Internationale Konvention zur Ernährungssicherheit

ShortId
96.1116
Id
19961116
Updated
24.06.2025 23:51
Language
de
Title
Internationale Konvention zur Ernährungssicherheit
AdditionalIndexing
Nahrungsmittelknappheit;Nahrungsbedarf;Entwicklungsplan;internationale Konvention;Ernährungspolitik
1
  • L04K01050605, Nahrungsmittelknappheit
  • L04K01050608, Nahrungsbedarf
  • L05K1002020205, internationale Konvention
  • L04K01050603, Ernährungspolitik
  • L05K0704010302, Entwicklungsplan
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Verbesserung der Welternährungssicherheit ist ein Prozess, der durch die Deklaration der universellen Menschenrechte an der Vollversammlung der UN im Jahre 1948 seinen eigentlichen Anfang nahm. Die hochgesteckten Ziele der letzten Welternährungskonferenz von 1974 zur raschen Eliminierung des Hungers von über 900 Millionen Menschen konnten zwar bei weitem nicht erreicht werden. Doch ernährt die Erde seither 2 Milliarden Menschen mehr, d. h. 5,8 Milliarden.</p><p>Die Halbierung der Anzahl Hungernden von 800 auf 400 Millionen Menschen bis zum Jahr 2015 stellt einen weiteren Teilschritt in Richtung Welternährungssicherheit dar. Die Welt dürfte dannzumal zusätzliche 3 Milliarden Menschen ernähren müssen. Dies erschwert die Problemlösung enorm. Kommt hinzu, dass Konflikte und Kriege, mangelhafte Regierungsführung und nicht nachhaltige Nutzung unserer natürlichen Ressourcen eine schnelle Verwirklichung des Zieles vollständiger Ernährungssicherheit ebenfalls erschweren. Diese schwierigen Umstände vermochte der Welternährungsgipfel denn auch offenzulegen. Dennoch: Das vom Gipfel 1996 erneut deklarierte grundlegende Recht eines jeden Menschen, frei von Hunger zu sein, soll durch schrittweise Beseitigung von Hindernissen und Engpässen zielstrebig verwirklicht werden. Das Jahr 2015 ist lediglich eine Zwischenetappe zur Erreichung weltweiter Ernährungssicherheit, und die Halbierung der Anzahl Hungernden stellt für den Bundesrat nur ein Minimalziel dar.</p><p>Zur Absicherung dieser Ziele und zur beschleunigten Zielerreichung kann eine verbindliche internationale Konvention zur Ernährungssicherheit ein nützliches Mittel sein. Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, das Anliegen einer internationalen Konvention zur Ernährungssicherheit zu prüfen. Um Eigenanstrengungen von Individuen und Staaten nicht zu behindern, müsste das Erbringen von Eigenleistungen aber zentraler Bestandteil einer solchen Konvention sein, in Übereinstimmung mit dem Aktionsplan des Welternährungsgipfels.</p><p>Bei aller Wichtigkeit, die einer solchen Konvention zukommt, misst der Bundesrat Programmen, welche die Entwicklungsländer zur Erhöhung der landwirtschaftlichen Produktion sowie zur Förderung einer ausgewogenen und nachhaltigen ländlichen Entwicklung realisieren, grössere Bedeutung zu. Der Bundesrat wird solche Programme durch die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit weiterhin aktiv unterstützen.</p>
  • <p>"Nahrung für alle" - das hat sich der Welternährungsgipfel vom vergangenen November in Rom zum Ziel gesetzt. Das Ergebnis ist enttäuschend, um so mehr als die Absichtserklärungen der am Romgipfel beteiligten Staaten rechtlich nicht bindend sind: Die Staatengemeinschaft hofft lediglich, die Zahl der Hungernden bis zum Jahr 2015 zu halbieren. Das ist angesichts von 800 Millionen hungernden Menschen nicht akzeptabel.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, auf die Ausarbeitung einer verbindlichen internationalen Konvention zur Ernährungssicherheit hinzuarbeiten, wie dies das NGO-Forum gefordert hat?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, sich für eine internationale Konvention zu engagieren, welche sich als Ziel die Beseitigung jeglichen Hungers auf der Welt setzt?</p>
  • Internationale Konvention zur Ernährungssicherheit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Verbesserung der Welternährungssicherheit ist ein Prozess, der durch die Deklaration der universellen Menschenrechte an der Vollversammlung der UN im Jahre 1948 seinen eigentlichen Anfang nahm. Die hochgesteckten Ziele der letzten Welternährungskonferenz von 1974 zur raschen Eliminierung des Hungers von über 900 Millionen Menschen konnten zwar bei weitem nicht erreicht werden. Doch ernährt die Erde seither 2 Milliarden Menschen mehr, d. h. 5,8 Milliarden.</p><p>Die Halbierung der Anzahl Hungernden von 800 auf 400 Millionen Menschen bis zum Jahr 2015 stellt einen weiteren Teilschritt in Richtung Welternährungssicherheit dar. Die Welt dürfte dannzumal zusätzliche 3 Milliarden Menschen ernähren müssen. Dies erschwert die Problemlösung enorm. Kommt hinzu, dass Konflikte und Kriege, mangelhafte Regierungsführung und nicht nachhaltige Nutzung unserer natürlichen Ressourcen eine schnelle Verwirklichung des Zieles vollständiger Ernährungssicherheit ebenfalls erschweren. Diese schwierigen Umstände vermochte der Welternährungsgipfel denn auch offenzulegen. Dennoch: Das vom Gipfel 1996 erneut deklarierte grundlegende Recht eines jeden Menschen, frei von Hunger zu sein, soll durch schrittweise Beseitigung von Hindernissen und Engpässen zielstrebig verwirklicht werden. Das Jahr 2015 ist lediglich eine Zwischenetappe zur Erreichung weltweiter Ernährungssicherheit, und die Halbierung der Anzahl Hungernden stellt für den Bundesrat nur ein Minimalziel dar.</p><p>Zur Absicherung dieser Ziele und zur beschleunigten Zielerreichung kann eine verbindliche internationale Konvention zur Ernährungssicherheit ein nützliches Mittel sein. Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, das Anliegen einer internationalen Konvention zur Ernährungssicherheit zu prüfen. Um Eigenanstrengungen von Individuen und Staaten nicht zu behindern, müsste das Erbringen von Eigenleistungen aber zentraler Bestandteil einer solchen Konvention sein, in Übereinstimmung mit dem Aktionsplan des Welternährungsgipfels.</p><p>Bei aller Wichtigkeit, die einer solchen Konvention zukommt, misst der Bundesrat Programmen, welche die Entwicklungsländer zur Erhöhung der landwirtschaftlichen Produktion sowie zur Förderung einer ausgewogenen und nachhaltigen ländlichen Entwicklung realisieren, grössere Bedeutung zu. Der Bundesrat wird solche Programme durch die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit weiterhin aktiv unterstützen.</p>
    • <p>"Nahrung für alle" - das hat sich der Welternährungsgipfel vom vergangenen November in Rom zum Ziel gesetzt. Das Ergebnis ist enttäuschend, um so mehr als die Absichtserklärungen der am Romgipfel beteiligten Staaten rechtlich nicht bindend sind: Die Staatengemeinschaft hofft lediglich, die Zahl der Hungernden bis zum Jahr 2015 zu halbieren. Das ist angesichts von 800 Millionen hungernden Menschen nicht akzeptabel.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, auf die Ausarbeitung einer verbindlichen internationalen Konvention zur Ernährungssicherheit hinzuarbeiten, wie dies das NGO-Forum gefordert hat?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, sich für eine internationale Konvention zu engagieren, welche sich als Ziel die Beseitigung jeglichen Hungers auf der Welt setzt?</p>
    • Internationale Konvention zur Ernährungssicherheit

Back to List