Griffigeres Kartellgesetz
- ShortId
-
96.3039
- Id
-
19963039
- Updated
-
10.04.2024 10:36
- Language
-
de
- Title
-
Griffigeres Kartellgesetz
- AdditionalIndexing
-
Preisrückgang;Schweizer Franken;Kartellgesetzgebung;Gesetz;Wechselkurs;Inlandsmarkt
- 1
-
- L05K0703010305, Kartellgesetzgebung
- L05K0503010102, Gesetz
- L05K0701030703, Inlandsmarkt
- L04K11050501, Preisrückgang
- L04K11030304, Wechselkurs
- L06K110302010301, Schweizer Franken
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Es hat keinen Sinn, die hinlänglich bekannten Argumente einmal mehr breitzuwalzen! Der Konjunktur, der Schweizer Binnenwirtschaft geht es schlecht. Wir sind ein "scheinbar" reiches Land, doch zu teuer, und dies im In- und Ausland. Dem stimmt auch der Präsident der Schweizer Nationalbank, Markus Lusser, zu. In voller Kenntnis der schweizerischen Verfassungswirklichkeit verlange ich, dass abgeklärt wird, welche Möglichkeiten ein schärferes Kartellgesetz den Bundesbehörden böte, um die Bedingungen auf unserem Import- und Exportmarkt zu verbessern. Das noch junge Jahr wird wirtschaftlich noch schwieriger als das vergangene!</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Präsidenten des Direktoriums der Nationalbank, dass das geltende Kartellgesetz revisionsbedürftig war. Auch die eidgenössischen Räte haben sich dieser Ansicht angeschlossen und den bundesrätlichen Entwurf vom 23. November 1994 so prioritär behandelt, dass die Vorlage bereits am 6. Oktober 1995 definitiv verabschiedet werden konnte. Das total revidierte neue Kartellgesetz wird am 1. Juli 1996 in Kraft treten.</p><p>Die Kritik des Präsidenten des Direktoriums der Nationalbank richtet sich ausdrücklich gegen das noch geltende Gesetz von 1985. Er macht namentlich geltend, dass der hohe Kartellisierungsgrad wesentlich dazu beträgt, dass sich die 3 geldpolitischen Massnahmen der Nationalbank in einer - im internationalen Vergleich - grossen Verzögerung auf die Preise auswirken.</p><p>Der Bundesrat pflichtet dieser Analyse bei und halt zudem fest, dass Importkartelle und Exklusivlieferungsverträge von Importeuren die Möglichkeit schaffen, dass Währungsgewinne nicht an die Konsumenten weitergegeben werden. Die Importpreise sind denn auch trotz des starken Frankenkurses nicht im zu erwartenden Ausmass gesunken.</p><p>Der Bundesrat teilt also die Analyse des Postulanten, hat aber bereits früher zusammen im dem Parlament gehandelt.</p><p></p><p>Erklärung des Bundesrates</p><p>Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Der Präsident der Schweizerischen Nationalbank, Markus Lusser, gibt in einem Interview in einer Tessiner Tageszeitung (Corriere der Ticino im Januar 1996) seinem Wunsch Ausdruck, das geltende Kartellgesetz solle verschärft werden.</p><p>Der Postulant fordert den Bundesrat auf:</p><p>1. abzuklären, ob die Aussagen von Herrn Lusser eine tatsächliche Notwendigkeit widerspiegeln und ob demnach eine Verschärfung des Kartellgesetzes zweckmässig ist;</p><p>2. die Möglichkeiten zu prüfen, wie die Voraussetzungen für den Binnenmarkt so verbessert werden könnten (Ein- und Ausfuhr), dass die Verkaufspreise spürbar gesenkt und die damit zusammenhängenden (negativen!) Auswirkungen des ueberbewerteten Schweizer Frankens reduziert werden.</p>
- Griffigeres Kartellgesetz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Es hat keinen Sinn, die hinlänglich bekannten Argumente einmal mehr breitzuwalzen! Der Konjunktur, der Schweizer Binnenwirtschaft geht es schlecht. Wir sind ein "scheinbar" reiches Land, doch zu teuer, und dies im In- und Ausland. Dem stimmt auch der Präsident der Schweizer Nationalbank, Markus Lusser, zu. In voller Kenntnis der schweizerischen Verfassungswirklichkeit verlange ich, dass abgeklärt wird, welche Möglichkeiten ein schärferes Kartellgesetz den Bundesbehörden böte, um die Bedingungen auf unserem Import- und Exportmarkt zu verbessern. Das noch junge Jahr wird wirtschaftlich noch schwieriger als das vergangene!</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Präsidenten des Direktoriums der Nationalbank, dass das geltende Kartellgesetz revisionsbedürftig war. Auch die eidgenössischen Räte haben sich dieser Ansicht angeschlossen und den bundesrätlichen Entwurf vom 23. November 1994 so prioritär behandelt, dass die Vorlage bereits am 6. Oktober 1995 definitiv verabschiedet werden konnte. Das total revidierte neue Kartellgesetz wird am 1. Juli 1996 in Kraft treten.</p><p>Die Kritik des Präsidenten des Direktoriums der Nationalbank richtet sich ausdrücklich gegen das noch geltende Gesetz von 1985. Er macht namentlich geltend, dass der hohe Kartellisierungsgrad wesentlich dazu beträgt, dass sich die 3 geldpolitischen Massnahmen der Nationalbank in einer - im internationalen Vergleich - grossen Verzögerung auf die Preise auswirken.</p><p>Der Bundesrat pflichtet dieser Analyse bei und halt zudem fest, dass Importkartelle und Exklusivlieferungsverträge von Importeuren die Möglichkeit schaffen, dass Währungsgewinne nicht an die Konsumenten weitergegeben werden. Die Importpreise sind denn auch trotz des starken Frankenkurses nicht im zu erwartenden Ausmass gesunken.</p><p>Der Bundesrat teilt also die Analyse des Postulanten, hat aber bereits früher zusammen im dem Parlament gehandelt.</p><p></p><p>Erklärung des Bundesrates</p><p>Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Der Präsident der Schweizerischen Nationalbank, Markus Lusser, gibt in einem Interview in einer Tessiner Tageszeitung (Corriere der Ticino im Januar 1996) seinem Wunsch Ausdruck, das geltende Kartellgesetz solle verschärft werden.</p><p>Der Postulant fordert den Bundesrat auf:</p><p>1. abzuklären, ob die Aussagen von Herrn Lusser eine tatsächliche Notwendigkeit widerspiegeln und ob demnach eine Verschärfung des Kartellgesetzes zweckmässig ist;</p><p>2. die Möglichkeiten zu prüfen, wie die Voraussetzungen für den Binnenmarkt so verbessert werden könnten (Ein- und Ausfuhr), dass die Verkaufspreise spürbar gesenkt und die damit zusammenhängenden (negativen!) Auswirkungen des ueberbewerteten Schweizer Frankens reduziert werden.</p>
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