Stärkung des Flughafens Zürich

ShortId
96.1138
Id
19961138
Updated
24.06.2025 21:20
Language
de
Title
Stärkung des Flughafens Zürich
AdditionalIndexing
Flughafen;Gleichbehandlung;Zürich (Kanton);Genf (Kanton)
1
  • L04K18040101, Flughafen
  • L05K0301010123, Zürich (Kanton)
  • L05K0301010106, Genf (Kanton)
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat am 8. Mai 1996 beschlossen, die schweizerische Luftverkehrspolitik zu liberalisieren. Dieser Beschluss sieht keine Bevorzugung des Flughafens Genf vor. In bezug auf die Flughäfen befürwortete der Bundesrat einen inskünftig noch engeren Einbezug der Flughafenvertreter in die Luftverkehrsverhandlungen. Die Flughäfen Basel, Genf und Zürich-Kloten werden diesbezüglich gleich behandelt.</p><p>Auch in bezug auf die Luftverkehrsabkommen wurde für Genf nicht mehr bewilligt als für andere Flughäfen. Die Luftverkehrsabkommen mit Bulgarien, Kenia, Südafrika und Ungarn sahen bisher einzig Zürich-Kloten als Landepunkt in der Schweiz vor. Mit Bulgarien, Kenia und Südafrika wurde diese restriktive Formulierung in der Zwischenzeit auf "einen Punkt in der Schweiz" umformuliert; ein entsprechender Änderungsantrag liegt auch den ungarischen Behörden vor. Es handelt sich bei diesen Änderungen somit keineswegs um eine Bevorzugung Genfs, sondern um die Aufhebung einer Benachteiligung insbesondere Basels und Genfs.</p>
  • <p>Im Rahmen des Bundesratsentscheides vom 8. Mai 1996 hat der Bundesrat vorgesehen, dass der Flughafen Genf bevorzugt behandelt werden soll. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die anderen Flughäfen, insbesondere Zürich-Kloten, nicht benachteiligt werden? Wie haben ausländische Staaten auf die einseitige Bevorzugung von Genf reagiert, und sind sie bereit, dafür entsprechende Gegenrechte zu gewähren?</p>
  • Stärkung des Flughafens Zürich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat am 8. Mai 1996 beschlossen, die schweizerische Luftverkehrspolitik zu liberalisieren. Dieser Beschluss sieht keine Bevorzugung des Flughafens Genf vor. In bezug auf die Flughäfen befürwortete der Bundesrat einen inskünftig noch engeren Einbezug der Flughafenvertreter in die Luftverkehrsverhandlungen. Die Flughäfen Basel, Genf und Zürich-Kloten werden diesbezüglich gleich behandelt.</p><p>Auch in bezug auf die Luftverkehrsabkommen wurde für Genf nicht mehr bewilligt als für andere Flughäfen. Die Luftverkehrsabkommen mit Bulgarien, Kenia, Südafrika und Ungarn sahen bisher einzig Zürich-Kloten als Landepunkt in der Schweiz vor. Mit Bulgarien, Kenia und Südafrika wurde diese restriktive Formulierung in der Zwischenzeit auf "einen Punkt in der Schweiz" umformuliert; ein entsprechender Änderungsantrag liegt auch den ungarischen Behörden vor. Es handelt sich bei diesen Änderungen somit keineswegs um eine Bevorzugung Genfs, sondern um die Aufhebung einer Benachteiligung insbesondere Basels und Genfs.</p>
    • <p>Im Rahmen des Bundesratsentscheides vom 8. Mai 1996 hat der Bundesrat vorgesehen, dass der Flughafen Genf bevorzugt behandelt werden soll. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die anderen Flughäfen, insbesondere Zürich-Kloten, nicht benachteiligt werden? Wie haben ausländische Staaten auf die einseitige Bevorzugung von Genf reagiert, und sind sie bereit, dafür entsprechende Gegenrechte zu gewähren?</p>
    • Stärkung des Flughafens Zürich

Back to List