Koordination der Verkehrsplanung im Zusammenhang mit der Hochrheinautobahn A98
- ShortId
-
96.3071
- Id
-
19963071
- Updated
-
10.04.2024 14:50
- Language
-
de
- Title
-
Koordination der Verkehrsplanung im Zusammenhang mit der Hochrheinautobahn A98
- AdditionalIndexing
-
Autobahn;Deutschland;internationaler Verkehr;Verkehrsplanung
- 1
-
- L04K18020208, Verkehrsplanung
- L05K1803010201, Autobahn
- L04K18010105, internationaler Verkehr
- L04K03010105, Deutschland
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Bundesrepublik Deutschland und insbesondere das betroffene Bundesland Baden-Württemberg gehen in der Verkehrsplanung weiterhin davon aus, dass nach dem Abschluss der Nord-Süd-Verbindung (A 81 Stuttgart-Singen-Schweizer Grenze) dem Ausbau der Ost-West-Transversale (Hochrheinautobahn A 98) zwischen Lörrach und dem Bodensee Priorität einzuräumen sei. Diese Einschätzung beruht auf der Analyse eines stark wachsenden Ost-West-Verkehrs sowie der Absicht, durch die bessere überregionale Verkehrserschliessung einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der Hochrheingebiete zu leisten.</p><p>Im Zusammenhang mit der Verkehrsplanung für die A 98 wird von der deutschen Seite vermehrt darauf hingewiesen, dass die vorbereitenden Arbeiten durch den Umstand erschwert würden, dass von Schweizer Seite keine klärende Stellungnahme bezüglich der Verkehrsabnahme zu erhalten sei. Im Zusammenhang mit dem Strassenrichtplan des Kantons Zürich hat bekanntlich auch das Bundesamt für Verkehr auf das Fehlen einer entsprechenden Abnahmeplanung hingewiesen. Es ist unbestritten, dass der Verlauf der weiteren Projektierung der A 98 sowohl verkehrstechnisch als auch bezüglich der wirtschaftlichen Entwicklung der angrenzenden schweizerischen Gebiete von erheblicher Bedeutung sein wird. Der enge Zusammenhang zwischen wirtschaftlichem Wachstum und Beschäftigung einerseits und einer guten Verkehrserschliessung andrerseits wird denn auch durch statistische Erhebungen klar belegt.</p>
- <p>Wichtige Verkehrsverbindungen enden nicht an der Landesgrenze, sondern werden regelmässig vom Nachbarstaat abgenommen. Es versteht sich, dass solche grenzüberschreitenden Verkehrsinfrastrukturen koordiniert werden müssen. Zeitpunkt, Inhalt und Form der Zusammenarbeit hängen aber von den je beidseits herrschenden Bedürfnissen und Interessen ab.</p><p>Aufgrund dieser allgemeinen Überlegungen lassen sich die Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. Je nach Linienführung und Lage der Anschlüsse werden die angrenzenden Kantone mehr oder weniger betroffen sein. Der Einfluss der A 98 auf die räumliche Entwicklung der Schweiz ist aber in verkehrstechnischer und wirtschaftlicher Hinsicht in jedem Fall beachtlich.</p><p>2./3. Nach heutigem Wissensstand ist die A 98 nur bis in den Raum Waldshut/Oberlauchringen festgelegt. Damit stellen sich zum jetzigen Zeitpunkt für die Schweiz im Zusammenhang mit der A 98 vor allem Fragen nach den Auswirkungen der deutschen Verkehrswegeplanung auf die Raumordnung der Grenzkantone. Diese Fragen werden zu gegebener Zeit im Schosse des Ständigen Verkehrsausschusses der deutsch-schweizerischen Raumordnungskommission aufgearbeitet und den zuständigen Stellen vorgelegt. Die raumplanerische Abstimmung der Realisierung der A 98 bis in den Raum Waldshut mit den Planungen der Schweiz ist damit sichergestellt.</p><p>In nationalstrassenrechtlicher Hinsicht (Ergänzung des Nationalstrassen-Netzbeschlusses) besteht seitens der Schweiz ein Handlungsbedarf, sobald die Planung und Projektierung der A 98 ab Waldshut in Richtung Osten ansteht. Dies ist u. a. von der Verkehrsentwicklung auf der A 98 selbst sowie von den Möglichkeiten zu Verkehrsumlagerungen auf die Schiene (nicht ausgelastete Schienenstränge bestehen beidseits des Hochrheins) und zur grossräumigen Umfahrung des Hochrheins (Basel-Zürich-Bodensee) abhängig.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wird die Auffassung geteilt, wonach der weiteren Linienführung der A 98 im Hinblick auf die verkehrstechnische und wirtschaftliche Entwicklung in den angrenzenden Kantonen ein hoher Stellenwert einzuräumen ist?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, zwischen den an die A 98 angrenzenden Kantonen in dieser Angelegenheit zu koordinieren?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass eine enge Koordination mit den deutschen Behörden raschestmöglich an die Hand genommen werden muss, damit die berechtigten schweizerischen Interessen gebührend berücksichtigt werden?</p>
- Koordination der Verkehrsplanung im Zusammenhang mit der Hochrheinautobahn A98
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Bundesrepublik Deutschland und insbesondere das betroffene Bundesland Baden-Württemberg gehen in der Verkehrsplanung weiterhin davon aus, dass nach dem Abschluss der Nord-Süd-Verbindung (A 81 Stuttgart-Singen-Schweizer Grenze) dem Ausbau der Ost-West-Transversale (Hochrheinautobahn A 98) zwischen Lörrach und dem Bodensee Priorität einzuräumen sei. Diese Einschätzung beruht auf der Analyse eines stark wachsenden Ost-West-Verkehrs sowie der Absicht, durch die bessere überregionale Verkehrserschliessung einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der Hochrheingebiete zu leisten.</p><p>Im Zusammenhang mit der Verkehrsplanung für die A 98 wird von der deutschen Seite vermehrt darauf hingewiesen, dass die vorbereitenden Arbeiten durch den Umstand erschwert würden, dass von Schweizer Seite keine klärende Stellungnahme bezüglich der Verkehrsabnahme zu erhalten sei. Im Zusammenhang mit dem Strassenrichtplan des Kantons Zürich hat bekanntlich auch das Bundesamt für Verkehr auf das Fehlen einer entsprechenden Abnahmeplanung hingewiesen. Es ist unbestritten, dass der Verlauf der weiteren Projektierung der A 98 sowohl verkehrstechnisch als auch bezüglich der wirtschaftlichen Entwicklung der angrenzenden schweizerischen Gebiete von erheblicher Bedeutung sein wird. Der enge Zusammenhang zwischen wirtschaftlichem Wachstum und Beschäftigung einerseits und einer guten Verkehrserschliessung andrerseits wird denn auch durch statistische Erhebungen klar belegt.</p>
- <p>Wichtige Verkehrsverbindungen enden nicht an der Landesgrenze, sondern werden regelmässig vom Nachbarstaat abgenommen. Es versteht sich, dass solche grenzüberschreitenden Verkehrsinfrastrukturen koordiniert werden müssen. Zeitpunkt, Inhalt und Form der Zusammenarbeit hängen aber von den je beidseits herrschenden Bedürfnissen und Interessen ab.</p><p>Aufgrund dieser allgemeinen Überlegungen lassen sich die Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. Je nach Linienführung und Lage der Anschlüsse werden die angrenzenden Kantone mehr oder weniger betroffen sein. Der Einfluss der A 98 auf die räumliche Entwicklung der Schweiz ist aber in verkehrstechnischer und wirtschaftlicher Hinsicht in jedem Fall beachtlich.</p><p>2./3. Nach heutigem Wissensstand ist die A 98 nur bis in den Raum Waldshut/Oberlauchringen festgelegt. Damit stellen sich zum jetzigen Zeitpunkt für die Schweiz im Zusammenhang mit der A 98 vor allem Fragen nach den Auswirkungen der deutschen Verkehrswegeplanung auf die Raumordnung der Grenzkantone. Diese Fragen werden zu gegebener Zeit im Schosse des Ständigen Verkehrsausschusses der deutsch-schweizerischen Raumordnungskommission aufgearbeitet und den zuständigen Stellen vorgelegt. Die raumplanerische Abstimmung der Realisierung der A 98 bis in den Raum Waldshut mit den Planungen der Schweiz ist damit sichergestellt.</p><p>In nationalstrassenrechtlicher Hinsicht (Ergänzung des Nationalstrassen-Netzbeschlusses) besteht seitens der Schweiz ein Handlungsbedarf, sobald die Planung und Projektierung der A 98 ab Waldshut in Richtung Osten ansteht. Dies ist u. a. von der Verkehrsentwicklung auf der A 98 selbst sowie von den Möglichkeiten zu Verkehrsumlagerungen auf die Schiene (nicht ausgelastete Schienenstränge bestehen beidseits des Hochrheins) und zur grossräumigen Umfahrung des Hochrheins (Basel-Zürich-Bodensee) abhängig.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wird die Auffassung geteilt, wonach der weiteren Linienführung der A 98 im Hinblick auf die verkehrstechnische und wirtschaftliche Entwicklung in den angrenzenden Kantonen ein hoher Stellenwert einzuräumen ist?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, zwischen den an die A 98 angrenzenden Kantonen in dieser Angelegenheit zu koordinieren?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass eine enge Koordination mit den deutschen Behörden raschestmöglich an die Hand genommen werden muss, damit die berechtigten schweizerischen Interessen gebührend berücksichtigt werden?</p>
- Koordination der Verkehrsplanung im Zusammenhang mit der Hochrheinautobahn A98
Back to List