Auswertung der Drogenabgabe

ShortId
96.3064
Id
19963064
Updated
10.04.2024 12:08
Language
de
Title
Auswertung der Drogenabgabe
AdditionalIndexing
Bericht;kontrollierte Drogenabgabe;medizinische Forschung
1
  • L06K010505040201, kontrollierte Drogenabgabe
  • L04K01050512, medizinische Forschung
  • L03K020206, Bericht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat hat folgende Massnahmen ergriffen, um die Wissenschaftlichkeit der Versuche zu gewährleisten:</p><p>Er hat eine Forschergruppe unter der Leitung von Prof. A. Uchtenhagen vom Institut für Suchtforschung beauftragt, für die Versuche einen Forschungsplan auszuarbeiten. Zum Forschungsplan gehört ein sehr umfangreiches Forschungsprotokoll, in dem alle wichtigen täglichen Informationen über alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen erfasst werden. Von den Versuchen unabhängige Interviewerinnen befragen Teilnehmer und Teilnehmerinnen und Projektmitarbeiter und -mitarbeiterinnen zweimal jährlich. Kostenanalysen werden von einem unabhängigen Institut durchgeführt. Darüber hinaus werden Informationen zur Delinquenz der Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhoben. Die Forschergruppe berichtet regelmässig einem nationalen Expertengremium, das Wissenschafter, Kantonsärzte und Kantonsapotheker einschliesst, über ihre Arbeit. Davon unabhängig evaluiert die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Versuche unter Beizug von 14 internationalen Experten. Eine Gruppe zur Überwachung der Sicherheit der Versuche beschäftigt sich speziell mit Sicherheitsfragen. Der Forschungsplan wurde von der überregionalen Ethikkommission der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (bestehend aus 35 Experten) und für jedes einzelne Projekt nochmals von der regionalen Ethikkommission überprüft. BAG-Mitarbeitende sowie die kantonalen Gesundheitspolizeiorgane besuchen die Projekte regelmässig und überprüfen die Einhaltung der vereinbarten Vorkehrungen zur Durchführung der Versuche. Die Projekte liefern gemäss Vertrag halbjährliche Zwischenberichte, die Forschungsbeauftragten jährliche Zwischenberichte sowie einen umfangreichen Schlussbericht.</p><p>2. Der Bundesrat hat ein Projekt bewilligt, in welchem die Patienten nach dem Zufallsprinzip entweder in das Verschreibungsprojekt oder in eine engmaschige psychosoziale Betreuung aufgenommen werden (Genf). Darüber hinaus findet ein Vergleich mit Patienten, die orales Methadon erhalten, statt, wie auch ein Vergleich mit den Ergebnissen von Patienten, die eine abstinenzorientierte Behandlung in einer therapeutischen Gemeinschaft erhalten.</p><p>3. Die im Gesamtversuchsplan festgehaltene Zielsetzung der Versuche ist, "den Erfolg der hier vorgesehenen Therapie als Schritt auf dem Weg zur Drogenabstinenz zu überprüfen. Dabei stehen die Verbesserung des körperlichen und/oder psychischen Gesundheitszustandes, die Verbesserung der sozialen Integration (Arbeitsfähigkeit, Distanzierung von der Drogenszene, Abbau deliktischen Verhaltens) sowie die Erhöhung des Verantwortungsbewusstseins betreffend des HIV-Infektionsrisikos im Vordergrund". In all diesen Bereichen zeigen sich aufgrund des Zwischenberichts ermutigende Befunde. Drogenfreiheit ist bei diesen schwerabhängigen Patienten ein Ziel, das sich in den meisten Fällen erst nach einem längeren Zeitraum erreichen lässt. In allen Suchtbehandlungen gefährden Rückfälle zudem immer wieder das Erreichte.</p><p>4. Drogenabstinenz bleibt oberstes Ziel aller Massnahmen der bundesrätlichen Drogenpolitik. Der Bundesrat hat dies in Artikel 1 Absatz 3 der vom Interpellanten zitierten Verordnung ausdrücklich festgehalten. Inwieweit die in den gegenwärtigen wissenschaftlichen Versuchen untersuchte Therapieform dieses langfristige Ziel erreicht, wird die Evaluation neben anderen Forschungsfragen zu beantworten haben.</p><p>5. Eine den Versuchen mit der ärztlichen Verschreibung von Betäubungsmitteln zugrundeliegende Hypothese ist, dass durch die Opiatverschreibung die Resozialisationsbemühungen erfolgreicher sind und eine soziale Reintegration sich positiv auf eine Reduktion des Suchtmittelmissbrauchs auswirkt. Zur Beantwortung der Frage des Beikonsums werden in den Versuchen Urinkontrollen durchgeführt sowie anlässlich der Kontrollgespräche die Drogenkonsumierenden befragt. In der Verlaufsauswertung des ersten Zwischenberichtes kann eine positive Veränderung belegt werden: Die täglichen polytoxikomanen Konsummuster haben abgenommen; der tägliche Kokainkonsum sank von 31 auf 9 Prozent, der Cannabiskonsum von 34 auf 32 Prozent, und der tägliche Konsum von Benzodiazepinen reduzierte sich von 20 auf 13 Prozent.</p><p>6. Die Nachfrage nach Entzugs- und Therapieplätzen ist in den letzten Jahren immer wieder starken Schwankungen unterworfen gewesen. Es zeigen sich regionale Ungleichgewichte und eine Unterversorgung für bestimmte Zielgruppen (z. B. Frauen, Jugendliche, Personen mit Mehrfachabhängigkeit). Detaillierte Zahlen werden jeweils zu Beginn des Kalenderjahres vom Forschungsverbund stationäre Suchttherapie (FOS), Institut für Suchtforschung (ISS, Zürich), vorgelegt. Ein wichtiger Grund für die Schwankungen der Nachfrage ist die Erhöhung der Therapie- und Behandlungsplätze generell (abstinenzorientiert, Methadon, Verschreibungsprojekte, Straf- und Massnahmenvollzug) bei einer wenig schwankenden Anzahl von möglichen Patienten (geschätzt auf 30 000 Patienten, davon geschätzt 20 000 Patienten in Behandlung). Der Vergleich verschiedener Therapiemodalitäten und ihre gegenseitige Beeinflussung werden im Schlussbericht Erwähnung finden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Nach dem Wortlaut der Verordnung über die Förderung der wissenschaftlichen Begleitforschung zur Drogenprävention und Verbesserung der Lebensbedingungen Drogenabhängiger ist oberstes Ziel von Präventions- und Betreuungsmassnahmen die Drogenabstinenz des Individuums. Mit dem Versuch der ärztlichen Opiatverschreibung soll erforscht werden, ob diese Massnahme primär den Drogenausstieg erleichtert und sekundär die Gesundheit erhält bzw. verbessert, die soziale Integration oder Reintegration ermöglicht und die Begleitkriminalität senkt. Der Erfolg oder Misserfolg dieser Projekte muss also an der Zahl derjenigen Patienten gemessen werden, welche drogenabstinent werden.</p><p>Der Bundesrat wird um Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:</p><p>1. Welche Massnahmen hat der Bundesrat ergriffen, um die Wissenschaftlichkeit der Versuche gewährleisten zu können?</p><p>2. Wie rechtfertigt der Bundesrat die Tatsache, dass bei der wissenschaftlichen Versuchsanlage keine Kontrollgruppen, welche keine Betäubungsmittel erhalten, aber psychosozial ebenso engmaschig betreut werden wie die Opiatempfänger, als Vergleichsmassstab herangezogen werden?</p><p>3. Wie beurteilt der Bundesrat die Zwischenergebnisse der wissenschaftlichen Versuche zur Verschreibung von Betäubungsmitteln in bezug auf das Hauptkriterium der Versuchsanlage?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit zu veranlassen, dass im Schlussbericht die in der Verordnung geforderte Drogenabstinenz als wichtigstes Beurteilungskriterium berücksichtigt und entsprechend gewichtet wird?</p><p>5. Inwieweit kann dem Umstand Rechnung getragen werden, dass sich ein Grossteil der Versuchsteilnehmer auf dem Schwarzmarkt unkontrolliert mit weiteren Betäubungsmitteln eindeckt?</p><p>6. Seit Beginn der Heroinabgabe ist die Entzugsbereitschaft rückläufig, und die Therapieplätze in vielen Kantonen sind unterbelegt. Ist vorgesehen, einen allfälligen Zusammenhang gründlich zu analysieren und dies im Schlussbericht entsprechend zu werten?</p>
  • Auswertung der Drogenabgabe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat hat folgende Massnahmen ergriffen, um die Wissenschaftlichkeit der Versuche zu gewährleisten:</p><p>Er hat eine Forschergruppe unter der Leitung von Prof. A. Uchtenhagen vom Institut für Suchtforschung beauftragt, für die Versuche einen Forschungsplan auszuarbeiten. Zum Forschungsplan gehört ein sehr umfangreiches Forschungsprotokoll, in dem alle wichtigen täglichen Informationen über alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen erfasst werden. Von den Versuchen unabhängige Interviewerinnen befragen Teilnehmer und Teilnehmerinnen und Projektmitarbeiter und -mitarbeiterinnen zweimal jährlich. Kostenanalysen werden von einem unabhängigen Institut durchgeführt. Darüber hinaus werden Informationen zur Delinquenz der Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhoben. Die Forschergruppe berichtet regelmässig einem nationalen Expertengremium, das Wissenschafter, Kantonsärzte und Kantonsapotheker einschliesst, über ihre Arbeit. Davon unabhängig evaluiert die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Versuche unter Beizug von 14 internationalen Experten. Eine Gruppe zur Überwachung der Sicherheit der Versuche beschäftigt sich speziell mit Sicherheitsfragen. Der Forschungsplan wurde von der überregionalen Ethikkommission der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (bestehend aus 35 Experten) und für jedes einzelne Projekt nochmals von der regionalen Ethikkommission überprüft. BAG-Mitarbeitende sowie die kantonalen Gesundheitspolizeiorgane besuchen die Projekte regelmässig und überprüfen die Einhaltung der vereinbarten Vorkehrungen zur Durchführung der Versuche. Die Projekte liefern gemäss Vertrag halbjährliche Zwischenberichte, die Forschungsbeauftragten jährliche Zwischenberichte sowie einen umfangreichen Schlussbericht.</p><p>2. Der Bundesrat hat ein Projekt bewilligt, in welchem die Patienten nach dem Zufallsprinzip entweder in das Verschreibungsprojekt oder in eine engmaschige psychosoziale Betreuung aufgenommen werden (Genf). Darüber hinaus findet ein Vergleich mit Patienten, die orales Methadon erhalten, statt, wie auch ein Vergleich mit den Ergebnissen von Patienten, die eine abstinenzorientierte Behandlung in einer therapeutischen Gemeinschaft erhalten.</p><p>3. Die im Gesamtversuchsplan festgehaltene Zielsetzung der Versuche ist, "den Erfolg der hier vorgesehenen Therapie als Schritt auf dem Weg zur Drogenabstinenz zu überprüfen. Dabei stehen die Verbesserung des körperlichen und/oder psychischen Gesundheitszustandes, die Verbesserung der sozialen Integration (Arbeitsfähigkeit, Distanzierung von der Drogenszene, Abbau deliktischen Verhaltens) sowie die Erhöhung des Verantwortungsbewusstseins betreffend des HIV-Infektionsrisikos im Vordergrund". In all diesen Bereichen zeigen sich aufgrund des Zwischenberichts ermutigende Befunde. Drogenfreiheit ist bei diesen schwerabhängigen Patienten ein Ziel, das sich in den meisten Fällen erst nach einem längeren Zeitraum erreichen lässt. In allen Suchtbehandlungen gefährden Rückfälle zudem immer wieder das Erreichte.</p><p>4. Drogenabstinenz bleibt oberstes Ziel aller Massnahmen der bundesrätlichen Drogenpolitik. Der Bundesrat hat dies in Artikel 1 Absatz 3 der vom Interpellanten zitierten Verordnung ausdrücklich festgehalten. Inwieweit die in den gegenwärtigen wissenschaftlichen Versuchen untersuchte Therapieform dieses langfristige Ziel erreicht, wird die Evaluation neben anderen Forschungsfragen zu beantworten haben.</p><p>5. Eine den Versuchen mit der ärztlichen Verschreibung von Betäubungsmitteln zugrundeliegende Hypothese ist, dass durch die Opiatverschreibung die Resozialisationsbemühungen erfolgreicher sind und eine soziale Reintegration sich positiv auf eine Reduktion des Suchtmittelmissbrauchs auswirkt. Zur Beantwortung der Frage des Beikonsums werden in den Versuchen Urinkontrollen durchgeführt sowie anlässlich der Kontrollgespräche die Drogenkonsumierenden befragt. In der Verlaufsauswertung des ersten Zwischenberichtes kann eine positive Veränderung belegt werden: Die täglichen polytoxikomanen Konsummuster haben abgenommen; der tägliche Kokainkonsum sank von 31 auf 9 Prozent, der Cannabiskonsum von 34 auf 32 Prozent, und der tägliche Konsum von Benzodiazepinen reduzierte sich von 20 auf 13 Prozent.</p><p>6. Die Nachfrage nach Entzugs- und Therapieplätzen ist in den letzten Jahren immer wieder starken Schwankungen unterworfen gewesen. Es zeigen sich regionale Ungleichgewichte und eine Unterversorgung für bestimmte Zielgruppen (z. B. Frauen, Jugendliche, Personen mit Mehrfachabhängigkeit). Detaillierte Zahlen werden jeweils zu Beginn des Kalenderjahres vom Forschungsverbund stationäre Suchttherapie (FOS), Institut für Suchtforschung (ISS, Zürich), vorgelegt. Ein wichtiger Grund für die Schwankungen der Nachfrage ist die Erhöhung der Therapie- und Behandlungsplätze generell (abstinenzorientiert, Methadon, Verschreibungsprojekte, Straf- und Massnahmenvollzug) bei einer wenig schwankenden Anzahl von möglichen Patienten (geschätzt auf 30 000 Patienten, davon geschätzt 20 000 Patienten in Behandlung). Der Vergleich verschiedener Therapiemodalitäten und ihre gegenseitige Beeinflussung werden im Schlussbericht Erwähnung finden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Nach dem Wortlaut der Verordnung über die Förderung der wissenschaftlichen Begleitforschung zur Drogenprävention und Verbesserung der Lebensbedingungen Drogenabhängiger ist oberstes Ziel von Präventions- und Betreuungsmassnahmen die Drogenabstinenz des Individuums. Mit dem Versuch der ärztlichen Opiatverschreibung soll erforscht werden, ob diese Massnahme primär den Drogenausstieg erleichtert und sekundär die Gesundheit erhält bzw. verbessert, die soziale Integration oder Reintegration ermöglicht und die Begleitkriminalität senkt. Der Erfolg oder Misserfolg dieser Projekte muss also an der Zahl derjenigen Patienten gemessen werden, welche drogenabstinent werden.</p><p>Der Bundesrat wird um Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:</p><p>1. Welche Massnahmen hat der Bundesrat ergriffen, um die Wissenschaftlichkeit der Versuche gewährleisten zu können?</p><p>2. Wie rechtfertigt der Bundesrat die Tatsache, dass bei der wissenschaftlichen Versuchsanlage keine Kontrollgruppen, welche keine Betäubungsmittel erhalten, aber psychosozial ebenso engmaschig betreut werden wie die Opiatempfänger, als Vergleichsmassstab herangezogen werden?</p><p>3. Wie beurteilt der Bundesrat die Zwischenergebnisse der wissenschaftlichen Versuche zur Verschreibung von Betäubungsmitteln in bezug auf das Hauptkriterium der Versuchsanlage?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit zu veranlassen, dass im Schlussbericht die in der Verordnung geforderte Drogenabstinenz als wichtigstes Beurteilungskriterium berücksichtigt und entsprechend gewichtet wird?</p><p>5. Inwieweit kann dem Umstand Rechnung getragen werden, dass sich ein Grossteil der Versuchsteilnehmer auf dem Schwarzmarkt unkontrolliert mit weiteren Betäubungsmitteln eindeckt?</p><p>6. Seit Beginn der Heroinabgabe ist die Entzugsbereitschaft rückläufig, und die Therapieplätze in vielen Kantonen sind unterbelegt. Ist vorgesehen, einen allfälligen Zusammenhang gründlich zu analysieren und dies im Schlussbericht entsprechend zu werten?</p>
    • Auswertung der Drogenabgabe

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