Konsumentenfreundliche Anpassung des Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

ShortId
96.3043
Id
19963043
Updated
25.06.2025 02:06
Language
de
Title
Konsumentenfreundliche Anpassung des Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
AdditionalIndexing
Motorfahrzeug;Versicherungsvertrag;Marktzugang;Gesetz;Konsumentenschutz
1
  • L04K11100113, Versicherungsvertrag
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L05K0701060301, Konsumentenschutz
  • L05K0701030311, Marktzugang
  • L04K18030101, Motorfahrzeug
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich eine Revision von den Artikeln 24 und 54 des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) vorzubereiten. Der im heutigen Artikel 24 verankerte Grundsatz der Unteilbarkeit der Prämie wird selbst von der Kartellkommission als "historisches Fossil" zitiert, "das der heutigen Vertragsgerechtigkeit widerspricht".</p><p>a. Artikel 24</p><p>Im Interesse der Konsumenten, welche aufgrund der bisherigen Regelung insbesondere bei Fahrzeugwechseln einen Teil der Prämien verlieren, wenn sie zu einem neuen Versicherer wechseln, soll neu der Grundsatz der Teilbarkeit der Prämie im Gesetz verankert werden.</p><p>b. Artikel 54</p><p>Die im Absatz 1 vorgesehene Regelung, dass bei einer Handänderung (Eigentümerwechsel) der Versicherungsvertrag im Prinzip auf den Erwerber übergeht, stellt insbesondere eine Behinderung des Marktzutritts für neue Versicherer dar und ist deshalb entsprechend zu revidieren.</p>
  • Konsumentenfreundliche Anpassung des Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich eine Revision von den Artikeln 24 und 54 des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) vorzubereiten. Der im heutigen Artikel 24 verankerte Grundsatz der Unteilbarkeit der Prämie wird selbst von der Kartellkommission als "historisches Fossil" zitiert, "das der heutigen Vertragsgerechtigkeit widerspricht".</p><p>a. Artikel 24</p><p>Im Interesse der Konsumenten, welche aufgrund der bisherigen Regelung insbesondere bei Fahrzeugwechseln einen Teil der Prämien verlieren, wenn sie zu einem neuen Versicherer wechseln, soll neu der Grundsatz der Teilbarkeit der Prämie im Gesetz verankert werden.</p><p>b. Artikel 54</p><p>Die im Absatz 1 vorgesehene Regelung, dass bei einer Handänderung (Eigentümerwechsel) der Versicherungsvertrag im Prinzip auf den Erwerber übergeht, stellt insbesondere eine Behinderung des Marktzutritts für neue Versicherer dar und ist deshalb entsprechend zu revidieren.</p>
    • Konsumentenfreundliche Anpassung des Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

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