Pilotversuch in der Bundesverwaltung. Aufteilung der Arbeit zwischen Beamten und Arbeitslosen
- ShortId
-
96.3037
- Id
-
19963037
- Updated
-
10.04.2024 12:52
- Language
-
de
- Title
-
Pilotversuch in der Bundesverwaltung. Aufteilung der Arbeit zwischen Beamten und Arbeitslosen
- AdditionalIndexing
-
Arbeitslose/r;Bekämpfung der Arbeitslosigkeit;Arbeitszeitmodell;Beamter/-in;Arbeitsaufteilung;Bildungsurlaub
- 1
-
- L06K070205030201, Arbeitszeitmodell
- L05K0702030303, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
- L06K080601030102, Beamter/-in
- L06K070205030101, Arbeitsaufteilung
- L06K070202010401, Arbeitslose/r
- L04K13020203, Bildungsurlaub
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Obwohl Anzeichen für eine wirtschaftliche Erholung zu erkennen sind, ist nicht mit einem namhaften Rückgang der Arbeitslosigkeit zu rechnen. Angesichts der zunehmenden internationalen Verflechtung der Wirtschaft sowie der Robotisierung und Automation von Arbeitsabläufen genügen heute die klassischen Massnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nicht mehr. Unser Vorstoss betrachtet die Berufstätigkeit ganzheitlich: Wer heute mit dem technologischen, sozialen und kulturellen Wandel Schritt halten will, muss im Verlauf des Berufslebens zwei- bis dreimal einen mehrmonatigen Weiterbildungsurlaub einschalten können. Während ihres Bildungsurlaubs würden nach unserem Vorschlag die Bediensteten durch Arbeitslose ersetzt. Unsere Idee hat zwei wesentliche Vorzüge:</p><p>1. Sie entspricht dem zunehmenden Ausbildungsbedarf von Unternehmen und Verwaltungen.</p><p>2. Sie entspricht sowohl den Ausbildungsbedürfnissen der Erwerbstätigen als auch den Bedürfnissen von Arbeitslosen nach Beschäftigung.</p><p>Wenn wir von einer aktiven Bevölkerung von 3 Millionen Personen ausgehen, so würde die Gewährung von drei Weiterbildungsurlauben zu sechs Monaten im Verlauf des Berufslebens in der Schweiz 128.000 neue Arbeitsplätze schaffen; diese Zahl entspricht ziemlich genau der gegenwärtigen Arbeitslosenquote. Unser Vorschlag ist annähernd kostenneutral und steht in Einklang mit der neuen Philosophie des revidierten Arbeitslosenversicherungsgesetzes, insbesondere mit Artikel 110a, der Pilotversuche zur .Flexibilisierung der Arbeitszeit. zulässt, wenn dadurch neue Arbeitsplätze geschaffen werden können.</p>
- <p>Der Bundesrat bemüht sich mit verschiedenen Massnahmen die Arbeitslosigkeit aktiv zu dämpfen und die Weiterbildung des Bundespersonals zu fördern. Bereits auf die Motion Comby (94.3410) vom 5. Oktober 1994 erklärte der Bundesrat Massnahmen zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit und der Langzeitarbeitslosigkeit als wichtige Ziele. Verschiedene bereits ergriffene Massnahmen zielen in die vorgeschlagene Richtung:</p><p></p><p>1995 wurde auf Grund der Motion Comby ein Pilotprojekt in Zusammenarbeit mit PTT, SBB, BIGA und dem eidg. Personalamt gestartet. Dessen Ziel ist die Abklärung der Effektivität des Einsatzes von Arbeitslosen in zeitlich befristeten Arbeitsstellen resp. Praktika.</p><p>Im Rahmen dieses Pilotprojektes konnten bisher bei der PTT und in der allg. Bundesverwaltung zirka 200-300 Praktikumsplätze offeriert werden. Für das laufende Jahr sind wiederum 100-150 Praktikumsstellen von zirka 6 Monaten Dauer vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt zu 80 Prozent über den Fonds der Arbeitslosenversicherung (AVIG), die Arbeitgeber decken die restlichen 20 Prozent.</p><p>Für die Vermittlung, Vertragsvereinbarung und Verwaltung der Arbeitsloseneinsätze beauftragte das BIGA eine Übungsfirma, die gegenüber den Stellenlosen als Arbeitgeberin fungiert und wiederum selbst Arbeitslose beschäftigt.</p><p>Im weiteren fanden im Rahmen des Projektes 'SBB-temporär' verschiedene Vermittlungen von SBB-Mitarbeiter/innen zum temporären Einsatz in der Bundesverwaltung statt. Allein im Bundesamt für Statistik konnten 1995 25 Personen für 3-9 Monate eingesetzt werden.</p><p>Der Bundesrat ist zudem bemüht, Mittel und Wege zu finden, um Arbeitslosigkeit beim Bundespersonal nicht aufkommen zu lassen resp. Jugendarbeitslosigkeit zu vermeiden und ergriff diesbezüglich folgende Massnahmen:</p><p>Im Rahmen der Teilrevision des AVIG wurde dem Art. 72 AVIG ein zweiter Absatz eingefügt, welcher die Förderung von Berufspraktika in Unternehmen und Verwaltung durch die Arbeitslosenversicherung ermöglicht.</p><p>Per 1. Juni 1995 konnte die wöchentliche Arbeitszeit mit finanzieller Beteiligung des Bundespersonals um eine Stunde verkürzt werden. Diese Arbeitszeitverkürzung hatte vor allem auch zum Ziel, den Stellenabbau beim Bund zu verlangsamen und einen Beitrag zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zu leisten. Insbesondere den SBB und PTT ermöglicht diese Massnahme die weitere Rekrutierung von jungen Arbeitskräften.</p><p>Im Übrigen wird den stellenlosen Lehrabgängern/Lehrabgängerinnen die Möglichkeit geboten, in der allg. Bundesverwaltung, bei den SBB oder PTT ein Berufspraktikum von max. 12 Monaten zu absolvieren. Ziel dieser Massnahme ist es, den Lehrabgängern/Lehrabgängerinnen eine Erweiterung und Vertiefung ihrer beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse zu ermöglichen und ihnen dadurch den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern.</p><p>In den vom Stellenabbau stark betroffenen eidg. Rüstungsbetrieben (SM und SW) wird, neben den üblichen Massnahmen wie Sozialplan und bundesinterne Stellenvermittlung, seit einiger Zeit ein sogenanntes Job-Center betrieben. Dabei werden Bundesbeamte/Bundesbeamtinnen mit Wahlvorbehalt im Rahmen eines neunmonatigen Programmes mit Workshops und Seminaren von einer externen Firma während ihrer Stellensuche intensiv persönlich und fachlich begleitet. Von den bisher 60 Absolventen/Absolventinnen konnten 80 Prozent plaziert werden, davon rund 50 Prozent in der Privatwirtschaft.</p><p>Die Gewährung von Urlaub zu Ausbildungszwecken ist in der allg. Bundesverwaltung bereits durch das Beamtengesetz geregelt (Art. 50, Absatz 2c und Art.11) und wird angewendet. Die Beamtenordnung 1 und die Weisungen über die Ausbildung in der allg. Bundesverwaltung sehen eine bezahlte bedarfsorientierte Weiterbildung und die Gewährung von bezahltem. teilweise bezahltem oder unbezahltem Urlaub für die bedürfnisorientierte Weiterbildung vor.</p><p>Die zur Zeit laufenden Massnahmen zur Dämpfung und Vermeidung der Arbeitslosigkeit innerhalb der Bundesverwaltung sind weiter zu verfolgen und zu konsolidieren. Die Einführung eines weiteren Angebotes wie die in der Motion vorgeschlagene Verknüpfung von Arbeitsloseneinsatz und Weiterbildungsurlaub ist problematisch. Der positive Effekt einer solchen Massnahme wird aufgrund der hohen Strukturbelastung bezweifelt. Einer Konzentration der Kräfte auf die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit innerhalb der Bundesverwaltung wird Vorrang gegeben.</p><p></p><p>Erklärung des Bundesrates</p><p>Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Ich fordere den Bundesrat auf, in Absprache mit den Gewerkschaften einen zweijährigen Pilotversuch "Aufteilung der Arbeit zwischen Bundesbeamtinnen und -beamten und Arbeitslosen" zu starten. Der Versuch soll 100 Bediensteten einen Bildungsurlaub von sechs Monaten bieten, während denen sie direkt oder indirekt durch Arbeitslose ersetzt werden. Die Inhalte des Bildungsurlaubs werden von der Dienststelle bestimmt. Während des Bildungsurlaubs erhalten die Bediensteten weiterhin das volle Gehalt, die Kosten für die Stellvertretung trägt die Arbeitslosenversicherung. Sind die Erfahrungen positiv, so soll der Bundesrat den Versuch auf eine grössere Zahl Bediensteter ausdehnen.</p>
- Pilotversuch in der Bundesverwaltung. Aufteilung der Arbeit zwischen Beamten und Arbeitslosen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Obwohl Anzeichen für eine wirtschaftliche Erholung zu erkennen sind, ist nicht mit einem namhaften Rückgang der Arbeitslosigkeit zu rechnen. Angesichts der zunehmenden internationalen Verflechtung der Wirtschaft sowie der Robotisierung und Automation von Arbeitsabläufen genügen heute die klassischen Massnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nicht mehr. Unser Vorstoss betrachtet die Berufstätigkeit ganzheitlich: Wer heute mit dem technologischen, sozialen und kulturellen Wandel Schritt halten will, muss im Verlauf des Berufslebens zwei- bis dreimal einen mehrmonatigen Weiterbildungsurlaub einschalten können. Während ihres Bildungsurlaubs würden nach unserem Vorschlag die Bediensteten durch Arbeitslose ersetzt. Unsere Idee hat zwei wesentliche Vorzüge:</p><p>1. Sie entspricht dem zunehmenden Ausbildungsbedarf von Unternehmen und Verwaltungen.</p><p>2. Sie entspricht sowohl den Ausbildungsbedürfnissen der Erwerbstätigen als auch den Bedürfnissen von Arbeitslosen nach Beschäftigung.</p><p>Wenn wir von einer aktiven Bevölkerung von 3 Millionen Personen ausgehen, so würde die Gewährung von drei Weiterbildungsurlauben zu sechs Monaten im Verlauf des Berufslebens in der Schweiz 128.000 neue Arbeitsplätze schaffen; diese Zahl entspricht ziemlich genau der gegenwärtigen Arbeitslosenquote. Unser Vorschlag ist annähernd kostenneutral und steht in Einklang mit der neuen Philosophie des revidierten Arbeitslosenversicherungsgesetzes, insbesondere mit Artikel 110a, der Pilotversuche zur .Flexibilisierung der Arbeitszeit. zulässt, wenn dadurch neue Arbeitsplätze geschaffen werden können.</p>
- <p>Der Bundesrat bemüht sich mit verschiedenen Massnahmen die Arbeitslosigkeit aktiv zu dämpfen und die Weiterbildung des Bundespersonals zu fördern. Bereits auf die Motion Comby (94.3410) vom 5. Oktober 1994 erklärte der Bundesrat Massnahmen zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit und der Langzeitarbeitslosigkeit als wichtige Ziele. Verschiedene bereits ergriffene Massnahmen zielen in die vorgeschlagene Richtung:</p><p></p><p>1995 wurde auf Grund der Motion Comby ein Pilotprojekt in Zusammenarbeit mit PTT, SBB, BIGA und dem eidg. Personalamt gestartet. Dessen Ziel ist die Abklärung der Effektivität des Einsatzes von Arbeitslosen in zeitlich befristeten Arbeitsstellen resp. Praktika.</p><p>Im Rahmen dieses Pilotprojektes konnten bisher bei der PTT und in der allg. Bundesverwaltung zirka 200-300 Praktikumsplätze offeriert werden. Für das laufende Jahr sind wiederum 100-150 Praktikumsstellen von zirka 6 Monaten Dauer vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt zu 80 Prozent über den Fonds der Arbeitslosenversicherung (AVIG), die Arbeitgeber decken die restlichen 20 Prozent.</p><p>Für die Vermittlung, Vertragsvereinbarung und Verwaltung der Arbeitsloseneinsätze beauftragte das BIGA eine Übungsfirma, die gegenüber den Stellenlosen als Arbeitgeberin fungiert und wiederum selbst Arbeitslose beschäftigt.</p><p>Im weiteren fanden im Rahmen des Projektes 'SBB-temporär' verschiedene Vermittlungen von SBB-Mitarbeiter/innen zum temporären Einsatz in der Bundesverwaltung statt. Allein im Bundesamt für Statistik konnten 1995 25 Personen für 3-9 Monate eingesetzt werden.</p><p>Der Bundesrat ist zudem bemüht, Mittel und Wege zu finden, um Arbeitslosigkeit beim Bundespersonal nicht aufkommen zu lassen resp. Jugendarbeitslosigkeit zu vermeiden und ergriff diesbezüglich folgende Massnahmen:</p><p>Im Rahmen der Teilrevision des AVIG wurde dem Art. 72 AVIG ein zweiter Absatz eingefügt, welcher die Förderung von Berufspraktika in Unternehmen und Verwaltung durch die Arbeitslosenversicherung ermöglicht.</p><p>Per 1. Juni 1995 konnte die wöchentliche Arbeitszeit mit finanzieller Beteiligung des Bundespersonals um eine Stunde verkürzt werden. Diese Arbeitszeitverkürzung hatte vor allem auch zum Ziel, den Stellenabbau beim Bund zu verlangsamen und einen Beitrag zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zu leisten. Insbesondere den SBB und PTT ermöglicht diese Massnahme die weitere Rekrutierung von jungen Arbeitskräften.</p><p>Im Übrigen wird den stellenlosen Lehrabgängern/Lehrabgängerinnen die Möglichkeit geboten, in der allg. Bundesverwaltung, bei den SBB oder PTT ein Berufspraktikum von max. 12 Monaten zu absolvieren. Ziel dieser Massnahme ist es, den Lehrabgängern/Lehrabgängerinnen eine Erweiterung und Vertiefung ihrer beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse zu ermöglichen und ihnen dadurch den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern.</p><p>In den vom Stellenabbau stark betroffenen eidg. Rüstungsbetrieben (SM und SW) wird, neben den üblichen Massnahmen wie Sozialplan und bundesinterne Stellenvermittlung, seit einiger Zeit ein sogenanntes Job-Center betrieben. Dabei werden Bundesbeamte/Bundesbeamtinnen mit Wahlvorbehalt im Rahmen eines neunmonatigen Programmes mit Workshops und Seminaren von einer externen Firma während ihrer Stellensuche intensiv persönlich und fachlich begleitet. Von den bisher 60 Absolventen/Absolventinnen konnten 80 Prozent plaziert werden, davon rund 50 Prozent in der Privatwirtschaft.</p><p>Die Gewährung von Urlaub zu Ausbildungszwecken ist in der allg. Bundesverwaltung bereits durch das Beamtengesetz geregelt (Art. 50, Absatz 2c und Art.11) und wird angewendet. Die Beamtenordnung 1 und die Weisungen über die Ausbildung in der allg. Bundesverwaltung sehen eine bezahlte bedarfsorientierte Weiterbildung und die Gewährung von bezahltem. teilweise bezahltem oder unbezahltem Urlaub für die bedürfnisorientierte Weiterbildung vor.</p><p>Die zur Zeit laufenden Massnahmen zur Dämpfung und Vermeidung der Arbeitslosigkeit innerhalb der Bundesverwaltung sind weiter zu verfolgen und zu konsolidieren. Die Einführung eines weiteren Angebotes wie die in der Motion vorgeschlagene Verknüpfung von Arbeitsloseneinsatz und Weiterbildungsurlaub ist problematisch. Der positive Effekt einer solchen Massnahme wird aufgrund der hohen Strukturbelastung bezweifelt. Einer Konzentration der Kräfte auf die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit innerhalb der Bundesverwaltung wird Vorrang gegeben.</p><p></p><p>Erklärung des Bundesrates</p><p>Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Ich fordere den Bundesrat auf, in Absprache mit den Gewerkschaften einen zweijährigen Pilotversuch "Aufteilung der Arbeit zwischen Bundesbeamtinnen und -beamten und Arbeitslosen" zu starten. Der Versuch soll 100 Bediensteten einen Bildungsurlaub von sechs Monaten bieten, während denen sie direkt oder indirekt durch Arbeitslose ersetzt werden. Die Inhalte des Bildungsurlaubs werden von der Dienststelle bestimmt. Während des Bildungsurlaubs erhalten die Bediensteten weiterhin das volle Gehalt, die Kosten für die Stellvertretung trägt die Arbeitslosenversicherung. Sind die Erfahrungen positiv, so soll der Bundesrat den Versuch auf eine grössere Zahl Bediensteter ausdehnen.</p>
- Pilotversuch in der Bundesverwaltung. Aufteilung der Arbeit zwischen Beamten und Arbeitslosen
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