Unklarheiten bei der Rahmenbewilligung des Zwischenlagers in Würenlingen

ShortId
96.3057
Id
19963057
Updated
10.04.2024 12:44
Language
de
Title
Unklarheiten bei der Rahmenbewilligung des Zwischenlagers in Würenlingen
AdditionalIndexing
Lagerung radioaktiver Abfälle;nukleare Sicherheit;Bewilligung für Kraftwerk
1
  • L05K0601020302, Lagerung radioaktiver Abfälle
  • L04K17010104, Bewilligung für Kraftwerk
  • L04K17030106, nukleare Sicherheit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Rahmenbewilligung legt den Standort der geplanten Anlage und die Grundzüge des Projektes fest. Damit werden die grundsätzlichen, politisch umstrittenen Fragen entschieden. Dabei muss Raum für eine gewisse Flexibilität bleiben (Botschaft vom 24. August 1997 über die Ergänzung des Atomgesetzes, BBl 1977 III 336). Fragen technischer Natur, die sich bei der Detailprojektierung ergeben, gehören in die nachfolgenden Verfahren betreffend Erteilung der nuklearen Bau- und Betriebsbewilligung.</p><p>Mit Schreiben vom 22. September 1994 hat die KSA der Arbeitsgruppe Nukleare Entsorgung des Bundes (Agneb) ihre Bedenken hinsichtlich der Anlagen zur Behandlung und Konditionierung der radioaktiven Abfälle mitgeteilt. Dabei ging es unter anderem um die alpha-haltigen Abfälle aus dem Verantwortungsbereich des Bundes (Medizin, Industrie und Forschung). Ursprünglich war vorgesehen, die Behandlung dieser Abfälle der Zwilag zu übertragen. Bei der Detailprojektierung zeigte es sich jedoch, dass es für den Bund finanziell günstiger ist, diese Abfälle in der bestehenden und nachzurüstenden Alpha-Box des PSI vorzukonditionieren, anstatt dafür eine neue Anlage durch die Zwilag bauen zu lassen.</p><p>Die von der KSA aufgeworfenen Fragen wurden anlässlich der Agneb-Sitzung vom 22. November 1994 in Anwesenheit von zwei Vertretern der KSA besprochen. Die KSA hat vom Ergebnis dieser Aussprache Kenntnis genommen und in ihrer Stellungnahme vom Januar 1996 Auflagen vorgeschlagen, damit in der Konditionierungs- und Verbrennungsanlage ein möglichst breites Spektrum von radioaktiven Abfällen verarbeitet werden kann. Die Verwaltung hatte keinen Anlass, den damaligen Departementsvorsteher vor der Aussprache vom 22. November 1994 über diese technischen Aspekte zu informieren.</p><p>2. Bisher wurde der vom Parlament gesprochene Kredit von 30 Millionen Franken nicht verwendet, da die atomrechtliche Baubewilligung für das Projekt noch nicht erteilt worden ist.</p><p>Der Beitrag des Bundes in der Höhe von 30 Millionen Franken (Indexstand März 1993) entspricht etwa 15 Prozent der Investitionen für die im Zwischenlager vorgesehenen Konditionierungsanlagen. Es wurde geschätzt, dass die Anlagen zu etwa 15 Prozent durch Bundesabfälle ausgelastet sein werden. Weil der Bund diesen Investitionsbeitrag leistet, muss er in Zukunft nur die jährlichen Betriebskosten anteilmässig mittragen. Wenn sich der Investitionsbeitrag als zu tief oder zu hoch erweisen sollte, werden die jährlichen Betriebskosten entsprechend erhöht bzw. reduziert.</p><p>3. Das zur Ausführung vorgesehene Projekt des Zentralen Zwischenlagers für radioaktive Abfälle in Würenlingen weicht in einzelnen technischen Belangen von den im Rahmenbewilligungsverfahren vorgelegten Unterlagen ab, widerspricht aber weder der Botschaft des Bundesrates vom 23. Juni 1993 über die Genehmigung der Rahmenbewilligung noch den Ausführungen des Bundesrates und der Verwaltung während der parlamentarischen Beratung. Die Gültigkeit der Rahmenbewilligung wurde durch die vorgesehenen Änderungen nicht tangiert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 23. Juni 1993 hatte der Bundesrat die Rahmenbewilligung für das zentrale Zwischenlager (ZZL) für radioaktive Abfälle in Würenlingen erteilt. Dieser Entscheid wurde am 17. März 1994 vom Ständerat und am 6. Oktober 1994 vom Nationalrat genehmigt.</p><p>Die Zwischenlager Würenlingen AG (Zwilag) ihrerseits deponierte beim Bundesrat am 15. Juli 1993 ein Gesuch um Erteilung einer Bewilligung für den Bau und den Betrieb des ZZL. Als Gesuchsunterlagen waren ein vierbändiger Sicherheitsbericht und verschiedene ergänzende Berichte beigelegt.</p><p>In einem Schreiben vom 22. September 1994 an das Bundesamt für Energiewirtschaft kritisierte die Eidgenössische Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA), dass das vorgesehene Projekt in wesentlichen Punkten nicht mit dem Rahmenbewilligungsgesuch übereinstimme. Sie wies vor allem auf die Lücken in der Konditionierung hin sowie auf das Fehlen einer modernen Alpha-Box, die vor allem zur Behandlung der Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung - also der bundeseigenen MIF-Abfälle - dienen sollte. (Gemäss Botschaft des Bundesrates war die vollständige Übertragung der Konditionierungsaufgaben des Paul-Scherrer-Institutes, PSI, an die Zwilag vorgesehen.)</p><p>Bundesrat Ogi informierte den Nationalrat in der Debatte vom 6. Oktober 1994 nicht über diese Konzeptänderung. Der Nationalrat entschied damit aufgrund überholter Grundlagen. Dies trifft auch für den Investitionskredit von 30 Millionen Franken an die Zwilag zu, der damit begründet wurde, dass mit einem Vertrag zwischen dem PSI und der Zwilag die Abfallbehandlungsaufgabe des Bundes an die Zwilag abgetreten werden sollte.</p><p>In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Warum wurde der Nationalrat am 6. Oktober 1994 über die vorgenommene Konzeptänderung und die Nichtübereinstimmung der neuen Unterlagen mit dem Rahmenbewilligungsgesuch nicht informiert?</p><p>2. Wie ist der Investitionskredit von 30 Millionen Franken verwendet worden?</p><p>3. Ist der Bundesrat der Auffassung, dass nach diesen Konzeptänderungen die Rahmenbewilligung nach wie vor gültig ist?</p>
  • Unklarheiten bei der Rahmenbewilligung des Zwischenlagers in Würenlingen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Rahmenbewilligung legt den Standort der geplanten Anlage und die Grundzüge des Projektes fest. Damit werden die grundsätzlichen, politisch umstrittenen Fragen entschieden. Dabei muss Raum für eine gewisse Flexibilität bleiben (Botschaft vom 24. August 1997 über die Ergänzung des Atomgesetzes, BBl 1977 III 336). Fragen technischer Natur, die sich bei der Detailprojektierung ergeben, gehören in die nachfolgenden Verfahren betreffend Erteilung der nuklearen Bau- und Betriebsbewilligung.</p><p>Mit Schreiben vom 22. September 1994 hat die KSA der Arbeitsgruppe Nukleare Entsorgung des Bundes (Agneb) ihre Bedenken hinsichtlich der Anlagen zur Behandlung und Konditionierung der radioaktiven Abfälle mitgeteilt. Dabei ging es unter anderem um die alpha-haltigen Abfälle aus dem Verantwortungsbereich des Bundes (Medizin, Industrie und Forschung). Ursprünglich war vorgesehen, die Behandlung dieser Abfälle der Zwilag zu übertragen. Bei der Detailprojektierung zeigte es sich jedoch, dass es für den Bund finanziell günstiger ist, diese Abfälle in der bestehenden und nachzurüstenden Alpha-Box des PSI vorzukonditionieren, anstatt dafür eine neue Anlage durch die Zwilag bauen zu lassen.</p><p>Die von der KSA aufgeworfenen Fragen wurden anlässlich der Agneb-Sitzung vom 22. November 1994 in Anwesenheit von zwei Vertretern der KSA besprochen. Die KSA hat vom Ergebnis dieser Aussprache Kenntnis genommen und in ihrer Stellungnahme vom Januar 1996 Auflagen vorgeschlagen, damit in der Konditionierungs- und Verbrennungsanlage ein möglichst breites Spektrum von radioaktiven Abfällen verarbeitet werden kann. Die Verwaltung hatte keinen Anlass, den damaligen Departementsvorsteher vor der Aussprache vom 22. November 1994 über diese technischen Aspekte zu informieren.</p><p>2. Bisher wurde der vom Parlament gesprochene Kredit von 30 Millionen Franken nicht verwendet, da die atomrechtliche Baubewilligung für das Projekt noch nicht erteilt worden ist.</p><p>Der Beitrag des Bundes in der Höhe von 30 Millionen Franken (Indexstand März 1993) entspricht etwa 15 Prozent der Investitionen für die im Zwischenlager vorgesehenen Konditionierungsanlagen. Es wurde geschätzt, dass die Anlagen zu etwa 15 Prozent durch Bundesabfälle ausgelastet sein werden. Weil der Bund diesen Investitionsbeitrag leistet, muss er in Zukunft nur die jährlichen Betriebskosten anteilmässig mittragen. Wenn sich der Investitionsbeitrag als zu tief oder zu hoch erweisen sollte, werden die jährlichen Betriebskosten entsprechend erhöht bzw. reduziert.</p><p>3. Das zur Ausführung vorgesehene Projekt des Zentralen Zwischenlagers für radioaktive Abfälle in Würenlingen weicht in einzelnen technischen Belangen von den im Rahmenbewilligungsverfahren vorgelegten Unterlagen ab, widerspricht aber weder der Botschaft des Bundesrates vom 23. Juni 1993 über die Genehmigung der Rahmenbewilligung noch den Ausführungen des Bundesrates und der Verwaltung während der parlamentarischen Beratung. Die Gültigkeit der Rahmenbewilligung wurde durch die vorgesehenen Änderungen nicht tangiert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 23. Juni 1993 hatte der Bundesrat die Rahmenbewilligung für das zentrale Zwischenlager (ZZL) für radioaktive Abfälle in Würenlingen erteilt. Dieser Entscheid wurde am 17. März 1994 vom Ständerat und am 6. Oktober 1994 vom Nationalrat genehmigt.</p><p>Die Zwischenlager Würenlingen AG (Zwilag) ihrerseits deponierte beim Bundesrat am 15. Juli 1993 ein Gesuch um Erteilung einer Bewilligung für den Bau und den Betrieb des ZZL. Als Gesuchsunterlagen waren ein vierbändiger Sicherheitsbericht und verschiedene ergänzende Berichte beigelegt.</p><p>In einem Schreiben vom 22. September 1994 an das Bundesamt für Energiewirtschaft kritisierte die Eidgenössische Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA), dass das vorgesehene Projekt in wesentlichen Punkten nicht mit dem Rahmenbewilligungsgesuch übereinstimme. Sie wies vor allem auf die Lücken in der Konditionierung hin sowie auf das Fehlen einer modernen Alpha-Box, die vor allem zur Behandlung der Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung - also der bundeseigenen MIF-Abfälle - dienen sollte. (Gemäss Botschaft des Bundesrates war die vollständige Übertragung der Konditionierungsaufgaben des Paul-Scherrer-Institutes, PSI, an die Zwilag vorgesehen.)</p><p>Bundesrat Ogi informierte den Nationalrat in der Debatte vom 6. Oktober 1994 nicht über diese Konzeptänderung. Der Nationalrat entschied damit aufgrund überholter Grundlagen. Dies trifft auch für den Investitionskredit von 30 Millionen Franken an die Zwilag zu, der damit begründet wurde, dass mit einem Vertrag zwischen dem PSI und der Zwilag die Abfallbehandlungsaufgabe des Bundes an die Zwilag abgetreten werden sollte.</p><p>In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Warum wurde der Nationalrat am 6. Oktober 1994 über die vorgenommene Konzeptänderung und die Nichtübereinstimmung der neuen Unterlagen mit dem Rahmenbewilligungsgesuch nicht informiert?</p><p>2. Wie ist der Investitionskredit von 30 Millionen Franken verwendet worden?</p><p>3. Ist der Bundesrat der Auffassung, dass nach diesen Konzeptänderungen die Rahmenbewilligung nach wie vor gültig ist?</p>
    • Unklarheiten bei der Rahmenbewilligung des Zwischenlagers in Würenlingen

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