Dringlicher Bundesbeschluss über die Änderung des Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 19. September 1978

ShortId
96.3001
Id
19963001
Updated
25.06.2025 02:05
Language
de
Title
Dringlicher Bundesbeschluss über die Änderung des Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 19. September 1978
AdditionalIndexing
Privatisierung;Verwaltungsreform;Rationalisierung
1
  • L04K08060108, Verwaltungsreform
  • L06K070304030101, Rationalisierung
  • L04K05070115, Privatisierung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die eidgenössischen Räte haben am 6. Oktober 1995 ein neues Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) verabschiedet. Gegen dieses Bundesgesetz wurde das Referendum ergriffen. Die Volksabstimmung wird am 9. Juni 1996 stattfinden.</p><p>Der Bundesrat hat auf der Grundlage des RVOG, das in erster Linie das Regierungskollegium stärken und entlasten soll, die Reform der Strukturen und Prozesse in der Bundesverwaltung an die Hand genommen. Dazu gehört eine zeitgemässe Neugestaltung der Bundesverwaltung nach den Grundsätzen der Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit. Der Bundesrat wird deshalb, wie es der Gesetzgeber verlangt, die Ämter den Departementen nach den Kriterien der Führbarkeit, des Zusammenhangs der Aufgaben sowie der sachlichen und politischen Ausgewogenheit zuteilen. Dabei gilt es, Synergien zu schaffen und Doppelspurigkeiten zu beseitigen. Längerfristig soll auch geprüft werden, welche Bereiche der Verwaltung künftig nach den Grundsätzen des New Public Management geführt werden könnten. Dieses Führungsmodell ist vermehrt auf Ziele und Wirkungen ausgerichtet und bietet im operativen Bereich grösseren Spielraum. Teils dieselben Prinzipien gelten seit dem 1. Januar 1996 für das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum.</p><p>Die erforderlichen Vorarbeiten für die verschiedenen Reformschritte sind im Gange. In ausgewählten Aufgabenfeldern sollen unter Beizug einer Beratungsfirma Prozesse und Organisationsstrukturen überprüft werden. Es handelt sich insbesondere um die Bereiche interne Infrastruktur (Informatik, Bau, Material), Wissenschaft/Forschung, Umwelt/Raumordnung und Migration. Zurzeit läuft die öffentliche Ausschreibung für den Beizug der Firma. Die Ergebnisse der Abklärungen können jedoch nicht bis zur Herbstsession 1996 erwartet werden; sie dürften Ende dieses Jahres vorliegen. Gestützt darauf wird der Bundesrat die neue Zusammensetzung der Departemente beschliessen.</p><p>Die Motion empfiehlt einen dringlichen Bundesbeschluss zur Verwirklichung gewisser Reformen der Bundesverwaltung. Die Dringlichkeitsklausel nach Artikel 89bis der Bundesverfassung verlangt jedoch unter anderem eine zeitliche Dringlichkeit, die unter den momentanen Umständen nicht gegeben ist.</p><p>Der Bundesrat teilt grundsätzlich das inhaltliche Anliegen der Motion. Er hält an seinen Reformabsichten fest und wird dem Parlament je nach Ausgang des Referendums die in dessen Kompetenz liegenden Massnahmen beantragen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bis zur Herbstsession 1996 Vorschläge zur Reorganisation der Bundesverwaltung zu unterbreiten. Dabei sollen vor allem durch den Abbau von Doppelspurigkeiten, die Zusammenlegung von Tätigkeiten mit Synergiepotentialen und das Outsourcing bzw. die Privatisierung von Dienstleistungen Rationalisierungseffekte erzielt werden.</p>
  • Dringlicher Bundesbeschluss über die Änderung des Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 19. September 1978
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die eidgenössischen Räte haben am 6. Oktober 1995 ein neues Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) verabschiedet. Gegen dieses Bundesgesetz wurde das Referendum ergriffen. Die Volksabstimmung wird am 9. Juni 1996 stattfinden.</p><p>Der Bundesrat hat auf der Grundlage des RVOG, das in erster Linie das Regierungskollegium stärken und entlasten soll, die Reform der Strukturen und Prozesse in der Bundesverwaltung an die Hand genommen. Dazu gehört eine zeitgemässe Neugestaltung der Bundesverwaltung nach den Grundsätzen der Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit. Der Bundesrat wird deshalb, wie es der Gesetzgeber verlangt, die Ämter den Departementen nach den Kriterien der Führbarkeit, des Zusammenhangs der Aufgaben sowie der sachlichen und politischen Ausgewogenheit zuteilen. Dabei gilt es, Synergien zu schaffen und Doppelspurigkeiten zu beseitigen. Längerfristig soll auch geprüft werden, welche Bereiche der Verwaltung künftig nach den Grundsätzen des New Public Management geführt werden könnten. Dieses Führungsmodell ist vermehrt auf Ziele und Wirkungen ausgerichtet und bietet im operativen Bereich grösseren Spielraum. Teils dieselben Prinzipien gelten seit dem 1. Januar 1996 für das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum.</p><p>Die erforderlichen Vorarbeiten für die verschiedenen Reformschritte sind im Gange. In ausgewählten Aufgabenfeldern sollen unter Beizug einer Beratungsfirma Prozesse und Organisationsstrukturen überprüft werden. Es handelt sich insbesondere um die Bereiche interne Infrastruktur (Informatik, Bau, Material), Wissenschaft/Forschung, Umwelt/Raumordnung und Migration. Zurzeit läuft die öffentliche Ausschreibung für den Beizug der Firma. Die Ergebnisse der Abklärungen können jedoch nicht bis zur Herbstsession 1996 erwartet werden; sie dürften Ende dieses Jahres vorliegen. Gestützt darauf wird der Bundesrat die neue Zusammensetzung der Departemente beschliessen.</p><p>Die Motion empfiehlt einen dringlichen Bundesbeschluss zur Verwirklichung gewisser Reformen der Bundesverwaltung. Die Dringlichkeitsklausel nach Artikel 89bis der Bundesverfassung verlangt jedoch unter anderem eine zeitliche Dringlichkeit, die unter den momentanen Umständen nicht gegeben ist.</p><p>Der Bundesrat teilt grundsätzlich das inhaltliche Anliegen der Motion. Er hält an seinen Reformabsichten fest und wird dem Parlament je nach Ausgang des Referendums die in dessen Kompetenz liegenden Massnahmen beantragen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bis zur Herbstsession 1996 Vorschläge zur Reorganisation der Bundesverwaltung zu unterbreiten. Dabei sollen vor allem durch den Abbau von Doppelspurigkeiten, die Zusammenlegung von Tätigkeiten mit Synergiepotentialen und das Outsourcing bzw. die Privatisierung von Dienstleistungen Rationalisierungseffekte erzielt werden.</p>
    • Dringlicher Bundesbeschluss über die Änderung des Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 19. September 1978

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