Lockerung der Baupflicht für Schutzräume im Zivilschutz
- ShortId
-
96.3000
- Id
-
19963000
- Updated
-
10.04.2024 17:41
- Language
-
de
- Title
-
Lockerung der Baupflicht für Schutzräume im Zivilschutz
- AdditionalIndexing
-
Sparmassnahme;Bauordnung;Zivilschutz
- 1
-
- L04K04030201, Zivilschutz
- L05K0102030102, Bauordnung
- L04K11080108, Sparmassnahme
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die neue Zivilschutzgesetzgebung wurde am 17. Juni 1994 von beiden Räten mit grossem Mehr genehmigt und vom Bundesrat am 19. Oktober 1994 zusammen mit den dazugehörigen Verordnungen auf den 1. Januar 1995 in Kraft gesetzt. In Übereinstimmung mit dem Zivilschutzleitbild tragen insbesondere das revidierte Schutzbautengesetz und die revidierte Schutzbautenverordnung dem Anliegen nach einer Reduktion und konsequenten Steuerung der Schutzplatzproduktion Rechnung. Die Kantone und Gemeinden haben im letzten Jahr begonnen, die damit verbundenen Massnahmen umzusetzen. Dieser Prozess dürfte noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die erst vor einem Jahr in Kraft gesetzte Gesetzgebung bereits wieder zu ändern, würde zu einer Verunsicherung der Bevölkerung und zur Demotivierung der mit dem Vollzug beauftragten Behörden und Zivilschutzangehörigen führen.</p><p>Im Zusammenhang mit der Neuorientierung des Zivilschutzes sowie auch mit den verschiedenen Sparmassnahmen wurde nicht nur in den Finanzkommissionen, sondern auch im Parlament wiederholt über die Verzichte und Einschränkungen des Zivilschutzes orientiert und auch diskutiert. Es wurde darauf hingewiesen, dass gegenüber den früheren Vorstellungen Einsparungen von mehr als 2,8 Milliarden Franken erzielt wurden, wovon der Anteil des Bundes über 2,3 Milliarden Franken beträgt. Allein im Bereich des baulichen Zivilschutzes wurden die noch vorzunehmenden Investitionen der öffentlichen Hand um mehr als eine Milliarde Franken reduziert. Zudem werden mit den auf den 1. Januar 1995 in Kraft gesetzten Lockerungen bei der Schutzraumbaupflicht zugunsten der meist privaten Bauherrschaften jährlich gegen 40 Millionen Franken eingespart.</p><p>Die mit der Motion beantragte Begrenzung der Beitragsleistung des Bundes an öffentliche Schutzräume auf Gemeinden mit weniger als 80 Prozent Schutzplatzdeckung (auf 1. Januar 1995 von 100 auf 90 Prozent reduziert) ist finanzpolitisch unbedeutend. Der Rückgang beim Bau von öffentlichen Schutzräumen betrug in den letzten drei Jahren rund 75 Prozent; so wurden 1995 noch an 9000 öffentliche Schutzplätze Beiträge zugesichert, gegenüber mehr als 37 000 öffentlichen Schutzplätzen im Jahre 1993. Der Spareffekt der beantragten Gesetzesänderung ist mit etwa 0,5 Millionen Franken pro Jahr (mit sinkender Tendenz) damit äusserst gering und steht in einem krassen Missverhältnis zum Schaden und Vertrauensverlust, den diese Gesetzesänderung verursachen würde. Insbesondere würden das Schutzziel "Jedem Einwohner der Schweiz einen Schutzplatz" und damit die Chancengleichheit aller Bürger und Bürgerinnen in Frage gestellt.</p><p>Ein etwas weitergehender, jedoch vergleichbarer Antrag der Finanzkommission des Nationalrates wurde zu Beginn des Jahres 1995 vom Parlament abgelehnt. Hingegen hat der Bundesrat die Motion der Finanzkommission des Nationalrates für eine substantielle Senkung der Ausgaben für Zivilschutzbauten vom 16. März 1995 als Postulat gutgeheissen, das so vom Nationalrat am 23. Juni 1995 überwiesen worden ist.</p><p>Im Zuge der Verknappung der Bundesfinanzen wurden Budget und Finanzplanung des Zivilschutzes wiederholt nach unten korrigiert. Seit 1991 (219 Mio. Franken) schrumpfte das Budget des Zivilschutzes um mehr als 90 Millionen Franken auf aktuelle 128 Millionen Franken. Zu dieser markanten Abnahme hat vor allem der bauliche Zivilschutz beigetragen. Für 1996 sind für Schutzbauten noch Ausgaben in der Höhe von 45,7 Millionen Franken bewilligt worden. Dies bedeutet gegenüber den Aufwendungen von 1991 (119,5 Mio. Franken) einen Rückgang von knapp 75 Millionen Franken. Im Rahmen der Behandlung der verschiedenen Sanierungsmassnahmen hat der Bundesrat die überdurchschnittlichen Einsparungen des Zivilschutzes als Vorleistungen anerkannt und daher bewusst auf die Inanspruchnahme der bundesrätlichen Kompetenz im Sinne der Motion (vgl. Art. 5 Abs. 1 Bst. a Ziff. 2 des Schutzbautengesetzes in der Fassung vom 17. Juni 1994) verzichtet. Im Gegensatz dazu wurden die Schutzbauten ab 1996 neu ebenfalls der linearen Beitragskürzung von 10 Prozent unterstellt. Diese Massnahme ist ausgewogener als die beantragte Gesetzesänderung und verletzt keine wesentlichen Grundsätze. Damit können regionale Benachteiligungen vermieden werden, die später nur mit bedeutend höheren Kosten wieder wettgemacht werden könnten.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Entwurf für eine Änderung des am 17. Juni 1994 revidierten Schutzbautengesetzes vorzulegen. Die Finanzkommission verlangt, die Bundesbeiträge an die öffentlichen Schutzbauten so auszurichten, dass ein Schutzgrad von 80 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung erreicht wird.</p>
- Lockerung der Baupflicht für Schutzräume im Zivilschutz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die neue Zivilschutzgesetzgebung wurde am 17. Juni 1994 von beiden Räten mit grossem Mehr genehmigt und vom Bundesrat am 19. Oktober 1994 zusammen mit den dazugehörigen Verordnungen auf den 1. Januar 1995 in Kraft gesetzt. In Übereinstimmung mit dem Zivilschutzleitbild tragen insbesondere das revidierte Schutzbautengesetz und die revidierte Schutzbautenverordnung dem Anliegen nach einer Reduktion und konsequenten Steuerung der Schutzplatzproduktion Rechnung. Die Kantone und Gemeinden haben im letzten Jahr begonnen, die damit verbundenen Massnahmen umzusetzen. Dieser Prozess dürfte noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die erst vor einem Jahr in Kraft gesetzte Gesetzgebung bereits wieder zu ändern, würde zu einer Verunsicherung der Bevölkerung und zur Demotivierung der mit dem Vollzug beauftragten Behörden und Zivilschutzangehörigen führen.</p><p>Im Zusammenhang mit der Neuorientierung des Zivilschutzes sowie auch mit den verschiedenen Sparmassnahmen wurde nicht nur in den Finanzkommissionen, sondern auch im Parlament wiederholt über die Verzichte und Einschränkungen des Zivilschutzes orientiert und auch diskutiert. Es wurde darauf hingewiesen, dass gegenüber den früheren Vorstellungen Einsparungen von mehr als 2,8 Milliarden Franken erzielt wurden, wovon der Anteil des Bundes über 2,3 Milliarden Franken beträgt. Allein im Bereich des baulichen Zivilschutzes wurden die noch vorzunehmenden Investitionen der öffentlichen Hand um mehr als eine Milliarde Franken reduziert. Zudem werden mit den auf den 1. Januar 1995 in Kraft gesetzten Lockerungen bei der Schutzraumbaupflicht zugunsten der meist privaten Bauherrschaften jährlich gegen 40 Millionen Franken eingespart.</p><p>Die mit der Motion beantragte Begrenzung der Beitragsleistung des Bundes an öffentliche Schutzräume auf Gemeinden mit weniger als 80 Prozent Schutzplatzdeckung (auf 1. Januar 1995 von 100 auf 90 Prozent reduziert) ist finanzpolitisch unbedeutend. Der Rückgang beim Bau von öffentlichen Schutzräumen betrug in den letzten drei Jahren rund 75 Prozent; so wurden 1995 noch an 9000 öffentliche Schutzplätze Beiträge zugesichert, gegenüber mehr als 37 000 öffentlichen Schutzplätzen im Jahre 1993. Der Spareffekt der beantragten Gesetzesänderung ist mit etwa 0,5 Millionen Franken pro Jahr (mit sinkender Tendenz) damit äusserst gering und steht in einem krassen Missverhältnis zum Schaden und Vertrauensverlust, den diese Gesetzesänderung verursachen würde. Insbesondere würden das Schutzziel "Jedem Einwohner der Schweiz einen Schutzplatz" und damit die Chancengleichheit aller Bürger und Bürgerinnen in Frage gestellt.</p><p>Ein etwas weitergehender, jedoch vergleichbarer Antrag der Finanzkommission des Nationalrates wurde zu Beginn des Jahres 1995 vom Parlament abgelehnt. Hingegen hat der Bundesrat die Motion der Finanzkommission des Nationalrates für eine substantielle Senkung der Ausgaben für Zivilschutzbauten vom 16. März 1995 als Postulat gutgeheissen, das so vom Nationalrat am 23. Juni 1995 überwiesen worden ist.</p><p>Im Zuge der Verknappung der Bundesfinanzen wurden Budget und Finanzplanung des Zivilschutzes wiederholt nach unten korrigiert. Seit 1991 (219 Mio. Franken) schrumpfte das Budget des Zivilschutzes um mehr als 90 Millionen Franken auf aktuelle 128 Millionen Franken. Zu dieser markanten Abnahme hat vor allem der bauliche Zivilschutz beigetragen. Für 1996 sind für Schutzbauten noch Ausgaben in der Höhe von 45,7 Millionen Franken bewilligt worden. Dies bedeutet gegenüber den Aufwendungen von 1991 (119,5 Mio. Franken) einen Rückgang von knapp 75 Millionen Franken. Im Rahmen der Behandlung der verschiedenen Sanierungsmassnahmen hat der Bundesrat die überdurchschnittlichen Einsparungen des Zivilschutzes als Vorleistungen anerkannt und daher bewusst auf die Inanspruchnahme der bundesrätlichen Kompetenz im Sinne der Motion (vgl. Art. 5 Abs. 1 Bst. a Ziff. 2 des Schutzbautengesetzes in der Fassung vom 17. Juni 1994) verzichtet. Im Gegensatz dazu wurden die Schutzbauten ab 1996 neu ebenfalls der linearen Beitragskürzung von 10 Prozent unterstellt. Diese Massnahme ist ausgewogener als die beantragte Gesetzesänderung und verletzt keine wesentlichen Grundsätze. Damit können regionale Benachteiligungen vermieden werden, die später nur mit bedeutend höheren Kosten wieder wettgemacht werden könnten.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Entwurf für eine Änderung des am 17. Juni 1994 revidierten Schutzbautengesetzes vorzulegen. Die Finanzkommission verlangt, die Bundesbeiträge an die öffentlichen Schutzbauten so auszurichten, dass ein Schutzgrad von 80 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung erreicht wird.</p>
- Lockerung der Baupflicht für Schutzräume im Zivilschutz
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