Oeffentliche Radioanstalten. Ungleichbehandlung
- ShortId
-
96.3052
- Id
-
19963052
- Updated
-
10.04.2024 14:55
- Language
-
de
- Title
-
Oeffentliche Radioanstalten. Ungleichbehandlung
- AdditionalIndexing
-
öffentlich-rechtliche Einrichtung;Wellenbereich;Radio;Gleichbehandlung;RSR;Radio SRF;RSI
- 1
-
- L05K1202050103, Radio
- L04K07030311, öffentlich-rechtliche Einrichtung
- L07K12020501080402, Radio SRF
- L07K12020501080201, RSR
- L06K120205010803, RSI
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- L05K1202050111, Wellenbereich
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die landesweite Verbreitung von SRG-Radioprogrammen richtet sich nach der frequenztechnischen Situation und nach den rechtlichen Vorgaben des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG). Weil die UKW-Frequenzen knapp sind, hat der Gesetzgeber festgelegt, in welcher Prioritätenfolge sie zu nutzen sind. Der Bundesrat hat mit seinen Weisungen für die UKW-Sendernetzplanung vom 31. August 1994 die gesetzlichen Bestimmungen von Artikel 27 und 28 RTVG konkretisiert.</p><p>In erster Priorität sind die Radioprogramme der SRG in ihren jeweiligen Sprachregionen zu verbreiten. Zweite Priorität geniessen die lokalen/regionalen Programme. Erst wenn diese Versorgung sichergestellt ist, wird je ein sprachregionales SRG-Radioprogramm (DRS 1, RSR 1 und RSI 1) landesweit verbreitet (Sprachaustausch), soweit dies aus frequenztechnischen Gründen machbar ist. Der Bundesrat hatte am 31. August 1994 die Telecom PTT beauftragt, die entsprechenden Arbeiten für die landesweite Verbreitung von SRG-Radioprogrammen "zur Hauptsache" bis Ende 1995 zu erledigen.</p><p>Es muss hier mit aller Deutlichkeit unterstrichen werden, dass sich der Gesetzgeber beim Erlass des RTVG bewusst war, dass eine nationale Versorgung mit drei SRG-Radioprogrammen via UKW wegen des Frequenzbedarfs der Lokalradios nie möglich sein wird. Die damaligen frequenztechnischen Erkenntnisse haben auch heute noch ihre Gültigkeit. Die laufenden Verbesserungen zugunsten des Sprachaustausches werden deshalb notgedrungen an ihre Grenzen stossen.</p><p>Der Bundesrat wird aber weiterhin alle Anstrengungen fördern, welche auf eine Optimierung des Sprachaustausches abzielen. Nachdem Volk und Stände den Sprachenartikel mit seinem Postulat nach vermehrtem Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften mit grosser Mehrheit angenommen haben, gibt die Landesregierung diesem Anliegen auch aus diesem Grund noch vermehrte Bedeutung.</p><p></p><p>zu Frage 1:</p><p>Der Bundesrat stellt fest, dass mit dem bisherigen Versorgungsausbau ein bedeutender Fortschritt für den Sprachaustausch in der Schweiz realisiert worden ist.</p><p>Ende 1995 und Anfang 1996 wurden neue Hauptsender für den sprachregionalen Programmaustausch in Betrieb genommen, so auf dem Chasseral (DRS 1, RSR 1, RSI 1), auf dem Rigi (RSI 1) und auf dem Säntis (RSR 1). Mit dieser realisierten Ausbaustufe liegt heute die landesweite Versorgung von DRS 1 bei 90 Prozent, RSR 1 bei 70 Prozent und RSI 1 vorerst noch bei 55 Prozent.</p><p>Gerade die Verbreitung von RSI 1 ist noch verbesserungsbedürftig. Die Telecom PTT führt dies darauf zurück, dass einer der geplanten Hauptsender, jener auf dem Säntis, wegen Störgefahr gegenüber Flugfunkdiensten nicht wie vorgesehen in Betrieb genommen werden konnte; aus dem gleichen Grund kann der Hauptsender Chasseral vorläufig nur mit reduzierter Leistung betrieben werden. Eine Expertengruppe mit Vertretern des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, des Bundesamtes für Kommunikation und der Telecom PTT ist zur Lösung dieses Problems eingesetzt worden.</p><p>In der Romandie wird sich die Situation für RSI 1 bald bessern: Mit der geplanten Versorgung des Genferseebeckens ab dem Sommer 1996 soll der Versorgungsgrad auf 65 bis 70 Prozent erhöht werden können; er würde dann nahezu demjenigen von RSR 1 entsprechen.</p><p>Der Bundesrat verlangt von der Telecom PTT, den Ausbau des Sendernetzes für den Sprachaustausch im Rahmen des technisch Möglichen verstärkt voranzutreiben. Er erwartet bis Ende Juni 1996 zuhanden des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartementes einen Bericht über das weitere Vorgehen; bis Ende 1996 ist sodann Rechenschaft über die Anstrengungen und über den Stand der Ausbauarbeiten abzulegen.</p><p>Der Bundesrat erachtet die Verbreitung der ersten sprachregionalen Radioprogramme der SRG in gewissen Gegenden der Schweiz als noch ungenügend und erwartet, dass die Telecom PTT alles daran setzt, um dem Entscheid des Bundesrates vom 31. August 1994 nachzukommen.</p><p></p><p>zu Frage 2:</p><p>Es muss nochmals in aller Deutlichkeit gesagt werden, dass eine UKW-Vollversorgung der Schweiz mit den ersten sprachregionalen Programmen DRS 1, RSR 1 und RSI 1 aus topografischen und frequenztechnischen Gründen nie möglich sein wird. Darauf hat die Telecom PTT in ihrem Bericht über die frequenztechnischen Möglichkeiten für eine landesweite Versorgung mit den Programmen DRS 1, RSR 1 und RSI 1 hingewiesen. Aufgrund dieses Berichtes hatte der Bundesrat am 31. August 1994 die Telecom PTT mit dem grösstmöglichen Ausbau der landesweiten Verbreitung der drei SRG-Programme beauftragt.</p><p>Der Termin für den Weiterausbau des Sprachaustausches hängt nun wesentlich ab von den Lösungsmöglichkeiten für die Hauptsender Säntis und Chasseral sowie vom Fortschritt der Planungsarbeiten für die zweite Tranche der UKW-Sendernetzplanung zugunsten der Lokalradios. In vielen Gebieten wird allerdings erst nach Abschluss dieser Planung feststehen, ob für einzelne kleinere Gebiete noch Frequenzen für den Sprachaustausch zur Verfügung stehen. Mehr Aufschluss über den Zeitplan erwartet der Bundesrat vom Bericht der Telecom PTT sowie von den Vorschlägen der Expertengruppe.</p><p>Erst die Einführung des Digital Audio Broadcasting (DAB), die ab 1998 vorgesehen ist und mittelfristig die UKW-Verbreitung ablösen wird, kann aufgrund der mehrfach grösseren Verbreitungskapazität den vollumfänglichen Sprachaustausch garantieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Gesetz über Radio und Fernsehen sieht in Artikel 28 folgendes vor: "Je ein deutsch-, französisch- und italienischsprachiges Radioprogramm werden in der ganzen Schweiz verbreitet, soweit es die Versorgung mit lokalen und regionalen Programmen zulässt. Zusätzlich verfügbare Frequenzen sind hierfür einzusetzen." DRS 1 deckt heute schon 80 Prozent des Gebietes der Schweiz ab, und sein Versorgungsgebiet wird ab Sommer durch den Einbezug der Genferseeregion mehr als 90 Prozent betragen. RSR 1 hingegen kann nur auf 65 Prozent des Gebietes der Schweiz empfangen werden. In einigen Gegenden der zweisprachigen Kantone Wallis, Freiburg und Bern ist sein Empfang immer noch nicht möglich.</p><p>Die Situation des Radioprogramms der RSI ist noch schlechter. Auch nach der Inbetriebnahme zusätzlicher Kanäle wird sein Versorgungsgebiet nur knapp 50 Prozent des Gebietes der Schweiz ausmachen.</p><p>1. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um diese Ungleichheiten in den Versorgungsgebieten der öffentlichen Radioanstalten rasch zu beseitigen?</p><p>2. Wann ist seiner Meinung nach der Empfang von DRS 1, aber auch von RSR 1 und RSI 1 in der ganzen Schweiz möglich, wie dies im Gesetz vorgesehen ist?</p>
- Oeffentliche Radioanstalten. Ungleichbehandlung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die landesweite Verbreitung von SRG-Radioprogrammen richtet sich nach der frequenztechnischen Situation und nach den rechtlichen Vorgaben des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG). Weil die UKW-Frequenzen knapp sind, hat der Gesetzgeber festgelegt, in welcher Prioritätenfolge sie zu nutzen sind. Der Bundesrat hat mit seinen Weisungen für die UKW-Sendernetzplanung vom 31. August 1994 die gesetzlichen Bestimmungen von Artikel 27 und 28 RTVG konkretisiert.</p><p>In erster Priorität sind die Radioprogramme der SRG in ihren jeweiligen Sprachregionen zu verbreiten. Zweite Priorität geniessen die lokalen/regionalen Programme. Erst wenn diese Versorgung sichergestellt ist, wird je ein sprachregionales SRG-Radioprogramm (DRS 1, RSR 1 und RSI 1) landesweit verbreitet (Sprachaustausch), soweit dies aus frequenztechnischen Gründen machbar ist. Der Bundesrat hatte am 31. August 1994 die Telecom PTT beauftragt, die entsprechenden Arbeiten für die landesweite Verbreitung von SRG-Radioprogrammen "zur Hauptsache" bis Ende 1995 zu erledigen.</p><p>Es muss hier mit aller Deutlichkeit unterstrichen werden, dass sich der Gesetzgeber beim Erlass des RTVG bewusst war, dass eine nationale Versorgung mit drei SRG-Radioprogrammen via UKW wegen des Frequenzbedarfs der Lokalradios nie möglich sein wird. Die damaligen frequenztechnischen Erkenntnisse haben auch heute noch ihre Gültigkeit. Die laufenden Verbesserungen zugunsten des Sprachaustausches werden deshalb notgedrungen an ihre Grenzen stossen.</p><p>Der Bundesrat wird aber weiterhin alle Anstrengungen fördern, welche auf eine Optimierung des Sprachaustausches abzielen. Nachdem Volk und Stände den Sprachenartikel mit seinem Postulat nach vermehrtem Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften mit grosser Mehrheit angenommen haben, gibt die Landesregierung diesem Anliegen auch aus diesem Grund noch vermehrte Bedeutung.</p><p></p><p>zu Frage 1:</p><p>Der Bundesrat stellt fest, dass mit dem bisherigen Versorgungsausbau ein bedeutender Fortschritt für den Sprachaustausch in der Schweiz realisiert worden ist.</p><p>Ende 1995 und Anfang 1996 wurden neue Hauptsender für den sprachregionalen Programmaustausch in Betrieb genommen, so auf dem Chasseral (DRS 1, RSR 1, RSI 1), auf dem Rigi (RSI 1) und auf dem Säntis (RSR 1). Mit dieser realisierten Ausbaustufe liegt heute die landesweite Versorgung von DRS 1 bei 90 Prozent, RSR 1 bei 70 Prozent und RSI 1 vorerst noch bei 55 Prozent.</p><p>Gerade die Verbreitung von RSI 1 ist noch verbesserungsbedürftig. Die Telecom PTT führt dies darauf zurück, dass einer der geplanten Hauptsender, jener auf dem Säntis, wegen Störgefahr gegenüber Flugfunkdiensten nicht wie vorgesehen in Betrieb genommen werden konnte; aus dem gleichen Grund kann der Hauptsender Chasseral vorläufig nur mit reduzierter Leistung betrieben werden. Eine Expertengruppe mit Vertretern des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, des Bundesamtes für Kommunikation und der Telecom PTT ist zur Lösung dieses Problems eingesetzt worden.</p><p>In der Romandie wird sich die Situation für RSI 1 bald bessern: Mit der geplanten Versorgung des Genferseebeckens ab dem Sommer 1996 soll der Versorgungsgrad auf 65 bis 70 Prozent erhöht werden können; er würde dann nahezu demjenigen von RSR 1 entsprechen.</p><p>Der Bundesrat verlangt von der Telecom PTT, den Ausbau des Sendernetzes für den Sprachaustausch im Rahmen des technisch Möglichen verstärkt voranzutreiben. Er erwartet bis Ende Juni 1996 zuhanden des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartementes einen Bericht über das weitere Vorgehen; bis Ende 1996 ist sodann Rechenschaft über die Anstrengungen und über den Stand der Ausbauarbeiten abzulegen.</p><p>Der Bundesrat erachtet die Verbreitung der ersten sprachregionalen Radioprogramme der SRG in gewissen Gegenden der Schweiz als noch ungenügend und erwartet, dass die Telecom PTT alles daran setzt, um dem Entscheid des Bundesrates vom 31. August 1994 nachzukommen.</p><p></p><p>zu Frage 2:</p><p>Es muss nochmals in aller Deutlichkeit gesagt werden, dass eine UKW-Vollversorgung der Schweiz mit den ersten sprachregionalen Programmen DRS 1, RSR 1 und RSI 1 aus topografischen und frequenztechnischen Gründen nie möglich sein wird. Darauf hat die Telecom PTT in ihrem Bericht über die frequenztechnischen Möglichkeiten für eine landesweite Versorgung mit den Programmen DRS 1, RSR 1 und RSI 1 hingewiesen. Aufgrund dieses Berichtes hatte der Bundesrat am 31. August 1994 die Telecom PTT mit dem grösstmöglichen Ausbau der landesweiten Verbreitung der drei SRG-Programme beauftragt.</p><p>Der Termin für den Weiterausbau des Sprachaustausches hängt nun wesentlich ab von den Lösungsmöglichkeiten für die Hauptsender Säntis und Chasseral sowie vom Fortschritt der Planungsarbeiten für die zweite Tranche der UKW-Sendernetzplanung zugunsten der Lokalradios. In vielen Gebieten wird allerdings erst nach Abschluss dieser Planung feststehen, ob für einzelne kleinere Gebiete noch Frequenzen für den Sprachaustausch zur Verfügung stehen. Mehr Aufschluss über den Zeitplan erwartet der Bundesrat vom Bericht der Telecom PTT sowie von den Vorschlägen der Expertengruppe.</p><p>Erst die Einführung des Digital Audio Broadcasting (DAB), die ab 1998 vorgesehen ist und mittelfristig die UKW-Verbreitung ablösen wird, kann aufgrund der mehrfach grösseren Verbreitungskapazität den vollumfänglichen Sprachaustausch garantieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Gesetz über Radio und Fernsehen sieht in Artikel 28 folgendes vor: "Je ein deutsch-, französisch- und italienischsprachiges Radioprogramm werden in der ganzen Schweiz verbreitet, soweit es die Versorgung mit lokalen und regionalen Programmen zulässt. Zusätzlich verfügbare Frequenzen sind hierfür einzusetzen." DRS 1 deckt heute schon 80 Prozent des Gebietes der Schweiz ab, und sein Versorgungsgebiet wird ab Sommer durch den Einbezug der Genferseeregion mehr als 90 Prozent betragen. RSR 1 hingegen kann nur auf 65 Prozent des Gebietes der Schweiz empfangen werden. In einigen Gegenden der zweisprachigen Kantone Wallis, Freiburg und Bern ist sein Empfang immer noch nicht möglich.</p><p>Die Situation des Radioprogramms der RSI ist noch schlechter. Auch nach der Inbetriebnahme zusätzlicher Kanäle wird sein Versorgungsgebiet nur knapp 50 Prozent des Gebietes der Schweiz ausmachen.</p><p>1. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um diese Ungleichheiten in den Versorgungsgebieten der öffentlichen Radioanstalten rasch zu beseitigen?</p><p>2. Wann ist seiner Meinung nach der Empfang von DRS 1, aber auch von RSR 1 und RSI 1 in der ganzen Schweiz möglich, wie dies im Gesetz vorgesehen ist?</p>
- Oeffentliche Radioanstalten. Ungleichbehandlung
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