Stärkung des Flughafens Zürich
- ShortId
-
96.1138
- Id
-
19961138
- Updated
-
24.06.2025 21:20
- Language
-
de
- Title
-
Stärkung des Flughafens Zürich
- AdditionalIndexing
-
Flughafen;Gleichbehandlung;Zürich (Kanton);Genf (Kanton)
- 1
-
- L04K18040101, Flughafen
- L05K0301010123, Zürich (Kanton)
- L05K0301010106, Genf (Kanton)
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat am 8. Mai 1996 beschlossen, die schweizerische Luftverkehrspolitik zu liberalisieren. Dieser Beschluss sieht keine Bevorzugung des Flughafens Genf vor. In bezug auf die Flughäfen befürwortete der Bundesrat einen inskünftig noch engeren Einbezug der Flughafenvertreter in die Luftverkehrsverhandlungen. Die Flughäfen Basel, Genf und Zürich-Kloten werden diesbezüglich gleich behandelt.</p><p>Auch in bezug auf die Luftverkehrsabkommen wurde für Genf nicht mehr bewilligt als für andere Flughäfen. Die Luftverkehrsabkommen mit Bulgarien, Kenia, Südafrika und Ungarn sahen bisher einzig Zürich-Kloten als Landepunkt in der Schweiz vor. Mit Bulgarien, Kenia und Südafrika wurde diese restriktive Formulierung in der Zwischenzeit auf "einen Punkt in der Schweiz" umformuliert; ein entsprechender Änderungsantrag liegt auch den ungarischen Behörden vor. Es handelt sich bei diesen Änderungen somit keineswegs um eine Bevorzugung Genfs, sondern um die Aufhebung einer Benachteiligung insbesondere Basels und Genfs.</p>
- <p>Im Rahmen des Bundesratsentscheides vom 8. Mai 1996 hat der Bundesrat vorgesehen, dass der Flughafen Genf bevorzugt behandelt werden soll. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die anderen Flughäfen, insbesondere Zürich-Kloten, nicht benachteiligt werden? Wie haben ausländische Staaten auf die einseitige Bevorzugung von Genf reagiert, und sind sie bereit, dafür entsprechende Gegenrechte zu gewähren?</p>
- Stärkung des Flughafens Zürich
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hat am 8. Mai 1996 beschlossen, die schweizerische Luftverkehrspolitik zu liberalisieren. Dieser Beschluss sieht keine Bevorzugung des Flughafens Genf vor. In bezug auf die Flughäfen befürwortete der Bundesrat einen inskünftig noch engeren Einbezug der Flughafenvertreter in die Luftverkehrsverhandlungen. Die Flughäfen Basel, Genf und Zürich-Kloten werden diesbezüglich gleich behandelt.</p><p>Auch in bezug auf die Luftverkehrsabkommen wurde für Genf nicht mehr bewilligt als für andere Flughäfen. Die Luftverkehrsabkommen mit Bulgarien, Kenia, Südafrika und Ungarn sahen bisher einzig Zürich-Kloten als Landepunkt in der Schweiz vor. Mit Bulgarien, Kenia und Südafrika wurde diese restriktive Formulierung in der Zwischenzeit auf "einen Punkt in der Schweiz" umformuliert; ein entsprechender Änderungsantrag liegt auch den ungarischen Behörden vor. Es handelt sich bei diesen Änderungen somit keineswegs um eine Bevorzugung Genfs, sondern um die Aufhebung einer Benachteiligung insbesondere Basels und Genfs.</p>
- <p>Im Rahmen des Bundesratsentscheides vom 8. Mai 1996 hat der Bundesrat vorgesehen, dass der Flughafen Genf bevorzugt behandelt werden soll. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die anderen Flughäfen, insbesondere Zürich-Kloten, nicht benachteiligt werden? Wie haben ausländische Staaten auf die einseitige Bevorzugung von Genf reagiert, und sind sie bereit, dafür entsprechende Gegenrechte zu gewähren?</p>
- Stärkung des Flughafens Zürich
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