Holocaust-Vermögen. Finanzielle Geste?
- ShortId
-
96.1145
- Id
-
19961145
- Updated
-
24.06.2025 22:49
- Language
-
de
- Title
-
Holocaust-Vermögen. Finanzielle Geste?
- AdditionalIndexing
-
Flüchtling;Verbrechen gegen die Menschlichkeit;Bankeinlage;Zweiter Weltkrieg;Finanzhilfe;Nationalsozialismus
- 1
-
- L04K11040205, Bankeinlage
- L05K0502020302, Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- L04K08020418, Nationalsozialismus
- L05K0201010409, Zweiter Weltkrieg
- L04K01080101, Flüchtling
- L04K11020302, Finanzhilfe
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit dem letzten Herbst wurden von verschiedenen Seiten Vorschläge über die Errichtung eines Fonds zugunsten von Holocaustopfern gemacht. Unter anderem wurde die Schweiz dabei auch zu einer finanziellen Geste des guten Willens aufgefordert. Die Frage der Errichtung eines Fonds wurde zum zentralen Thema der öffentlichen Diskussion um die Problematik der infolge der nationalsozialistischen Herrschaft in die Schweiz gelangten Vermögenswerte.</p><p></p><p>Der Bundesrat legte vor diesem Hintergrund am 7. Januar 1997 nochmals seine Haltung darwobei er namentlich auch auf die verschiedenen Vorschläge nach finanzieller Entschädigung Bezug nahmdie in der letzten Zeit vorgebracht worden waren.Er erklärte seine Bereitschaft mit den Banken und den interessierten Organisationen sofort Gespräch über die Schaffung eines Fonds zugunsten der Holocaustopfer und ihrer Nachkommen zu führen.</p><p></p><p>An seiner ersten Sitzung im Neuen Jahrvom 15. Januar 1997 diskutierte der Bundesrat die mit dem Thema Schweiz/Zweiter Weltkrieg zusammenhängenden Fragen intensiv. Dabei setzte er sich unter anderem das Zielin bezug auf zwei bereits historisch aufgearbeitete Gebietenämlich die Goldtransaktionen der Schweizerischen Nationalbank und die Flüchtlingspolitik der Schweiz während des Zweiten Weltkriegsrascher als vorgesehen die nötigen Schlussfolgerungen zu ziehen. Er ersuchte deshalb den Präsidenten der ExpertenkommissionProfessor J.-F. Bergierdie Frage zu prüfenob diese beiden Gebiete vorab behandelt werden könnten. Professor Bergier hat mittlerweile die Ergebnisse der Studien zu den Goldtransaktionen der Schweizerischen Nationalbank und zur Flüchtlingspolitik des Bundes vor dem Sommer in Aussicht gestellt.</p><p></p><p>An seiner Klausursitzung vom 22. Januar 1997 befasste sich der Bundesrat auch mit der Frage der sofortigen Schaffung eines Fonds für die Hilfe an Holocaust-Opfer und ihre Familien. Dabei bekräftigte er seinen Willenmit allen interessierten Kreisen die nötigen Gespräche weiterzuführen und insbesondere Form und Zweckbindung eines Fonds zu klären. In diesem Zusammenhang begrüsste er die Bereitschaft verschiedener Bankenkreiseeinen solchen Schritt rasch in die Wege zu leiten. Nach dem Entscheid der drei Grossbanken vom 5. Februar 1997als Grundstein für die Schaffung eines humanitären Fonds Mio. Fr. auf ein Sperrkonto bei der Schweizerischen Nationalbank einzuzahlenbeschloss der Bundesrat am 12. Februar 1997in einem ersten sofortigen Schritt einen Spezialfonds zu errichtender mit den durch die Grossbanken gesprochenen Geldern sowie in Aussicht gestellten Zuwendungen anderer Wirtschaftskreisegespiesen wird. Der auf Artikel 12 des Finanzhaushaltsgesetzes basierende Spezialfonds zugunsten bedürftiger Opfer von Holocaust/Shoa dient als provisorische Struktur und ermöglicht die Durchführung dringlicher humanitärer Hilfsmassnahmen über die nächsten Monatebis definitive Strukturen geschaffen sind. Die vom Bundesrat am 26. Februar 1997 verabschiedete Verordnungdie in enger Zusammenarbeit mit Vertretern der Geber- und Empfängerkreise erarbeitet wurdeist am 1. März 1997 in Kraft getreten.</p><p></p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion der FDP-Fraktion betreffend nachrichtenlose Vermögen und die Bildung eines Fonds (96.3611) ausführtsind diese Fragen grundsätzlich getrennt zu behandeln. Die Errichtung des Spezialfonds hat im weitern keine präjudizierende Wirkung auf die mögliche Schaffung einer definitiven Fondsstruktur. Der Bundesrat hat wiederholt klargestelltdass er über eine allfällige Beteiligung des Bundes an der Finanzierung eines Fondserst aufgrund von umfassend erhärteten Fakten entscheiden wird. Deshalb hat er Professor Bergier ersuchtdie erwähnten zwei Problembereiche vorab zu klären. Liegen die Berichte der Expertenkommission einmal vorwird der Bundesrat seine Entscheide sehr schnell fällen.</p>
- <p>Die Gerüchte verstärken sich immer mehr: Es sollen Verhandlungen im Gang sein, die auf die Schaffung eines Fonds zugunsten der Opfer des Holocaust abzielen. Botschafter Thomas Borer soll einen Betrag von 250 Millionen Schweizerfranken genannt haben. Über Herkunft und Zweck eines solchen Fonds herrscht grösste Unklarheit. Handelt es sich um die von der Nationalbank nicht ausgezahlten Gewinne aus Transaktionen mit dem Nazi-Raubgold, um die nachrichtenlosen Bankguthaben oder um eine Wiedergutmachung zugunsten der Flüchtlinge, die von den schweizerischen Behörden während des Zweiten Weltkriegs zurückgewiesen wurden? Stimmt es, dass die "Task Force" in dieser Sache Kontakte aufgenommen und Gespräche geführt hat?</p><p>Welche Haltung vertritt der Bundesrat?</p>
- Holocaust-Vermögen. Finanzielle Geste?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Seit dem letzten Herbst wurden von verschiedenen Seiten Vorschläge über die Errichtung eines Fonds zugunsten von Holocaustopfern gemacht. Unter anderem wurde die Schweiz dabei auch zu einer finanziellen Geste des guten Willens aufgefordert. Die Frage der Errichtung eines Fonds wurde zum zentralen Thema der öffentlichen Diskussion um die Problematik der infolge der nationalsozialistischen Herrschaft in die Schweiz gelangten Vermögenswerte.</p><p></p><p>Der Bundesrat legte vor diesem Hintergrund am 7. Januar 1997 nochmals seine Haltung darwobei er namentlich auch auf die verschiedenen Vorschläge nach finanzieller Entschädigung Bezug nahmdie in der letzten Zeit vorgebracht worden waren.Er erklärte seine Bereitschaft mit den Banken und den interessierten Organisationen sofort Gespräch über die Schaffung eines Fonds zugunsten der Holocaustopfer und ihrer Nachkommen zu führen.</p><p></p><p>An seiner ersten Sitzung im Neuen Jahrvom 15. Januar 1997 diskutierte der Bundesrat die mit dem Thema Schweiz/Zweiter Weltkrieg zusammenhängenden Fragen intensiv. Dabei setzte er sich unter anderem das Zielin bezug auf zwei bereits historisch aufgearbeitete Gebietenämlich die Goldtransaktionen der Schweizerischen Nationalbank und die Flüchtlingspolitik der Schweiz während des Zweiten Weltkriegsrascher als vorgesehen die nötigen Schlussfolgerungen zu ziehen. Er ersuchte deshalb den Präsidenten der ExpertenkommissionProfessor J.-F. Bergierdie Frage zu prüfenob diese beiden Gebiete vorab behandelt werden könnten. Professor Bergier hat mittlerweile die Ergebnisse der Studien zu den Goldtransaktionen der Schweizerischen Nationalbank und zur Flüchtlingspolitik des Bundes vor dem Sommer in Aussicht gestellt.</p><p></p><p>An seiner Klausursitzung vom 22. Januar 1997 befasste sich der Bundesrat auch mit der Frage der sofortigen Schaffung eines Fonds für die Hilfe an Holocaust-Opfer und ihre Familien. Dabei bekräftigte er seinen Willenmit allen interessierten Kreisen die nötigen Gespräche weiterzuführen und insbesondere Form und Zweckbindung eines Fonds zu klären. In diesem Zusammenhang begrüsste er die Bereitschaft verschiedener Bankenkreiseeinen solchen Schritt rasch in die Wege zu leiten. Nach dem Entscheid der drei Grossbanken vom 5. Februar 1997als Grundstein für die Schaffung eines humanitären Fonds Mio. Fr. auf ein Sperrkonto bei der Schweizerischen Nationalbank einzuzahlenbeschloss der Bundesrat am 12. Februar 1997in einem ersten sofortigen Schritt einen Spezialfonds zu errichtender mit den durch die Grossbanken gesprochenen Geldern sowie in Aussicht gestellten Zuwendungen anderer Wirtschaftskreisegespiesen wird. Der auf Artikel 12 des Finanzhaushaltsgesetzes basierende Spezialfonds zugunsten bedürftiger Opfer von Holocaust/Shoa dient als provisorische Struktur und ermöglicht die Durchführung dringlicher humanitärer Hilfsmassnahmen über die nächsten Monatebis definitive Strukturen geschaffen sind. Die vom Bundesrat am 26. Februar 1997 verabschiedete Verordnungdie in enger Zusammenarbeit mit Vertretern der Geber- und Empfängerkreise erarbeitet wurdeist am 1. März 1997 in Kraft getreten.</p><p></p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion der FDP-Fraktion betreffend nachrichtenlose Vermögen und die Bildung eines Fonds (96.3611) ausführtsind diese Fragen grundsätzlich getrennt zu behandeln. Die Errichtung des Spezialfonds hat im weitern keine präjudizierende Wirkung auf die mögliche Schaffung einer definitiven Fondsstruktur. Der Bundesrat hat wiederholt klargestelltdass er über eine allfällige Beteiligung des Bundes an der Finanzierung eines Fondserst aufgrund von umfassend erhärteten Fakten entscheiden wird. Deshalb hat er Professor Bergier ersuchtdie erwähnten zwei Problembereiche vorab zu klären. Liegen die Berichte der Expertenkommission einmal vorwird der Bundesrat seine Entscheide sehr schnell fällen.</p>
- <p>Die Gerüchte verstärken sich immer mehr: Es sollen Verhandlungen im Gang sein, die auf die Schaffung eines Fonds zugunsten der Opfer des Holocaust abzielen. Botschafter Thomas Borer soll einen Betrag von 250 Millionen Schweizerfranken genannt haben. Über Herkunft und Zweck eines solchen Fonds herrscht grösste Unklarheit. Handelt es sich um die von der Nationalbank nicht ausgezahlten Gewinne aus Transaktionen mit dem Nazi-Raubgold, um die nachrichtenlosen Bankguthaben oder um eine Wiedergutmachung zugunsten der Flüchtlinge, die von den schweizerischen Behörden während des Zweiten Weltkriegs zurückgewiesen wurden? Stimmt es, dass die "Task Force" in dieser Sache Kontakte aufgenommen und Gespräche geführt hat?</p><p>Welche Haltung vertritt der Bundesrat?</p>
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