Tarife der Verwaltungen von Miethäusern

ShortId
96.3061
Id
19963061
Updated
14.11.2025 07:16
Language
de
Title
Tarife der Verwaltungen von Miethäusern
AdditionalIndexing
Preisüberwachung;Immobiliengesellschaft;Immobilieneigentum;Miete
1
  • L05K0703060204, Immobiliengesellschaft
  • L04K05070109, Immobilieneigentum
  • L04K01020104, Miete
  • L04K11050309, Preisüberwachung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Jahresbericht der Kartellkommission für das Geschäftsjahr 1995 gibt auf Seite 13, Ziffer 1.10. einen Überblick über die Intervention der Kommission bei den Immobilientreuhand-Verbänden. Ziel dieser Intervention war es, die verbindlichen Tarife für die Verwaltungen und die Sanktionen der Verbände bei Nichteinhaltung dieser Tarife </p><p>abzuschaffen.</p><p>Übrigens arbeitet die Kommission seit 1994 darauf hin, dass die Tarife der Verwaltungen aufgrund der Kosten der Leistungen und nicht in Prozenten der Mieteinnahmen berechnet werden.</p><p>Die Kommission hebt hervor, dass in der Deutschschweiz seit 1995 keine verbindlichen Tarife mehr bestehen. In der Westschweiz hingegen geht die Liberalisierung deutlich langsamer vor sich.</p><p>Sowohl in der Deutschschweiz wie in der Romandie wehren sich die Immobilientreuhand-Verbände dagegen, die Tarife aufgrund der Kosten (und nicht in Prozenten der Mieteinnahmen) festzusetzen, ohne jedoch ihre ablehnende Haltung genau zu begründen.</p><p>Die Berechnung der Tarife für die Verwaltungen und die Immobiliengesellschaften in Prozenten der Mieteinnahmen begünstigt Mieterhöhungen und hält von Mietsenkungen ab. Daraus entsteht der Bevölkerung ein Nachteil. Betroffen sind nicht nur Mieterinnen und Mieter, sondern auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, wenn nämlich die Verwaltungskosten nicht vollständig von den Mieteinnahmen gedeckt werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat ruft in Erinnerung, dass die Kartellkommission verwaltungsunabhängig ist. Zudem betreffen die erbetenen Auskünfte eine hängige Untersuchung, womit das diesbezügliche Verfahren vertraulich ist. Die öffentlich zugänglichen Informationen sind in dem vom Interpellanten angeführten Jahresbericht 1995 der Kartellkommission (VKKP lall996) publiziert. Des weiteren kann der Bundesrat die Schlussfolgerungen der Kartellkommission wie auch der neuen Wettbewerbskommission nicht präjudizieren. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Wettbewerbskommission eine neue Untersuchung in bestimmten Kantonen durchführt, wenn die Tarife dort nicht liberalisiert werden. In Beachtung dieser Einschränkungen kann das Sekretariat der Kartellkommission folgende Präzisierungen anfügen:</p><p>1. Es wäre voreilig, bereits vor Abschluss der Untersuchung eine Liste von Kantonen erstellen zu wollen. Im April 1996 haben zwei kantonale Westschweizer Verbände bestätigt, dass sie an ihrer nächsten Generalversammlung eine Liberalisierung der Tarife vorschlagen werden. In den übrigen Westschweizer Kantonen ist diese Liberalisierung entweder schon Tatsache oder wird sich bis zum Sommer vollzogen haben.</p><p>2. Die in den jeweiligen Statuten vorgesehenen Sanktionen variieren von Sektion zu Sektion. Die Sektionen dürften in den letzten Jahren keine solchen Sanktionen ergriffen haben.</p><p>3. Der Tessiner Verband ist dem Dachverband der deutschen Schweiz angeschlossen und hat die Liberalisierung bereits 1994 verwirklicht</p><p>4. Die Schweizerische Kartellkommission trägt für die sich in der Westschweiz langsamer vollziehende Liberalisierung keine Verantwortung; die Gründe hierfür sind vielmehr im Umfeld einiger Westschweizer Immobilientreuhänder zu finden.</p><p>5. Die primäre Aufgabe der Kartellkommission ist es, ein freies Funktionieren des Wettbewerbes zu gewährleisten und diesbezügliche Hindernisse aus dem Weg zu räumen. Ihr steht nicht die Kompetenz zu, Strukturmassnahmen, wie etwa die Durchsetzung der Berechnung der Tarife auf Grundlage der effektiven Objektkosten, vorzuschreiben. Sind jedoch die Tarife einmal liberalisiert, werden die dynamischen Liegenschaftsverwalter ihre Leistungen von sich aus stärker nach den Kosten des jeweiligen Objektes in Rechnung stellen. Sollte die Praxis zeigen, dass dies nicht der Fall ist, kann die Kartellkommission auf diese Problematik zurückkommen.</p><p>Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass sich die laufende Untersuchung der Kartellkommission auf die Gesamtheit der Dienstleistungen der Immobilientreuhänder und nicht lediglich auf die Verwaltung von Mietwohnungen bezieht.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. In welchen Westschweizer Kantonen wurden 1995 die verbindlichen Tarife für die Verwaltungen aufgehoben? In welchen Kantonen ist ihre Aufhebung für 1996 vorgesehen? In welchen Kantonen werden sie 1996 bestehenbleiben?</p><p>2. Welche Sanktionen sehen die Verbände gegen die Verwaltungen vor, die sich nicht an die Einheitstarife halten, die auch 1996 verbindlich bleiben?</p><p>3. Wie ist die Situation im Tessin?</p><p>4. Wie lässt sich die Verspätung der Immobilientreuhandverbände in der Romandie erklären?</p><p>5. Hat die Kartellkommission die erforderlichen Mittel, um die Immobilienverwaltungen zu verpflichten, ihre Leistungen in Funktion der Kosten und nicht in Funktion der Mieteinnahmen zu berechnen? Wenn ja: Was wird sie unternehmen, und in welcher Frist werden die Tarife geändert? Wenn nein: Ist der Bundesrat bereit einzugreifen, um in diesem Sektor die Preiswahrheit durchzusetzen?</p>
  • Tarife der Verwaltungen von Miethäusern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Jahresbericht der Kartellkommission für das Geschäftsjahr 1995 gibt auf Seite 13, Ziffer 1.10. einen Überblick über die Intervention der Kommission bei den Immobilientreuhand-Verbänden. Ziel dieser Intervention war es, die verbindlichen Tarife für die Verwaltungen und die Sanktionen der Verbände bei Nichteinhaltung dieser Tarife </p><p>abzuschaffen.</p><p>Übrigens arbeitet die Kommission seit 1994 darauf hin, dass die Tarife der Verwaltungen aufgrund der Kosten der Leistungen und nicht in Prozenten der Mieteinnahmen berechnet werden.</p><p>Die Kommission hebt hervor, dass in der Deutschschweiz seit 1995 keine verbindlichen Tarife mehr bestehen. In der Westschweiz hingegen geht die Liberalisierung deutlich langsamer vor sich.</p><p>Sowohl in der Deutschschweiz wie in der Romandie wehren sich die Immobilientreuhand-Verbände dagegen, die Tarife aufgrund der Kosten (und nicht in Prozenten der Mieteinnahmen) festzusetzen, ohne jedoch ihre ablehnende Haltung genau zu begründen.</p><p>Die Berechnung der Tarife für die Verwaltungen und die Immobiliengesellschaften in Prozenten der Mieteinnahmen begünstigt Mieterhöhungen und hält von Mietsenkungen ab. Daraus entsteht der Bevölkerung ein Nachteil. Betroffen sind nicht nur Mieterinnen und Mieter, sondern auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, wenn nämlich die Verwaltungskosten nicht vollständig von den Mieteinnahmen gedeckt werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat ruft in Erinnerung, dass die Kartellkommission verwaltungsunabhängig ist. Zudem betreffen die erbetenen Auskünfte eine hängige Untersuchung, womit das diesbezügliche Verfahren vertraulich ist. Die öffentlich zugänglichen Informationen sind in dem vom Interpellanten angeführten Jahresbericht 1995 der Kartellkommission (VKKP lall996) publiziert. Des weiteren kann der Bundesrat die Schlussfolgerungen der Kartellkommission wie auch der neuen Wettbewerbskommission nicht präjudizieren. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Wettbewerbskommission eine neue Untersuchung in bestimmten Kantonen durchführt, wenn die Tarife dort nicht liberalisiert werden. In Beachtung dieser Einschränkungen kann das Sekretariat der Kartellkommission folgende Präzisierungen anfügen:</p><p>1. Es wäre voreilig, bereits vor Abschluss der Untersuchung eine Liste von Kantonen erstellen zu wollen. Im April 1996 haben zwei kantonale Westschweizer Verbände bestätigt, dass sie an ihrer nächsten Generalversammlung eine Liberalisierung der Tarife vorschlagen werden. In den übrigen Westschweizer Kantonen ist diese Liberalisierung entweder schon Tatsache oder wird sich bis zum Sommer vollzogen haben.</p><p>2. Die in den jeweiligen Statuten vorgesehenen Sanktionen variieren von Sektion zu Sektion. Die Sektionen dürften in den letzten Jahren keine solchen Sanktionen ergriffen haben.</p><p>3. Der Tessiner Verband ist dem Dachverband der deutschen Schweiz angeschlossen und hat die Liberalisierung bereits 1994 verwirklicht</p><p>4. Die Schweizerische Kartellkommission trägt für die sich in der Westschweiz langsamer vollziehende Liberalisierung keine Verantwortung; die Gründe hierfür sind vielmehr im Umfeld einiger Westschweizer Immobilientreuhänder zu finden.</p><p>5. Die primäre Aufgabe der Kartellkommission ist es, ein freies Funktionieren des Wettbewerbes zu gewährleisten und diesbezügliche Hindernisse aus dem Weg zu räumen. Ihr steht nicht die Kompetenz zu, Strukturmassnahmen, wie etwa die Durchsetzung der Berechnung der Tarife auf Grundlage der effektiven Objektkosten, vorzuschreiben. Sind jedoch die Tarife einmal liberalisiert, werden die dynamischen Liegenschaftsverwalter ihre Leistungen von sich aus stärker nach den Kosten des jeweiligen Objektes in Rechnung stellen. Sollte die Praxis zeigen, dass dies nicht der Fall ist, kann die Kartellkommission auf diese Problematik zurückkommen.</p><p>Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass sich die laufende Untersuchung der Kartellkommission auf die Gesamtheit der Dienstleistungen der Immobilientreuhänder und nicht lediglich auf die Verwaltung von Mietwohnungen bezieht.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. In welchen Westschweizer Kantonen wurden 1995 die verbindlichen Tarife für die Verwaltungen aufgehoben? In welchen Kantonen ist ihre Aufhebung für 1996 vorgesehen? In welchen Kantonen werden sie 1996 bestehenbleiben?</p><p>2. Welche Sanktionen sehen die Verbände gegen die Verwaltungen vor, die sich nicht an die Einheitstarife halten, die auch 1996 verbindlich bleiben?</p><p>3. Wie ist die Situation im Tessin?</p><p>4. Wie lässt sich die Verspätung der Immobilientreuhandverbände in der Romandie erklären?</p><p>5. Hat die Kartellkommission die erforderlichen Mittel, um die Immobilienverwaltungen zu verpflichten, ihre Leistungen in Funktion der Kosten und nicht in Funktion der Mieteinnahmen zu berechnen? Wenn ja: Was wird sie unternehmen, und in welcher Frist werden die Tarife geändert? Wenn nein: Ist der Bundesrat bereit einzugreifen, um in diesem Sektor die Preiswahrheit durchzusetzen?</p>
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