Gleichberechtigung in der Selbstvorsorge gemäss Säule 3a
- ShortId
-
96.3047
- Id
-
19963047
- Updated
-
10.04.2024 14:29
- Language
-
de
- Title
-
Gleichberechtigung in der Selbstvorsorge gemäss Säule 3a
- AdditionalIndexing
-
Gleichbehandlung;Nichterwerbsbevölkerung;Dritte Säule
- 1
-
- L05K0104010103, Dritte Säule
- L05K0702020114, Nichterwerbsbevölkerung
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Nichterwerbstätige Personen haben keinen Zugang zur Säule 3a, welche sich durch die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen auszeichnet. Benachteiligt sind dadurch insbesondere die nichterwerbstätigen Frauen mit Erziehungs- und Betreuungspflichten, also hauptberuflich im eigenen Haushalt tätige Personen.</p><p>Der Bericht des Eidgenössischen Departementes des Innern zur heutigen Ausgestaltung und Weiterentwicklung der schweizerischen Dreisäulenkonzeption der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (sog. Dreisäulenbericht) anerkennt einen entsprechenden Anpassungsbedarf in einem fest umschriebenen Rahmen. Die Motion verlangt die möglichst rasche Schliessung der anerkannten Lücke.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt grundsätzlich die Anliegen des Motionärs. Er ist bereit, sie im Rahmen der 1. BVG-Revision zu prüfen.</p><p>Heute können lediglich Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende von der individuellen Vorsorge der Säule 3a Gebrauch machen und in den Genuss der damit verbundenen Steuervergünstigungen kommen (Art. 82 BVG Art. 7 Abs. 1 BVV 3). Oft sind Personen jedoch weder Arbeitnehmer noch Selbständigerwerbende im Sinne der BVV 3 und haben dadurch keinen Zugang zur Vorsorge der Säule 3a, obwohl sie sozialpolitisch gesehen ebenfalls das Recht hierzu haben sollten. Dadurch, dass nur Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende ein Vorsorgekapital mit Steuervorteilen bilden können, entsteht für Frauen, die in erster Linie die Erziehung der Kinder übernehmen oder Betreuungs- und Haushaltspflichten für pflegebedürftige Personen ohne Entgelt verrichten, eine indirekte Diskriminierung. Doch betroffen sind auch andere Personen, wie beispielsweise Arbeitslose. Es geht somit darum, den Personenkreis, auf den die berufliche Vorsorge zielt, genau zu definieren, allen voran denjenigen, der an der Säule 3a interessiert sein könnte, ohne jedoch den Rahmen der Vorsorge zu verlassen. Es lässt sich mit dem Vorsorgekonzept nicht vereinbaren, und es ginge zu weit, diese Form der Vorsorge allen nichterwerbstätigen Personen zugänglich zu machen.</p><p>Eine Öffnung der Säule 3a auf einen erweiterten Personenkreis hat auch fiskalische Auswirkungen. In Anbetracht der Tatsache, dass der Entscheid, sich in der Säule 3a versichern zu lassen, von der nichterwerbstätigen Person individuell gefällt wird, lassen sich die Kosten weder berechnen noch schätzen.</p><p>Im Rahmen der 1. BVG-Revision ist allerdings auch eine Verbesserung der Situation von Personen mit tieferen Einkommen vorgesehen, so dass diese auf die Errichtung einer Säule 3a verzichten können, wenn ihre anderweitige Vorsorge entsprechend besser ist. Deshalb ist es für den Fiskus von Interesse zu wissen, wie hoch diese zusätzliche Versicherung bzw. der Steuerabzug ist, auf den in der Säule 3a versicherte Steuerzahler Anspruch haben werden. Diese steuerlichen Auswirkungen werden um so bedeutender sein, als sie an die weiteren Verbesserungen, die im Rahmen der 1. BVG-Revision durchgeführt werden, gebunden sind und diese Massnahmen unter allen Umständen koordiniert werden müssen. Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat es als zweckmässiger, diese Frage nicht getrennt, sondern im Rahmen der 1. BVG-Revision zu behandeln.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die Säule 3a auch Nichterwerbstätigen zugänglich zu machen.</p>
- Gleichberechtigung in der Selbstvorsorge gemäss Säule 3a
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Nichterwerbstätige Personen haben keinen Zugang zur Säule 3a, welche sich durch die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen auszeichnet. Benachteiligt sind dadurch insbesondere die nichterwerbstätigen Frauen mit Erziehungs- und Betreuungspflichten, also hauptberuflich im eigenen Haushalt tätige Personen.</p><p>Der Bericht des Eidgenössischen Departementes des Innern zur heutigen Ausgestaltung und Weiterentwicklung der schweizerischen Dreisäulenkonzeption der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (sog. Dreisäulenbericht) anerkennt einen entsprechenden Anpassungsbedarf in einem fest umschriebenen Rahmen. Die Motion verlangt die möglichst rasche Schliessung der anerkannten Lücke.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt grundsätzlich die Anliegen des Motionärs. Er ist bereit, sie im Rahmen der 1. BVG-Revision zu prüfen.</p><p>Heute können lediglich Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende von der individuellen Vorsorge der Säule 3a Gebrauch machen und in den Genuss der damit verbundenen Steuervergünstigungen kommen (Art. 82 BVG Art. 7 Abs. 1 BVV 3). Oft sind Personen jedoch weder Arbeitnehmer noch Selbständigerwerbende im Sinne der BVV 3 und haben dadurch keinen Zugang zur Vorsorge der Säule 3a, obwohl sie sozialpolitisch gesehen ebenfalls das Recht hierzu haben sollten. Dadurch, dass nur Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende ein Vorsorgekapital mit Steuervorteilen bilden können, entsteht für Frauen, die in erster Linie die Erziehung der Kinder übernehmen oder Betreuungs- und Haushaltspflichten für pflegebedürftige Personen ohne Entgelt verrichten, eine indirekte Diskriminierung. Doch betroffen sind auch andere Personen, wie beispielsweise Arbeitslose. Es geht somit darum, den Personenkreis, auf den die berufliche Vorsorge zielt, genau zu definieren, allen voran denjenigen, der an der Säule 3a interessiert sein könnte, ohne jedoch den Rahmen der Vorsorge zu verlassen. Es lässt sich mit dem Vorsorgekonzept nicht vereinbaren, und es ginge zu weit, diese Form der Vorsorge allen nichterwerbstätigen Personen zugänglich zu machen.</p><p>Eine Öffnung der Säule 3a auf einen erweiterten Personenkreis hat auch fiskalische Auswirkungen. In Anbetracht der Tatsache, dass der Entscheid, sich in der Säule 3a versichern zu lassen, von der nichterwerbstätigen Person individuell gefällt wird, lassen sich die Kosten weder berechnen noch schätzen.</p><p>Im Rahmen der 1. BVG-Revision ist allerdings auch eine Verbesserung der Situation von Personen mit tieferen Einkommen vorgesehen, so dass diese auf die Errichtung einer Säule 3a verzichten können, wenn ihre anderweitige Vorsorge entsprechend besser ist. Deshalb ist es für den Fiskus von Interesse zu wissen, wie hoch diese zusätzliche Versicherung bzw. der Steuerabzug ist, auf den in der Säule 3a versicherte Steuerzahler Anspruch haben werden. Diese steuerlichen Auswirkungen werden um so bedeutender sein, als sie an die weiteren Verbesserungen, die im Rahmen der 1. BVG-Revision durchgeführt werden, gebunden sind und diese Massnahmen unter allen Umständen koordiniert werden müssen. Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat es als zweckmässiger, diese Frage nicht getrennt, sondern im Rahmen der 1. BVG-Revision zu behandeln.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die Säule 3a auch Nichterwerbstätigen zugänglich zu machen.</p>
- Gleichberechtigung in der Selbstvorsorge gemäss Säule 3a
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