Existenzprobleme der Klein- und Mittelunternehmen (KMU)
- ShortId
-
96.3058
- Id
-
19963058
- Updated
-
14.11.2025 08:06
- Language
-
de
- Title
-
Existenzprobleme der Klein- und Mittelunternehmen (KMU)
- AdditionalIndexing
-
Klein- und mittleres Unternehmen;wirtschaftliche Stützung;Volkswirtschaft;Verwaltungsreform;Wettbewerbsfähigkeit
- 1
-
- L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
- L05K0704060213, Volkswirtschaft
- L05K0703040305, Wettbewerbsfähigkeit
- L04K08060108, Verwaltungsreform
- L04K07040101, wirtschaftliche Stützung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Grundpfeiler unserer Wirtschaft bilden die gewerblichen (Familien)-Kleinbetriebe. Sie sind Garanten für eine gesunde Volkswirtschaft. Rund 300 000 gewerbliche Kleinbetriebe beschäftigen über 2 Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Von den 88,7 Prozent der KMU mit bis zu 100 Beschäftigten sind 85,5 Prozent Kleinunternehmen, die im Durchschnitt lediglich 7,5 Personen beschäftigen. Ein breit gestreutes Netz tragfähiger Kleinbetriebe ist der beste Schutz gegen Tendenzen der Machtkonzentration mit ihren gefährlichen wirtschaftlichen, sozialen und politischen Auswirkungen. Die gegenwärtig schlechte Konjunkturlage trifft die gewerblichen Kleinbetriebe in besonderem Masse. Die betriebsnotwendigen Gewinne der KMU sind Ende 1995 nach einer kurzen Erholung wieder auf das Niveau des Rezessionsjahres 1992 abgerutscht. Ein Hauptproblem für die Kleinbetriebe sind die administrativen Vorschriften und Auflagen. Schon vor Jahren wurden die negativen Auswirkungen der staatlichen Regelungsdichte in einer Studie aufgezeigt. In der Zwischenzeit hat sich die Situation noch verschärft. Gleichzeitig wurden auf allen Ebenen die Abgaben und Gebühren wesentlich erhöht und zum Teil sogar neue eingeführt.</p><p>Unsere Wirtschaft, als eine duale zu umschreiben, ist zunehmend weniger richtig: Die Export- und die Binnenwirtschaft sind hochgradig vernetzt. Bei den wirtschaftspolitischen Stärkungs- und Förderungsmassnahmen dürfen deshalb die kleinen und mittleren Betriebe nicht übergangen werden, sonst läuft die Schweizer Volkswirtschaft Gefahr, vollends ins Abseits zu geraten.</p>
- <p>1. Die letzte verfügbare Betriebszählung (aus dem Jahre 1991) zeigt, dass von den 2,9 Millionen Beschäftigten 2,2 Millionen oder drei Viertel in Unternehmungen der Grössenklasse unter 500 Beschäftigte (KMU) tätig waren; in der Grössenklasse unter 50 Beschäftigte (Kleinunternehmungen) waren es 1,3 Millionen. Obwohl die volkswirtschaftliche Bedeutung nicht allein anhand der Beschäftigtenzahlen gemessen werden kann (die Wertschöpfung, der Kapitalstock, die Produktivität und andere Grössen sind auch wichtig), verdeutlichen diese Zahlen die grosse beschäftigungspolitische Bedeutung der KMU für unsere Wirtschaft. Unbestritten sind die regionalpolitischen Vorteile einer Verteilung von KMU über das ganze Land. Eine Vielzahl von KMU schränkt tendenziell die Marktmacht ein und begünstigt den Wettbewerb. Das Innovationsverhalten der KMU zeichnet sich durch relativ kleinere Neuerungen aus, die dafür ständig anfallen. Viele KMU sind als Zulieferer von Grossbetrieben tätig. Die KMU und die multinationalen Unternehmungen ergänzen sich in zahlreichen Aspekten.</p><p>2. Gemäss vorhandenen Untersuchungen waren es in den siebziger und achtziger Jahren vor allem die mittleren Unternehmungen (Kategorie 50 bis 500 Beschäftigte), welche zum Beschäftigungswachstum in der Schweiz beigetragen haben. In den neunziger Jahren haben auch Firmen mittlerer Grösse vermehrt begonnen, ihre Aktivitäten zu internationalisieren. Sie reduzieren ihre Beschäftigung in der Schweiz und erhöhen ihre Präsenz in anderen Weltregionen in einer ähnlichen Art wie die grossen, multinationalen Firmen. Die Kleinunternehmungen, und hier namentlich die Neugründungen (start-ups), schaffen - kurzfristig gesehen - neue Arbeitsplätze. Die diesbezügliche Flexibilität der Kleinfirmen ist jedoch in beide Richtungen gegeben: Zwar haben sie die höchste "Geburtenrate", aber ebenso die höchste "Sterberate". Sie werden auch häufig durch grössere Firmen übernommen.</p><p>Das Ziel muss es sein, die Ansiedlung und das Wachstum von Arbeitsstätten aller Grössen stärker im Inland als im Ausland stattfinden zu lassen und damit das Bild zu korrigieren, wonach die Schweizer Wirtschaft nur noch im Ausland wächst. Durch Anstrengungen im Bereich der administrativen Umtriebe, der fiskalischen Belastung und durch vermehrte Anbindung an Bildungs- und Forschungsstätten sind die Arbeitsplätze der Neugründungen beständiger zu machen und ist ihre Zahl zu erhöhen.</p><p>3. Im Rahmen der Massnahmen der Revitalisierung wurden einige Regulierungen gestrafft und Abläufe beschleunigt (Umweltverträglichkeitsprüfung, Raumplanungsgesetz, Aufhebung der Sonderverkaufsbestimmungen, Ausländerverordnung usw.). Das Binnenmarktgesetz wurde verabschiedet, das den Zugang zu den Märkten erleichtern und für eine Wettbewerbsbelebung sorgen wird (Nichtdiskriminierungsgebot). Während der laufenden Legislaturperiode ist des weiteren eine systematische Durchforstung des bestehenden Bundesrechtes nach Deregulierungsmöglichkeiten vorgesehen. Dabei darf man nicht aus den Augen verlieren, dass die Kantone und die Gemeinden in gleicher Weise wie der Bund Regulierungen erlassen und eine spürbare Entlastung nur dann realisiert werden kann, wenn auch diese Körperschaften einen Beitrag leisten.</p><p>4. Das gewerbliche Bürgschaftswesen ist für die Kreditversorgung der KMU wichtig. Die bisherigen Strukturen und Verfahren entsprechen den heutigen Anforderungen nicht mehr. Die Verluste der gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften sind stark angestiegen. Eine Evaluation des heutigen Systems ist zurzeit im Gange. Die Resultate sollten im Sommer 1996 vorliegen. Im Lichte der Ergebnisse wird zu entscheiden sein, in welcher Weise das geltende System revidiert werden könnte.</p><p>Was die steuerlichen Begünstigungen für KMU anbelangt, so haben die eidgenössischen Räte der Abschaffung der Emissionsabgabe für Eigenkapitalien unter 250 000 Franken zugestimmt. Einem anderen Postulat - der Einführung eines proportionalen Tarifs für juristische Personen im Rahmen der direkten Bundessteuer - haben die eidgenössischen Räte die Zustimmung versagt.</p><p>Für die Förderung der Jungunternehmen wird die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) 10 Millionen Franken ihres Verpflichtungskredites einsetzen.</p><p>5. Der erbrechtliche Geschäftsübergang hat bei den direkten Steuern keine Folgen, wenn die Unternehmung von den Erben weitergeführt wird. Nur wenn der Betrieb veräussert, aufgehoben, ins Privatvermögen überführt wird oder ein Erbe aus der Firma ausscheidet, wenn also Einkommen realisiert werden, ist steuerrechtlich abzurechnen. Anders verhält es sich mit den Erbschafts- und Schenkungssteuern, die bei Erbanfall in den meisten Kantonen fällig werden. Auf diese hat der Bund jedoch keinen Einfluss, sie sind nicht Gegenstand der Steuerharmonisierung.</p><p>6. Das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit erarbeitet zurzeit einen Bericht über die Berufsbildung. Dieser Bericht erstellt eine Auslegeordnung der Berufsbildung und der damit zusammenhängenden Politikbereiche. Daraus werden Massnahmen für die Zukunft der eidgenössischen Berufsbildungspolitik abgeleitet und zur Diskussion gestellt. Qualität und Attraktivität des Berufsbildungswesens nehmen im Bericht einen breiten Platz ein.</p><p>7. Das revidierte Kartellgesetz und das neue Binnenmarktgesetz sind Massnahmen, welche die Entfaltungsmöglichkeiten der KMU verbessern. Die nun auch in der Schweiz diskutierte Abschaffung von zahlreichen staatlichen Monopolen (z. B. Telekom, Elektrizitätswirtschaft) könnte - ähnlich wie im Ausland - neue Tätigkeitsfelder auch für die KMU (Kommunikationsdienstleistungen, alternative Energieangebote usw.) eröffnen. Im Rahmen ihrer Fördertätigkeit beabsichtigt die KTI, den Anteil der KMU an den angewandten Forschungsprojekten in der Periode 1996-1999 auf 80 Prozent zu steigern. Das Eidgenössische Departement des Innern wird seinerseits die Beteiligung von KMU an Forschungsprojekten im Rahmen der Schwerpunktprogramme deutlich, von 16 auf 40 Prozent, erhöhen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die schweizerische Volkswirtschaft ist von den kleinen und mittleren Unternehmungen (KMU) geprägt, die über zwei Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Diese Unternehmen sind durch die zahlreichen Umstrukturierungen und den allgemeinen wirtschaftlichen Wandel nicht nur stark in Bedrängnis geraten, sondern sind heute überhaupt mit gravierenden Existenzproblemen konfrontiert. In Anbetracht der fortschreitenden Intensivierung des Wettbewerbes ist es deshalb nicht einsehbar, warum sich die wirtschaftspolitischen Bemühungen hauptsächlich an den grossen multinationalen Unternehmen ausrichten.</p><p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:</p><p>1. Welche volkswirtschaftliche Bedeutung misst der Bundesrat den KMU (insbesondere Kleinstunternehmungen) bei?</p><p>2. Wie schätzt der Bundesrat die Konkurrenzfähigkeit und die Zukunft der kleinen und mittleren Betriebe ein?</p><p>3. Was unternimmt der Bundesrat, um die übermässigen administrativen Auflagen gegenüber den KMU zu reduzieren?</p><p>4. Wie beurteilt der Bundesrat die Situation im Bürgschaftswesen? Ist er bereit, Risikokapital steuerlich zu begünstigen? Wie gedenkt er Jungunternehmer stärker zu fördern?</p><p>5. Wie können die Härten der Steuergesetzgebung bei Geschäftsübergaben, die sehr oft eine Nachfolgeregelung in der Familie verhindern, entschärft werden?</p><p>6. Wie gedenkt der Bundesrat, die Qualität und die Attraktivität des Berufsbildungswesens neben Berufsmatura und Fachhochschulen zu fördern?</p><p>7. Wie können in der Wirtschaftspolitik die kleinen Betriebsstrukturen stärker berücksichtigt werden?</p>
- Existenzprobleme der Klein- und Mittelunternehmen (KMU)
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Grundpfeiler unserer Wirtschaft bilden die gewerblichen (Familien)-Kleinbetriebe. Sie sind Garanten für eine gesunde Volkswirtschaft. Rund 300 000 gewerbliche Kleinbetriebe beschäftigen über 2 Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Von den 88,7 Prozent der KMU mit bis zu 100 Beschäftigten sind 85,5 Prozent Kleinunternehmen, die im Durchschnitt lediglich 7,5 Personen beschäftigen. Ein breit gestreutes Netz tragfähiger Kleinbetriebe ist der beste Schutz gegen Tendenzen der Machtkonzentration mit ihren gefährlichen wirtschaftlichen, sozialen und politischen Auswirkungen. Die gegenwärtig schlechte Konjunkturlage trifft die gewerblichen Kleinbetriebe in besonderem Masse. Die betriebsnotwendigen Gewinne der KMU sind Ende 1995 nach einer kurzen Erholung wieder auf das Niveau des Rezessionsjahres 1992 abgerutscht. Ein Hauptproblem für die Kleinbetriebe sind die administrativen Vorschriften und Auflagen. Schon vor Jahren wurden die negativen Auswirkungen der staatlichen Regelungsdichte in einer Studie aufgezeigt. In der Zwischenzeit hat sich die Situation noch verschärft. Gleichzeitig wurden auf allen Ebenen die Abgaben und Gebühren wesentlich erhöht und zum Teil sogar neue eingeführt.</p><p>Unsere Wirtschaft, als eine duale zu umschreiben, ist zunehmend weniger richtig: Die Export- und die Binnenwirtschaft sind hochgradig vernetzt. Bei den wirtschaftspolitischen Stärkungs- und Förderungsmassnahmen dürfen deshalb die kleinen und mittleren Betriebe nicht übergangen werden, sonst läuft die Schweizer Volkswirtschaft Gefahr, vollends ins Abseits zu geraten.</p>
- <p>1. Die letzte verfügbare Betriebszählung (aus dem Jahre 1991) zeigt, dass von den 2,9 Millionen Beschäftigten 2,2 Millionen oder drei Viertel in Unternehmungen der Grössenklasse unter 500 Beschäftigte (KMU) tätig waren; in der Grössenklasse unter 50 Beschäftigte (Kleinunternehmungen) waren es 1,3 Millionen. Obwohl die volkswirtschaftliche Bedeutung nicht allein anhand der Beschäftigtenzahlen gemessen werden kann (die Wertschöpfung, der Kapitalstock, die Produktivität und andere Grössen sind auch wichtig), verdeutlichen diese Zahlen die grosse beschäftigungspolitische Bedeutung der KMU für unsere Wirtschaft. Unbestritten sind die regionalpolitischen Vorteile einer Verteilung von KMU über das ganze Land. Eine Vielzahl von KMU schränkt tendenziell die Marktmacht ein und begünstigt den Wettbewerb. Das Innovationsverhalten der KMU zeichnet sich durch relativ kleinere Neuerungen aus, die dafür ständig anfallen. Viele KMU sind als Zulieferer von Grossbetrieben tätig. Die KMU und die multinationalen Unternehmungen ergänzen sich in zahlreichen Aspekten.</p><p>2. Gemäss vorhandenen Untersuchungen waren es in den siebziger und achtziger Jahren vor allem die mittleren Unternehmungen (Kategorie 50 bis 500 Beschäftigte), welche zum Beschäftigungswachstum in der Schweiz beigetragen haben. In den neunziger Jahren haben auch Firmen mittlerer Grösse vermehrt begonnen, ihre Aktivitäten zu internationalisieren. Sie reduzieren ihre Beschäftigung in der Schweiz und erhöhen ihre Präsenz in anderen Weltregionen in einer ähnlichen Art wie die grossen, multinationalen Firmen. Die Kleinunternehmungen, und hier namentlich die Neugründungen (start-ups), schaffen - kurzfristig gesehen - neue Arbeitsplätze. Die diesbezügliche Flexibilität der Kleinfirmen ist jedoch in beide Richtungen gegeben: Zwar haben sie die höchste "Geburtenrate", aber ebenso die höchste "Sterberate". Sie werden auch häufig durch grössere Firmen übernommen.</p><p>Das Ziel muss es sein, die Ansiedlung und das Wachstum von Arbeitsstätten aller Grössen stärker im Inland als im Ausland stattfinden zu lassen und damit das Bild zu korrigieren, wonach die Schweizer Wirtschaft nur noch im Ausland wächst. Durch Anstrengungen im Bereich der administrativen Umtriebe, der fiskalischen Belastung und durch vermehrte Anbindung an Bildungs- und Forschungsstätten sind die Arbeitsplätze der Neugründungen beständiger zu machen und ist ihre Zahl zu erhöhen.</p><p>3. Im Rahmen der Massnahmen der Revitalisierung wurden einige Regulierungen gestrafft und Abläufe beschleunigt (Umweltverträglichkeitsprüfung, Raumplanungsgesetz, Aufhebung der Sonderverkaufsbestimmungen, Ausländerverordnung usw.). Das Binnenmarktgesetz wurde verabschiedet, das den Zugang zu den Märkten erleichtern und für eine Wettbewerbsbelebung sorgen wird (Nichtdiskriminierungsgebot). Während der laufenden Legislaturperiode ist des weiteren eine systematische Durchforstung des bestehenden Bundesrechtes nach Deregulierungsmöglichkeiten vorgesehen. Dabei darf man nicht aus den Augen verlieren, dass die Kantone und die Gemeinden in gleicher Weise wie der Bund Regulierungen erlassen und eine spürbare Entlastung nur dann realisiert werden kann, wenn auch diese Körperschaften einen Beitrag leisten.</p><p>4. Das gewerbliche Bürgschaftswesen ist für die Kreditversorgung der KMU wichtig. Die bisherigen Strukturen und Verfahren entsprechen den heutigen Anforderungen nicht mehr. Die Verluste der gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften sind stark angestiegen. Eine Evaluation des heutigen Systems ist zurzeit im Gange. Die Resultate sollten im Sommer 1996 vorliegen. Im Lichte der Ergebnisse wird zu entscheiden sein, in welcher Weise das geltende System revidiert werden könnte.</p><p>Was die steuerlichen Begünstigungen für KMU anbelangt, so haben die eidgenössischen Räte der Abschaffung der Emissionsabgabe für Eigenkapitalien unter 250 000 Franken zugestimmt. Einem anderen Postulat - der Einführung eines proportionalen Tarifs für juristische Personen im Rahmen der direkten Bundessteuer - haben die eidgenössischen Räte die Zustimmung versagt.</p><p>Für die Förderung der Jungunternehmen wird die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) 10 Millionen Franken ihres Verpflichtungskredites einsetzen.</p><p>5. Der erbrechtliche Geschäftsübergang hat bei den direkten Steuern keine Folgen, wenn die Unternehmung von den Erben weitergeführt wird. Nur wenn der Betrieb veräussert, aufgehoben, ins Privatvermögen überführt wird oder ein Erbe aus der Firma ausscheidet, wenn also Einkommen realisiert werden, ist steuerrechtlich abzurechnen. Anders verhält es sich mit den Erbschafts- und Schenkungssteuern, die bei Erbanfall in den meisten Kantonen fällig werden. Auf diese hat der Bund jedoch keinen Einfluss, sie sind nicht Gegenstand der Steuerharmonisierung.</p><p>6. Das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit erarbeitet zurzeit einen Bericht über die Berufsbildung. Dieser Bericht erstellt eine Auslegeordnung der Berufsbildung und der damit zusammenhängenden Politikbereiche. Daraus werden Massnahmen für die Zukunft der eidgenössischen Berufsbildungspolitik abgeleitet und zur Diskussion gestellt. Qualität und Attraktivität des Berufsbildungswesens nehmen im Bericht einen breiten Platz ein.</p><p>7. Das revidierte Kartellgesetz und das neue Binnenmarktgesetz sind Massnahmen, welche die Entfaltungsmöglichkeiten der KMU verbessern. Die nun auch in der Schweiz diskutierte Abschaffung von zahlreichen staatlichen Monopolen (z. B. Telekom, Elektrizitätswirtschaft) könnte - ähnlich wie im Ausland - neue Tätigkeitsfelder auch für die KMU (Kommunikationsdienstleistungen, alternative Energieangebote usw.) eröffnen. Im Rahmen ihrer Fördertätigkeit beabsichtigt die KTI, den Anteil der KMU an den angewandten Forschungsprojekten in der Periode 1996-1999 auf 80 Prozent zu steigern. Das Eidgenössische Departement des Innern wird seinerseits die Beteiligung von KMU an Forschungsprojekten im Rahmen der Schwerpunktprogramme deutlich, von 16 auf 40 Prozent, erhöhen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die schweizerische Volkswirtschaft ist von den kleinen und mittleren Unternehmungen (KMU) geprägt, die über zwei Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Diese Unternehmen sind durch die zahlreichen Umstrukturierungen und den allgemeinen wirtschaftlichen Wandel nicht nur stark in Bedrängnis geraten, sondern sind heute überhaupt mit gravierenden Existenzproblemen konfrontiert. In Anbetracht der fortschreitenden Intensivierung des Wettbewerbes ist es deshalb nicht einsehbar, warum sich die wirtschaftspolitischen Bemühungen hauptsächlich an den grossen multinationalen Unternehmen ausrichten.</p><p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:</p><p>1. Welche volkswirtschaftliche Bedeutung misst der Bundesrat den KMU (insbesondere Kleinstunternehmungen) bei?</p><p>2. Wie schätzt der Bundesrat die Konkurrenzfähigkeit und die Zukunft der kleinen und mittleren Betriebe ein?</p><p>3. Was unternimmt der Bundesrat, um die übermässigen administrativen Auflagen gegenüber den KMU zu reduzieren?</p><p>4. Wie beurteilt der Bundesrat die Situation im Bürgschaftswesen? Ist er bereit, Risikokapital steuerlich zu begünstigen? Wie gedenkt er Jungunternehmer stärker zu fördern?</p><p>5. Wie können die Härten der Steuergesetzgebung bei Geschäftsübergaben, die sehr oft eine Nachfolgeregelung in der Familie verhindern, entschärft werden?</p><p>6. Wie gedenkt der Bundesrat, die Qualität und die Attraktivität des Berufsbildungswesens neben Berufsmatura und Fachhochschulen zu fördern?</p><p>7. Wie können in der Wirtschaftspolitik die kleinen Betriebsstrukturen stärker berücksichtigt werden?</p>
- Existenzprobleme der Klein- und Mittelunternehmen (KMU)
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