Krankenkassenbeiträge. Erhebungskosten

ShortId
96.1121
Id
19961121
Updated
24.06.2025 22:05
Language
de
Title
Krankenkassenbeiträge. Erhebungskosten
AdditionalIndexing
Gemeinkosten;Kostenanalyse;Krankenversicherung;Betriebskosten;Versicherungsprämie
1
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L05K1110011305, Versicherungsprämie
  • L06K070302020103, Betriebskosten
  • L05K0703020205, Kostenanalyse
  • L06K070302020105, Gemeinkosten
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der gemäss Artikel 21, Buchstabe an der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) verlangten Betriebsrechnung ist eine Aufgliederung der Verwaltungskosten nach zwölf verschiedenen Detailangaben enthalten. Diese gehen aber nicht soweit, wie dies von der einfachen Anfrage gewünscht wird. Die Erhebungskosten der Krankenkassenbeiträge werden durch das BSV nicht getrennt von den übrigen Verwaltungskosten erhoben und statistisch ausgewertet. Eine Aufsplittung in der gewünschten Form ist nur durch umfangreiche Ermittlungen des erforderlichen Zahlenmaterials in den Buchhaltungen aller Krankenkassen an Ort und Stelle möglich, sofern die Kosten überhaupt nach diesen Kriterien ausgeschieden werden.</p><p>Als Vergleichsgrösse können jedoch folgende zahlen herangezogen werden: 1995 beliefen sich die gesamten Verwaltungskosten der grossen Krankenkassen auf Fr. 161.61 je versicherte Person; dies entspricht 8.76 Prozent der gesamten Prämieneinnahmen. Die Privatversicherer benötigten hingegen im Jahre 1995 16.02 Prozent der Prämieneinnahmen für die Verwaltung und 16.85 Prozent für Provisionen.</p>
  • <p>Welche Kosten entstehen den Schweizer Krankenkassen für die Beitragserhebung (Rechnungstellungskosten, Einziehungskosten, Mahnungskosten, Einforderungskosten, Inkassoverluste, Buchhaltungskosten usw.)? Auf wieviel beläuft sich der Gesamtbetrag, und wieviel stellt er in Prozent der erhobenen Prämien dar?</p>
  • Krankenkassenbeiträge. Erhebungskosten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der gemäss Artikel 21, Buchstabe an der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) verlangten Betriebsrechnung ist eine Aufgliederung der Verwaltungskosten nach zwölf verschiedenen Detailangaben enthalten. Diese gehen aber nicht soweit, wie dies von der einfachen Anfrage gewünscht wird. Die Erhebungskosten der Krankenkassenbeiträge werden durch das BSV nicht getrennt von den übrigen Verwaltungskosten erhoben und statistisch ausgewertet. Eine Aufsplittung in der gewünschten Form ist nur durch umfangreiche Ermittlungen des erforderlichen Zahlenmaterials in den Buchhaltungen aller Krankenkassen an Ort und Stelle möglich, sofern die Kosten überhaupt nach diesen Kriterien ausgeschieden werden.</p><p>Als Vergleichsgrösse können jedoch folgende zahlen herangezogen werden: 1995 beliefen sich die gesamten Verwaltungskosten der grossen Krankenkassen auf Fr. 161.61 je versicherte Person; dies entspricht 8.76 Prozent der gesamten Prämieneinnahmen. Die Privatversicherer benötigten hingegen im Jahre 1995 16.02 Prozent der Prämieneinnahmen für die Verwaltung und 16.85 Prozent für Provisionen.</p>
    • <p>Welche Kosten entstehen den Schweizer Krankenkassen für die Beitragserhebung (Rechnungstellungskosten, Einziehungskosten, Mahnungskosten, Einforderungskosten, Inkassoverluste, Buchhaltungskosten usw.)? Auf wieviel beläuft sich der Gesamtbetrag, und wieviel stellt er in Prozent der erhobenen Prämien dar?</p>
    • Krankenkassenbeiträge. Erhebungskosten

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