SUVA und Krankenversicherung
- ShortId
-
96.3060
- Id
-
19963060
- Updated
-
10.04.2024 10:40
- Language
-
de
- Title
-
SUVA und Krankenversicherung
- AdditionalIndexing
-
öffentlich-rechtliche Einrichtung;Staatsmonopol;Krankenversicherung;Unfallversicherung;SUVA;Privatwirtschaft;öffentlich-rechtliche Versicherung
- 1
-
- L05K0104011602, SUVA
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L06K070301010303, Staatsmonopol
- L04K11100109, öffentlich-rechtliche Versicherung
- L04K07030311, öffentlich-rechtliche Einrichtung
- L04K01040116, Unfallversicherung
- L05K0704060208, Privatwirtschaft
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In einer Umfrage der Firma Trustmark-Anjoy AG von Anfang März 1996 zur Dienstleistungsqualität der Suva werden auch Fragen zu einem allfälligen Angebot im Krankenversicherungsbereich gestellt. Die Fragestellung lässt vermuten, dass die Suva im Moment Abklärungen zur Erweiterung ihres Angebotes in diesem Markt prüft.</p><p>Unter der gesetzlich garantierten Monopolstellung der Suva wäre eine derartige Angebotserweiterung stossend, es sei denn, der Marktzutritt der privaten Versicherer würde diesen im gleichen Umfang auch im Rahmen des UVG ermöglicht.</p>
- <p>Die Interpellation wird damit begründet, dass die Suva zurzeit mittels Marktbefragungen Abklärungen zur Ausdehnung ihres Angebots auf den Bereich der Krankenversicherung treffe. Es ist aus Sicht des Bundesrates der Suva unbenommen, Marktbedürfnisse abzuklären und daraus Schlüsse zu ziehen.</p><p>1. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat am 6. November 1992 den Bundesrat mit einem Postulat beauftragt, die Frage der Zulassung der Suva zur sozialen Krankenversicherung in allen Aspekten zu prüfen und den eidgenössischen Räten Bericht und Antrag zu stellen. In der Zwischenzeit haben Gespräche mit der Suva stattgefunden. Sowohl dem Bundesrat als auch der Suva erscheint indessen die Frage der Ausdehnung des Tätigkeitsbereiches der Suva nicht dringlich.</p><p>2. Diese Frage zielt auf die Liberalisierung respektive Privatisierung der Suva ab. Dazu hat sich der Bundesrat bereits im Rahmen der Motion Steinemann vom 7. Dezember 1994 geäussert und darauf hingewiesen, dass mit einer Änderung der Stellung der Suva eine umfassende Revision des UVG verbunden wäre. Insbesondere müsste die Durchführung der obligatorischen Unfallversicherung neu organisiert werden. Auch sind die Vor- und Nachteile einer Aufhebung des der Suva zugewiesenen Tätigkeitsbereiches gründlich abzuklären, bevor eine entsprechende Vorlage dem Parlament zugestellt werden könnte. Die Verwaltung klärt diese Fragen zurzeit ab.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, wenn sich die öffentlich-rechtliche Unfallversicherungsanstalt Suva im privatwirtschaftlich hinreichend abgedeckten Krankenversicherungsmarkt ebenfalls als Anbieter betätigt?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, im Gegenzug das UVG so anzupassen, dass es den privatwirtschaftlichen Versicherern ermöglicht wird, im obligatorischen Unfallversicherungsgeschäft, in dem die Suva heute eine gesetzlich gesicherte Monopolstellung geniesst, ebenfalls als Versicherer aufzutreten?</p>
- SUVA und Krankenversicherung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In einer Umfrage der Firma Trustmark-Anjoy AG von Anfang März 1996 zur Dienstleistungsqualität der Suva werden auch Fragen zu einem allfälligen Angebot im Krankenversicherungsbereich gestellt. Die Fragestellung lässt vermuten, dass die Suva im Moment Abklärungen zur Erweiterung ihres Angebotes in diesem Markt prüft.</p><p>Unter der gesetzlich garantierten Monopolstellung der Suva wäre eine derartige Angebotserweiterung stossend, es sei denn, der Marktzutritt der privaten Versicherer würde diesen im gleichen Umfang auch im Rahmen des UVG ermöglicht.</p>
- <p>Die Interpellation wird damit begründet, dass die Suva zurzeit mittels Marktbefragungen Abklärungen zur Ausdehnung ihres Angebots auf den Bereich der Krankenversicherung treffe. Es ist aus Sicht des Bundesrates der Suva unbenommen, Marktbedürfnisse abzuklären und daraus Schlüsse zu ziehen.</p><p>1. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat am 6. November 1992 den Bundesrat mit einem Postulat beauftragt, die Frage der Zulassung der Suva zur sozialen Krankenversicherung in allen Aspekten zu prüfen und den eidgenössischen Räten Bericht und Antrag zu stellen. In der Zwischenzeit haben Gespräche mit der Suva stattgefunden. Sowohl dem Bundesrat als auch der Suva erscheint indessen die Frage der Ausdehnung des Tätigkeitsbereiches der Suva nicht dringlich.</p><p>2. Diese Frage zielt auf die Liberalisierung respektive Privatisierung der Suva ab. Dazu hat sich der Bundesrat bereits im Rahmen der Motion Steinemann vom 7. Dezember 1994 geäussert und darauf hingewiesen, dass mit einer Änderung der Stellung der Suva eine umfassende Revision des UVG verbunden wäre. Insbesondere müsste die Durchführung der obligatorischen Unfallversicherung neu organisiert werden. Auch sind die Vor- und Nachteile einer Aufhebung des der Suva zugewiesenen Tätigkeitsbereiches gründlich abzuklären, bevor eine entsprechende Vorlage dem Parlament zugestellt werden könnte. Die Verwaltung klärt diese Fragen zurzeit ab.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, wenn sich die öffentlich-rechtliche Unfallversicherungsanstalt Suva im privatwirtschaftlich hinreichend abgedeckten Krankenversicherungsmarkt ebenfalls als Anbieter betätigt?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, im Gegenzug das UVG so anzupassen, dass es den privatwirtschaftlichen Versicherern ermöglicht wird, im obligatorischen Unfallversicherungsgeschäft, in dem die Suva heute eine gesetzlich gesicherte Monopolstellung geniesst, ebenfalls als Versicherer aufzutreten?</p>
- SUVA und Krankenversicherung
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