Währungsreserven. Änderung der Politik
- ShortId
-
96.3016
- Id
-
19963016
- Updated
-
10.04.2024 09:46
- Language
-
de
- Title
-
Währungsreserven. Änderung der Politik
- AdditionalIndexing
-
Devisenreserve;Nationalbank;Kapitalanlage;Wechselkurs
- 1
-
- L04K11010103, Devisenreserve
- L04K11030103, Nationalbank
- L05K1106020101, Kapitalanlage
- L04K11030304, Wechselkurs
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Damit mir nicht eine Standardantwort in der Beamtensprache" zuteil wird, bitte ich Verwaltung und Nationalbank (SNB), bei der Abfassung ihrer Antwort die kürzlich erschienene Arbeit von Prof. Thomas von Ungern von der Universität Lausanne "The Swiss National Bank and Seigniorage", die bei der Ecole des Hautes Etudes Commerciales erhältlich ist, zu berücksichtigen.</p><p>Von Ungern gelangt darin unter anderem zum Ergebnis, dass die SNB im Lauf von zehn Jahren rund 6 Milliarden Franken hätte verdienen können, wenn sie ihre Reserven in DM und Franken statt in US-Dollars angelegt hätte.</p><p>Es trifft zu, dass das geltende Gesetz solche Anlagen strikte beschränkt und die SNB daran hindert, ihre Reserven nach Art privater Institute wie der Grossbanken zu verwalten. Angesichts der Beträge, um die es hier geht, ist es angebracht, sich Gedanken zum Anachronismus dieses Gesetzes zu machen.</p><p>Man kann sich auch fragen, warum die SNB 259 Tonnen Gold lagert, obwohl beim geltenden Marktpreis - auch unter Einrechnung einer komfortablen Sicherheitsmarge - 100 Tonnen bei weitem ausreichen würden, um die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten. Diese Überdeckung in unproduktivem Gold hat einen jährlichen Ertragsausfall von mehr als einer Milliarde Franken zur Folge.</p><p>Zu diesen internen Überlegungen kommt hinzu, dass Zentralbanken aufstrebender Volkswirtschaften (z. B. von Malaisia) inzwischen mit dem Schweizerfranken spekulieren, was gegen unsere nationalen </p><p>Interessen ist.</p><p>Mit dieser Interpellation hoffe ich eine Diskussion auszulösen, um die wir angesichts der tiefgreifenden Mutationen im weltweiten ökonomischen, finanziellen und monetären Kontext nicht mehr herumkommen. </p><p>Eine solche Diskussion ist auch unerlässlich wegen der katastrophalen Lage des Bundeshaushalts.</p><p>Die Philosophie, von der diese Interpellation inspiriert ist, lässt sich wie folgt zusammenfassen: Unsere Politik in Sachen Währungsreserven ist zu merkantilistisch. Der Schweizerfranken ist stark und wird stark bleiben, solange es unseren Finanzen vergleichsweise besser geht als denjenigen der übrigen Welt und solange unsere Wirtschaft wettbewerbsfähig bleibt. Die Rücklage, die aus unserer Währungsreserve besteht, so imposant diese auch sein mag, ist in diesem Zusammenhang relativ unbedeutend. Es ist deshalb wichtig, einen Teil dieser Reserve zur Finanzierung öffentlicher Investitionen einzusetzen, die die Stärke der schweizerischen Volkswirtschaft auf Dauer erhöhen können. Aus diesem Grund halte ich die Zeit für gekommen, um die Politik der Bildung und Verwaltung unserer Währungsreserve neu zu orientieren.</p>
- <p>Eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Eidgenössischen Finanzverwaltung und der Schweizerischen Nationalbank hat die Anlagepolitik der SNB überprüft. Für eine ausführlichere Beantwortung der gestellten Frage, welche den Rahmen dieser Interpellation sprengen würde, wird auf den nun vorliegenden Bericht dieser Arbeitsgruppe (Bericht der Arbeitsgruppe "Anlagepolitik und Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank", Zürich und Bern, 18. November 1996) verwiesen.</p><p></p><p>Zu Fragen 1 und 4</p><p></p><p>Das Nationalbankgesetz (NBG) schränkt die Anlagemöglichkeiten der SNB eine flexiblere, den Innovationen auf den Finanzmärkten angepasste und damit ertragreichere Anlage ihrer Währungsreserven ermöglichen. Dabei wird berücksichtigt, dass die SNB ihre Währungsreserven nicht wie eine Geschäftsbank allein aufgrund von Ertrags- und Risikoüberlegungen verwalten darf. Damit die SMB ihre Devisenreserven für die Steuerung der Geldmenge und für Interventionen am Devisenmarkt wirksam einsetzen kann, muss sie diese in liquider Form halten. Die aus geld- und währungspolitischer Sicht notwendige Liquidität wäre mit einer durchschnittlichen Laufzeit von zwei bis drei Jahren sichergestellt. Gegenwärtig begrenzt jedoch das NBG die Laufzeit auf ein Jahr. Mit einer Aufhebung dieser Laufzeitbeschränkung lassen sich die Gewinne auf den Devisenreserven deutlich steigern, da langfristige anlagen im Durchschnitt mehrerer Jahre höhere Erträge abwerfen als kurzfristige. Die währungsmässige Diversifikation der Devisenreserven wird bei längeren Laufzeiten ebenfalls erleichtert. Zudem tragen weitere Änderungen im Geschäftskreis der SNB (Art. 14 NBG), welche den Einsatz von Derivaten sowie eine aktivere Bewirtschaftung der Goldbestände durch Goldpensionsgeschäfte ermöglichen, zu einer Ertragssteigerung bei. Diese Anpassungen sollten es der Nationalbank erlauben, jährlich insgesamt Mehrerträge von rund 400 Mio. Franken zu erzielen. Damit Bund und Kantone möglichst rasch von diesen Mehrerträgen profitieren können, stützt sich diese erste Revision des NBG, welche nebst den Änderungen in Art. 14 NBG auch die Bestimmungen bezüglich der verfassungsrechtlichen Deckung der ausgegebenen Banknoten durch Gold und kurzfristige Guthaben in Art. 19 NBG auch die Bestimmungen bezüglich der verfassungsrechtlichen Deckung der ausgegebenen Banknoten durch Gold und kurzfristige Guthaben in Art. 19 NBG den veränderten Verhältnissen anpasst und die SNB von der direkten Bundessteuer befreit, auf die bestehende Verfassungsgrundlage. Die betreffende Botschaft wird in der Frühjahrssession 1997 vorliegen und kann in der Sondersession von Ende April im Erstrat behandelt werden.</p><p></p><p>Zu Frage 2 und 3</p><p></p><p>Verfassung (Art. 38 und 39 BV) und Gesetz legen der Nationalbank enge Fesseln bezüglich der Verwaltung ihrer Goldreserven an. Zwischen der gelebten und der geschriebenen Währungsordnung besteht indessen eine grosse Kluft. Die Notwendigkeit einer Reform der Währungsverfassung und der Auflösung der Bindung des Frankens an das Gold ist daher unbestritten. Eine Subkommission der WAK-N arbeitet aufgrund der Parlamentarischen Initiative Bundesverfassung. Revision der Geld- und Währungsartikel der WAK-N einen Entwurf für eine neue Währungsverfassung aus. Dieser soll bis zur Sommersession 1997 vorliegen. Gleichzeitig beginnt eine Arbeitsgruppe des EFD und der SNB mit den notwendigen Anpassungen des NBG und des Münzgesetzes an die neue Währungsverfassung. In diesem Zusammenhang werden grundsätzliche Fragen der Währungsordnung wie der Verzicht auf eine Golddeckung und die optimale Höhe und Zusammensetzung der Währungsreserven der SNB zur Diskussion stehen.</p><p></p><p>Unabhängig von dieser Problematik stellt sich die Frage, ob es sinnvoll est, den Goldbestand der SNB, welcher als Reserve für Notsituationen gedacht ist, für ein Infrastrukturprojekt wie die NEAT zu veräussern. Ein solches Vorgehen kommt einem Verscherbeln des Familiensilbers gleich und könnte die dringend zur Beseitigung des strukturellen Defizits notwendige Ausgabendisziplin untergraben. Da es kein stichhaltiges Argument gibt, weshalb der Goldbestand der SNB ausgerechnet für die Finanzierung der NEAT eingesetzt werden soll, ist auch zu befürchten, dass weitere Vorschläge für eine sorglose Projektfinanzierung durch das Gold gemacht werden. Zudem ist der internationale Goldmarkt relativ eng, und der Goldpreis würde durch einen grösseren Goldverkauf, wie er für die Finanzierung der NEAT notwendig wäre, sinken. Das kürzliche Beispiel des Goldverkaufs der holländischen Zentralbank, welcher im Hinblick auf die Währungsunion erfolgte, hat die Sensibilität des Goldpreises deutlich aufgezeigt. Soll die NEAT rentieren, so muss schliesslich der Verkehr vermehrt von der Strasse auf die Eisenbahn geleitet werden. Bei einer Goldfinanzierung der NEAT entfällt die Lenkungswirkung, welche von einer Erhöhung des Benzinzolles oder der Schwerverkehrsabgabe ausgeht.</p><p></p><p>Zu frage 5</p><p></p><p>Gemäss Art. 39 BV hat die SNB zur Hauptaufgabe, den Geldumlauf des Landes zu regeln, de Zahlungsverkehr zu erleichtern und im Rahmen der Bundesgesetzgebung eine dem Gesamtinteresse des Landes dienende Kredit- und Währungspolitik zu führen. Die Erwirtschaftung eines möglichst hohen Gewinns steht nicht i Vordergrund, sondern kann als eine angenehme Nebenerscheinung betrachtet werden. Die SNB kann deshalb ihr Devisenportfolio nicht wie eine Geschäftsbank verwalten. Während die Geschäftsbanken die Diversifikation ihre Aktiven ausschliesslich aufgrund von Rendite- und Risikoüberlegungen festlegen, bestimmt der währungspolitische Auftrag der SNB die Zusammensetzung ihrer Devisenreserven. Die SNB war jedoch in den letzten Jahren bestrebt, den D-Mark-Anteil ihrer Devisenreserven schrittweise zu erhöhen. Sie lagerte auch einen kleinen Teil ihrer Devisenreserven in japanischen Yen um. Mit der währungsmässigen Diversifikation versuchte sie, die Ertragsschwankungen auf ihre Devisenreserven zu verringern.</p><p></p><p>Aus geld- und währungspolitischer Sicht sollte die SNB dennoch auch inskünftig einen hohen Anteil ihrer Devisenreserven in amerikanischen Dollar halten. Der Dollar stellt nach wie vor die wichtigste Reservenwährung der Welt dar. Die meisten Notenbanken halten ihre Devisenreserven vornehmlich in Dollar, der auch als wichtigste Interventionswährung dient. Intervenieren die Notenbanken am Devisenmarkt, kaufe oder verkaufen sie normalerweise ihre eigene Währung gegen Dollar, da Transaktionen in dieser Währung ohne Absprache mit den amerikanischen Währungsbehörden abgewickelt werden können.</p><p></p><p>Bei der währungsmässigen Diversifikation ihrer Devisenanlagen wird die SNB auch der Situation Rechnung trage müssen, die sich aus dem Verschwinden wichtiger Währungen - etwa der DM - als Folge der Schaffung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion ergibt. Durch die Aufhebung der gesetzlichen Laufzeitbeschränkung wird die Anpassung der Anlagepolitik an das sich verändernde europäische Währungsumfeld erleichtert.</p><p></p><p>Mehrerträge in Milliardenhöhe liessen sich aufgrund von Schwankungen des Dollarkurses nur erzielen, wenn die SNB versucht, Spekulationsgewinne einzufahren. Spekulierte die SNB am Devisenmarkt, liefe sie allerdings Gefahr, der Öffentlichkeit anstatt der erhofften Milliardengewinne Milliardenverluste zu bescheren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit einer Währungsreserve von schätzungsweise rund 50 Milliarden Franken, deren Eigentümer das Schweizervolk ist, verwaltet die Schweizerische Nationalbank (SNB) den Hauptanteil des schweizerischen Kollektivvermögens, welches nicht langfristig angelegt ist und deshalb kurzfristig mobilisiert werden kann.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende fünf Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wird das Nationalbankgesetz (NBG), dem noch etliche Spuren aus der Gründungszeit der SNB (1907) anhaften, der heutigen Situation gerecht, vor allem im Bereich der Bildung und Verwaltung der Währungsreserven?</p><p>2. Ist es - ebenfalls zu diesem Thema - nach Auffassung des Bundesrates noch angemessen, dass der Goldanteil an den Währungsreserven derart hoch ist, weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus? Und dies zu einer Zeit, da viele Zentralbanken von Staaten, deren Zahlungsbilanz einen Überschuss aufweist oder ausgeglichen ist, offenbar Gold zugunsten einträglicherer Guthaben verkaufen.</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht der Auffassung, dass die Anhäufung von Währungsreserven (vor allem in Form von Gold) durch die SNB heute den realen Bedürfnissen im Zusammenhang mit der Notendeckung nicht mehr angemessen ist? Könnte man nicht eine Reduktion dieser weitgehend unproduktiven Guthaben ins Auge fassen, namentlich zugunsten der direkten oder indirekten Finanzierung produktiver Infrastrukturvorhaben wie der Neat?</p><p>4. Artikel 14 Ziffer 3 NBG verbietet es der SNB, Anlagen in ausländischen Währungen mit einer Verfallszeit von mehr als zwölf Monaten zu tätigen. Zieht diese Bestimmung nicht schwerwiegende Nachteile für eine vernünftige Verwaltung von Währungsreserven in Form von Devisen nach sich, und sollte sie deshalb nicht prioritär revidiert werden?</p><p>5. Veranlassen die bedeutenden Kursverluste der Rechnungsjahre 1994 und 1995 (über 6 Milliarden Schweizerfranken) den Bundesrat nicht dazu, bei den Devisenreserven der SNB einen zu hohen Dollaranteil zu diagnostizieren? Wie erklärt er es sich, dass Handelsbanken und Kreditkartenanbieter, die ebenfalls über bedeutende Dollarguthaben verfügen, solche Verluste vermieden haben oder gar, indem sie die Kursschwankungen berücksichtigten, substantielle Profite erzielt haben?</p>
- Währungsreserven. Änderung der Politik
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Damit mir nicht eine Standardantwort in der Beamtensprache" zuteil wird, bitte ich Verwaltung und Nationalbank (SNB), bei der Abfassung ihrer Antwort die kürzlich erschienene Arbeit von Prof. Thomas von Ungern von der Universität Lausanne "The Swiss National Bank and Seigniorage", die bei der Ecole des Hautes Etudes Commerciales erhältlich ist, zu berücksichtigen.</p><p>Von Ungern gelangt darin unter anderem zum Ergebnis, dass die SNB im Lauf von zehn Jahren rund 6 Milliarden Franken hätte verdienen können, wenn sie ihre Reserven in DM und Franken statt in US-Dollars angelegt hätte.</p><p>Es trifft zu, dass das geltende Gesetz solche Anlagen strikte beschränkt und die SNB daran hindert, ihre Reserven nach Art privater Institute wie der Grossbanken zu verwalten. Angesichts der Beträge, um die es hier geht, ist es angebracht, sich Gedanken zum Anachronismus dieses Gesetzes zu machen.</p><p>Man kann sich auch fragen, warum die SNB 259 Tonnen Gold lagert, obwohl beim geltenden Marktpreis - auch unter Einrechnung einer komfortablen Sicherheitsmarge - 100 Tonnen bei weitem ausreichen würden, um die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten. Diese Überdeckung in unproduktivem Gold hat einen jährlichen Ertragsausfall von mehr als einer Milliarde Franken zur Folge.</p><p>Zu diesen internen Überlegungen kommt hinzu, dass Zentralbanken aufstrebender Volkswirtschaften (z. B. von Malaisia) inzwischen mit dem Schweizerfranken spekulieren, was gegen unsere nationalen </p><p>Interessen ist.</p><p>Mit dieser Interpellation hoffe ich eine Diskussion auszulösen, um die wir angesichts der tiefgreifenden Mutationen im weltweiten ökonomischen, finanziellen und monetären Kontext nicht mehr herumkommen. </p><p>Eine solche Diskussion ist auch unerlässlich wegen der katastrophalen Lage des Bundeshaushalts.</p><p>Die Philosophie, von der diese Interpellation inspiriert ist, lässt sich wie folgt zusammenfassen: Unsere Politik in Sachen Währungsreserven ist zu merkantilistisch. Der Schweizerfranken ist stark und wird stark bleiben, solange es unseren Finanzen vergleichsweise besser geht als denjenigen der übrigen Welt und solange unsere Wirtschaft wettbewerbsfähig bleibt. Die Rücklage, die aus unserer Währungsreserve besteht, so imposant diese auch sein mag, ist in diesem Zusammenhang relativ unbedeutend. Es ist deshalb wichtig, einen Teil dieser Reserve zur Finanzierung öffentlicher Investitionen einzusetzen, die die Stärke der schweizerischen Volkswirtschaft auf Dauer erhöhen können. Aus diesem Grund halte ich die Zeit für gekommen, um die Politik der Bildung und Verwaltung unserer Währungsreserve neu zu orientieren.</p>
- <p>Eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Eidgenössischen Finanzverwaltung und der Schweizerischen Nationalbank hat die Anlagepolitik der SNB überprüft. Für eine ausführlichere Beantwortung der gestellten Frage, welche den Rahmen dieser Interpellation sprengen würde, wird auf den nun vorliegenden Bericht dieser Arbeitsgruppe (Bericht der Arbeitsgruppe "Anlagepolitik und Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank", Zürich und Bern, 18. November 1996) verwiesen.</p><p></p><p>Zu Fragen 1 und 4</p><p></p><p>Das Nationalbankgesetz (NBG) schränkt die Anlagemöglichkeiten der SNB eine flexiblere, den Innovationen auf den Finanzmärkten angepasste und damit ertragreichere Anlage ihrer Währungsreserven ermöglichen. Dabei wird berücksichtigt, dass die SNB ihre Währungsreserven nicht wie eine Geschäftsbank allein aufgrund von Ertrags- und Risikoüberlegungen verwalten darf. Damit die SMB ihre Devisenreserven für die Steuerung der Geldmenge und für Interventionen am Devisenmarkt wirksam einsetzen kann, muss sie diese in liquider Form halten. Die aus geld- und währungspolitischer Sicht notwendige Liquidität wäre mit einer durchschnittlichen Laufzeit von zwei bis drei Jahren sichergestellt. Gegenwärtig begrenzt jedoch das NBG die Laufzeit auf ein Jahr. Mit einer Aufhebung dieser Laufzeitbeschränkung lassen sich die Gewinne auf den Devisenreserven deutlich steigern, da langfristige anlagen im Durchschnitt mehrerer Jahre höhere Erträge abwerfen als kurzfristige. Die währungsmässige Diversifikation der Devisenreserven wird bei längeren Laufzeiten ebenfalls erleichtert. Zudem tragen weitere Änderungen im Geschäftskreis der SNB (Art. 14 NBG), welche den Einsatz von Derivaten sowie eine aktivere Bewirtschaftung der Goldbestände durch Goldpensionsgeschäfte ermöglichen, zu einer Ertragssteigerung bei. Diese Anpassungen sollten es der Nationalbank erlauben, jährlich insgesamt Mehrerträge von rund 400 Mio. Franken zu erzielen. Damit Bund und Kantone möglichst rasch von diesen Mehrerträgen profitieren können, stützt sich diese erste Revision des NBG, welche nebst den Änderungen in Art. 14 NBG auch die Bestimmungen bezüglich der verfassungsrechtlichen Deckung der ausgegebenen Banknoten durch Gold und kurzfristige Guthaben in Art. 19 NBG auch die Bestimmungen bezüglich der verfassungsrechtlichen Deckung der ausgegebenen Banknoten durch Gold und kurzfristige Guthaben in Art. 19 NBG den veränderten Verhältnissen anpasst und die SNB von der direkten Bundessteuer befreit, auf die bestehende Verfassungsgrundlage. Die betreffende Botschaft wird in der Frühjahrssession 1997 vorliegen und kann in der Sondersession von Ende April im Erstrat behandelt werden.</p><p></p><p>Zu Frage 2 und 3</p><p></p><p>Verfassung (Art. 38 und 39 BV) und Gesetz legen der Nationalbank enge Fesseln bezüglich der Verwaltung ihrer Goldreserven an. Zwischen der gelebten und der geschriebenen Währungsordnung besteht indessen eine grosse Kluft. Die Notwendigkeit einer Reform der Währungsverfassung und der Auflösung der Bindung des Frankens an das Gold ist daher unbestritten. Eine Subkommission der WAK-N arbeitet aufgrund der Parlamentarischen Initiative Bundesverfassung. Revision der Geld- und Währungsartikel der WAK-N einen Entwurf für eine neue Währungsverfassung aus. Dieser soll bis zur Sommersession 1997 vorliegen. Gleichzeitig beginnt eine Arbeitsgruppe des EFD und der SNB mit den notwendigen Anpassungen des NBG und des Münzgesetzes an die neue Währungsverfassung. In diesem Zusammenhang werden grundsätzliche Fragen der Währungsordnung wie der Verzicht auf eine Golddeckung und die optimale Höhe und Zusammensetzung der Währungsreserven der SNB zur Diskussion stehen.</p><p></p><p>Unabhängig von dieser Problematik stellt sich die Frage, ob es sinnvoll est, den Goldbestand der SNB, welcher als Reserve für Notsituationen gedacht ist, für ein Infrastrukturprojekt wie die NEAT zu veräussern. Ein solches Vorgehen kommt einem Verscherbeln des Familiensilbers gleich und könnte die dringend zur Beseitigung des strukturellen Defizits notwendige Ausgabendisziplin untergraben. Da es kein stichhaltiges Argument gibt, weshalb der Goldbestand der SNB ausgerechnet für die Finanzierung der NEAT eingesetzt werden soll, ist auch zu befürchten, dass weitere Vorschläge für eine sorglose Projektfinanzierung durch das Gold gemacht werden. Zudem ist der internationale Goldmarkt relativ eng, und der Goldpreis würde durch einen grösseren Goldverkauf, wie er für die Finanzierung der NEAT notwendig wäre, sinken. Das kürzliche Beispiel des Goldverkaufs der holländischen Zentralbank, welcher im Hinblick auf die Währungsunion erfolgte, hat die Sensibilität des Goldpreises deutlich aufgezeigt. Soll die NEAT rentieren, so muss schliesslich der Verkehr vermehrt von der Strasse auf die Eisenbahn geleitet werden. Bei einer Goldfinanzierung der NEAT entfällt die Lenkungswirkung, welche von einer Erhöhung des Benzinzolles oder der Schwerverkehrsabgabe ausgeht.</p><p></p><p>Zu frage 5</p><p></p><p>Gemäss Art. 39 BV hat die SNB zur Hauptaufgabe, den Geldumlauf des Landes zu regeln, de Zahlungsverkehr zu erleichtern und im Rahmen der Bundesgesetzgebung eine dem Gesamtinteresse des Landes dienende Kredit- und Währungspolitik zu führen. Die Erwirtschaftung eines möglichst hohen Gewinns steht nicht i Vordergrund, sondern kann als eine angenehme Nebenerscheinung betrachtet werden. Die SNB kann deshalb ihr Devisenportfolio nicht wie eine Geschäftsbank verwalten. Während die Geschäftsbanken die Diversifikation ihre Aktiven ausschliesslich aufgrund von Rendite- und Risikoüberlegungen festlegen, bestimmt der währungspolitische Auftrag der SNB die Zusammensetzung ihrer Devisenreserven. Die SNB war jedoch in den letzten Jahren bestrebt, den D-Mark-Anteil ihrer Devisenreserven schrittweise zu erhöhen. Sie lagerte auch einen kleinen Teil ihrer Devisenreserven in japanischen Yen um. Mit der währungsmässigen Diversifikation versuchte sie, die Ertragsschwankungen auf ihre Devisenreserven zu verringern.</p><p></p><p>Aus geld- und währungspolitischer Sicht sollte die SNB dennoch auch inskünftig einen hohen Anteil ihrer Devisenreserven in amerikanischen Dollar halten. Der Dollar stellt nach wie vor die wichtigste Reservenwährung der Welt dar. Die meisten Notenbanken halten ihre Devisenreserven vornehmlich in Dollar, der auch als wichtigste Interventionswährung dient. Intervenieren die Notenbanken am Devisenmarkt, kaufe oder verkaufen sie normalerweise ihre eigene Währung gegen Dollar, da Transaktionen in dieser Währung ohne Absprache mit den amerikanischen Währungsbehörden abgewickelt werden können.</p><p></p><p>Bei der währungsmässigen Diversifikation ihrer Devisenanlagen wird die SNB auch der Situation Rechnung trage müssen, die sich aus dem Verschwinden wichtiger Währungen - etwa der DM - als Folge der Schaffung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion ergibt. Durch die Aufhebung der gesetzlichen Laufzeitbeschränkung wird die Anpassung der Anlagepolitik an das sich verändernde europäische Währungsumfeld erleichtert.</p><p></p><p>Mehrerträge in Milliardenhöhe liessen sich aufgrund von Schwankungen des Dollarkurses nur erzielen, wenn die SNB versucht, Spekulationsgewinne einzufahren. Spekulierte die SNB am Devisenmarkt, liefe sie allerdings Gefahr, der Öffentlichkeit anstatt der erhofften Milliardengewinne Milliardenverluste zu bescheren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit einer Währungsreserve von schätzungsweise rund 50 Milliarden Franken, deren Eigentümer das Schweizervolk ist, verwaltet die Schweizerische Nationalbank (SNB) den Hauptanteil des schweizerischen Kollektivvermögens, welches nicht langfristig angelegt ist und deshalb kurzfristig mobilisiert werden kann.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende fünf Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wird das Nationalbankgesetz (NBG), dem noch etliche Spuren aus der Gründungszeit der SNB (1907) anhaften, der heutigen Situation gerecht, vor allem im Bereich der Bildung und Verwaltung der Währungsreserven?</p><p>2. Ist es - ebenfalls zu diesem Thema - nach Auffassung des Bundesrates noch angemessen, dass der Goldanteil an den Währungsreserven derart hoch ist, weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus? Und dies zu einer Zeit, da viele Zentralbanken von Staaten, deren Zahlungsbilanz einen Überschuss aufweist oder ausgeglichen ist, offenbar Gold zugunsten einträglicherer Guthaben verkaufen.</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht der Auffassung, dass die Anhäufung von Währungsreserven (vor allem in Form von Gold) durch die SNB heute den realen Bedürfnissen im Zusammenhang mit der Notendeckung nicht mehr angemessen ist? Könnte man nicht eine Reduktion dieser weitgehend unproduktiven Guthaben ins Auge fassen, namentlich zugunsten der direkten oder indirekten Finanzierung produktiver Infrastrukturvorhaben wie der Neat?</p><p>4. Artikel 14 Ziffer 3 NBG verbietet es der SNB, Anlagen in ausländischen Währungen mit einer Verfallszeit von mehr als zwölf Monaten zu tätigen. Zieht diese Bestimmung nicht schwerwiegende Nachteile für eine vernünftige Verwaltung von Währungsreserven in Form von Devisen nach sich, und sollte sie deshalb nicht prioritär revidiert werden?</p><p>5. Veranlassen die bedeutenden Kursverluste der Rechnungsjahre 1994 und 1995 (über 6 Milliarden Schweizerfranken) den Bundesrat nicht dazu, bei den Devisenreserven der SNB einen zu hohen Dollaranteil zu diagnostizieren? Wie erklärt er es sich, dass Handelsbanken und Kreditkartenanbieter, die ebenfalls über bedeutende Dollarguthaben verfügen, solche Verluste vermieden haben oder gar, indem sie die Kursschwankungen berücksichtigten, substantielle Profite erzielt haben?</p>
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