Verträge mit der Schweizerischen Depeschenagentur und der Associated Press

ShortId
96.1125
Id
19961125
Updated
24.06.2025 21:02
Language
de
Title
Verträge mit der Schweizerischen Depeschenagentur und der Associated Press
AdditionalIndexing
Ausschreibung;Submissionswesen;Preisbildung;Presseagentur;Marktpreis
1
  • L06K120205010502, Presseagentur
  • L04K07010305, Submissionswesen
  • L05K0701030502, Ausschreibung
  • L03K110502, Marktpreis
  • L04K11050304, Preisbildung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Damit der Bundesrat seine verfassungsmässig vorgegebene Führungsverantwortung wahrnehmen kann, ist er auf Informationen angewiesen. Die dauernde und systematisch betriebene Beobachtung der Geschehnisse im In- und Ausland ist deshalb unerlässlich. Dabei können sich Bundesrat und Bundesverwaltung auf eine Vielzahl von Nachrichtenquellen stützen, insbesondere auf die raschen und umfassenden Informationen durch die Nachrichtenagenturen.</p><p>Aus diesen Gründen hat der Bund mit den in der Schweiz tätigen Nachrichtenagenturen stets Verträge abgeschlossen, um über die verbreiteten Meldungen aus dem Bundeshaus, aus allen Regionen der Schweiz und aus dem Ausland zu verfügen. Der seit 1973 mit der SDA bestehende Pauschalvertrag, wonach sich der Bund als Abgeltung für die erbrachten Leistungen mit 11 Prozent am ordentlichen Betriebsaufwand der Agentur beteiligt, wurde ab 1991 durch drei Einzelverträge abgelöst. Mit der zweiten in der Schweiz tätigen Agentur, der Associated Press (AP), regelt ebenfalls eine vertragliche Bindung die Abgeltung der gelieferten Informationen.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:</p><p>1. Während mit der AP lediglich die Benützung des Nachrichtendienstes durch die Bundesverwaltung für die Schweiz in deutscher, französischer und englischer Sprache vereinbart wurde, regeln die drei mit der SDA abgeschlossenen Verträge zusätzliche Leistungen.</p><p>Der wichtigste Vertrag sieht folgende Leistungen vor: Die SDA stellt ihren Basisdienst in den drei Amtssprachen der ganzen Bundesverwaltung zur Verfügung, ferner den im Bundeshaus akkreditierten Journalistinnen und Journalisten sowie den Journalistinnen und Journalisten der Auslandmedien am Sitz des Völkerbundspalastes in Genf (nur französischsprachiger Dienst). Überdies gewährleistet die SDA einen Alarmierungsdienst der Bundesverwaltung für besondere Vorfälle. Schliesslich sieht der Vertrag vor, dass die SDA eine Basisinformation aus dem Bundeshaus in italienischer Sprache anbietet. Dieser enthält namentlich die Dokumente, die nur in deutscher und französischer Fassung ausgeteilt werden. Ein zweiter Vertrag regelt den Zugang der Bundesverwaltung sowie der Journalistinnen und Journalisten zur Datenbank Elsa, und ein dritter Vertrag ermöglicht es der Bundeskanzlei und den Departementen, ein Volumen von 500 Textseiten auf den Original-Text-Dienst zu geben.</p><p>2. Diese Verträge wurden bereits 1991 abgeschlossen, zu einer Zeit, in der die öffentliche Ausschreibung noch nicht zwingend vorgesehen war. Eine solche ist auch wenig sinnvoll, denn es bestehen gegenwärtig lediglich zwei Nachrichtenagenturen, welche die in Frage kommenden Leistungen erbringen können.</p><p>3. Es ist selbstverständlich schwierig, den "Preis" für Leistungen dieser Art nach objektiven Kriterien zu fixieren. Der Wert der von den Agenturen für den Bundesrat und die Verwaltung erbrachten Leistungen kann deshalb lediglich mit den zusätzlichen Kosten verglichen werden, welche der Bundesverwaltung entstehen würden, falls sie diese Aufgaben selber erfüllen müsste (Nachrichtenbeschaffung, Alarmierung, Übersetzungen auf Italienisch, Information der Auslandmedien). Der SDA gehen andererseits auch potentielle Einnahmen bei Dienstleistungen verloren, indem die Bundesverwaltung solche den Bundeshausjournalisten und den in Genf akkreditierten Auslandmedien zur Verfügung stellt.</p>
  • <p>Im Voranschlag 1997 der Eidgenossenschaft werden bei der Bundeskanzlei unter der Rubrik 3180.000 zum einen 3 633 000 Franken für "Vertrag mit der Schweizerischen Depeschenagentur" und zum anderen 315 000 Franken für "Pauschalvertrag mit Associated Press" ausgewiesen. Für die Schweizerische Depeschenagentur (SDA) stellt dieser Bundesauftrag etwa einen Achtel ihrer gesamten Erträge dar.</p><p>1. Welcher Art sind die vom Bund mit diesen Mitteln erkauften Leistungen?</p><p>2. Wann und wie wurden die entsprechenden Aufträge öffentlich ausgeschrieben?</p><p>3. Wie stellt der Bund sicher, dass er in diesem Bereich zu Konkurrenzpreisen einkauft?</p>
  • Verträge mit der Schweizerischen Depeschenagentur und der Associated Press
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Damit der Bundesrat seine verfassungsmässig vorgegebene Führungsverantwortung wahrnehmen kann, ist er auf Informationen angewiesen. Die dauernde und systematisch betriebene Beobachtung der Geschehnisse im In- und Ausland ist deshalb unerlässlich. Dabei können sich Bundesrat und Bundesverwaltung auf eine Vielzahl von Nachrichtenquellen stützen, insbesondere auf die raschen und umfassenden Informationen durch die Nachrichtenagenturen.</p><p>Aus diesen Gründen hat der Bund mit den in der Schweiz tätigen Nachrichtenagenturen stets Verträge abgeschlossen, um über die verbreiteten Meldungen aus dem Bundeshaus, aus allen Regionen der Schweiz und aus dem Ausland zu verfügen. Der seit 1973 mit der SDA bestehende Pauschalvertrag, wonach sich der Bund als Abgeltung für die erbrachten Leistungen mit 11 Prozent am ordentlichen Betriebsaufwand der Agentur beteiligt, wurde ab 1991 durch drei Einzelverträge abgelöst. Mit der zweiten in der Schweiz tätigen Agentur, der Associated Press (AP), regelt ebenfalls eine vertragliche Bindung die Abgeltung der gelieferten Informationen.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:</p><p>1. Während mit der AP lediglich die Benützung des Nachrichtendienstes durch die Bundesverwaltung für die Schweiz in deutscher, französischer und englischer Sprache vereinbart wurde, regeln die drei mit der SDA abgeschlossenen Verträge zusätzliche Leistungen.</p><p>Der wichtigste Vertrag sieht folgende Leistungen vor: Die SDA stellt ihren Basisdienst in den drei Amtssprachen der ganzen Bundesverwaltung zur Verfügung, ferner den im Bundeshaus akkreditierten Journalistinnen und Journalisten sowie den Journalistinnen und Journalisten der Auslandmedien am Sitz des Völkerbundspalastes in Genf (nur französischsprachiger Dienst). Überdies gewährleistet die SDA einen Alarmierungsdienst der Bundesverwaltung für besondere Vorfälle. Schliesslich sieht der Vertrag vor, dass die SDA eine Basisinformation aus dem Bundeshaus in italienischer Sprache anbietet. Dieser enthält namentlich die Dokumente, die nur in deutscher und französischer Fassung ausgeteilt werden. Ein zweiter Vertrag regelt den Zugang der Bundesverwaltung sowie der Journalistinnen und Journalisten zur Datenbank Elsa, und ein dritter Vertrag ermöglicht es der Bundeskanzlei und den Departementen, ein Volumen von 500 Textseiten auf den Original-Text-Dienst zu geben.</p><p>2. Diese Verträge wurden bereits 1991 abgeschlossen, zu einer Zeit, in der die öffentliche Ausschreibung noch nicht zwingend vorgesehen war. Eine solche ist auch wenig sinnvoll, denn es bestehen gegenwärtig lediglich zwei Nachrichtenagenturen, welche die in Frage kommenden Leistungen erbringen können.</p><p>3. Es ist selbstverständlich schwierig, den "Preis" für Leistungen dieser Art nach objektiven Kriterien zu fixieren. Der Wert der von den Agenturen für den Bundesrat und die Verwaltung erbrachten Leistungen kann deshalb lediglich mit den zusätzlichen Kosten verglichen werden, welche der Bundesverwaltung entstehen würden, falls sie diese Aufgaben selber erfüllen müsste (Nachrichtenbeschaffung, Alarmierung, Übersetzungen auf Italienisch, Information der Auslandmedien). Der SDA gehen andererseits auch potentielle Einnahmen bei Dienstleistungen verloren, indem die Bundesverwaltung solche den Bundeshausjournalisten und den in Genf akkreditierten Auslandmedien zur Verfügung stellt.</p>
    • <p>Im Voranschlag 1997 der Eidgenossenschaft werden bei der Bundeskanzlei unter der Rubrik 3180.000 zum einen 3 633 000 Franken für "Vertrag mit der Schweizerischen Depeschenagentur" und zum anderen 315 000 Franken für "Pauschalvertrag mit Associated Press" ausgewiesen. Für die Schweizerische Depeschenagentur (SDA) stellt dieser Bundesauftrag etwa einen Achtel ihrer gesamten Erträge dar.</p><p>1. Welcher Art sind die vom Bund mit diesen Mitteln erkauften Leistungen?</p><p>2. Wann und wie wurden die entsprechenden Aufträge öffentlich ausgeschrieben?</p><p>3. Wie stellt der Bund sicher, dass er in diesem Bereich zu Konkurrenzpreisen einkauft?</p>
    • Verträge mit der Schweizerischen Depeschenagentur und der Associated Press

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