Aktenvernichtung in der Eidgenössischen Polizeiabteilung

ShortId
96.1122
Id
19961122
Updated
24.06.2025 22:20
Language
de
Title
Aktenvernichtung in der Eidgenössischen Polizeiabteilung
AdditionalIndexing
Geschichtswissenschaft;Judentum;Archiv;Asylpolitik;amtliches Dokument;Bundesamt für Polizei;Zweiter Weltkrieg;Auskunftspflicht der Verwaltung
1
  • L06K120102010101, Auskunftspflicht der Verwaltung
  • L03K020203, amtliches Dokument
  • L04K12040101, Archiv
  • L03K010801, Asylpolitik
  • L04K16030106, Geschichtswissenschaft
  • L05K0201010409, Zweiter Weltkrieg
  • L04K01060208, Judentum
  • L04K08040405, Bundesamt für Polizei
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die genauen Umstände, die zur Vernichtung der Flüchtlingsakten aus dem zweiten Weltkrieg der damaligen Eidgenössischen Polizeiabteilung führten, konnten bisher nicht geklärt werden. Der Bundesrat will volle Klarheit über diese Aktenvernichtung gewinnen. Er wird daher die kürzlich eingesetzte unabhängige Expertenkommission beauftragen, sich auch mit der Frage der Aktenvernichtung in der Eidgenössischen Polizeiabteilung zu befassen.</p>
  • <p>Durch die neuste Publikation des Schweizerischen Bundesarchives zur Flüchtlingspolitik ist bekannt geworden, dass die Rückweisungsregistratur und weitere wichtige Akten zur Rekonstruktion der Flüchtlingspolitik in der Nazizeit während der fünfziger Jahre vernichtet wurden. Dabei wird seitens der mit der Aufarbeitung der Akten beauftragten Historiker offen der Verdacht geäussert, dass diese Aktenvernichtung in der Eidgenössischen Polizeiabteilung "auf Befehl von oben" zur Vertuschung von Spuren erfolgte. Der Vorgang ist um so gravierender, als die Rückweisung für die jüdischen Flüchtlinge oft dem Todesurteil gleichkam.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, über die Hintergründe dieser den (auch damaligen) Archivierungsbestimmungen krass widersprechenden behördlichen Aktenvernichtung, die nach Auskunft des Bundesamtes für Polizeiwesen offenbar nach Fertigstellung des Ludwig-Berichtes vorgenommen wurde ("Die Schweiz und die Flüchtlinge", S. 50), angesichts der Tragweite eine Untersuchung durchzuführen bzw. durchführen zu lassen, und die Öffentlichkeit nachher über deren Ergebnisse zu informieren?</p>
  • Aktenvernichtung in der Eidgenössischen Polizeiabteilung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die genauen Umstände, die zur Vernichtung der Flüchtlingsakten aus dem zweiten Weltkrieg der damaligen Eidgenössischen Polizeiabteilung führten, konnten bisher nicht geklärt werden. Der Bundesrat will volle Klarheit über diese Aktenvernichtung gewinnen. Er wird daher die kürzlich eingesetzte unabhängige Expertenkommission beauftragen, sich auch mit der Frage der Aktenvernichtung in der Eidgenössischen Polizeiabteilung zu befassen.</p>
    • <p>Durch die neuste Publikation des Schweizerischen Bundesarchives zur Flüchtlingspolitik ist bekannt geworden, dass die Rückweisungsregistratur und weitere wichtige Akten zur Rekonstruktion der Flüchtlingspolitik in der Nazizeit während der fünfziger Jahre vernichtet wurden. Dabei wird seitens der mit der Aufarbeitung der Akten beauftragten Historiker offen der Verdacht geäussert, dass diese Aktenvernichtung in der Eidgenössischen Polizeiabteilung "auf Befehl von oben" zur Vertuschung von Spuren erfolgte. Der Vorgang ist um so gravierender, als die Rückweisung für die jüdischen Flüchtlinge oft dem Todesurteil gleichkam.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, über die Hintergründe dieser den (auch damaligen) Archivierungsbestimmungen krass widersprechenden behördlichen Aktenvernichtung, die nach Auskunft des Bundesamtes für Polizeiwesen offenbar nach Fertigstellung des Ludwig-Berichtes vorgenommen wurde ("Die Schweiz und die Flüchtlinge", S. 50), angesichts der Tragweite eine Untersuchung durchzuführen bzw. durchführen zu lassen, und die Öffentlichkeit nachher über deren Ergebnisse zu informieren?</p>
    • Aktenvernichtung in der Eidgenössischen Polizeiabteilung

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