Verbot von Antipersonenminen

ShortId
96.3007
Id
19963007
Updated
10.04.2024 10:36
Language
de
Title
Verbot von Antipersonenminen
AdditionalIndexing
Opfer unter der Zivilbevölkerung;konventionelle Waffe;Abrüstung;Waffenausfuhr
1
  • L04K04020402, konventionelle Waffe
  • L05K0402020501, Waffenausfuhr
  • L04K04010404, Opfer unter der Zivilbevölkerung
  • L04K04010101, Abrüstung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat wird beauftragt, die entsprechende Gesetzgebung so zu ändern, dass Verwendung, Herstellung, Lagerung, Verkauf, Durchfuhr, Finanzierung und Ausfuhr von Personenminen sowie jegliche diesem Zwecke dienende Bestandteile und Waffen gänzlich verboten werden.</p><p>2. Er sorgt insbesondere dafür, dass für die Schäden, die durch die Produzenten und Händler von Personenminen verursacht werden, das Verursacherprinzip eingeführt wird.</p><p>3. Der Bundesrat wird ferner ersucht, sich offiziell für das Totalverbot von Personenminen auszusprechen und sich an den betreffenden internationalen Konferenzen aktiv für die Ausdehnung dieses Verbotes auf sämtliche Länder einzusetzen.</p><p>4. Er sorgt mit entsprechenden Massnahmen dafür, dass die Schweiz sich aktiv für Entminungsaktionen einsetzt und sich an Kampagnen zur Information der gefährdeten Zivilbevölkerung sowie an der Schaffung eines internationalen Fonds beteiligt.</p>
  • Verbot von Antipersonenminen
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19962008
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat wird beauftragt, die entsprechende Gesetzgebung so zu ändern, dass Verwendung, Herstellung, Lagerung, Verkauf, Durchfuhr, Finanzierung und Ausfuhr von Personenminen sowie jegliche diesem Zwecke dienende Bestandteile und Waffen gänzlich verboten werden.</p><p>2. Er sorgt insbesondere dafür, dass für die Schäden, die durch die Produzenten und Händler von Personenminen verursacht werden, das Verursacherprinzip eingeführt wird.</p><p>3. Der Bundesrat wird ferner ersucht, sich offiziell für das Totalverbot von Personenminen auszusprechen und sich an den betreffenden internationalen Konferenzen aktiv für die Ausdehnung dieses Verbotes auf sämtliche Länder einzusetzen.</p><p>4. Er sorgt mit entsprechenden Massnahmen dafür, dass die Schweiz sich aktiv für Entminungsaktionen einsetzt und sich an Kampagnen zur Information der gefährdeten Zivilbevölkerung sowie an der Schaffung eines internationalen Fonds beteiligt.</p>
    • Verbot von Antipersonenminen

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