Bundesbeiträge an den Unterhalt der Nationalstrassen

ShortId
96.3041
Id
19963041
Updated
10.04.2024 09:40
Language
de
Title
Bundesbeiträge an den Unterhalt der Nationalstrassen
AdditionalIndexing
Autobahn;Kanton;Subvention;Strassenunterhalt
1
  • L06K070503010402, Strassenunterhalt
  • L05K1803010201, Autobahn
  • L05K1102030202, Subvention
  • L06K080701020108, Kanton
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Gemäss Artikel 49 des Nationalstrassengesetzes sind "die Nationalstrassen und ihre technischen Einrichtungen von den Kantonen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten derart zu unterhalten und zu betreiben, dass ein sicherer und flüssiger Verkehr gewährleistet ist." Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Kantone auch in Zukunft dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen werden.</p><p>2. Aufgrund der soeben unter Ziffer 1 erwähnten gesetzlichen Verpflichtung der Kantone zur Gewährleistung eines sicheren und flüssigen Verkehrs auf den Nationalstrassen kann von einer Gefahr, wonach es wegen ungenügender Unterhaltsarbeiten zu grösseren Schäden kommen werde, zurzeit nicht gesprochen werden. Der Bundesrat schenkt aber - auch aufgrund von entsprechenden Interventionen mehrerer Kantone - der weiteren Entwicklung seine volle Aufmerksamkeit.</p><p>3. Im Zusammenhang mit der Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen wird auch diese Frage geprüft.</p><p>4. Der Bundesrat sieht aber zurzeit keine Möglichkeit, andere Transferzahlungen an die Kantone zu kürzen, um eine haushaltneutrale Übernahme des Nationalstrassenunterhaltes zu bewerkstelligen.</p><p>5. Der Vorsteher des EVED hat am 26. Februar 1996 Vertreter der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektoren-Konferenz und der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs empfangen und dabei u. a. auch die Probleme des ausreichenden Unterhaltes der Nationalstrassen eingehend diskutiert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Kürzung der Bundesbeiträge an den Unterhalt der Nationalstrassen hat zu Unruhe in den Kantonen geführt. Die Kantone erklären, es sei ihnen unmöglich, die nötigen Mittel für den Unterhalt der Nationalstrassen aufzubringen. Durch mangelnden Unterhalt würden Schäden drohen, deren Beseitigung später ein Vielfaches der jetzt eingesparten Bundesgelder kosten werde.</p><p>Ich frage daher den Bundesrat:</p><p>1. Wie beurteilt er die Möglichkeit und die Bereitschaft der Kantone, die nötigen Unterhaltsarbeiten auch mit den reduzierten Bundesbeiträgen durchzuführen?</p><p>2. Wie schätzt er die Gefahr ein, dass es durch mangelnde Unterhaltsarbeiten zu grösseren Schäden kommt?</p><p>3. Da für den Unterhalt der Nationalstrassen beim Bund ohnehin zweckgebundene Mittel zur Verfügung stehen, erscheint es logisch, diese auch einzusetzen. Sieht der Bundesrat eine Möglichkeit, dass der Bund die Kosten für den Unterhalt der Nationalstrassen vollständig übernimmt, sofern die zweckgebundenen Mittel ausreichen?</p><p>4. Sieht der Bundesrat die Möglichkeit, andere Transferzahlungen an die Kantone entsprechend zu kürzen, so dass eine Übernahme des Nationalstrassenunterhaltes haushaltneutral erfolgen könnte? Wenn ja, welche Bereiche kämen dafür in Frage?</p><p>5. Hat der Bundesrat das Problem des ausreichenden Unterhaltes der Nationalstrassen mit den Kantonen diskutiert, oder gedenkt er dies zu tun?</p>
  • Bundesbeiträge an den Unterhalt der Nationalstrassen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Gemäss Artikel 49 des Nationalstrassengesetzes sind "die Nationalstrassen und ihre technischen Einrichtungen von den Kantonen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten derart zu unterhalten und zu betreiben, dass ein sicherer und flüssiger Verkehr gewährleistet ist." Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Kantone auch in Zukunft dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen werden.</p><p>2. Aufgrund der soeben unter Ziffer 1 erwähnten gesetzlichen Verpflichtung der Kantone zur Gewährleistung eines sicheren und flüssigen Verkehrs auf den Nationalstrassen kann von einer Gefahr, wonach es wegen ungenügender Unterhaltsarbeiten zu grösseren Schäden kommen werde, zurzeit nicht gesprochen werden. Der Bundesrat schenkt aber - auch aufgrund von entsprechenden Interventionen mehrerer Kantone - der weiteren Entwicklung seine volle Aufmerksamkeit.</p><p>3. Im Zusammenhang mit der Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen wird auch diese Frage geprüft.</p><p>4. Der Bundesrat sieht aber zurzeit keine Möglichkeit, andere Transferzahlungen an die Kantone zu kürzen, um eine haushaltneutrale Übernahme des Nationalstrassenunterhaltes zu bewerkstelligen.</p><p>5. Der Vorsteher des EVED hat am 26. Februar 1996 Vertreter der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektoren-Konferenz und der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs empfangen und dabei u. a. auch die Probleme des ausreichenden Unterhaltes der Nationalstrassen eingehend diskutiert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Kürzung der Bundesbeiträge an den Unterhalt der Nationalstrassen hat zu Unruhe in den Kantonen geführt. Die Kantone erklären, es sei ihnen unmöglich, die nötigen Mittel für den Unterhalt der Nationalstrassen aufzubringen. Durch mangelnden Unterhalt würden Schäden drohen, deren Beseitigung später ein Vielfaches der jetzt eingesparten Bundesgelder kosten werde.</p><p>Ich frage daher den Bundesrat:</p><p>1. Wie beurteilt er die Möglichkeit und die Bereitschaft der Kantone, die nötigen Unterhaltsarbeiten auch mit den reduzierten Bundesbeiträgen durchzuführen?</p><p>2. Wie schätzt er die Gefahr ein, dass es durch mangelnde Unterhaltsarbeiten zu grösseren Schäden kommt?</p><p>3. Da für den Unterhalt der Nationalstrassen beim Bund ohnehin zweckgebundene Mittel zur Verfügung stehen, erscheint es logisch, diese auch einzusetzen. Sieht der Bundesrat eine Möglichkeit, dass der Bund die Kosten für den Unterhalt der Nationalstrassen vollständig übernimmt, sofern die zweckgebundenen Mittel ausreichen?</p><p>4. Sieht der Bundesrat die Möglichkeit, andere Transferzahlungen an die Kantone entsprechend zu kürzen, so dass eine Übernahme des Nationalstrassenunterhaltes haushaltneutral erfolgen könnte? Wenn ja, welche Bereiche kämen dafür in Frage?</p><p>5. Hat der Bundesrat das Problem des ausreichenden Unterhaltes der Nationalstrassen mit den Kantonen diskutiert, oder gedenkt er dies zu tun?</p>
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