Umweltfreundliche Bahn 2000. Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist
- ShortId
-
96.1139
- Id
-
19961139
- Updated
-
24.06.2025 23:52
- Language
-
de
- Title
-
Umweltfreundliche Bahn 2000. Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist
- AdditionalIndexing
-
Aargau;Verhütung von Umweltbelastungen;Bahn 2000;Baugenehmigung;Akzeptanz;Bern (Kanton);Landschaftsschutz;NEAT;Solothurn (Kanton);Verkehrslinie;Umweltverträglichkeit
- 1
-
- L04K18030201, Bahn 2000
- L04K06010401, Umweltverträglichkeit
- L04K06010416, Verhütung von Umweltbelastungen
- L04K06010409, Landschaftsschutz
- L05K1801021801, Verkehrslinie
- L05K0102030101, Baugenehmigung
- L05K1803020701, NEAT
- L04K08020201, Akzeptanz
- L05K0301010104, Bern (Kanton)
- L05K0301010101, Aargau
- L05K0301010115, Solothurn (Kanton)
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Bezeichnung der Bahn als umweltfreundliches Verkehrsmittel beruht nicht auf der Beurteilung eines einzelnen Neubauprojektes unter einem bestimmten Blickwinkel (z. B. Landschaftsschutz), sondern auf einer Gesamtwürdigung im Vergleich mit anderen Verkehrsmitteln, insbesondere dem Strassenverkehr. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist nur in einer Form bewilligt werden darf, die auch mit den geltenden Umweltschutzvorschriften in Einklang steht.</p><p>2.-4. Diese Fragen betreffen ein hängiges Verfahren vor dem EVED, das sich nach rechtlichen Kriterien zu richten hat. Der Bundesrat kann sich deshalb nicht dazu äussern.</p><p>5. Das Plangenehmigungsverfahren hat sich, wie erwähnt, nach rechtlichen Kriterien zu richten und die Fragen zu beantworten, ob das vorgelegte Projekt in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung steht oder ob dies nicht der Fall ist. Ein in diesem Sinne sachlich richtiger und begründeter Entscheid sollte eigentlich von allen Parteien akzeptiert werden.</p>
- <p>Die Genehmigung der Neubaustrecke "Bahn 2000", namentlich im solothurnischen Wasseramt und im bernischen Oberaargau, ist ganz offensichtlich für das EVED eine echte Knacknuss.</p><p>Die Plangenehmigung für diesen Abschnitt lässt seit sehr langer Zeit auf sich warten. Wie problematisch sich die von den SBB ursprünglich geplante Linienführung im Detail erweist, hat einerseits das Buwal mit seiner Stellungnahme und haben andererseits die betroffenen Regionen, Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger mit ihren Einsprachen klargemacht.</p><p>Die von den SBB geplante Neubaustrecke würde im Falle der Realisierung naturnahe Landschaften, Landschaftsschutzgebiete und Grundwasserzonen zerstören. Sie nimmt ungenügend Rücksicht auf private und öffentliche Anlagen.</p><p>Die Umweltverträglichkeitsprüfung hat das SBB-Projekt nicht bestanden. Die Kantonsvarianten mit dem Muniberg- und dem Ösch-Önz-Tunnel wären die umweltverträglichsten Lösungen. So, wie die SBB geplant haben, kann nicht gebaut werden. Aufgrund dieser Tatsachen stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Kann man die Bahn als umweltfreundliches Verkehrsmittel bezeichnen, wenn es bei diesem Projekt den heutigen Anliegen des Landschaftsschutzes derart wenig Rechnung trägt?</p><p>2. Kann sich der Bundesrat beim Vergleich der umstrittenen SBB-Variante zur Kantonsvariante auf aktualisierte Kostenrechnungen stützen, oder gelten nach wie vor die ursprünglichen, veralteten SBB-Berechnungen?</p><p>3. Muss befürchtet werden, dass erst nach abgeschlossener Bauphase der Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist festgestellt wird, dass die Kantonsvarianten (Muniberg- und Ösch-Önz-Tunnel) kostengünstiger gewesen wären als die durch zwingende Auflagen verteuerte SBB-Variante?</p><p>4. Bis wann soll die Erteilung der Plangenehmigung oder Nichtgenehmigung erfolgen?</p><p>5. Sollte bei der angestrebten Realisierung der Neat-Strecke durch den Lötschberg nicht eine "Variante Mattstetten-Rothrist" gewählt werden, die von den betroffenen Kantonen und Regionen ohne Bundesgerichtsentscheide akzeptiert und rasch realisiert werden könnte?</p>
- Umweltfreundliche Bahn 2000. Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Bezeichnung der Bahn als umweltfreundliches Verkehrsmittel beruht nicht auf der Beurteilung eines einzelnen Neubauprojektes unter einem bestimmten Blickwinkel (z. B. Landschaftsschutz), sondern auf einer Gesamtwürdigung im Vergleich mit anderen Verkehrsmitteln, insbesondere dem Strassenverkehr. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist nur in einer Form bewilligt werden darf, die auch mit den geltenden Umweltschutzvorschriften in Einklang steht.</p><p>2.-4. Diese Fragen betreffen ein hängiges Verfahren vor dem EVED, das sich nach rechtlichen Kriterien zu richten hat. Der Bundesrat kann sich deshalb nicht dazu äussern.</p><p>5. Das Plangenehmigungsverfahren hat sich, wie erwähnt, nach rechtlichen Kriterien zu richten und die Fragen zu beantworten, ob das vorgelegte Projekt in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung steht oder ob dies nicht der Fall ist. Ein in diesem Sinne sachlich richtiger und begründeter Entscheid sollte eigentlich von allen Parteien akzeptiert werden.</p>
- <p>Die Genehmigung der Neubaustrecke "Bahn 2000", namentlich im solothurnischen Wasseramt und im bernischen Oberaargau, ist ganz offensichtlich für das EVED eine echte Knacknuss.</p><p>Die Plangenehmigung für diesen Abschnitt lässt seit sehr langer Zeit auf sich warten. Wie problematisch sich die von den SBB ursprünglich geplante Linienführung im Detail erweist, hat einerseits das Buwal mit seiner Stellungnahme und haben andererseits die betroffenen Regionen, Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger mit ihren Einsprachen klargemacht.</p><p>Die von den SBB geplante Neubaustrecke würde im Falle der Realisierung naturnahe Landschaften, Landschaftsschutzgebiete und Grundwasserzonen zerstören. Sie nimmt ungenügend Rücksicht auf private und öffentliche Anlagen.</p><p>Die Umweltverträglichkeitsprüfung hat das SBB-Projekt nicht bestanden. Die Kantonsvarianten mit dem Muniberg- und dem Ösch-Önz-Tunnel wären die umweltverträglichsten Lösungen. So, wie die SBB geplant haben, kann nicht gebaut werden. Aufgrund dieser Tatsachen stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Kann man die Bahn als umweltfreundliches Verkehrsmittel bezeichnen, wenn es bei diesem Projekt den heutigen Anliegen des Landschaftsschutzes derart wenig Rechnung trägt?</p><p>2. Kann sich der Bundesrat beim Vergleich der umstrittenen SBB-Variante zur Kantonsvariante auf aktualisierte Kostenrechnungen stützen, oder gelten nach wie vor die ursprünglichen, veralteten SBB-Berechnungen?</p><p>3. Muss befürchtet werden, dass erst nach abgeschlossener Bauphase der Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist festgestellt wird, dass die Kantonsvarianten (Muniberg- und Ösch-Önz-Tunnel) kostengünstiger gewesen wären als die durch zwingende Auflagen verteuerte SBB-Variante?</p><p>4. Bis wann soll die Erteilung der Plangenehmigung oder Nichtgenehmigung erfolgen?</p><p>5. Sollte bei der angestrebten Realisierung der Neat-Strecke durch den Lötschberg nicht eine "Variante Mattstetten-Rothrist" gewählt werden, die von den betroffenen Kantonen und Regionen ohne Bundesgerichtsentscheide akzeptiert und rasch realisiert werden könnte?</p>
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