Massnahmen zur Belebung der Wirtschaft

ShortId
96.1132
Id
19961132
Updated
24.06.2025 22:26
Language
de
Title
Massnahmen zur Belebung der Wirtschaft
AdditionalIndexing
Investitionspolitik;Investitionsförderung;Ankurbelung der Wirtschaft
1
  • L05K0704010201, Ankurbelung der Wirtschaft
  • L04K11090106, Investitionspolitik
  • L05K1109010601, Investitionsförderung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die eidgenössischen Räte haben zusammen mit der Verabschiedung des Voranschlages für 1997 einer Kreditsperre zugestimmt. Im Dezember 1996 führte der Bundesrat mit den politischen Parteien und den Sozialpartnern Gespräche über die Wirtschaftslage und allfällige Massnahmen. Indirekt kamen dabei auch die Modalitäten einer Aufhebung der Kreditsperre zur Sprache. Der Bundesrat beschloss im Januar, den Gegenwert der gesperrten Kredite für ein Investitionsprogramm einzusetzen und dabei das Hauptgewicht auf Massnahmen zur Substanzerhaltung der öffentlichen Infrastruktur zu legen.</p><p>Diese Massnahmen diskutierte der Bundesrat in der Folge mit Vertretern der Kantone und Gemeinden. Gestützt auf diese Gespräche wird er den eidgenössischen Räten in der Sondersession im April verschiedene Massnahmen vorschlagen, welche als konkrete Antwort des Bundesrates auf die drei Fragen angesehen werden können.</p><p>So lässt sich die dritte Frage mit einem klaren Ja beantworten. Was die zweite Frage betrifft, schlägt der Bundesrat den eidgenössischen Räten eine Aussetzung der neuen Beitragssätze im Nationalstrassenunterhalt während zweier Jahre vor. Die zügige Realisierung von Bauvorhaben ist nicht nur eine Frage von hängigen Bewilligungsverfahren auf der Stufe des Bundes. Verzögerungen sind zum Teil auch auf Einsprachen zurückzuführen, auf die der Bundesrat keinen Einfluss nehmen kann.</p><p>Bezüglich der ersten Frage ist schliesslich auf die Bestimmungen des Haushaltsrechts zu verweisen. Das Instrument der Kreditübertragung ist auf die Übertragung von Kreditresten auf dieselbe Kreditrubrik des folgenden Jahres beschränkt. Es wäre nicht möglich, solche Kreditreste anderen Zwecken zuzuführen. Der Bundesrat beabsichtigt, die erforderlichen Zahlungskredite auf dem Weg des Nachtrages und im Rahmen der ordentlichen Budgetierung anzubegehren, und dies bei einer gleichzeitig grösseren Flexibilität im Einsatz dieser Mittel.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die tiefe Rezession hat in unserem Land die Arbeitslosenzahlen massiv in die Höhe schnellen lassen. Es muss leider erwartet werden, dass wir bald über 200 000 Arbeitslose verfügen werden. Der immer wieder prognostizierte Konjunkturaufschwung ist auch für das kommende Jahr nicht in Sicht oder nur in einem nicht beschäftigungswirksamen Masse.</p><p>Ist der Bundesrat aufgrund dieser besorgniserregenden ntwicklung bereit, zur Belebung der Wirtschaft folgende Massnahmen zu prüfen und umzusetzen:</p><p>1. Übertragung der 1996 nicht ausgeschöpften Kredite im Investitionsbereich auf das Jahr 1997;</p><p>2. Einleitung von Massnahmen, die geeignet sind, die damit verbundenen und im Budget 1997 bewilligten Kredite im Investitionsbereich rasch und vollständig auszuschöpfen; in Frage kommen unter anderem die Beschleunigung hängiger Bewilligungsverfahren, eine Flexibilisierung der Subventionssätze und eine Anpassung der mittelfristigen Bauprogramme;</p><p>3. Aufhebung der Kreditsperre für das Jahr 1997 im Investitionsbereich.</p>
  • Massnahmen zur Belebung der Wirtschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die eidgenössischen Räte haben zusammen mit der Verabschiedung des Voranschlages für 1997 einer Kreditsperre zugestimmt. Im Dezember 1996 führte der Bundesrat mit den politischen Parteien und den Sozialpartnern Gespräche über die Wirtschaftslage und allfällige Massnahmen. Indirekt kamen dabei auch die Modalitäten einer Aufhebung der Kreditsperre zur Sprache. Der Bundesrat beschloss im Januar, den Gegenwert der gesperrten Kredite für ein Investitionsprogramm einzusetzen und dabei das Hauptgewicht auf Massnahmen zur Substanzerhaltung der öffentlichen Infrastruktur zu legen.</p><p>Diese Massnahmen diskutierte der Bundesrat in der Folge mit Vertretern der Kantone und Gemeinden. Gestützt auf diese Gespräche wird er den eidgenössischen Räten in der Sondersession im April verschiedene Massnahmen vorschlagen, welche als konkrete Antwort des Bundesrates auf die drei Fragen angesehen werden können.</p><p>So lässt sich die dritte Frage mit einem klaren Ja beantworten. Was die zweite Frage betrifft, schlägt der Bundesrat den eidgenössischen Räten eine Aussetzung der neuen Beitragssätze im Nationalstrassenunterhalt während zweier Jahre vor. Die zügige Realisierung von Bauvorhaben ist nicht nur eine Frage von hängigen Bewilligungsverfahren auf der Stufe des Bundes. Verzögerungen sind zum Teil auch auf Einsprachen zurückzuführen, auf die der Bundesrat keinen Einfluss nehmen kann.</p><p>Bezüglich der ersten Frage ist schliesslich auf die Bestimmungen des Haushaltsrechts zu verweisen. Das Instrument der Kreditübertragung ist auf die Übertragung von Kreditresten auf dieselbe Kreditrubrik des folgenden Jahres beschränkt. Es wäre nicht möglich, solche Kreditreste anderen Zwecken zuzuführen. Der Bundesrat beabsichtigt, die erforderlichen Zahlungskredite auf dem Weg des Nachtrages und im Rahmen der ordentlichen Budgetierung anzubegehren, und dies bei einer gleichzeitig grösseren Flexibilität im Einsatz dieser Mittel.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die tiefe Rezession hat in unserem Land die Arbeitslosenzahlen massiv in die Höhe schnellen lassen. Es muss leider erwartet werden, dass wir bald über 200 000 Arbeitslose verfügen werden. Der immer wieder prognostizierte Konjunkturaufschwung ist auch für das kommende Jahr nicht in Sicht oder nur in einem nicht beschäftigungswirksamen Masse.</p><p>Ist der Bundesrat aufgrund dieser besorgniserregenden ntwicklung bereit, zur Belebung der Wirtschaft folgende Massnahmen zu prüfen und umzusetzen:</p><p>1. Übertragung der 1996 nicht ausgeschöpften Kredite im Investitionsbereich auf das Jahr 1997;</p><p>2. Einleitung von Massnahmen, die geeignet sind, die damit verbundenen und im Budget 1997 bewilligten Kredite im Investitionsbereich rasch und vollständig auszuschöpfen; in Frage kommen unter anderem die Beschleunigung hängiger Bewilligungsverfahren, eine Flexibilisierung der Subventionssätze und eine Anpassung der mittelfristigen Bauprogramme;</p><p>3. Aufhebung der Kreditsperre für das Jahr 1997 im Investitionsbereich.</p>
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