 1997). Ab diesem Datum wird deshalb der touristische Zuschlag von 5 Franken auf der Teilstrecke Mesocco-Splügen aufgehoben.</p>
    • <p>Seit 1993 verlangen die PTT auf verschiedenen touristischen Postautostrecken einen Zuschlag von 5 Franken für sämtliche Benutzer und Benutzerinnen. In Graubünden erheben die PTT einen solchen Zuschlag z. B. für die Flüela- und Lukmanierpassstrecke, die Verbindung von Scuol nach S-charl sowie auf der San-Bernardino-Route zwischen Splügen und Mesocco. Während die ersten drei Beispiele in erster Linie Tourismusangebote bedeuten und die PTT-Busse auf diesen Strecken jeweils nur im Sommer verkehren, ist die San-Bernardino-Route eine wichtige, ganzjährige innerkantonale und innerschweizerische Verbindung (A 13). Sie führt auch nicht über den Pass, sondern durch den San-Bernardino-Tunnel. Für das Misox bedeutet sie die einzige direkte öffentliche Verbindung mit dem übrigen Kanton. Wer mit dem öffentlichen Verkehrsmittel vom Misox in die Hauptstadt oder umgekehrt fahren will, muss das Postauto benützen und, nebst dem normalen Fahrpreis, einen "touristischen" Zuschlag bezahlen. Dadurch werden die Benutzer dieser Linie gegenüber denjenigen anderer, gleichbedeutender Linien, ungleich und diskriminierend behandelt.</p><p>Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass der von den PTT 1993 eingeführte Zuschlag für touristische Linien im Falle der San-Bernardino-Route diskriminierend ist und abgeschafft werden muss?</p>
    • Zuschlag touristische Linie Mesocco-Splügen

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